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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Seit 9 Jahren verheiratet, nun neu verliebt
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Beitrag begonnen von Tan-Sau am 04.05.2016 um 10:32:16

Titel: Seit 9 Jahren verheiratet, nun neu verliebt
Beitrag von Tan-Sau am 04.05.2016 um 10:32:16
Hallo erstmal an alle hier.

Ja ich komme mal zu meinem Problem:
Ich, Deutscher, 48 Jahre alt, verheiratet mit einer Ukrainerin seit 9 Jahren, 2 Kinder, beide hier in DE geboren. Haben damals in der UA geheiratet.
Im laufe der Zeit hat sich leider viel verändert..ich will nicht ins Detail gehen, aber es gibt auch dadurch  nun jemanden (auch Ukrainerin) die ich schon lange kenne, meine Frau auch..aber nie gedacht hätte, da könne mehr sein.
Sie hat auch ein Kind, 6 Jahre und ist verwitwet. wieder möchte ich nicht groß ins Detail gehen. Wir möchten zusammen sein..soviel dazu. Meine Frau weiss das, ich habe mit ihr darüber gesprochen...
Jetzt weiss ich aber nicht, wie es weiter geht. Scheidung in der UA? Muss ich anwesend sein, oder kann mich ein Anwalt vertreten?
Was ist mit unseren Kindern? Sprechen nur Deutsch, wie gesagt beide hier geboren. Ich weiss nicht, ob meine Frau hier bleiben will, oder nicht.. die Kinder sollen jedenfalls hier bleiben.

Wird es Probleme geben, meine neue Partnerin zu mir zu holen und welche Papiere müsste sie beibringen?

Ich bitte höflich darum,von Belehrungen ecetera Abstand zu halten..
Vielen Dank im Vorraus


Titel: Re: Seit 9 Jahren verheiratet, nun neu verliebt
Beitrag von Arsinoe am 04.05.2016 um 10:46:33
Deine Frau kann zur Kindsführsorge in D. bleiben, falls sie noch nicht eingebürgert wurde, müsstet ihr also der ALB eure Trennung mitteilen und auch den Aufenthaltsgrund ändern.

Du wirst das Trennungsjahr abwarten müssen und dann die Scheidung einreichen. Das geht hier oder in der UA. Wenn deine Frau einverstanden ist, solltet ihr klären, wo es schneller ginge.

Ich schätze mal, für die neue Heirat braucht ihr ein EFZ. Inkl. der dann notwendigen Papiere. Also Geburtsurkunden, Ledigkeitsbescheinigung. Scheidungsurteile etc

Titel: Re: Seit 9 Jahren verheiratet, nun neu verliebt
Beitrag von Saxonicus am 04.05.2016 um 12:36:57

Tan-Sau schrieb am 04.05.2016 um 10:32:16:
Wird es Probleme geben, meine neue Partnerin zu mir zu holen und welche Papiere müsste sie beibringen? 

Das  erfährst Du beim Standesamt, hier oder in der Ukraine, je nachdem wo Ihr heiraten möchtet. Das geht allerdings erst dann, wenn Du von Deiner jetzigen Frau geschieden bist.

Titel: Re: Seit 9 Jahren verheiratet, nun neu verliebt
Beitrag von deerhunter am 04.05.2016 um 14:08:25
Erstmal Trennung, dann Scheidung...Scheidung in Deutschland, weil ihr hier lebt! Dann Unterhalt für die 2 Kinder bezahlen nach Düsseldorfer Tabelle und vermutlich auch für die Frau.
Nach der Scheidung kannst du dann erneut heiraten und die "neue" Frau kann Visum beantragen.


Tan-Sau schrieb am 04.05.2016 um 10:32:16:
Wird es Probleme geben, meine neue Partnerin zu mir zu holen und welche Papiere müsste sie beibringen? 


Du solltest aber, nach allen Unterhaltsleistungen, noch genügend Einkommen vorweisen können damit das alles so einfach klappt. Welche Papiere benötigt werden, sagt dir dein Standesamt. Aber wie schon gesagt muss erstmal Trennungsjahr und Scheidung gemacht werden bevor man über ein Visum für neue Frau nachdenken kann

Titel: Re: Seit 9 Jahren verheiratet, nun neu verliebt
Beitrag von Tan-Sau am 04.05.2016 um 14:33:11
Komisch,aber mir wurde bei der ersten Heirat gesagt..von der ABH, das meine "Ehefrau" das Recht hat zu kommen, weil ich Deutscher bin.. da spielte sogar das Einkommen überhaupt keine Rolle, selbst ohne Einkommen wäre das gegangen...
Ich hab damals zwar auch meine Einkommensbescheide vorgelegt, aber zwingend war das nicht...warum sollte das jetzt anders sein????
Auch habe ich gehört, der Unterhalt für die Frau wird nach UA Recht ermessen...
Was stimmt jetzt??

Titel: Re: Seit 9 Jahren verheiratet, nun neu verliebt
Beitrag von Tan-Sau am 04.05.2016 um 14:42:12
Hier auch nochmal ein Link, da steht auch sowas
http://www.n-tv.de/ratgeber/Kein-deutscher-Unterhalt-faellig-article10219191.html

Titel: Re: Seit 9 Jahren verheiratet, nun neu verliebt
Beitrag von erne am 04.05.2016 um 15:11:42

Arsinoe schrieb am 04.05.2016 um 10:46:33:
müsstet ihr also der ALB eure Trennung mitteilen


nein, muss man nicht

Nebenbei: welchen AT hat Deine Frau?  NE?

Tan-Sau schrieb am 04.05.2016 um 14:33:11:
Ich hab damals zwar auch meine Einkommensbescheide vorgelegt, aber zwingend war das nicht...warum sollte das jetzt anders sein?

Ist es nicht ... für die FRAU.
Aber ihr Kind ist nicht Dein Kind, das Kind würde zur ausländischen Mutter (mit)ziehen, und in dem Fall muss der LU gesichert sein (Ausländer zieht zu Ausländer, kein atypischer Fall)



Titel: Re: Seit 9 Jahren verheiratet, nun neu verliebt
Beitrag von Walatin am 04.05.2016 um 16:16:32

Arsinoe schrieb am 04.05.2016 um 10:46:33:
Du wirst das Trennungsjahr abwarten müssen und dann die Scheidung einreichen.


Und was ist damit?

"Seit dem 21.06.2006 richtet sich das bei einer Scheidung in Deutschland anzuwendende Recht nicht mehr nach den nationalen Vorschriften des EG BGB, sondern nach den Regeln der europäischen Verordnung Nr. 1259/2010, auch Rom-III.-Verordnung. Das bringt erhebliche Änderungen mit sich."

Titel: Re: Seit 9 Jahren verheiratet, nun neu verliebt
Beitrag von NotLupus am 04.05.2016 um 16:28:17
Bezüglich Rom III:
Es muss eine notariell-beglaubigte übereinstimmende Rechtswahl über das anzuwendende Scheidungsstatut vorliegen um dann nach eben jenem Recht sich scheiden zu lassen. Falls das ukrainische Recht kein Trennungsjahr fordert, wäre es überlegenswert das ukrainische Scheidungsstatut zu wählen.

Die Frage ist aber, ob sich die Jetzt-Ehefrau wirklich auf sowas einlässt, da dadurch ihr ein finanzieller Nachteil entstehen kann. Denn in der Folge gäbe es kein Trennungsunterhalt für das nicht mehr duchzuführende Trennungsjahr. Wäre sie schlau würde sie die Rechtswahl an eine entsprechende Kompensation binden.

Titel: Re: Seit 9 Jahren verheiratet, nun neu verliebt
Beitrag von messlatte am 04.05.2016 um 17:06:52

Tan-Sau schrieb am 04.05.2016 um 14:33:11:
Ich hab damals zwar auch meine Einkommensbescheide vorgelegt, aber zwingend war das nicht...warum sollte das jetzt anders sein????
Auch habe ich gehört, der Unterhalt für die Frau wird nach UA Recht ermessen...
Was stimmt jetzt??



Seit ihr schon geschieden oder läuft das Scheidungsverfahren schon? Falls nein, rechne mit 1 bis 1 1/2 Jahre bis das durch ist, auch wegen des Versorgungsausgleichs (und der Kinder).

Zweitens: Du musst Unterhalt an deine Kinder zahlen (Hunter schrieb es bereits). Bei Pech sogar an deine noch Frau.

Drittens: (Lebensberatung) Hast du dann noch genug Geld für neue Frau UND deren Kind oder soll es gleich zum Jobcenter gehen? Dann kann ich dir nur sagen: Deine neue Frau wird schnell enttäuscht sein, hier am unteren sozialen Rand leben zu müssen. Davon träumt niemand.

Viertens: Du kannst deine Neue heiraten wo du willst, sie mit FZF Visum herholen, aber wie ist das mit deren Kind? (Gesicherter Lebensunterhalt nötig?). Darüber mal nachfragen und ob du solvent genug bist (nach der Scheidung).




Titel: Re: Seit 9 Jahren verheiratet, nun neu verliebt
Beitrag von Walatin am 04.05.2016 um 18:14:00

schrieb am 04.05.2016 um 17:06:52:
Falls nein, rechne mit 1 bis 1 1/2 Jahre bis das durch ist, auch wegen des Versorgungsausgleichs (und der Kinder)


Aber nur wenn er wie mein Mann einen Anwalt hat, der zu den Ahnungslosen gehört. Bei meiner Freundin klappte das in ca. einem halben Jahr.

Titel: Re: Seit 9 Jahren verheiratet, nun neu verliebt
Beitrag von deerhunter am 04.05.2016 um 19:05:06

schrieb am 04.05.2016 um 18:14:00:
Bei meiner Freundin klappte das in ca. einem halben Jahr.


Ist nach deutschem Recht und wenn man nicht betrügt unmöglich, wenn das Verfahren noch nicht angelaufen ist!
Also Vorsicht mit solchen Tipps

Titel: Re: Seit 9 Jahren verheiratet, nun neu verliebt
Beitrag von Walatin am 04.05.2016 um 19:31:25

deerhunter schrieb am 04.05.2016 um 19:05:06:
Ist nach deutschem Recht und wenn man nicht betrügt unmöglich, wenn das Verfahren noch nicht angelaufen ist!
Also Vorsicht mit solchen Tipps


Wie soll den ein solcher "Betrug" unter den Augen und Mitwirkung des Richters aussehen?

Während mein Mann immer auf seinen Anwalt einredete und bat das schneller zu machen, schob der Anwalt die Schuld auf den Richter. Der Anwalt meiner Freundin schrieb einen Paragraphen mehr in die Klage - und es ging!

Titel: Re: Seit 9 Jahren verheiratet, nun neu verliebt
Beitrag von deerhunter am 04.05.2016 um 19:38:34

schrieb am 04.05.2016 um 19:31:25:
Wie soll den ein solcher "Betrug" unter den Augen und Mitwirkung des Richters aussehen?


Trennungsjahr heißt so, weil es 1 Jahr dauert! Dann kommt noch die Zeit des Verfahrens dazu...ke nach Anwälten und Belastung des Gerichtes 6 - 24 Monate!
Wie soll das also in 6 Monaten legal laufen???

Titel: Re: Seit 9 Jahren verheiratet, nun neu verliebt
Beitrag von Melanny am 04.05.2016 um 20:29:36
Das Trennungsjahr beginnt, wenn man den Zeitpunkt der Trennung gemeinsam festlegt. (ist am einfachsten bei einer einvernehmlichen Scheidung)
Einen Anwalt braucht man erst ca. 3-2 Monate vor Ablauf des Jahres einzuschalten, der dann den Scheidungsantrag am Gericht einreicht.

Die eigentliche Verhandlung ist erst nach dem Trennungsjahr.

Ich habe meine Anwältin damals nach Ablauf des Trennungsjahres im Februar mit der Scheidung beauftragt. Das rechtskräftige Urteil erhielt ich nach 5 Monaten, Ende Juni desselben Jahres.

Ich muss dazu sagen, dass es nicht mehr um ein Sorgerecht ging und dass wir im Trennungsjahr Ehegatten-Unterhalt und Versorgungsausgleich im Vorfeld notariell durch einen nachträglich verfassten Ehevertrag mit Scheidungsfolgevereinbarung geregelt hatten.

Dem ging eine gute Beratung mit einer Familienanwältin voraus.
Mit Vorbereitung und allem Drum und Dran kommt man schon auf 1,5 bis 2 Jahre.

Die eigentliche Scheidung kann schnell gehen, wenn Vorab alles schon geregelt wurde.

Titel: Re: Seit 9 Jahren verheiratet, nun neu verliebt
Beitrag von messlatte am 04.05.2016 um 20:37:26
Es MUSS natürlich oben "Seid" ihr ..... heißen.   ::)

Zum Thema "LU gesichert für (das neue) Kind" fand ich einen alten Beitrag, angeregt von mir selber.

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1439318168/0#0

Der TE (TS) kennt sein Einkommen selbst am besten. Was ihm nach Abzug von 2-mal Kindesunterhalt noch bleibt, kann er selbst ausrechnen. Wie`s weitergehen kann, siehe Link.








Titel: Re: Seit 9 Jahren verheiratet, nun neu verliebt
Beitrag von Tan-Sau am 10.05.2016 um 10:50:17
Puuh erstmal alles so sacken lassen.. also die ganzen Rechner die es so gibt, sagen mir nicht wirklich was.

Tatsache ist, das ich mit 2400 € Netto ganz gut dabei bin.
OK Steuerklasse 3 .. bei 1 wäre ich zusammen mit meiner Unfall-Rente.. bei 2000 € netto für einen halt kurzen Zeitraum bis zur Heirat und FZF.

Wäre das also mit diesem Geld machbar ??
Trennung wird nach UA Recht geschehen... Kinder ..ja das ist meine größte Sorge, denn die beiden sind auch voll auf mich fixiert, da ich Beruflich die Möglichkeit habe, auch dann und wann Homeoffice zu betreiben... für die Kinder ist das am schlimmsten..

Titel: Re: Seit 9 Jahren verheiratet, nun neu verliebt
Beitrag von NotLupus am 10.05.2016 um 11:33:19
2400 € klingt erstmal als vernünftige Basis. Du musst aber den Unterhaltsanspruch deiner Kinder beachten, d.h. nachschlagen was die Düsseldorfer Tabelle deinen Kindern zuspricht.

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle-2016/index.php

Also bei 2400 € Netto haben Kinder zwischen 14 und 17 Jahren einen Anspruch von 518 €. Davon kannst du das hälftige Kindergeld abziehen,   also 2 x 190 € x 1/2 = 190 €. Das heißt, du müsstest monatlich 846 € deinen leiblichen Kindern zahlen. Es bleiben also 1554 € übrig. Du kannst aber mit dem Kindergeld des ukrainischen Kindes rechnen, also + 190 €. Macht 1744.

Jetzt musst du deinen ALG II Anspruch berechnen. Da kannst du mit ca. 1000 € (Du + Partner + Kind) rechnen + Mietkosten - Freibetrag nach § 11b SGB II. Regelsätze findest du bspw. hier.
Den Freibetrag kannst du so wie hier  beschrieben berechnen. Kommst du in der Summe auf einen Anspruch, dann wäre der Lebensunterhalt nicht gesichert.

Wenn deine Kinder jünger sind, dann kann deren Unterhaltsanspruch geringer sein. Auch das Alter des ausländischen Kindes habe ich mit 14-17 geschätzt und darum kann bei geringerem Alter der Regelsatz für das Kind auch geringer sein.

Titel: Re: Seit 9 Jahren verheiratet, nun neu verliebt
Beitrag von Tan-Sau am 10.05.2016 um 12:19:11
Ok, also ich sehe 369 € je Kind abzüglich des halben Kg wären dann 558 €.
Nachdem was mir der Rechner da sagt, bleiben nach allen Abzügen incl. Miete/ Heizkosten Bedarf 3 Personen noch 1584 € übrig. KG für das Kind aus UA (6 Jahre ) mitgerechnet.

also lieg ich damit überm Satz und alles sollte klappen.  :)

Aber was mir einfällt... LU für meine " neue" Frau fällt doch eh weg, da verheiratet zu einem Deutschen FZF stattfindet.. also wäre das doch eigentlich nur für das Kind, oder liegt ich da falsch???

Titel: Re: Seit 9 Jahren verheiratet, nun neu verliebt
Beitrag von NotLupus am 10.05.2016 um 12:32:55

Tan-Sau schrieb am 10.05.2016 um 12:19:11:
Aber was mir einfällt... LU für meine " neue" Frau fällt doch eh weg, da verheiratet zu einem Deutschen FZF stattfindet.. also wäre das doch eigentlich nur für das Kind, oder liegt ich da falsch???


Das Problem ist. dass auf die LU-Sicherung deiner Frau in spe verzichtet wird, weil diese ein Anspruch auf ALG II hätte, falls du kein Einkommen hättest. Auf den Lebensunterhalt für das Kind wird jedoch nicht verzichtet. Du kannst ja nicht der Frau sagen, dass sie nicht mehr bei euch wohnt und nix mehr zu essen kriegt, weil du jetzt dich nur noch um das Kind kümmern kannst. xD

Also ist schon richtig. Das einzige was man dir raten kann, ist, falls die Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung für das Kind abzugeben, es nicht tust, da es gesetzlich nicht gefordert ist.

Titel: Re: Seit 9 Jahren verheiratet, nun neu verliebt
Beitrag von messlatte am 10.05.2016 um 12:56:58
@NotLupus. Da die Beiden seit 9 Jahren verheiratet sind, ist kaum davon auszugehen, deren Kinder sind 14 - 17 Jahre alt. Das Kind der neuen Frau ist übrigens 6 Jahre. Siehe Eingangspost.

Ob die "alte" Ehefrau so freiwillig vom Kindergeld was abgibt, falls ja wie viel, steht noch offen. Wir dürfen hier den menschlichen Faktor nicht außer Acht lassen. Ukrainische Frau wird durch andere Ukrainerin "ersetzt".  Kann viel böses Blut geben, auch in Hinsicht deinem neuen Kinde im Verhältnis zu deinen leiblichen Kindern. Das gehört zwar hier nicht her, tangiert dieses Beziehungsdreieck jedoch sehr.

Dem TE empfehle ich zwei Dinge vorab zu regeln. Erstens, einige dich schriftlich mit deiner "alten" Ehefrau vor einem Notar über den Kindesunterhalt / Ehegattenunterhalt und das Kindergeld. Nur Schriftliches zählt! Zweitens, kläre ab wie lange es dauert, bis du rechtskräftig geschieden sein wirst.

Aus eigener Erfahrung, wenn auch nicht mit dieser Konstellation, weiß ich: Einigt euch gütlich, sonst macht ihr (du) nur die Anwälte reich.

Was den LU abgeht, sieht meines Erachtens machbar aus.
Hat deine noch-Ehefrau Arbeit?

Wie das mit Hartz4 aussieht, das schreibe ich dir jetzt gleich in einer neuen Antwort

Titel: Re: Seit 9 Jahren verheiratet, nun neu verliebt
Beitrag von trixie am 10.05.2016 um 13:05:03

schrieb am 10.05.2016 um 12:56:58:
Dem TE empfehle ich zwei Dinge vorab zu regeln. Erstens, einige dich schriftlich mit deiner "alten" Ehefrau vor einem Notar über den Kindesunterhalt / Ehegattenunterhalt und das Kindergeld. Nur Schriftliches zählt!

Über den Kindsunterhalt und dem Kindergeld bedarf es keiner notariellen Einigung, da hier klare gesetzliche Regeln greifen, unabhängig, ob es dem einen oder anderen passt.
Kindsunterhalt wird nach der DD Tabelle berechnet und das Kindergeld ist hälftig anzurechnen.

Titel: Re: Seit 9 Jahren verheiratet, nun neu verliebt
Beitrag von Saxonicus am 10.05.2016 um 13:15:39

schrieb am 10.05.2016 um 12:56:58:
Dem TE empfehle ich zwei Dinge vorab zu regeln. Erstens, einige dich schriftlich mit deiner "alten" Ehefrau vor einem Notar über den Kindesunterhalt / Ehegattenunterhalt und das Kindergeld. 

Eventuelle Unterhaltsansprüche lassen sich nicht in jeden Fall durch einen notariellen Vertrag ausschließen.

Titel: Re: Seit 9 Jahren verheiratet, nun neu verliebt
Beitrag von deerhunter am 10.05.2016 um 13:23:17

Tan-Sau schrieb am 10.05.2016 um 12:19:11:
also lieg ich damit überm Satz und alles sollte klappen.


Du solltest nicht vergessen, dass deine "alte" Ehefrau möglicherweise auch Unterhaltsansprüche an dich haben wird und dann wird es eng!

Titel: Re: Seit 9 Jahren verheiratet, nun neu verliebt
Beitrag von messlatte am 10.05.2016 um 13:32:31
So, hier eine fiktive Berechnung, ob ihr drei im Bezug sein werdet (Falls die ABH sich danach richtet)

Regelbedarf (RB)
Kosten der Unterkunft (KdU) Miete, Hausnebenkosten, Heizung, Wasser, Abwasser.

RB für dich und neue Frau: 2 x 364 Euro = 728
RB für das neue Kind > 6 J.           = 270

KdU:
Die zulässige Wohnungsgröße für drei Personen kann mit 75 m² angesehen werden. Die zulässige Kaltmiete erfährst du unter
den örtlichen Richtlinien für deine Stadt hier: http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html

Nehmen wir 400 Kalt, plus 50 NK, plus 150 Heizung / Wasser an. So gelangt man zu einem Gesamtbedarf von 728+270+400+200 Euro. 1.600 Euro aufgerundet. Das würdet ihr bekommen (abzgl 190 KiGeld) wenn du kein Einkommen hättest.

Du verdienst (verheiratet) mit 2 Kinderfreibeträgen (2x 0,5)+(1x1 neues Kind) = 2 Kinder 2.400 netto.

Von deinem Netto werden 100 Euro GfB Grundfreibetrag und 20% bis 1.000 Euro EfB-1 Erwerbsfreibetrag plus 10%  von 1001 bis 1.500 Euro EfB-2 in Anrechnung gebracht. Ebenfalls 190 Euro Einnahmen des Kindes für das Kindergeld.

Für deine beiden leiblichen Kinder habe ich 800 Euro Kindesunterhalt angesetzt. Kinder ab 6 Jahren. Nach 11b sgb-ii kannst du den Unterhalt voll absetzen.

Theoretisch bestünde ein Bedarf von 158 Euro, wird in der Praxis jedoch bei diesen Zahlen eher verworfen und auf Wohngeldkasse verwiesen.

Siehe Fotoanlage.

Aus diesem Grunde sehe ich  keine Probleme was die LU für FZF Visum für Frau + Kind betrifft.

Gruß


//Natürlich sind die Aspekte, welche die anderen User hier anführen, auch zu berücksichtigen. Zwingend sogar!!







JC-Berechnung.JPG (50 KB | 119 )

Titel: Re: Seit 9 Jahren verheiratet, nun neu verliebt
Beitrag von deerhunter am 10.05.2016 um 13:42:17

schrieb am 10.05.2016 um 13:32:31:
us diesem Grunde sehe ichkeine Probleme was die LU für FZF Visum für Frau + Kind betrifft.



Wie schon gesagt, Frau Nr. 1 nicht vergessen! Liegt hier ein "vermutlicher" Unterhaltsanspruch vor, sieht deine Rechnung ganz anders aus

Titel: Re: Seit 9 Jahren verheiratet, nun neu verliebt
Beitrag von messlatte am 10.05.2016 um 13:47:45
100%ige Zustimmung.


Titel: Re: Seit 9 Jahren verheiratet, nun neu verliebt
Beitrag von erne am 10.05.2016 um 17:54:56

deerhunter schrieb am 10.05.2016 um 13:42:17:
Wie schon gesagt, Frau Nr. 1 nicht vergessen!


und Frau Nr. 2 nicht vegessen.
Selbst wenn es knapp reicht, es ist durchaus wahrscheinlich, dass ihr ein Leben knapp an der Grenze zu ALGII nicht so sehr zusagen wird, wie du es dir gerade denkst.

Titel: Re: Seit 9 Jahren verheiratet, nun neu verliebt
Beitrag von trixie am 10.05.2016 um 20:37:53

schrieb am 10.05.2016 um 13:32:31:
Von deinem Netto werden 100 Euro GfB Grundfreibetrag und 20% bis 1.000 Euro EfB-1 Erwerbsfreibetrag plus 10%von 1001 bis 1.500 Euro EfB-2 in Anrechnung gebracht. 

Die von dir errechneten Freibeträge dürften wohl ausser Acht gelassen werden, wenn man den 2. Beitrag hier liest:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1418437958/0#0

Titel: Re: Seit 9 Jahren verheiratet, nun neu verliebt
Beitrag von Tan-Sau am 25.05.2016 um 14:04:52
Wie siehts denn aus mit Annerkennung von Vaterschaft für ihr Kind, also gibts sowas überhaupt? Könnte ich sowas machen? Und wenn ja, wie würde das ablaufen??
Würden sich dann die Rechte für das Kind ändern?

Titel: Re: Seit 9 Jahren verheiratet, nun neu verliebt
Beitrag von deerhunter am 25.05.2016 um 15:03:45

Tan-Sau schrieb am 25.05.2016 um 14:04:52:
Wie siehts denn aus mit Annerkennung von Vaterschaft für ihr Kind, also gibts sowas überhaupt?


Das Kind wird doch einen Vater haben, oder? Die Frau war doch verheiratet und ist nun Witwe!
Also geht keine Vaterschaftsanerkennung, nur eine Adoption ist dann möglich!
Ändern würde das nichts, dauert auch sehr lange

Titel: Re: Seit 9 Jahren verheiratet, nun neu verliebt
Beitrag von messlatte am 25.05.2016 um 21:36:55
Liebe Mitschreiber: Googled mal nach Adoptieren. Da hängt die "Messlatte" so hoch, ich glaube diese Hürde kann der TS nicht nehmen. Im Gegensatz zur sachlich-rechtlichen Basis dieses Forums, wird "dort" arg auf den menschlichen Faktor geschaut. Will sagen die Umstände.

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