i4a - Das Board | |
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Visa für längerfristige Aufenthalte https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1081259931 Beitrag begonnen von Mascha am 06.04.2004 um 13:43:43 |
Titel: Visa für längerfristige Aufenthalte Beitrag von Mascha am 06.04.2004 um 13:43:43
Hallo Doc, vielen Dank :)
Kann mir jemand erklären, was 28.4 Längerfristige Visa Die Visa nach § 28 Abs. 4 werden ohne Zustimmung der Ausländerbehörde erteilt. bedeutet? danke |
Titel: Re: Visa für längerfristige Aufenthalte Beitrag von Doc am 06.04.2004 um 15:51:31
Hallo Mascha,
bei einem Visum, das über lägere Zeit gültig ist, muss unterschieden werden zwischen Visa für einen längerfristigen Aufenthalt (nämlich länger als 90 Tage innerhalb von 6 Monaten, Kategorie D, zustimmungspflichtig) und dem längefristigen Visum. Dabei handelt es sich um Visa der Kategorie C4 (ggf. C3 für maximal 1 Jahr). Nachzulesen in der GKI, Seiten 6 und 7. Mit dem C4-Visum ist es dem Inhaber erlaubt innerhalb eines Zeitraumes von bis zu 5 Jahren und einer unbegrenzten Anzahl der Einreisen sich maximal bis zu 90 Tagen innerhalb eines jeweiligen Zeitraums von 6 Monaten in Schengenland aufzuhalten (unechtes Dauervisum). Damit wird der Inhaber für die Visumdauer einer visabefreiten Person gleichgestellt. Doc ;) |
i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4! YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten. |