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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Aufhenthaltserlaubnis-EG, was wird benötigt? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1080721709 Beitrag begonnen von Wuz am 31.03.2004 um 10:28:29 |
Titel: Aufhenthaltserlaubnis-EG, was wird benötigt? Beitrag von Wuz am 31.03.2004 um 10:28:29
Hallo,
bald ist es ja endlich soweit und die EU hat 10 neue Mitgliedsstaaten ;D Was wird benötigt, damit jemand aus den neuen Mitgliedsstaaten hier in Deutschland die Aufhenthaltserlaubnis-EG beantragen kann? -Reisepass oder nur Personalausweis? (Wird die Erlaubnis im Pass eingeklebt oder bekommt man eine Schriftstück?) -Nachweis über Krankenversicherung? Wo versichert man sich als Ausländer am besten? -Nachweis über finanzielle Mittel bzw. Nachweis über Wohnraum?????? -Gibt es Gründe, die Aufhenthaltserlaubnis zu verweigern??? -Kostet die Aufhenthaltserlaubnis Gebühren? Vielen Dank im Voraus für hoffentlich viele Antworten! The Wuz |
Titel: Re: Aufhenthaltserlaubnis-EG, was wird benötigt? Beitrag von Nicator am 31.03.2004 um 12:56:45
Hallo Wuz!
Viele Deiner Fragen kann Dir momentan wohl noch keiner beantworten, da es dazu noch keine Regelungen gibt und vor allem auf der Ebene "Bund-Länder" weiter diskutiert wird. Auch wenn es bis zum 01.05. nun nicht mehr lange ist, ist es leider momentan noch so! Vielleicht liest Du mal unter http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/eu_politik/vertiefung/faq_html nach und kannst dort ein paar Antworten auf Deine Fragen finden. Grüsse! |
Titel: Re: Aufhenthaltserlaubnis-EG, was wird benötigt? Beitrag von Nicator am 31.03.2004 um 13:14:41
Sorry, nachdem ich mir Deine Mail nach nochmal durchgelesen habe, muss ich noch etwas zu meiner vorherigen Antwort ergänzen, da ich dabei wohl zu sehr die Arbeitnehmer im Blick hatte.
Es reicht ein Personalausweis um eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. So wie bei anderen EU-Ausländern auch, wird das ein kleiner separater Ausweis sein. Ausreichender Krankenversicherungsschutz muss genau wie ausreichende finanzielle Mittel nachgewiesen werden. Gebühren wird die Aufenthaltserlaubnis wie bei allen anderen EU-Staatsangehörigen nicht kosten. So, ich hoffe Dir damit insgesamt doch etwas weitergeholfen zu haben. Nochmals die besten Grüsse! Nicator |
Titel: Re: Aufhenthaltserlaubnis-EG, was wird benötigt? Beitrag von Doc am 31.03.2004 um 15:20:13
Zur Ergänzung:
Privatiers (also Personen, die sich aus eigenen finanziellen Mitteln voll und ganz versorgen können), die sich in Deutschland häuslich niederlassen, müssen als Dienstleistungsempfänger betrachtet werden und bekommen auf Antrag eine AE-EG. Diese AE-EG wird allerdings etwas von den bisherigen abweichen, indem auf ihr vermerkt sein wird, dass die AE nicht zur Aufnahme einer Erwerbstätgkeit ausgestellt worden ist. Mit einem solchen Vermerk ist die Beschäftigung nur mit Arbeitserlaubnis erlaubt. Natürlich läßt auch Deutschland zu, dass ein Vermögender sein Geld in D. ausgibt :happy: Doc ;) |
Titel: Re: Aufhenthaltserlaubnis-EG, was wird benötigt? Beitrag von Wuz am 31.03.2004 um 18:16:31
Hallo Doc,
wie sieht es denn aus, wenn der Ausländer nicht vermögend ist und von einem deutschen hier seinen Unterhalt bezahlt bekommt? In diesem konkreten Fall handelt es sich um eine Beziehung mit einem deutschen und einer Osteuropäerin. Heirat ist geplant, aber erst im nächsten Jahr [disco=disco.gif] Kann der deutsche eine Verpflichtungserklärung abgeben, damit die Ausländerin hier ihre AE-EG bekommt? Oder ist die Verplichtungserklärung nicht nötig, wenn die Ausländerin nachweisen kann, dass sie monatlich Geld auf ihr Konto überwiesen bekommt? Wieviel Geld muss vorhanden sein, damit die ABH keine Zweifel hat? The Wuz |
Titel: Re: Aufhenthaltserlaubnis-EG, was wird benötigt? Beitrag von Doc am 31.03.2004 um 18:37:51
Hallo Wuz,
zunächst darf die Osteuropäerin, insoweit es sich um eine Staatsangehörige der Beitrittstsaaten handelt, einen touristischen Aufenthalt als Dienstleistungsempfängerin wahrnehmen und benötigt dazu lediglich zur Einreise einen Pass oder nationalen Personalausweis. Der touristische Aufenthalt ist auch für EU-Neubürger durch fortgeschriebenes EU-Recht auf 3 Monate begrenzt. Eine Verpflichtungserklärung hat im EU-Recht keine Bedeutung, wie sie für Drittstaater hätte, weil eine solche staatliche Kosten auf Dritte abzuwenden geeignet sein müßte, was unter EU-Bürgern sinnlos wäre. Eine Verpflichtung zum Unterhalt, welche einen Anspruch darstellen könnte, der über Krankenversicherung und Sozialhilfeanspruch läge und zeitlich nicht begrenzt wäre und auch tatsächlich gezahlt werden kann, sollte ausreichen die AE-EG als Privatier beanspruchen zu können. Doc ;) |
Titel: Re: Aufhenthaltserlaubnis-EG, was wird benötigt? Beitrag von kiwascho am 13.05.2004 um 14:01:57
Hallo,
Ich bin Belgierin und soviel ich weiß, geht das so...... man geht zu der zuständigen Botschaft EU - bei mir ZB. in Köln Pass-Visa Stelle-jetz ab Juni hat mir meine Behörde mitgeteilt,bekomme ich anstelle des Reisepasses einen neuen ausweis in scheckkarten größe nach EU Regelung jetzt 10 Jahre gültig mit integrierten visa -kosten- 10 Euro Nachdem du dich bei deiner behörde/ Botschaft gemeldet hast (hier in d. BRD ) must du wahrscheinlich in deinen Ort zum Ausländeramt Abt. EU Angehörige- legst deinen Ausweis vor und Passbilder und bekommst ein Dokument-EU Aufenthalt Berechtigung - damit hast du auch automatisch die Berechtigung als EU Bürger hier zu arbeiten- EU Angehörige genießen europäiches sonderrecht und brauchen meines Wissen keine extra Arbeitserlaubnis--Außer Wahlrecht- genießt du alle Rechte wie ein Deutscher-nach Abkommen und verträge mit den Ländern der EU--wenn es soweit ist, das für dein Land das EU Recht in Kraft tritt, lass dich von der zuständigen Botschaft beraten---die wissen was zu tun ist..........mach ich immer auch noch heute...die stärken ihren Landsleuten den Rücken... Viel erfolg.......kiwascho [beifall=beifall.gif] |
Titel: Re: Aufhenthaltserlaubnis-EG, was wird benötigt? Beitrag von Doc am 13.05.2004 um 16:57:05
Hallo kiwascho,
so wie ich es verstanden habe, geht es hier um die Beitrittsstaaten. Und da bislang die Arbeitnehmerfreizügigkeit noch nicht für diese Staaten gilt, bedarf es besonderer Nachweise, dass Unterhalt und Krankenversicherung auch ohne Erwerbstätigkeit gesichert sind. Beitrittstsaater (mit Ausnahme Zypern und Malta) benötigen auch grundsätzlich noch eine Arbeitserlaubnis. Doc ;-D |
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