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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Arbeitserlaubnis mit permanent residence Card https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1546777289 Beitrag begonnen von hugendubel0815 am 06.01.2019 um 13:21:29 |
Titel: Arbeitserlaubnis mit permanent residence Card Beitrag von hugendubel0815 am 06.01.2019 um 13:21:29
Hallo zusammen,
eine Freundin meiner Frau ist Thailänderin und seit langem mit einem tschechischen Staatsbürger in eheähnlicher Gemeinschaft in CZ wohnhaft. Sie hat daher eine permanent residence card für Tschechien, hat aber noch die thailändische Staatsbürgerschaft. Kann sie damit die Arbeitserlaubnis für D bekommen oder hat sie vielleicht sogar ein Recht darauf? VG Frank |
Titel: Re: Arbeitserlaubnis mit permanent residence Card Beitrag von Petersburger am 06.01.2019 um 13:41:18
Mit einem tschechischen Ehemann wäre sie bei gemeinsamer Übersiedlung nach Deutschland EU-freizügig (abgeleitet von ihm).
Also könnte hier wohnen und arbeiten. Ohne Heirat - also gegenwärtig - könnte sie nur dann zur Arbeitsaufnahme nach Deutschland, wenn sie entweder die üblichen Bedingungen für Drittstaater erfüllt oder ihre tschechische "permanent residence card" nicht irgendeine ist, sondern das Analogon zur deutschen "Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU". |
Titel: Re: Arbeitserlaubnis mit permanent residence Card Beitrag von hugendubel0815 am 06.01.2019 um 17:17:54
Vielen Dank.
Sorry ich bin extrem ahnungslos. Dachte so ein Dokument sei eindeutig. Wie finde ich heraus, ob es sich um "irgendeine" oder das Analogon zur "Erlaubnis zum Daueraufenthalt" handelt? Ist das Foto hilfreich? |
Titel: Re: Arbeitserlaubnis mit permanent residence Card Beitrag von hugendubel0815 am 06.01.2019 um 17:21:16
2.Foto
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Titel: Re: Arbeitserlaubnis mit permanent residence Card Beitrag von Aras am 06.01.2019 um 18:00:25
Daueraufenthalt EU hätte kein Date of Expiration^^
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Titel: Re: Arbeitserlaubnis mit permanent residence Card Beitrag von fab87 am 06.01.2019 um 20:27:50
und würde auf Tschechisch auch anders heißen.
Was ich interessant finde (muss nichts heißen), dass das DOkument nicht im einheitlichen Format (Klebeetikett oder Karte) ausgestellt wurde. Die gibts in CZ sonst nämlich eigentlich schon. Und das hier gezeigte Dokument kenne ich eigentlich vom Format nur als Aufenthaltskarte für EU Bürger (und vmtl. auch Angehörige). |
Titel: Re: Arbeitserlaubnis mit permanent residence Card Beitrag von erne am 07.01.2019 um 15:47:35 fab87 schrieb am 06.01.2019 um 20:27:50:
meines Erachtens ist das "Trvaly robyt" die Aufenthaltskarte für EU Staatsangehörige (Daueraufenthaltskarte) vergleiche: https://europa.eu/youreurope/citizens/residence/documents-formalities/eu-nationals-permanent-residence/index_cs.htm und https://europa.eu/youreurope/citizens/residence/documents-formalities/eu-nationals-permanent-residence/index_de.htm Die Daueraufenthaltskarte wird aber nicht auf 4 Jahre befristetet. hugendubel0815 schrieb am 06.01.2019 um 13:21:29:
ist diese "eheähnliche Gemeinschaft" eine eingetragene Lebensgemeinschaft? Wenn ja und wenn der Tscheche in CZ freizügigkeitberechtigt ist, dann wäre das seine Partnerin auch. Es ist aber nicht selbstverständlich, dass ein Tscheche in CZ freizügigkeitsberechtigt ist. Und wenn das eine Aufenthaltskarte sein soll, warum sie in Thailand ausgestellt wurde. Meines Wissens werden solche Karten im Inland ausgestellt. irgendwie passt das nicht zusammen (Daueraufnthaltskarte und 4 Jahresbefristung) |
Titel: Re: Arbeitserlaubnis mit permanent residence Card Beitrag von fab87 am 07.01.2019 um 16:57:16 erne schrieb am 07.01.2019 um 15:47:35:
Und genau das steht oben auf dem Dokument ja auch drauf. Es ist nur nicht im Nominativ sondern aus grammatikalischen Gründen flektiert. Das Dokument bescheinigt scheinbar folgendes: "a family member of an EU citizen, who is not an EU citizen and who holds a “Permanent Residence Card” -> Průkaz o povolení k trvalému pobytu Es gibt aber auch noch folgendes DOkument in gleicher Form ausgestellt: Průkaz o pobytu rodinného příslušníka občana EU -> a family member of an EU citizen, who is not an EU citizen and who holds a “Residence Card for a Family Member of an EU Citizen Ist der Gatte nur CZ Staatsbürger? Gibt es noch ein anderes Dokument (etwa im Plastikkartenformat)? |
Titel: Re: Arbeitserlaubnis mit permanent residence Card Beitrag von fab87 am 07.01.2019 um 18:44:54 erne schrieb am 07.01.2019 um 15:47:35:
Wurde sie nicht. Siegel und Behörde zeigen, dass sie im Inland durch die Fremdenpolizei ausgestellt wurde. Dass mit THA bezieht sich wohl auf den Pass der Dame, alleine schon sprachlich. Ich habe mittlerweile ein wenig weiter recherchiert und bin recht überzeugt, dass es sich bei dem hier abgebildeten Dokument nicht um einen Aufenthaltstitel handelt sondern eher um eine Art Ausweisdokument was Angaben zum Aufenthalt beinhaltet. Die Form des Dokumentes entspricht (mit leichter Abweichung des Titels) denen einer Aufenthaltskarte. Deshalb gehe ich davon aus, dass noch eine Plastikarte oder ein Ettiket, ausgestellt im einheitlichen Muster, im Pass besteht. Und auf dem wird wohl die Rechtsgrundlage stehen. |
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