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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Aufenthaltsgenehmigung für Ausbildungsplatz?
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Beitrag begonnen von Suedsee am 06.04.2004 um 21:17:38

Titel: Aufenthaltsgenehmigung für Ausbildungsplatz?
Beitrag von Suedsee am 06.04.2004 um 21:17:38
Hallo an alle!  ???

Ich habe eine ukrainische Freundin, die derzeit in Österreich als Au-Pair tätig ist. Nun hat hat sie eine feste Zusage für einen Ausbildungsplatz (Hotelgewerbe) in Deutschland (Bayern) bekommen.
Problem ist, daß sie keine Arbeitsgenehmigung bekommt.
Wie kann man das Problem lösen, um doch noch eine Arbeitsgenehmigung und das notwendige Visum zu bekommen?
???

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung für Ausbildungsplatz?
Beitrag von Mick am 06.04.2004 um 21:30:23
Hi,
ich sehe keine Lösung. Die Aufenthaltsnahme (tolles Wort) zum Zwecke der Aufnahme einer Erstausbildung ist grundsätzlich nicht möglich.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung für Ausbildungsplatz?
Beitrag von Hesekiel am 07.04.2004 um 19:36:37

schrieb am 06.04.2004 um 21:30:23:
Die Aufenthaltsnahme (tolles Wort) zum Zwecke der Aufnahme einer Erstausbildung ist grundsätzlich nicht möglich.


Im Hotelgewerbe ist § 2 Abs. 2 Nr. 4 AAV denkbar, aber nur wenn die Agenten der Arbeitsagentur ihr iO geben.

Ciao,
Andreas

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung für Ausbildungsplatz?
Beitrag von Hesekiel am 07.04.2004 um 19:39:12

schrieb am 07.04.2004 um 19:36:37:
§ 2 Abs. 2 Nr. 4 AAV


Ich meinte natürlich § 2 Abs. 1 Nr. 4 AAV. Gegenpart der Arbeitsverwaltung ist § 2 Abs. 1 Nr. 4. Im Hotelgewerbe ist eine internationale Ausbildung schon üblich.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung für Ausbildungsplatz?
Beitrag von Suedsee am 07.04.2004 um 22:30:04
Danke für die Unterstützung von Euch  [beifall=beifall.gif]

Mit dem Arbeitsamt hatte ich bereits gesprochen. Dort bekam ich zur Antwort: Den Beruf Hotelfachfrau kann man auch im Heimatort erlernen! Deshalb wird keine Arbeitserlaubnis erteilt.

Andere Frage: Wie sieht das mit "Bürgerung" aus?
Bei einem Studenten ist das möglich! Die finanziellen Mittel müssen eben vorhanden sein.  ???

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung für Ausbildungsplatz?
Beitrag von ramaol am 07.04.2004 um 22:51:06
Falls "Einbürgerung" gemeint sein sollte: Infos hier:

http://www.info4alien.de/einbuergerung/einbue_2.htm

Grundvoraussetzung ist ein mehrjähriger rechtmäßiger Aufenthalt im Inland.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung für Ausbildungsplatz?
Beitrag von Doc am 07.04.2004 um 23:16:02
Hallo Südsee,

es klappt so nicht. Allererstens braucht man/frau in Deutschland einen Aufenthaltsgrund. Der wäre z.B. gegeben, wenn man/frau die Arbeitserlaubnis erlangen könnte. Erst danach wird geprüft, ob die Bonität ausreicht, oder eine Bürgschaft anwendtbar ist.

Also, erst einen Aufenthaltsgrund begründen, dann die Lebenshaltungskosten sichern.

Doc  8)

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung für Ausbildungsplatz?
Beitrag von Suedsee am 07.04.2004 um 23:42:38
Mit "Bürgerung" meinte ich eigentlich, die Grundvoraussetzungen für Deutschland zu erfüllen. Das heißt: Wohnsitz muß vorhanden sein und natürlich muß man sich den Lebensunterhalt selbst finanzieren können. Es müssen eben ausreichende Mittel vorhanden sein, um den Staat nicht an der Tasche zu hängen!  [pol=pol_koll.gif]

Ich denke aber, wenn das Arbeitsamt einmal nein gesagt hat, dann gibt es keinen anderen Weg sie anderweitig zu überstimmen - Oder doch? und wie?  [smiley=bash.gif]

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung für Ausbildungsplatz?
Beitrag von Doc am 07.04.2004 um 23:57:55
Hallo Südsee,

selbst wenn Deine Bekannte eine Spezialistin im Hotelgewerbe wäre, nach dem 01.05.2004 hätten dann mehr EU-Bürger Chancen, den Job zu bekommen, als es überhaupt schon Bewerber geben könnte.

Deiner Freundin bleibt vielleicht noch eine Chance als Au-Pair oder im Rahmen eines Sprachkurses. Alles andere erscheint derzeit sicher illusorisch.

Doc  [smiley=undecided.gif]

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