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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Umwandlung Lebenspartnerschaft zu Ehe
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Beitrag begonnen von frisbeescheibe am 14.08.2017 um 14:47:00

Titel: Umwandlung Lebenspartnerschaft zu Ehe
Beitrag von frisbeescheibe am 14.08.2017 um 14:47:00
Hallo in die Runde!

Ich bin Deutscher und lebe in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einem Iraker. Er hat eine AE nach § 28 AufenthG.
Wir planen für den Spätherbst die Umwandlung unserer Lebenspartnerschaft in eine Ehe und wollen der guten Ordnung halber eine Kopie der entsprechenden Urkunde an die zuständige Ausländerbehörde schicken.

Ich halte es für völlig unwahrscheinlich, aber hat die Umwandlung irgendwelche aufenthaltsrechtlichen Auswirkungen?

Vielen Dank & viele Grüße
frisbeescheibe

Titel: Re: Umwandlung Lebenspartnerschaft zu Ehe
Beitrag von reinhard am 14.08.2017 um 14:50:16
Nein. Die Ausländerbehörde macht nur zwei Löcher in die Kopie und tut sie in die Akte.

Ausländerrechtlich war beides schon vorher gleichgestellt. Der Unterschied ist das Adoptionsrecht, das interessiert die Ausländerbehörde nur am Rande.

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