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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Visum zur Eheschließung
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Beitrag begonnen von jlp am 29.03.2004 um 11:14:11

Titel: Visum zur Eheschließung
Beitrag von jlp am 29.03.2004 um 11:14:11
hallo zusammen,

ich bräuchte tipp´s wie ich am besten ein visum zur eheschließung beantrage um dies schnellsmöglich zu bekommen.

besten dank im voraus.

gruß jlp

Titel: Re: Visum zur Eheschließung
Beitrag von jlp am 29.03.2004 um 12:07:28
ich hatte vergessen zu erwähnen, daß sie aus thailand kommt

gruß jlp

Titel: Re: Visum zur Eheschließung
Beitrag von Mick am 29.03.2004 um 13:01:01
Hi,
gehe erstmal zu Deiner Ausländerbehörde und lass Dir eine Verpflichtungserklärung (VE) geben. Hierfür wirst Du vermutlich 3 Gehaltsabrechnungen und den Mietvertrag mitbringen müssen (vorher anrufen und klären). Persönliche Angaben der Freundin, logisch. Nach Möglichkeit auch die Passnummer. Dein Perso und 20 Euronen.

Die VE schickst Du dann zu Deiner Freundin. Diese klärt am besten vorher ab, welche Unterlagen die Botschaft noch sehen will (Ehefähigkeitszeugnis, Ledigkeitsbescheinigung, ggf. beglaubigt und überbeglaubigt).

Titel: Re: Visum zur Eheschließung
Beitrag von Marco_D. am 29.03.2004 um 17:49:06
Und klär schon mal beim Standesamt nach, welche Unterlagen dieses sehen möchte, das ist auch regional unterschiedlich. Nicht dass am Ende ein Papier fehlt. ;)

Titel: Re: Visum zur Eheschließung
Beitrag von 4ernisch am 29.03.2004 um 22:02:50
Hallöchen,
hab mal zwischendurch `ne Frage. Wenn mein Partner dann in Deutschland (Visum zur Eheschließung) ankommt, muss er sich bei der ABH melden oder ist das Anmelden nach der Heirat mit der Heiratsurkunde notwendig? Trifft das gleiche auch auf das Anmelden beim Einwohnermeldeamt zu?
Vielen Dank

Titel: Re: Visum zur Eheschließung
Beitrag von Mick am 29.03.2004 um 23:33:24

schrieb am 29.03.2004 um 22:02:50:
Hallöchen,
hab mal zwischendurch `ne Frage. Wenn mein Partner dann in Deutschland (Visum zur Eheschließung) ankommt, muss er sich bei der ABH melden oder ist das Anmelden nach der Heirat mit der Heiratsurkunde notwendig?

Das ist von ABH zu ABH unterschiedlich. Ich würde erst die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt vornehmen und dann zur ABH gehen. Schaden kann es ned  [disco=disco.gif]


Zitat:
Trifft das gleiche auch auf das Anmelden beim Einwohnermeldeamt zu?

Anmeldung ist nach den Meldegesetzen i.d.R. innerhalb einer Woche erforderlich. Sollte man auch einhalten, da sonst Bußgelder drohen.  8)

Titel: Re: Visum zur Eheschließung
Beitrag von Gordita am 06.04.2004 um 22:33:27
Die Antworten wurden zu einem neuen Thema verschoben (Klick hier..)

Verschoben von: Doc.

Das ursprüngliche Thema kann aber weiterverhandelt werden.  8)

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