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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Aufenthaltserlabnis für neugebohrenes kind https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1080914895 Beitrag begonnen von goke am 02.04.2004 um 16:08:14 |
Titel: Aufenthaltserlabnis für neugebohrenes kind Beitrag von goke am 02.04.2004 um 16:08:14
Hallo ich habe eine Unbefristete Aufenthaltsrlaubnis und meine Frau ne Befristete. Wir erwaarten ein baby. Wird mich die ABH nach meinem Einkommen fragen? Wie kann ich als Selbstständiger mein einkommen nachweisen wen ich keinen Steuerberater habe (ich brauche keinen da ich selbst BWL Student bin :-). Die frage ist mir auch wichtig weil ich eine Verpflichtungserlährung für ein Besuch für meine Schwiegerelltern brauche.
DankE!!! |
Titel: Re: Aufenthaltserlabnis für neugebohrenes kind Beitrag von carlosCB am 02.04.2004 um 18:41:19
Hi,
zum ersten Teil der Frage kann ich Dir nicht antworten. Aber bei der Frage des einkommens von Selbständigen, wirst du einfach den letzten Einkommenssteuerbescheid vorlegen müssen oder Du musst Dir von einem Steuerberater eine BWA machen lassen müssen. Gruß carlosCB |
Titel: Re: Aufenthaltserlabnis für neugebohrenes kind Beitrag von Doc am 02.04.2004 um 19:15:51
Hallo goke,
insoweit das Kind nicht als Deutsche/r geboren wird (vgl. § 4 (3) StAG), steht dem Kind gem. § 21 (1) Satz 1 AuslG eine Aufenthaltserlaubnis zu. Doc ;D |
Titel: Re: Aufenthaltserlabnis für neugebohrenes kind Beitrag von garfield2008 am 02.04.2004 um 20:01:09
H(a)i,
das Kind bekommt die deutsche Staatsbürgerschaft automatisch, wenn Du oder deine Frau seit mindestens acht Jahren eine AUfenthaltserlaubniss oder Aufenthaltsberechtigung hat. Das Gesetz gibts unter http://www.einbuergerung.de/index2.htm. mfg Thomas Böttcher |
Titel: Re: Aufenthaltserlabnis für neugebohrenes kind Beitrag von ramaol am 02.04.2004 um 20:14:46
Warum fremdgehen? Das Gesetz gibts auch hier auf dieser Super i4a-Homepage:
http://www.info4alien.de Dort zum Einbürgerungsportal gehen. Unter "das komplette StAG" findet man natürlich auch den § 4 Abs. 3. [i4a=i4a.gif] |
Titel: Re: Aufenthaltserlabnis für neugebohrenes kind Beitrag von Mick am 02.04.2004 um 20:17:13 schrieb am 02.04.2004 um 20:01:09:
Hey, hey, das Gesetz gibbet auch bei info4alien. Dort bitte unter § 4 nachgucken. [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif] Und die Voraussetzungen sind nicht ganz so, wie von Dir geschildert. Im Zeitpunkt der Geburt eine Aufenthaltsberechtigung oder eine unbefr. Aufenthaltserlaubnis, diese seit 3 Jahren, und 8 Jahre gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt. |
Titel: Re: Aufenthaltserlabnis für neugebohrenes kind Beitrag von Blaise am 02.04.2004 um 20:56:36
Hallo Mick,
Zitat:
Sehr richtig Mick. Dazu kommt auch noch, dass der 8 jährige Aufenthalt ununterbrochen rechtmäßig bestanden haben muss. Grüße Blaise |
Titel: Re: Aufenthaltserlabnis für neugebohrenes kind Beitrag von goke am 05.04.2004 um 16:15:20
Ich habe erst seit 1,5 Jahren eine Unbefristete AE, besteht da die möglichkeit das mein Kind automatisch die Deutsche Stattsbürgerschaft bekommt? Mene Frau hat eine Befristete AE.
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Titel: Re: Aufenthaltserlabnis für neugebohrenes kind Beitrag von Goldi am 05.04.2004 um 16:34:09 schrieb am 05.04.2004 um 16:15:20:
Hallo Goke, wie weiter oben schon zitiert: Damit Dein Kind die dt. Staatsangehörigkeit erwerben kann, benötigst Du mindestes 8 Jahre rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalt UND seit mindesten 3 Jahren eine unbefristete AE. Da Du Deine erst seit ca. 1 1/2 Jahren hast und Deine Frau noch kürzere Aufenthaltszeiten nachweisen kann, sieht es wohl eher schlecht aus. Allerdings ist hierzu zu sagen, dass Du nichts zu tun brauchst, da das Standesamt von Amts wegen den Sachverhalt prüft und feststellt, ob die Voraussetzungen vorliegen oder nicht. Der Standesbeamte wird hierzu bei der zuständigen ABH nachfragen und sich die entsprechenden Angaben mitteilen lassen. Sollte Euer Kind dann doch die dt. StA haben, dann wird Dir das von Standesamt mitgeteilt (und Euer Kind wird sich, wenn es volljährig wird, entscheiden müssen, welche StA es behalten möchte und muss die anderen Staatsangehörigkeiten ablegen). Gruß und viel Glück für Euer Kind :D Goldi |
Titel: Re: Aufenthaltserlabnis für neugebohrenes kind Beitrag von Goldi am 05.04.2004 um 16:37:10 Hallo Goke, noch ein kleiner Nachschlag: um die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt zu erwerben (wenn die gesetzlichen Voraussetzungen der Aufenthaltszeiten erfüllt sind), muss man der ABH natürlich nicht sein Einkommen nachweisen. Entweder man hat dann die dt. StA oder nicht. Goldi |
Titel: Re: Aufenthaltserlabnis für neugebohrenes kind Beitrag von Blaise am 05.04.2004 um 19:03:47
Hallo Goke,
Zitat:
Nach diesen Angaben hat Ihr Kind nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erworben, da Sie die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 3 StAG nicht erfüllen. Grüße Blaise |
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