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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Pendeln zwischen Türkei und Deutschland
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Beitrag begonnen von yildizlara am 06.04.2004 um 20:01:59

Titel: Pendeln zwischen Türkei und Deutschland
Beitrag von yildizlara am 06.04.2004 um 20:01:59
Hallo an alle,

wir haben ein RiesenProblem. Ist es möglich, dass mein Freund (Türke) und ich (Deutsche) heiraten und er dann in der Türkei noch weiter arbeitet. Und er dann ca alle 2 bis 3 Monate kommen kann, damit wir uns sehen können? Wir sind ganz verzweifelt. Er ist Regierungsstipendiat und wir müssten 100 000 Euro aufbringen, um das Stipendium zurückzuzahlen. Wir schaffen so eine Riesen Summe ja nie. Er ist verpflichtet, 12 Jahre dort zu arbeiten oder die Rückzahlung zu leisten. Kann uns jemand helfen?

Claudia

Titel: Re: Pendeln zwischen Türkei und Deutschland
Beitrag von Doc am 06.04.2004 um 20:09:10
Hallo yildizlara,

er braucht doch dafür nur ein Schengenvisum. Das wird auch für mehrere Jahre erteilt, und er kann dann immer für bis zu 90 Tage pro Halbjahr nach D.

Doc  ;D

Titel: Re: Pendeln zwischen Türkei und Deutschland
Beitrag von yildizlara am 06.04.2004 um 21:37:12
wir wollen ja auch heiraten, dafür beantragen wir gerade ein visum, wir wollen hier in de heiraten. braucht er dann noch ein anderes visum zusätzlich zum pendeln?

Titel: Re: Pendeln zwischen Türkei und Deutschland
Beitrag von Mick am 06.04.2004 um 21:55:12

schrieb am 06.04.2004 um 21:37:12:
wir wollen ja auch heiraten, dafür beantragen wir gerade ein visum, wir wollen hier in de heiraten. braucht er dann noch ein anderes visum zusätzlich zum pendeln?



Er kann ein Visum zur Eheschließung bekommen. Nach der Eheschließung wird er aber keine Aufenthaltserlaubnis für sich beanspruchen können, da er letztlich nach D. kommen will, um Dich zu besuchen. Ergo ist das Schengenvisum die richtige Entscheidung.

Titel: Re: Pendeln zwischen Türkei und Deutschland
Beitrag von Doc am 06.04.2004 um 21:57:53
Hallo yildizlara,

mit der Aufenthaltsgenehmigung wird es schwer werden, wenn er hauptsächlich in der Türkei lebt (§ 17 (1), 44 (1) 2 AuslG). Denn alle paar Monate hier mal eine Woche verbringen rechtfertigt nicht eine AE, wenn ein Visum reichen sollte. Aber zunächst ist das Heiratsvisum das richtige. Zwei verschiedenen Visa kann man/frau nicht gleichzeitig beantragen.

Nach der Eheschließung kann er ein sogenanntes Schengenvisum Kategorie C3 oder C4 beantragen, was ihn bis zu 5 Jahre dazu berechtigt, jederzeit zu Besuch zu kommen.

Wenn er in der Türkei fertig ist und endgültig zu Dir nach D. ziehen will, kann er immer noch eine AG dafür bekommen.

Doc  ;)

Titel: Re: Pendeln zwischen Türkei und Deutschland
Beitrag von yildizlara am 07.04.2004 um 07:06:21
Hallo Doc und Mick,

vielen Dank an Euch! Das hat uns echt ein Stück weitergebracht. Habe die Infos gleich an meinen Freund weitergeschickt.

Und nochmals vielen Dank!!

Claudia

Titel: Überprüfung für Eheschließungsvisum
Beitrag von yildizlara am 08.04.2004 um 23:19:13
Hallo an Alle,

habe heute die ABH angerufen, warum es so lange dauert. Man sagte mir, es müsse etwas überprüft werden beim auswärtigen Amt. Was kann denn das nun wieder sein. Könnte es etwas mit dem Regierungsstipendium zu tun haben? Ist das ein Ablehnungsgrund? Auskunft habe ich keine bekommen.

Wenn einer Zeit hat, würde mich über Antwort freuen.

Gruß

Claudia

Titel: Re: Überprüfung für Eheschließungsvisum
Beitrag von Mick am 09.04.2004 um 01:19:25

schrieb am 08.04.2004 um 23:19:13:
Hallo an Alle,

habe heute die ABH angerufen, warum es so lange dauert. Man sagte mir, es müsse etwas überprüft werden beim auswärtigen Amt. Was kann denn das nun wieder sein. Könnte es etwas mit dem Regierungsstipendium zu tun haben? Ist das ein Ablehnungsgrund? Auskunft habe ich keine bekommen.

Wenn einer Zeit hat, würde mich über Antwort freuen.

Gruß

Claudia



Ich habe Zeit, aber keine Ahnung, was die machen. Fordert auch hellseherische Fähigkeiten.  :)

Du darfst auch nicht davon ausgehen, dass alle Deinen "Fall" im Kopf haben, ich jedenfalls habe da Schwierigkeiten. Es wird ziemlich viel gepostet.

Nachtrag:

Habe nochmal zurück geblättert. Vermutlich will die ABH nachhaken, ob er nun auf Dauer oder nur zur Eheschließung kommen will. So, oder so ähnlich.

Titel: Re: Überprüfung für Eheschließungsvisum
Beitrag von yildizlara am 09.04.2004 um 12:23:24
Hallo Mick,

unser Problem ist, dass wir das REgierungsstipendium von 100 000 Euro zurückzahlen müssen, wenn er nach Eheschließung bleibt. Da wir ds wohl nicht schaffen, wollen wir, dass er ein paar Jahre von den verpflichtenden 11,5 dort arbeiten will. Also wird er wieder zurückgehen. Wir möchten aber, dass er mich öfters besuchen kann. so ist das.

Frage jetzt: Machen die Ärger von alleine wegen der Rückzahlungssumme? Warum redet man nicht mit mir darüber?

Lieben Gruß Claudia

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