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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Deutsche mit Drittstaatenehemann, welcher Sprachtest muss gemacht werden?
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Beitrag begonnen von Schlossie am 02.06.2015 um 17:03:14

Titel: Deutsche mit Drittstaatenehemann, welcher Sprachtest muss gemacht werden?
Beitrag von Schlossie am 02.06.2015 um 17:03:14
Wir hatten heute einen Termin für die AE und mein Mann hat erstmal eine einjährige AE bekommen.  Mein Mann ist Amerikaner und ich bin Deutsch-Amerikanerin (Beibehaltungsgenehmigung).  Wir sind Anfang Mai nach 11 Jahren im Ausland (USA) wieder nach Deutschland gezogen.  Wir sind seit Einreise hier gemeldet und soweit wurde alles akzeptiert, nur haben wir eine "Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs" erhalten.  Mein Mann spricht eigentlich mehr Deutschl als A1 Level und wir wollten uns das Geld für den Kurs sparen und gleich den Test machen. Das geht scheinbar beim Goetheinstitut, allerdings verstehe ich die Pflicht zum Kurs nicht?  Ich dachte A1 Kenntnisse ist das einzige das wir nachweisen müssen (alle weiteren Anforderungen wie Wohnungsnachweis, Einkünfte, etc sind erfüllt).

Soweit ich jetzt richtig gelesen habe gibts erstmal eine 1-jährige AE, die muss dann 3 mal verlängert werden und dann kann man eine NE beantragen.  Bis zur Beantragung der NE muss ein Kurs nach §44a machen, außer er kann nachweisen dass er einfache Deutschkenntnisse (=A1) hat.  Dass A1 dem entspricht finde ich leider nirgendwo.

Hab ich das jetzt richtig verstanden?

LG,
Schlossie

Titel: Re: Deutsche mit Drittstaatenehemann, welcher Sprachtest muss gemacht werden?
Beitrag von Aras am 02.06.2015 um 17:12:58
Er muss jetzt B1 Kenntnisse nachweisen und keine A1.

Hat er ein Hochschulstudium oder ähnliches, was eine geringe Integrationsleistung benötigt?

Titel: Re: Deutsche mit Drittstaatenehemann, welcher Sprachtest muss gemacht werden?
Beitrag von grisu1000 am 02.06.2015 um 18:33:14

Aras schrieb am 02.06.2015 um 17:12:58:
Er muss jetzt B1 Kenntnisse nachweisen


Es muss nicht das Gothe Institut sein, jede Volkshochschule mit einer ALTE Zertifizierung kann Sprachtests abnehmen. Besitzt er auch die Sprachqulifikation (insbesondere auch im Schreiben) kann er gegebenfalls einen Einstufungstest machen und dann ggf. direkt die Sprachprüfung B1.

Zusammen mit dem Orientierungkurs und dem folgenden Test "Leben in Deutschland" kann er dann direkt ein Zertifikat über die erfolgreiche Ablegung des Integrationskurs beim BAMF beantragen. Damit hat sich dann in ein paar Wochen dieses Thema erledigt.

Titel: Re: Deutsche mit Drittstaatenehemann, welcher Sprachtest muss gemacht werden?
Beitrag von Schlossie am 03.06.2015 um 09:32:28
Hochschulstudium hat er halt seinen Bachelor's und später dann noch Arbeitsspezifische Tests als Network Engineer. Zum B1 reichts noch nicht, da bin ich mir sicher. 

Muss B1 für die AE gemacht werden oder erst für die NE?

Wir haben auch 2 Kinder falls das irgendwas ändert.  Die haben aber automatisch die Deutsche Staatsbürgerschaft und sind so gemeldet.

Titel: Re: Deutsche mit Drittstaatenehemann, welcher Sprachtest muss gemacht werden?
Beitrag von Aras am 03.06.2015 um 09:54:13
Man könnte, falls er jetzt einen Job aufnehmen würde, sich vom Integrationskurs befreien lassen, da nachweislich geringer Integrationsbedarf aufgrund schneller Arbeitsmarktintegration und Hochschulstudium.

Titel: Re: Deutsche mit Drittstaatenehemann, welcher Sprachtest muss gemacht werden?
Beitrag von T.P.2013 am 03.06.2015 um 15:56:00

Schlossie schrieb am 03.06.2015 um 09:32:28:
Muss B1 für die AE gemacht werden oder erst für die NE? 


Hallo,

erst für die NE.

Gruß

Titel: Re: Deutsche mit Drittstaatenehemann, welcher Sprachtest muss gemacht werden?
Beitrag von erne am 03.06.2015 um 17:52:22

Schlossie schrieb am 02.06.2015 um 17:03:14:
gibts erstmal eine 1-jährige AE, die muss dann 3 mal verlängert werden und dann kann man eine NE beantragen.


nein, nicht nach "dreimaliger Verlängerung" sondern nach 3 Jahren in D mit entsprechendem AT.
(was du schreibst stimmt dann, wenn man 3 mal eine einjährige AE bekommt immer direkt im Anschluss)


Schlossie schrieb am 02.06.2015 um 17:03:14:
dass er einfache Deutschkenntnisse (=A1) hat.Dass A1 dem entspricht finde ich leider nirgendwo.


"einfache Sprachkenntnisse" = A1


Schlossie schrieb am 02.06.2015 um 17:03:14:
Ich dachte A1 Kenntnisse ist das einzige das wir nachweisen müssen 

ja, für ein Visum (irrelvant für US Amerikaner) und für AE.
Für NE braucht man nun mehr.


Schlossie schrieb am 03.06.2015 um 09:32:28:
Wir haben auch 2 Kinder falls das irgendwas ändert.


ändert nichts
(erst wenn Ihr Euch trennt und er noch keine NE hat werden sie für einen Aufthaltstitel relevant)


Titel: Re: Deutsche mit Drittstaatenehemann, welcher Sprachtest muss gemacht werden?
Beitrag von Schlossie am 04.06.2015 um 23:56:51
Danke!  Dann weiss ich jetzt wie der Hase läuft.  Denke es macht Sinn erstmal den A1 Test zu machen, damit es bei der Verlängerung keine Probleme gibt und auf längere Sicht hat er 3 Jahre Zeit um sein Deutsch auf das B2 Level aufzubessern.  Nicht so einfach wenn man im täglichen Leben nur bayrisch um sich rum hört :)  Arbeiten geht er erstmal nicht.  Wir haben vorgespart und ich fange im Herbst wieder an zu arbeiten. Erstmal wollen wir die Kinder wieder integrieren, das ist uns jetzt erstmal am wichtigsten.

Titel: Re: Deutsche mit Drittstaatenehemann, welcher Sprachtest muss gemacht werden?
Beitrag von Aras am 05.06.2015 um 00:33:09
Da eine Verpflichtung zum Absolvieren des Integrationskurses gegeben wurde, wird die Aufenthaltserlaubnis bis zum erfolgreichen Abschluss immer nur für 1 Jahr verlängert. Also B1 und Orientierungskurs. Der A1 Test bringt also nix.

Titel: Re: Deutsche mit Drittstaatenehemann, welcher Sprachtest muss gemacht werden?
Beitrag von grisu1000 am 05.06.2015 um 03:03:24

Schlossie schrieb am 04.06.2015 um 23:56:51:
Denke es macht Sinn erstmal den A1 Test zu machen, damit es bei der Verlängerung keine Probleme gibt und auf längere Sicht hat er 3 Jahre Zeit um sein Deutsch auf das B2 Level aufzubessern.


Es macht Sinn den Integrationskurs zu besuchen und schnellstmöglich den B1 Sprachtest zu machen, alles andere ist bei einer Verlängerung des AE unerheblich. Ohne erfolgreichen Absolvierung des Integrationskurs wird er in den nächsten Jahren immer nur eine Verlängerung für 12 Monate bekommen (§8 Abs 3 AufenthG).


Schlossie schrieb am 04.06.2015 um 23:56:51:
Nicht so einfach wenn man im täglichen Leben nur bayrisch


Fernsehen, Radio und Zeitungen sind auch in Bayern in Hochdeutsch.

Titel: Re: Deutsche mit Drittstaatenehemann, welcher Sprachtest muss gemacht werden?
Beitrag von Schlossie am 05.06.2015 um 10:50:21
Die ersten paar Kanäle evtl., dann sind wir schon beim bayerischen und österreichischen Fernsehen :)  Aber Spaß beiseite, A1 ist also Geldverschwendung.  Warum er den Kurs machen muss und nicht nur den Test verstehe ich nicht, aber wenns denn unbedingt sein muss dann machen wir das halt.  Günstig ist der Kurs nicht. 

Titel: Re: Deutsche mit Drittstaatenehemann, welcher Sprachtest muss gemacht werden?
Beitrag von lottchen am 05.06.2015 um 10:58:52
Also an meiner Volkshochschule werden Sprachkursanmeldungen prinzipiell erst nach einer Einstufung durch einen Mitarbeiter der VHS akzeptiert. Dein Mann sollte einfach mal hingehen, sein Deutsch präsentieren, die Verpflichtungserklärung mitnehmen und dann zusammen mit den Mitarbeitern dort entscheiden, was für ihn am Praktischsten ist. Ich glaube nicht, dass er den B1-Kurs machen muss, wenn er nicht will (und schon alles kann). Die B1-Prüfung muss er machen und er muss den Kurs "Leben in Deutschland" + Prüfung machen. 

Da Dein Mann verpflichtet wurde, kann er sich die Hälfte der Kosten später zurückerstatten lassen. Sooo teuer ist es dann letztendlich auch nicht.

Titel: Re: Deutsche mit Drittstaatenehemann, welcher Sprachtest muss gemacht werden?
Beitrag von Aras am 05.06.2015 um 11:22:21

Schlossie schrieb am 05.06.2015 um 10:50:21:
Aber Spaß beiseite, A1 ist also Geldverschwendung.  Warum er den Kurs machen muss und nicht nur den Test verstehe ich nicht, aber wenns denn unbedingt sein muss dann machen wir das halt.  Günstig ist der Kurs nicht.


Du verstehst das grad falsch? Der Test bringt nix, weil er bereits eine AE für Deutschland aufgrund der Kinder hat. Er muss jetzt einen Nachweis für B1 erbringen. Geht er also zum A1-Test, dann bringt das nix, da nicht gefordert.

Er muss auch nicht zwingend den Kurs absolvieren. Er kann ja auch sich selbstständig auf B1 vorbereiten und den Test ablegen.

Wenn er den Kurs belegen will, wird in der Regel auch vorher ein Einstufungstest gemacht. D.h. die Sprachstufe wird ermittelt. Dann stellt die Sprachschule fest, dass er ein Niveau auf A1 hat und dann wird er zum A2 Kurs empfohlen. Hat er A2 Niveau dann B1.

Titel: Re: Deutsche mit Drittstaatenehemann, welcher Sprachtest muss gemacht werden?
Beitrag von diapir am 05.06.2015 um 11:26:50

Aras schrieb am 05.06.2015 um 11:22:21:
Er muss auch nicht zwingend den Kurs absolvieren. Er kann ja auch sich selbstständig auf B1 vorbereiten und den Test ablegen. 


Meine Frau hat das z.B. so gemacht, da es keine Verpflichtung gab.

Wir haben bei der VHS einfach direkt die Prüfung gebucht. Voraussetzungen: Bezahlung der Prüfungsgebühr

Titel: Re: Deutsche mit Drittstaatenehemann, welcher Sprachtest muss gemacht werden?
Beitrag von erne am 05.06.2015 um 11:29:54

Schlossie schrieb am 05.06.2015 um 10:50:21:
A1 ist also Geldverschwendung.Warum er den Kurs machen muss


wo steht, dass er den Kurs für A1 machen muss?
Er barucht den Integrationskurs, der bis B1 führt

Aber o.k., ohne A1 Kentnisse muss man erst mal klein anfangen und wohl oder übel am Anfang starten.

Titel: Re: Deutsche mit Drittstaatenehemann, welcher Sprachtest muss gemacht werden?
Beitrag von grisu1000 am 05.06.2015 um 15:05:02

erne schrieb am 05.06.2015 um 11:29:54:
wo steht, dass er den Kurs für A1 machen muss?


Alles noch mal in der Reihenfolge:

1) Er geht zu einem Institut das Integrationskurse anbietet
2) Dort führt er ein Gespräch mit dem Mitarbeiter, meist wird darauf bereits eine Einstufung des Sprachnivause gemacht. (keine formelle Prüfungen.
3) Er beginnt in der Phase des Kurses, die seinem Sprachnivau entpricht
4) Er macht den Sprachteil des Kurses bis Niveau B1 (es werden keine Zwichenprüfungen auf A1 oder A2 gemacht, sondern direkt B1)
5) Nach bestehen Sprachnivau B1 macht er den Teil "Leben in Deutschland" mit entsprechenden Test
6) Mit 4 und 5 beantragt er das Zertifikat über den erfolgreich abgelegten Integrationskurs beim BAMF.
7) Er sendet eine Kopie von 6 an die ABH

Damit kann später seine AE mit einer Dauer über 12 Monate erteilt werden und er hat die Sprachlichen Voraussetzungen  für eine NE erfüllt.

Titel: Re: Deutsche mit Drittstaatenehemann, welcher Sprachtest muss gemacht werden?
Beitrag von Schlossie am 08.06.2015 um 20:22:15
Vielen Dank nochmal für die ganzen Info's!  Dann machen wir uns mal dran.

Titel: Re: Deutsche mit Drittstaatenehemann, welcher Sprachtest muss gemacht werden?
Beitrag von kaffeemitmilch am 10.06.2015 um 16:53:00
Darf ich hier eine Frage stellen, die etwas relevant ist? Wenn es keinen Integrationskurs pflichtung gibt, dann muss man die Leben in Deutschland Test sowieso machen (ohne Integrationskurs)? Vielen Dank.

Titel: Re: Deutsche mit Drittstaatenehemann, welcher Sprachtest muss gemacht werden?
Beitrag von Aras am 10.06.2015 um 17:32:07
Ohne Verpflichtung brauchst du das nicht machen. Willst du aber eine NE, dann brauchst du es eben doch. 

Titel: Re: Deutsche mit Drittstaatenehemann, welcher Sprachtest muss gemacht werden?
Beitrag von kaffeemitmilch am 11.06.2015 um 16:46:47
Vielen Dank. Das ist aber Komisch, oder? Ist es auch möglich - den Test ohne Integrationskurs?Drüber finde ich kein Info.

Titel: Re: Deutsche mit Drittstaatenehemann, welcher Sprachtest muss gemacht werden?
Beitrag von Jojo2015 am 11.06.2015 um 20:48:19
Ja, das ist möglich. Erkundige dich einfach bei einem zugelassenen Integrationskursträger in deiner Nähe.

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