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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Endgültige Vaterschaft nach 2 Jahren
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Beitrag begonnen von Volki am 10.09.2015 um 13:01:47

Titel: Endgültige Vaterschaft nach 2 Jahren
Beitrag von Volki am 10.09.2015 um 13:01:47
Folgende Situation: Meine Frau und ich sind seit November 2014 geschieden. Im Januar 2014 wurde unsere Tochter geboren. Die Vaterschaft ist allerdings strittig, da meine Frau wohl zum Empfangszeitpunkt mit ihrem jetzigen Partner zusammen war. Ihr jetziger Partner hat die Vaterschaft annerkannt, die Anerkennung wurde von mir jedoch nicht unterschrieben, da eine Vaterschaft meinerseits durchaus möglich ist. Mein Vorschlag, mir einen Vaterschaftstest vorzulegen, der die angebliche Vaterschaft ihres jetzigen Partners belegt wurde von ihr abgelehnt.
Nach meinem Kentnisstand ist eine strittige Vaterschaft nach zwei Jahren unwiderruflich.
Meine Frage: Wann beginnt diese Frist? Bei Abgabe der Vaterschaftserklärunjg durch den neuen Partner meine Ex-Frau oder mit der Geburt des Kindes. Die Vaterschaftserklärung wurde vor Geburt des Kindes im Oktober 2013 abgeben. Ich bin nach wie vor der rechtliche Vater.

Titel: Re: Endgültige Vaterschaft nach 2 Jahren
Beitrag von trixie am 10.09.2015 um 13:12:43
Wenn das Kind während der Ehezeit geboren wurde, bist du der rechtliche Vater. Um da etwas zu ändern, muß die Vaterschaft angefochten werden und dann kommt ein Vaterschaftstest.

Deshalb verstehe ich das Problem mit der Vaterschaftsanerkennung nicht, die in meinen - noch - gar keine Wirkung entfaltet.

Titel: Re: Endgültige Vaterschaft nach 2 Jahren
Beitrag von Volki am 10.09.2015 um 13:18:07
Hätte ich die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben wäre sie auch ohne Vaterschaftstest rechtswirksam.
Ich bin der Meinung nach zwei Jahren kann eine Vaterschaft, die bekanntermaßen strittig ist nicht mehr angefochten werden. Die Anfechtung muß innerhalb von zwei Jahren erfolgen. Die Frage ist nur, wann beginnt diese Frist.

Titel: Re: Endgültige Vaterschaft nach 2 Jahren
Beitrag von trixie am 10.09.2015 um 13:37:50
Hier ein Beitrag was die Frist zur Vaterschaftsanfechtung anbelangt:
http://www.familienrecht-heute.de/vaterschaft/vaterschaftsanfechtung.html

Titel: Re: Endgültige Vaterschaft nach 2 Jahren
Beitrag von Volki am 10.09.2015 um 13:44:17
Demnach würde die Frist mit der Abgabe der Vaterachaftsanerkennung beginnen. Also vor der Geburt des Kindes. Interpretier ich das richtig? Weil eine Vaterschaft erst mit Geburt des Kindes angefochten werden kann. Die Anerkennung lag vor der Geburt.

Titel: Re: Endgültige Vaterschaft nach 2 Jahren
Beitrag von Volki am 10.09.2015 um 14:26:24
Die entscheidene Frage ist also: Kann die Frist vor Geburt des Kindes beginnen?

Titel: Re: Endgültige Vaterschaft nach 2 Jahren
Beitrag von Arwen Rose am 10.09.2015 um 14:36:20
Nach bekannt werden des Zweifels an der Vaterschaft hat man 2 Jahre Zeit.

Titel: Re: Endgültige Vaterschaft nach 2 Jahren
Beitrag von Richter am 10.09.2015 um 16:30:36

Volki schrieb am 10.09.2015 um 14:26:24:
Die entscheidene Frage ist also: Kann die Frist vor Geburt des Kindes beginnen?

Nein.
§ 1600b Abs. 2 Satz 1 1. Alternative BGB: "Die Frist beginnt nicht vor der Geburt des Kindes"
Noch genauer nach BGH-Rechtsprechung: "nach Kenntnis des Anfechtungsberechtigten von der Geburt des Kindes"

Gruß
Richter

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