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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung - Mehrstaatigkeit
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Beitrag begonnen von Gerdle am 29.03.2004 um 10:34:25

Titel: Einbürgerung - Mehrstaatigkeit
Beitrag von Gerdle am 29.03.2004 um 10:34:25
Hallo allerseits,

hier meine Frage:

Besteht mit der Tschechischen Republik Gegenseitigkeit bei dem Thema Mehrstaatigkeit?
Ich weiss, dass am 1.5. nach dem Beitritt zur EU nochmals geprüft wird, aber
vielleicht hat ja jemand schon Erfahrungen diesbezüglich und weiss ob z.B. bei einer Einbürgerung
in Tschechien der/die Ehegatte/in auch die Deutsche Staatsangehörigkeit behalten darf!

Danke.
Gerd.

Titel: Re: Einbürgerung - Mehrstaatigkeit
Beitrag von ramaol am 29.03.2004 um 11:02:05
Hallo Gerdle  :)

Über dieses Thema kann erst sinnvoll nachgedacht werden, wenn Tschechien Mitglied der EU ist, also ab 1.5.2004.

Falls dann Tschechien seinerseits bei der Einbürgerung von Deutschen nicht verlangt, dass diese ihre Deutsche StA aufgeben, ist die Bedingung für die Gegenseitigkeit erfüllt.

Sobald Erkenntnisse dazu vorliegen, wird dies im Einbürgerungsportal auf der i4a-Homepage bekannt gemacht.

Ich persönlich gehe davon aus, dass im Falle von Tschechien Gegenseitigkeit bestehen wird, dies muss jedoch noch von den zuständigen Stellen zu gegebener Zeit offiziell festgestellt werden, was einige Zeit dauern wird.

Änderung/Nachtrag: In der Zwischenzeit hat sich ergeben, dass im Verhältnis zu Tschechien ab 1.5.2004 keine Gegenseitigkeit bestehen wird.

Titel: Re: Einbürgerung - Mehrstaatigkeit
Beitrag von Gerdle am 29.03.2004 um 11:29:49
Hallo Ralf,

Danke für Deine Info.
Die Hinnahme von Mehrstaatigkeit würde doch dann auch bei einer Einbürgerung von Deutschen Ehegatten gelten, oder?

Gerd.

Titel: Re: Einbürgerung - Mehrstaatigkeit
Beitrag von ramaol am 29.03.2004 um 11:36:45
Das verstehe ich jetzt nicht, der deutsche Ehegatte ist doch schon deutsch.
Oder ist gemeint "Ehegatten von Deutschen"? Für diese gilt die Gegenseitigkeit selbstverständlich auch, sofern Tschechien dies nicht umgekehrt ebenfalls einschränkt.


Titel: Re: Einbürgerung - Mehrstaatigkeit
Beitrag von Gerdle am 29.03.2004 um 12:25:41
Hi Ralf,

hast Du richtig verstanden...hab ich mich schlecht ausgedrückt!

Vielen Dank für die Infos, dann warten wir auf alle Fälle mal bis Mai.

Gerd.

Titel: Re: Einbürgerung - Mehrstaatigkeit
Beitrag von ramaol am 29.03.2004 um 13:30:19

schrieb am 29.03.2004 um 12:25:41:
...... dann warten wir auf alle Fälle mal bis Mai.



Na ja, ich denke, Juni oder Juli wird es wohl werden, bis es Ergebnis der Überprüfung vorliegt.

ramaol :hat:

Titel: Re: Einbürgerung - Mehrstaatigkeit
Beitrag von Blaise am 29.03.2004 um 22:15:31
Hallo,

da sollten Sie sich aber auf eine längere Wartezeit einstellen.

Das Auswärtige Amt hat zur Prüfung der Gegenseitigkeit bei den anderen europäischen Staaten ca. 2 Jahre bis zum Ergebnis gebraucht.
[regen=regen.gif]
Bis dahin wurden damals von allen Einbürgerungsbewerbern die Entlassung verlangt.

Viele Grüße

Blaise

Titel: Re: Einbürgerung - Mehrstaatigkeit
Beitrag von ramaol am 30.03.2004 um 08:50:21
Hallo Blaise!
Das kann man so nicht sagen:

Als die damals völlig neue Regelung im Januar 2000 in Kraft trat, ging es recht zügig, bis die ersten 4 Staaten feststanden, bei denen Gegenseitigkeit bestand. Das waren bekanntlich GB, GR, P und IRL.
Dass es bei den anderen Staaten wesentlich länger dauerte, hatte einen anderen Grund, nämlich die Kündigung des Mehrstaater-Übereinkommens durch Deutschland, welche wegen der einjährigen Kündigungsfrist erst im Dezember 2002 wirksam wurde.
Mittlerweile haben das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium ja auch Erfahrung damit, so dass die Feststellung bei den Beitrittsländern wohl nicht so lange dauern wird. Fraglich ist wohl nur, wann mit der Feststellung begonnen wird.


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