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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Visa für längerfristige Aufenthalte
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Beitrag begonnen von Mascha am 06.04.2004 um 13:43:43

Titel: Visa für längerfristige Aufenthalte
Beitrag von Mascha am 06.04.2004 um 13:43:43
Hallo Doc, vielen Dank :)

Kann mir jemand erklären, was
28.4 Längerfristige Visa
Die Visa nach § 28 Abs. 4 werden ohne Zustimmung der Ausländerbehörde erteilt.

bedeutet?
danke

Titel: Re: Visa für längerfristige Aufenthalte
Beitrag von Doc am 06.04.2004 um 15:51:31
Hallo Mascha,

bei einem Visum, das über lägere Zeit gültig ist, muss unterschieden werden zwischen Visa für einen längerfristigen Aufenthalt (nämlich länger als 90 Tage innerhalb von 6 Monaten, Kategorie D, zustimmungspflichtig) und dem längefristigen Visum. Dabei handelt es sich um Visa der Kategorie C4 (ggf. C3 für maximal 1 Jahr). Nachzulesen in der GKI, Seiten 6 und 7.

Mit dem C4-Visum ist es dem Inhaber erlaubt innerhalb eines Zeitraumes von bis zu 5 Jahren und einer unbegrenzten Anzahl der Einreisen sich maximal bis zu 90 Tagen innerhalb eines jeweiligen Zeitraums von 6 Monaten in Schengenland aufzuhalten (unechtes Dauervisum). Damit wird der Inhaber für die Visumdauer einer visabefreiten Person gleichgestellt.

Doc  ;)

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