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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Einmischung meinerseits mit Vollmacht
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Beitrag begonnen von NicoTse am 12.05.2017 um 21:22:27

Titel: Einmischung meinerseits mit Vollmacht
Beitrag von NicoTse am 12.05.2017 um 21:22:27
Und weiter gehts :

1.) Fakt :

Ich habe eine Vollmacht (Generalvollmacht) meiner Frau vorliegen.  ;)

2.) Frage(n) :

Kann ich nun jederzeit in einem bestehenden/laufenden Visumsantragsverfahren/Remonstartionsverfahren

selbst Informationen übermitteln, Statements verfassen, Anwälte beauftragen....etc........ 

und kann danach auf die Vollmacht verweisen.....

Oder muss ich die zuständige Behörde vorher darüber in Kenntnis setzen, dass eine solche Vollmacht vorhanden ist ?


Titel: Re: Einmischung meinerseits mit Vollmacht
Beitrag von Aras am 12.05.2017 um 22:53:29
Die Vertretungsmacht muss natürlich auch nachgewiesen werden.

Titel: Re: Einmischung meinerseits mit Vollmacht
Beitrag von tizedboy am 13.05.2017 um 12:20:14
Ja, kannst du.

Habe gerade erfolgreich und komplett allein bei der AV und der ABH durchgeboxt. Meine Frau übergab nur die Papiere  und holte letztendlich ab.
Die Vollmacht hatten wir mit dem Visumantrag abgegeben. Ich vermute es geht alles automatisch, dass auch die ABH hier von der Vollmacht weiß, da alles in den Akten ist.


Titel: Re: Einmischung meinerseits mit Vollmacht
Beitrag von frog am 13.05.2017 um 16:23:05
Interessant wäre es noch zu wissen welchen Inhalt und Sprache die Vollmacht hat, ob sie ggf. notariell beglaubigt werden muss etc.

Titel: Re: Einmischung meinerseits mit Vollmacht
Beitrag von Aras am 13.05.2017 um 16:40:35
Da wir im deutschen Recht sind gelten §§ 164 ff BGB, § 23 VwVfG.

Also keine notarielle Beglaubigung notwendig.
In Deutscher Sprache oder übersetzt.
Mit dem Inhalt bestimmt der Vollmachtgeber wieviel Vertretungsmacht er dem Vollmachtnehmer geben möchte. Ist also individuell.

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