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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Asylantrag aus dem Ausland
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Beitrag begonnen von peku am 26.03.2004 um 22:40:17

Titel: Asylantrag aus dem Ausland
Beitrag von peku am 26.03.2004 um 22:40:17
Guten Abend,

da vom alten Forum noch eine Frage übriggebliben ist stelle ich diese hier nochmals:

Welche legalen Möglichkeiten gibt es von der Bundesrepublik Deutschlad Asyl zu begehren??

Kann ein Asylantrag bereits aus dem Ausland gestellt werden???

Zum Hintergrund:Da laut unserem Grundgesetz jeder das Recht hat einen Asylantrag zu stellen muss es doch irgendwelche legalen Möglichkeiten geben dies auch zu tun.Eine Einreise ohne Erlaubnis scheidet ja wohl aus da der Gesetzgeber wohl nicht vor einen legalen Akt (Asylantragstellung) von jedem einen kriminellen Akt(Einreise ohne Visum) verlangen kann....

Nun denn für solche Fragen haben wir doch bestimmt Experten hier

Gruss peku [hot=hot.gif]

Titel: Re: Asylantrag aus dem Ausland
Beitrag von mick am 26.03.2004 um 22:47:10
Ist sicher eine Frage der Auslegung des GG (ohne es selber nachzulegen, bzw. die Kommentierung dazu). Für mich ist es keine Frage, dass damit gemeint ist, dass derjenige sich in D. aufhalten muss. Und die Grundrechte finden Ihre Einschränkungen ggf. in Gesetzen. Dort kann auch eine Einschränkung auf den tatsächlichen Aufenthalt vorgenommen werden.

Titel: Re: Asylantrag aus dem Ausland
Beitrag von peku am 26.03.2004 um 22:55:52
[hot=hot.gif]
hallo Mick,

kann deine Antwort nicht verstehen.Mal ganz einfach gefragt: Wenn wir in Deutschalnd ein Grundrecht auf Stellung eines Asylantrages haben muss es doch auch eine Möglichkeit geben dies legal tun zu können.

Ich weis dass diese Fraeg nicht einfach ist sonst wüsste ich die Antwort.Jedoch kann ich doch nicht einem (vermeintlich)politisch verfolgten dazu raten erst mal eine Strattat zu begehen und illegal einzureisen um danach den Asylantrag zu stellen...

Ich will auch nicht sinn und Unsinn dieser verzwuickten Lage disktieren ich hätte nur ganz geren mal irgendjemand der wie wies es legal geht...

Titel: Re: Asylantrag aus dem Ausland
Beitrag von mick am 26.03.2004 um 23:12:32

schrieb am 26.03.2004 um 22:55:52:
[hot=hot.gif]
Jedoch kann ich doch nicht einem (vermeintlich)politisch verfolgten dazu raten erst mal eine Strattat zu begehen und illegal einzureisen um danach den Asylantrag zu stellen...


Die Einreise ohne ggf. erforderliches Visum um einen Asylantrag zu stellen, ist nach der Rechtsprechung keine unerlaubte Einreise und somit nicht strafbar.

Titel: Re: Asylantrag aus dem Ausland
Beitrag von peku am 26.03.2004 um 23:19:25
Hallo Mick,,

danke das war eine klare deutliche Antwort .Bin ich beruhigt daß ich diesen Menschen das so weiteregenn kann und Ihnen helfen kann nach Deutschland zu kommen ohne das die sich wegen der Einreise starfbar machen und ich dann möglicherwesie noch mit weil ich  denen geholfen habe.

Das war eine gute Info trotz des stresses in der anderen Frage in diesem punkt also::

[i4a=i4a.gif]

Titel: Re: Asylantrag aus dem Ausland
Beitrag von mick am 27.03.2004 um 01:05:07
Zur unerlaubten Einreise: Nachzulasen unter: Nr. 58.1.1.2.5 AuslG-VwV. Also Vorsicht mit sicheren Drittstaaten.

Titel: Re: Asylantrag aus dem Ausland
Beitrag von peku am 27.03.2004 um 01:14:53
klar mick,

danke bekannt.Vergiss nicht ich setzte mich mit der Materie auch auseinander und hatte nur keine Lust bei der Einreisehilfe zur Asylantragstellung Ärger zu bekommen.Da dies ja nun aber keine Straftat darstellt ist auch bei der Hiklfe dazu nichts mehr zu befürchten.Über den Erfolg dieses dann zu stellenden Asylantrages -darüber bin ich mir im Klaren- habe ich natürlich nichts mehr mitzureden.

Wichtig war und ist doch erst mal die Info gewesen das der ansich illegale Grenzübertritt dann nicht mehr illegal ist wenn er einen Asylantrag zum Ziel hat.Zur Sicherheit
werde ich denen noch vorschlagen vorab ein Fax an eine deustche Asylantragsbehörde zu machen falls dei doch beim Grenzübertritt aufgegriffenw erden niemand die Absicht der Asylantragstellung anzweifeln kann..

Da mir wie erwähnt die Drittlandsregel bekannt ist kannst du mir glauben das der Einreiseweg wohl überlegt sein wird. :cry:
peku

Titel: Re: Asylantrag aus dem Ausland
Beitrag von Peter am 28.03.2004 um 11:38:42

schrieb am 26.03.2004 um 22:55:52:
[hot=hot.gif]
hallo Mick,

kann deine Antwort nicht verstehen.Mal ganz einfach gefragt: Wenn wir in Deutschalnd ein Grundrecht auf Stellung eines Asylantrages haben muss es doch auch eine Möglichkeit geben dies legal tun zu können.

...



...eigentlich gar nicht so schwer, du hast es ja schon selbst beantwortet:

"wenn wir in Deutschland" - eben! nicht ausserhalb Deutschlands!

für Fälle, in denen aus dem Ausland eine Einreise als politisch Verfolgter geschehen soll -abgesehen von der Unwahrscheinlichkeit, das ein wirklich politisch Verfolgter es schafft, ungesehen vom Geheimdienst des Staates ein Visum in der Deutschen Botschaft zu beantragen- gibt es die Möglichkeit einer Aufenthaltsbefugnis nach § 30 I und § 33 Ausländergesetz.

Grüsse
P

Titel: Re: Asylantrag aus dem Ausland
Beitrag von eishennig am 28.03.2004 um 12:38:50
lieber peku,

dann werde ich dich mal vor dem langen arm des gesetzes retten...

Nach Art. 31 GFK kann ein Flüchtling wegen unrechtmäßiger Einreise oder Aufenthalt nicht bestraft werden, wenn er unmittelbar aus einem Gebiet kommt, in dem sein Leben oder seine Freiheit asylrechtlich bedroht waren und er sich unverzüglich bei den Behörden meldet und die Gründe für die unrechtmäßige Einreise oder den Aufenthalt darlegt. In der bundesdeutschen Rechtsprechung bedeutet dies, daß zum einen nur ausländerrechtliche Vorschriften priviligiert sind, daß also beispielsweise der Gebrauch eines verfälschten Passes nach der überwiegenden Rechtsmeinung gleichwohl bestraft werden kann. Als unverzügliche Meldung wird im allgemeinen eine 24-Stunden-Frist angesehen, wobei es jedoch auf die konkreten Umstände ankommt. Wenn ein Flüchtling beispielsweise am Freitag abend einreist und nicht zwangsläufig Behördenkontakt hat, genügt es, wenn er sein Asylbegehren am Montag anbringt. Da es sich um einen persönlichen Strafausschließungsgrund handelt, können Personen, die dem Flüchtling geholfen haben, jedoch gleichwohl bestraft werden.

so Heinhold http://www.proasyl.de/lit/leitfad/d.htm
siehe auch §92 IV AuslG.

weiterer haken: wenn der asylantrag als "offensichtlich unbegründet"(§30 AsylVfG) abgelehnt wird, wäre die strafbarkeit wohl wieder gegeben? im prinzip ja sogar wenn der asylbewerber eine Duldung wegen drohender folter oder Todesstrafe bekommen hat (Abschiebungshindernis nach §53VI AuslG, kein asyl)!

weiss nicht wie das in der praxis läuft...
vielleicht wird das einfach nicht angezeigt? oder die GFK grosszügiger ausgelegt? oder meist verjährt alles bei jahrelangen Asylverfahren? oder der vorsatz (irrtum) ist
vor gericht schwer nachzuweisen?
vielleicht weiss ja jemand aus der praxis bescheid?
immerhin wär es ja ein offizialdelikt und der tatbestand lässt sich durch 1xAZR abrufen feststellen...

die flüchtlinge, die hinter der grenze eingesammelt werden, bekommen glaube ich durchaus vom BGS eine Strafanzeige und damit auch ihr geld beschlagnahmt.

ich wäre da an deiner stelle sehr vorsichtig.

zur asylantragstellung im Ausland: finde ich eine sehr gute frage!

theoretisch müsste visumsantragsteller doch auch schon in der botschaft (exterritorial, beim konsularbeamten) um asyl bitten können!
auf schweizer botschaften kann man das auch. wird vermutlich sehr schnell abgewiesen, aber theoretisch...

und auch grossbritannien hat 2003 eine idee gehabt:
asylverfahren nicht mehr im inland durchzuführen, sondern in "regionalen schutzzonen", d.h. asylanträge werden ausserhalb (bspw eu-aussengrenze oder tansania) entgegengenommen und bearbeitet, die illegal eingereisten sollen dorthin transportiert werden, die die asyl bekommen werden zum teil in der eu verteilt. aber von der idee hört man zur zeit nichts mehr.

grüsse von
eishennig

Titel: Re: Asylantrag aus dem Ausland
Beitrag von peku am 28.03.2004 um 19:58:21
@eishennig

danke für dein rettungsversuch abr ich bin nicht mehr zu retten [smiley=bash.gif]

@Experte P (Experte für was??

deine Ansicht Asylschutzsuchende an die Botschaften zu verweisen weil die dort dann ein Vium zur Einreise beantragen könnten geht fehl.Schon alleine aus den von dir angedführten Gründen der Überwachung durch die Gerheimdienste unter der ja jede Botschaft steht.

Irgendwie kommt es mir so vor als ob wir da alle die experten und wir User im sumpf rumsuchen ohne tatsächlcihe eine Antwort zu finden.Von daher war die Info von mick das die einreise zur stellung eines assylantrages straffrei ist schon mal was.Ich habe dies ergänzt zu sagen es muss klar sein also am besten fax zuvor an die Behörden das die Leute kommen.

Gruss von

Titel: Re: Asylantrag aus dem Ausland
Beitrag von telecafe am 04.07.2004 um 13:58:40
Also jemanden noch dazu helfen nach Deutschland illegal
zu kommen..denke ich ist doch strafbar unabhängig davon ob er asyl stellt oder nicht .siehe dazu auslg.92
§ 92a Einschleusen von Ausländern

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einen anderen zu einer der in § 92 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 6 oder Abs. 2 bezeichneten Handlungen anstiftet oder ihm dazu Hilfe leistet.



also vorsicht bitte...wenn es heisst kannst du mich an der grenze abholen ! !

gruss
anwar

Titel: Re: Asylantrag aus dem Ausland
Beitrag von Mono am 11.07.2004 um 23:46:49
Falls die heutige SPIEGEL-Meldung zutrifft, wonach Sudanesen auf einem deutschen Schiff einen deutschen Asylantrag gestellt haben und über Italien nach Deutschland einreisen sollen, müsste es doch möglich sein, im Ausland für Deutschland Asyl zu beantragen und über sichere Drittstaaten einzureisen. Die Rechtsgrundlage hierfür würde mich auch interessieren.

Titel: Re: Asylantrag aus dem Ausland
Beitrag von fons am 11.07.2004 um 23:54:20
Kenn die Meldung nicht - aber mal allgemeine Anmerkung:

Vermutlich war das Schiff in neutralem Gewässer oder zumindest
eben nicht im "Hoheitsgebiet" des Heimatlandes.

Titel: Re: Asylantrag aus dem Ausland
Beitrag von Mick am 12.07.2004 um 01:19:28

schrieb am 11.07.2004 um 23:46:49:
Falls die heutige SPIEGEL-Meldung zutrifft, wonach Sudanesen auf einem deutschen Schiff einen deutschen Asylantrag gestellt haben und über Italien nach Deutschland einreisen sollen, müsste es doch möglich sein, im Ausland für Deutschland Asyl zu beantragen und über sichere Drittstaaten einzureisen. Die Rechtsgrundlage hierfür würde mich auch interessieren.


Soweit ich weiß, befindet sich das Schiff derzeit in italienischen Hoheitsgewässern. Wenn ein Asylverfahren aufgenommen wird, gehe ich davon aus, dass dieses in Italien erfolgen wird. Es wird sich kaum jemand auf hoher See sein Wunschland aussuchen können.

Bin aber durchaus gespannt, wie die Rechtslage in dieser Tragödie geklärt wird.

Titel: Re: Asylantrag aus dem Ausland
Beitrag von inge am 12.07.2004 um 08:20:54

Zitat:
Bin aber durchaus gespannt, wie die Rechtslage in dieser Tragödie geklärt wird.

Falls es denn tatsächlich zu einer Bearbeitung der Asylanträge kommt, kann der zuständige Entscheider schon mal mindestens zwei als offensichtlich unbegründet ablehnen. In einem Fernsehbericht haben zwei der (zu dem Zeitpunkt noch nicht) Asylbewerber nämlich freimütig erklärt, dass sie doch nur arbeiten wollen und deshalb auch die ganze Aufregung auch nicht verstehen ...

Titel: Re: Asylantrag aus dem Ausland
Beitrag von tinchen am 13.07.2004 um 13:30:44
Also gestern kam ein Fernsehbericht über den Fall. Eine Kommision ist auf das Schiff gegangen und hat bereits festgestellt, dass es sich nicht um Sudanesen handeln soll, sondern dies nur angegeben haben um bei dem Asylantrag Erfolg zu haben. Wie sie das festgestellt haben wollen, ist nicht gesagt worden  ;)
In unserer Tageszeitung heute stand drin, dass die Bundesregierung bereits gesagt hat, dass ein Asylantrag zwecklos wäre und auch nicht möglich ist, da sie sich in italienischen Gewässern befinden. Der Kapitän soll festgenommen worden sein, das Schiff beschlagnahmt und die "Sudanesen" in einem sog. Abschiebegefängnis. Aber ich denke, dass momentan keiner so genau die wirkliche Lage kennt und beurteilen kann. Aber da sie in Italien nun eingelaufen sind, greift die Drittstaatenregelung, und der Asylantrag in Deutschland ist eh gegessen. Warten wir mal ab, man wird wohl noch mehr hören. Die Grünen haben lt. Zeitungsbericht gesagt, dass sie doch dann in D. Asyl bekommen sollten. Wie sie dies möglich machen wollen, keine Ahnung   !!!  :kopfhau:

Titel: Re: Asylantrag aus dem Ausland
Beitrag von Doc am 13.07.2004 um 17:15:24
Der Sachverhalt mit der "Cap Anamur" dürfte noch nicht ganz ausgestanden sein. Immerhin ist dieses Schiff nicht das erste Mal in Flüchtlingstatbestände verstrickt. Inwieweit hier auf einem Schiff, das unter deutscher Flagge fährt, ein Asylantrag für Deutschland gestellt werden kann und wo ein Asylverfahren durchzuführen ist, ist an dem Dubliner Übereinkommen II zu messen. Da es sich angeblich auch nicht um Sudanesen sondern Nigerianer und Ghanaer handeln soll, wird die Sache eher undurchsichtiger. Dass der Kapitän festgenommen worden ist, dürfte mehrere Gründe haben. Zum einen war ihm das Einlaufen in den Sizilanischen Hafen verboten; zum anderen könnte er durchaus unter den Verdacht der Schleusung geraten sein.

Doc  8)

Titel: Re: Asylantrag aus dem Ausland
Beitrag von Mick am 13.07.2004 um 17:35:50
Naja, und die Tatsache, dass der Asylantrag auf einem deutschen Schiff gestellt werden sollte, darf überhaupt keine Rolle spielen. Ich habe Gestern halb im Scherz gesagt: Sonst springt demnächst in Spanien ein Drittstaater in mein Auto und stellt einen Asylantrag, für den Deutschland zuständig wäre :)

Titel: Re: Asylantrag aus dem Ausland
Beitrag von inge am 14.07.2004 um 12:57:39
Also einen kleinen Unterschied zwischen 'nem Auto und einem Schiff gibt es schon ;)
Mit dem Auto befindest du dich üblicherweise immer an Land und Land gehört im Zweifelsfall immer zu einem Staat -> du hast also jemanden, der definitv zuständig ist. Seerecht ist da ja komplizierter, denn ein Schiff hält sich ja nicht immer im Hoheitsgebiet eines Staates auf und trotzdem entsteht kein rechtsleerer Raum. So etwas dürfte sicherlich ziemlich eindeutig im Völker-/See-Recht geklärt sein. Auch die Luftfahrt ist hier nicht vergleichbar, da es üblicherweise nicht möglich ist, ein Luftfahrzeug außerhalb eines Hoheitsgebietes zu betreten, bei Schiffen ist das ja ohne weiteres möglich.

Zur Haft des Kaptäns: Sicherlich wird abzuklären sein, inwieweit tatsächlich eine 'Rettung' vorlag, bzw. nötig war. Im Fernsehbericht wurde davon gesprochen, dass eine Kammer des Schlauchbootes Luft verlor und dass der Aussenborder anfing zu 'spucken'. Aber so weit ich weiß wurde das Schlauchboot nicht geborgen, so dass eine Beweissicherung schwierig sein dürfte. Aber vielleicht ist ja schon die Tatsache, dass es sich um ein Schlauchboot (wenn auch groß) handelte eine ausreichende Begründung für eine Notsituation?

Titel: Re: Asylantrag aus dem Ausland
Beitrag von Mick am 14.07.2004 um 15:32:15

schrieb am 14.07.2004 um 12:57:39:
Also einen kleinen Unterschied zwischen 'nem Auto und einem Schiff gibt es schon ;)


Ich weiß, ich war mal 12 Monate auf einem Schiff ;)


Zitat:
Pressemitteilung Nr. 163
Veröffentlicht am 14. Juli 2004

Themen: Ausländer / Flüchtlinge / Asyl, Europa

----------------------------------------------------------------------
BMI Pressemitteilung: Schily: Dublin-Regelungen werden eingehalten
----------------------------------------------------------------------

Zu Forderungen aus Reihen der Grünen nach Aufnahme der Personen, die
von der "Cap Anamur" an Bord genommen wurden, erklärt
Bundesinnenminister Otto Schily:

"1.        In dem Dubliner Übereinkommen sind klare Regelungen
festgelegt, unter welchen Voraussetzungen welcher Staat für die
Prüfung eines Asylgesuches zuständig ist. Nach diesen klaren
Regelungen ist Deutschland für eventuelle Asylgesuche der von dem
Schiff Cap Anamur aufgenommenen Personen nicht zuständig.

2.        Es besteht keine Veranlassung, von den Dublin-Regelungen
abzuweichen. Abgesehen davon, dass ganz allgemein keine Gründe
ersichtlich sind, die eine Ausnahme von den Dublin-Regelungen
rechtfertigen könnten, wäre eine andere Entscheidung ein gefährliches
Präjudiz, auf das sich mit hoher Wahrscheinlichkeit andere in
ähnlichen Situationen mit unabsehbaren Konsequenzen berufen könnten.

3.        Forderungen nach Aufnahme der von Cap Anamur aufgenommenen
Personen sind auch deshalb abzulehnen, weil nicht einmal geklärt ist,
ob es sich überhaupt um sudanesische Flüchtlinge handelt. Es hat eher
den Anschein, dass es sich - jedenfalls in der Mehrzahl - um Personen
aus anderen afrikanischen Staaten handelt, bei denen ein
Verfolgungshintergrund nicht besteht.

4.        Sollte sich der Verdacht bestätigen, dass Mitglieder der
Schiffsbesatzung von Cap Anamur an Schleusungen beteiligt waren, wäre
dies ein schwerwiegender Sachverhalt, mit dem sich möglicherweise auch
die deutschen Strafverfolgungsbehörden befassen müssen.

5.        Unabhängig davon kann sich Cap Anamur nicht eigenmächtig zur
vermeintlichen "Annahmestelle" für Asylgesuche zwecks Aufnahme in
Deutschland erklären.

6.        Das beklagenswerte Schicksal der sudanesischen Flüchtlinge,
das niemand gleichgültig lassen darf, kann nicht durch einen Exodus
nach Europa gelöst werden. Die Hilfe für die sudanesischen Flüchtlinge
muss vor Ort - notfalls durch Einrichtung von Aufnahmelagern in den
Nachbarstaaten - organisiert werden. Europa muss sich an diesen
Hilfsmaßnahmen unter Anspannung aller Kräfte beteiligen. Im Übrigen
muss der Druck auf die sudanesische Regierung, für den Schutz der
sudanesischen Flüchtlinge zu sorgen, verstärkt werden."


Titel: Re: Asylantrag aus dem Ausland
Beitrag von peku am 14.07.2004 um 16:09:32
hallo,

auch wenn ihr mich jetrzt verreist für meine Meinung aber...

Die Leute aus Seenot zu retten war korrekt.Die Leute dann nach Italien zu brigen nicht.Es kann nicht angehen das der kleine Schleuser an der grünen Grenze in den Knast geht und hier soll alles ganz legal gewsen sein???

Nach der Rettung aus Seenot hätten andere Kräfte (Marine oder so)die Schiffbrüchingen zurück bringen sollen woher sie gekommen sind...

Gruss peku

Titel: Re: Asylantrag aus dem Ausland
Beitrag von Mick am 14.07.2004 um 16:20:33

schrieb am 14.07.2004 um 16:09:32:
hallo,

auch wenn ihr mich jetrzt verreist für meine Meinung aber...

Die Leute aus Seenot zu retten war korrekt.Die Leute dann nach Italien zu brigen nicht.Es kann nicht angehen das der kleine Schleuser an der grünen Grenze in den Knast geht und hier soll alles ganz legal gewsen sein???

Nach der Rettung aus Seenot hätten andere Kräfte (Marine oder so)die Schiffbrüchingen zurück bringen sollen woher sie gekommen sind...

Gruss peku


Es ist
a)
nicht bewiesen, dass da jemand aus Seenot gerettet wurde. So wie ich informiert bin, laufen da Ermittlungen
b)
nicht sicher, dass die Gents nicht wegen Schleusung verknackt werden. Soweit ich informiert bin, sitzt da jemand in Haft und es laufen entsprechende Verfahren.

Titel: Re: Asylantrag aus dem Ausland
Beitrag von Doc am 15.07.2004 um 19:57:18
Nach meinen Informationen hat sich Anamur-Chef Bierdel 8 Tage Zeit genommen mit einem ZDF-Team auf das Schiff zu gelangen, um die schwere Verantwortung auf sich zu nehmen.

Doc  >:(


Es stellt sich mir sehrwohl die Frage, mit welchem Auftrag dieses Schiff im Mittelmeer schiffert und wer dies bezahlt.
1a.) Ist denn ständig damit zu rechnen, dass Flüchtlinge im Mittelmeer herumschippern und unter Seenot leiden?
1b.) Flüchten tatsächlich Menschen auf die See, in der Hoffnung, sie wollten auf ein Schiff (Cap Anamur) treffen, dessen Kapitän bereit wäre, sie aufzunehmen? (jeder andere drehte aufgrund der Gefahr von Piraten ab!)
2.) Ist es einem Schiff überhaupt möglich, optisch, radiologisch, fernmeldetechnisch oder satellitenünterstützt solche Flüchtlingsflöße auszumachen?
3.) Warum bemerkt eine Flüchtlingsorganisation solche Schiffbrüchigen, andere Reeder aber nicht?

Die Sache an sich bedarf sehrwohl der Aufklärung. Ich befürchte, dass hier ein Exempel statuiert werden wird, welches nicht zu Gunsten von Flüchtlingen an sich ausfällt. Daran verantwortlich scheinen dann auch die Verantwortlichen von "ANAMUR"! Sollte es so kommen, dann dürften die Spenden, die bislang für ANAMUR hingegeben worden waren, für umsonst gewesen sein!



BTW: Jeder Schengenstaat ist verpflichtet Schleuser in Form von Beförderungsunternehmern zu bestrafen:
Art. 26 (2) SDÜ

Zitat:
Vorbehaltlich der Verpflichtungen, die sich aus der Genfer Konvention vom 28. Juli 1951 über den Flüchtlingsstatus in der Fassung des Protokolls von New York vom 31. Januar 1967 ergeben, verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung ihres Verfassungsrechts Sanktionen gegen Beförderungsunternehmer einzuführen, die Drittausländer, welche nicht über die erforderlichen Reisedokumente verfügen, auf dem Luft- oder Seeweg aus dem Drittstaat in ihr Hoheitsgebiet verbringen.

Titel: Re: Asylantrag aus dem Ausland
Beitrag von Hartmut_Krentz am 16.07.2004 um 09:02:05
Hallo und Buenas Dias,

ich denke dieser Fall ist medial ein bisschen
"aufgeblasen" nur weil es die Cap Anamur ist
und Oeffentlichkeit hergestellt wurde.
Hier auf Fuerteventura sind allein in den letzten
4 Wochen 654 Fluechtlinge mit kaum seetuechtigen
Nussschalen und Schlauchbooten angekommen,
wurde alle medizinisch versorgt und in Aufnahmelager
gebracht. Neuerdings sind es zunehmend auch
Fluechtlinge aus Indien , Pakistan und China ein Beweis
mehr dafuer, dass hinter diesen Aktionen eine
gut organisierte Schleuserorganisation steht.
Momentan bezahlt ein Fluechtling fuer eine
Uberfahrt von Afrika auf die Kanaren ca., 1000 Euro
und wenn man bedenkt, dass in so ein Zodiac Schlauchboot ca. 25-30 Menschen gepfercht werden
ein "rundes" Geschaeft. Besonders perfide ist, dass
die Schleuser als Schiffsfuehrer zunehmend keine
Marokkaner mehr einsetzen sondern z.B.
Fluechtlinge aus Mali im einem "Schnellkurs" zu
Seeleuten macht mit den entsprechenden gefahren.

Titel: Re: Asylantrag aus dem Ausland
Beitrag von inge am 16.07.2004 um 09:28:22
@Doc

1a.) Scheint zumindest unbestritten zu sein. Das tatsächlich Flüchtlinge bei der halsbrecherischen Flucht über's Meer um's Leben kommen ist sicherlich ein Fakt. Gleichwohl mögen die Zahlen (geschätzt 5000) anzuzweifeln sein - jede Statistik ist halt nur so gut, wie die Annahmen, die getroffen werden.

1b.) Na ja, ihr originäres Ziel ist sicherlich das Erreichen des Ziels mit eigenen Mitteln. Man sollte bei dem ganzen nicht vergessen, dass es sich bei den Flüchtlingen voraussichtlich um typische 'Binnenländer' handelt, die wenig bis gar keine Ahnung von den Gefahren des Meeres haben (einer der Gründe, warum auch ab und zu der eine oder andere Nordrhein-Vandale ... ;) aus der Nordsee gezogen werden muss). Nach den Beschreibungen der Flüchtlinge war das Meer spiegelglatt als sie losgefahren sind und erst nach 1 oder 2 Tagen wurden die Wellen höher. Die Schleuser werden sicherlich wissen, dass es gefährlich ist, aber da die ja wohl im Voraus bezahlt werden, ist es ihnen vermutlich egal.

2.) Im Fernsehbericht sagte der Kapitän, dass sie Schlauchboote bei guter Sicht in etwa 3 Meilen Entfernung ausmachen können.

3.) Zuerst mal sicherlich, weil sie definitiv gesucht haben. Sie haben das entsprechende Seegebiet ja nicht einfach durchquert, sondern haben es auf Suchkurs durchkreuzt. Außerdem ist nicht sicher, dass nicht andere zivile (!) Schiffe die Boote ebenfalls bemerken. Solange die Besatzung nicht eindeutige Zeichen gibt, ist der Kapitän eines Handelsfrachters wohl nicht verpflichtet anzunehmen, dass eine Notlage vorliegt. Und da die ja heutzutage einen engen Zeitplan haben, ist sicherlich davon auszugehen, dass man zu eigenen Gunsten annimmt, dass keine Notlage vorliegt.


Interessant wäre allerdings noch folgende Frage:
4.) Wie hätten die in Not geratenen reagiert, wenn sie auf ein Schiff der italienischen Marine getroffen wären, das sie aus Seenot hätte retten können ... und sie an ihren Ausgangsort hätte zurückbringen wollen?

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