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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Wiedereinreise nach abgelaufener AE: erneuter Familiennachzug?
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Beitrag begonnen von rbtr am 03.11.2016 um 13:22:34

Titel: Wiedereinreise nach abgelaufener AE: erneuter Familiennachzug?
Beitrag von rbtr am 03.11.2016 um 13:22:34
Ein Gastarbeiter hat eine unbefristete NE. Im Rahmen der Familienzusammenführung kommt seine Ehefrau F nach Deutschland und bekommt eine befristete AE. F wohnt 5 Jahre rechtmäßig in D.
Vor Ablauf der AE reist F aus gesundheitlichen Gründen für ein Jahr ins Ausland und meldet sich beim Einwohneramt ab.
Eine Verlängerung der AE wird vor der Ausreise nicht beantragt.

Was kann F tun, wenn sie wieder bei ihrem Mann in D leben möchte:
- Kann sie mit abgelaufener AE nach D einreisen?
- Kann sie bei der deutschen Botschaft im Ausland eine Verlängerung der AE oder NE beantragen?
- kann der Ehemann einen Antrag auf erneuten Familiennachzug stellen?
- kann F ein NE bekommen, da sie vor der Ausreise 5 Jahre in D wohnte?

Beide Ehepartner haben eine Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU Landes.

Titel: Re: Wiedereinreise nach abgelaufener AE: erneuter Familiennachzug?
Beitrag von reinhard am 03.11.2016 um 13:25:25
Sie muss erneut ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen. Sie sollte in einem Begleitbrief erklären, dass sie sich nicht vom Mann getrennt hat, sondern aus anderen Gründen für einige Monate weg war.

Mit abgelaufener AE kann sie nicht einreisen. Bei der deutschen Botschaft kann sie keine Verländerung beantragen. Der Ehemann kann nichts beantragen. Eine NE kann sie nicht bekommen.

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