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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Rückmeldung nach einen schriftlichen Asylantrag?
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Beitrag begonnen von Zeno am 19.06.2016 um 11:06:03

Titel: Rückmeldung nach einen schriftlichen Asylantrag?
Beitrag von Zeno am 19.06.2016 um 11:06:03
Hallo,

wie lange dauert es ungefähr bis man eine Rückmeldung vom BAMF erhält, nachdem ein schriftlicher Asylantrag per Post gestellt wurde?  Zurzeit besitzen die syr. Antragsteller einen Aufenthalt (23.1), der ja theoretisch gleich mit dem Antrag erlischt.  Klar ist, dass es mehrere Monate dauern kann bis das Asylverfahren abgeschlossen ist.  In erster Linie geht es einfach um eine Rückmeldung,  dass ein Asylantrag gestellt wurde, um den aktuellen Aufenthalt mit einer Aufentehaltsgestattung "einzutauschen" und damit man auch weiß, dass sie mit der Bearbeitung des Antrags beginnen. Nach Information des Bamf werden die Anträge gleich nach Posteingang registriert und man erhält eine Bestätigung.  Aber es sind schon knapp 3 Wochen. Die Frage ist auch, ob man der ABH vorab Bescheid geben soll oder ob sie selbst vom Bamf benachrichtigt werden, aber ohne eine Bestätigung kann man dies ja schlecht.


Titel: Re: Rückmeldung nach einen schriftlichen Asylantrag?
Beitrag von ninnschen am 19.06.2016 um 12:34:40
Naja da das BAMF heillos überfordert ist, kann es auch mal 6-8 Wochen dauern, bis der schriftliche Asylantrag in System eingearbeitet wurde. Mehr als warten könnt ihr nicht. Irgendwann kommt die Niederschrift über den Asylantrag und mit dieser kann man dann zur ABH gehen, die AE's abgeben und die Aufenthaltsgestattung bekommen.

Titel: Re: Rückmeldung nach einen schriftlichen Asylantrag?
Beitrag von reinhard am 19.06.2016 um 12:39:55
Einen "schriftlichen Asylantrag" gibt es nicht, der Asylantrag muss immer persönlich gestellt werden. Möglicherweise handelt es sich um ein "Asylbegehren".

Sie sollten monatlich per Brief oder Mail beim BAMF nachfragen, ob alles angekommen und so in Ordnung ist, ob es einen Termin für die Anhörung gibt.

Das BAMF hat Rückstände, die unsystematisch aufgearbeitet werden. Bis zum Jahresende sollen alle Rückstände aufgearbeitet sein. Mehr kann man von außen zum Thema "wie lange dauert es" nicht sagen.

Titel: Re: Rückmeldung nach einen schriftlichen Asylantrag?
Beitrag von Zeno am 19.06.2016 um 13:12:48

reinhard schrieb am 19.06.2016 um 12:39:55:
Einen "schriftlichen Asylantrag" gibt es nicht, der Asylantrag muss immer persönlich gestellt werden. Möglicherweise handelt es sich um ein "Asylbegehren".

Sie sollten monatlich per Brief oder Mail beim BAMF nachfragen, ob alles angekommen und so in Ordnung ist, ob es einen Termin für die Anhörung gibt..


Der Antrag ist auf jeden Fall angekommen, da dieser als Einschreiben verschickt wurde.

Und doch, den gibt es und diesen Antrag können nur welche Stellen, die einen Aufenthalt von mindestens 6 Monaten haben. Er muss nicht persönlich gestellt werden. Und einen Termin zur Anhörung wird es danach geben.

http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Asylverfahren/Antragstellung/antragstellung-node.html

Titel: Re: Rückmeldung nach einen schriftlichen Asylantrag?
Beitrag von fab87 am 19.06.2016 um 13:24:07

Zeno schrieb am 19.06.2016 um 13:12:48:
Der Antrag ist auf jeden Fall angekommen, da dieser als Einschreiben verschickt wurde.


Das heißt nichts. Einschreiben werden i.d.R. mit der gewöhnlichen Post zusammen geschickt und gelagert. Mit der tracking number könnte man höchstens feststellen, dass das Schreiben zugegangen ist - ansonsten ändert das Versenden per Einschreiben nicht viel, Risiko des Verlusts der Sendung ist gleich hoch/niedrig.

Titel: Re: Rückmeldung nach einen schriftlichen Asylantrag?
Beitrag von Zeno am 19.06.2016 um 13:46:28

fab87 schrieb am 19.06.2016 um 13:24:07:
Das heißt nichts. Einschreiben werden i.d.R. mit der gewöhnlichen Post zusammen geschickt und gelagert. Mit der tracking number könnte man höchstens feststellen, dass das Schreiben zugegangen ist - ansonsten ändert das Versenden per Einschreiben nicht viel, Risiko des Verlusts der Sendung ist gleich hoch/niedrig.

Also am besten anrufen oder per Mail nachfragen?

Titel: Re: Rückmeldung nach einen schriftlichen Asylantrag?
Beitrag von reinhard am 19.06.2016 um 14:14:36
Nein. Anrufen wäre komplett unsinnig, da Ihr ja keine Durchwahl habt.

Immer per Brief nachfragen. Am besten einmal im Monat.

Titel: Re: Rückmeldung nach einen schriftlichen Asylantrag?
Beitrag von Zeno am 23.06.2016 um 13:12:51
Ich habe jetzt mal eine andere Person gefragt, die vor 8 Jahren auch einen schriftlichen Antrag nach Nürnberg an das Bamf geschickt hat. Diese Person hat bis heute nichts bekommen.
Ist es empfehlenswert den Antrag bei der Ausländerbehörde zu stellen?  Denn sonst befürchte  wir, dass auch nach Monaten gesagt wird, dass sie nichts bekommen haben.

Titel: Re: Rückmeldung nach einen schriftlichen Asylantrag?
Beitrag von ninnschen am 24.06.2016 um 06:56:48

Zeno schrieb am 23.06.2016 um 13:12:51:
Ist es empfehlenswert den Antrag bei der Ausländerbehörde zu stellen? 



Die ABH kann auch nicht mehr machen, als den Antrag an das BAMF weiterzuleiten. Man kann keinen Asylantrag bei einer ABH stellen.

Und wenn ich 8 Jahre warte und mich nicht selbst kümmere, dann scheine ich den Antrag ja nicht sehr ersnst genommen zu haben.

Es kann 6-8 Wochen oder sogar 3 Monate bis zur Rückmeldung dauern. Ich würde abwarten oder im Zweifel direkt beim dem BAMF, wo du den Antrag hingeschickt hast, nachfragen aber mich keinesfalls auf Aussage von Personen verlassen, die tatsächlich 8 Jahre auf den Eingang ihres Asylantrages warten...  :-?

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