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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> FZF zum deutschen Kind voraussetzungen
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Beitrag begonnen von zeyko am 06.11.2015 um 21:31:22

Titel: FZF zum deutschen Kind voraussetzungen
Beitrag von zeyko am 06.11.2015 um 21:31:22
Hallo an alle Beteiligten
Ich bin ganz neu hier und hoffe dass ihr mir helfen könnt.
Folgendes Anliegen:
Mein Mann und ich sind seit  knapp 5 Jahren verheiratet und haben ein 4 Monate altes baby.unser Kind und ich sind deutsche Staatsbürger mein Mann türkischer. Nun haben wir uns entschlossen nach Deutschland zu ziehen.für die fzf steht soweit ich recherchiert habe nichts im weg aber ich habe mal gehört dass ich erstmal einen eigenen Mietvertrag vorweisen muss.ich lebe seit der Geburt unseres Kindes in dtl und bin somit räumlich getrennt von meinem Mann .ich wohne bei einer Bekannten und suche seit Monaten nach einer Wohnung,leider bis jetzt erfolglos.
Meine Fragen wären:
1. Damit mein Mann die fzf nach dtl beantragen muss ich eine eigene Wohnung in Deutschland vorweisen oder reicht es aus wenn mein Kind und ich  uns bei Bekannten anmelden lassen und dann eine Wohnung suchen wenn mein Mann in Deutschland ist?
2. Spielt es dabei eine Rolle ob ich mieter oder untermieter bin?
Ich danke euch jetzt schon fürs durchlesen und antworten
Lg

Titel: Re: FZF zum deutschen Kind voraussetzungen
Beitrag von Aras am 06.11.2015 um 21:32:58
Es muss einfach keine Obdachlosigkeit drohen. Untermietvertrag reicht aus.

Titel: Re: FZF zum deutschen Kind voraussetzungen
Beitrag von zeyko am 07.11.2015 um 06:17:10
Danke fürs Antworten @ aras

Gibt es Festlegungen wie gross die Wohnung sein soll reicht eine 2 Zimmer Wohnung für 3 Personen aus?

Darf mein Mann sofort arbeiten wenn er da ist es gäbe nämlich die Möglichkeit?
LG

Titel: Re: FZF zum deutschen Kind voraussetzungen
Beitrag von dgstein am 07.11.2015 um 07:54:04
Hallo,


zeyko schrieb am 07.11.2015 um 06:17:10:
Darf mein Mann sofort arbeiten wenn er da ist es gäbe nämlich die Möglichkeit?

dein Mann genießt von Gesetzes wegen vollen Zugang zum Arbeitsmarkt, darf also ohne vorherige Erlaubnis jede beliebige Erwerbstätigkeit ausüben. Das ergibt sich aus § 27 Abs. 5 AufenthG. Üblicherweise wird auch bereits das Visum von der deutschen Botschaft bereits mit der Nebenbestimmung "Erwerbstätigkeit gestattet" versehen.

Viele Grüße

dgstein

Titel: Re: FZF zum deutschen Kind voraussetzungen
Beitrag von zeyko am 07.11.2015 um 09:02:59
İhr seid super
Vielen dank für die schnellen Rückmeldungen

Lg

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