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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Vom Sprachkurs zur Ausbildung
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Beitrag begonnen von Stefan999 am 28.09.2023 um 16:43:24

Titel: Vom Sprachkurs zur Ausbildung
Beitrag von Stefan999 am 28.09.2023 um 16:43:24
Mein Stiefsohn ist philippinischer Staatsbürger. Er ist mit einem Sprachkursvisum in Deutschland und hat den Kurs jetzt abgeschlossen, B2 bestanden. Nun möchte er eine Ausbildung als Pflegefachmann anfangen. Er hat sich beworbe und sol nun im Ramen des Bewerbungsverfahrens ein zweiwöchiges Praktikum absolvieren.

Derzeit hat er noch sein Einreisevisum und eine Fiktionsbescheinigung, die bis Januar gültig ist. Was müsste er jetzt ausländerrechtlich tun?

Titel: Re: Vom Sprachkurs zur Ausbildung
Beitrag von Yannic am 15.11.2023 um 06:24:45
ist doch einfach, Ausbildungsvertrag abschließen und ab zum Ausländeramt, die vergibt dann eine Aufenthaltserlaubnis auf Basis der Berufsausbildung.

Titel: Re: Vom Sprachkurs zur Ausbildung
Beitrag von Aras am 15.11.2023 um 13:39:15
Das Problemist das zweiwöchige Praktikum, dass ggf. wegen der fehlenden Arbeitserlaubnis nicht angetreten werden darf...

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