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Beitrag begonnen von Dringo am 01.02.2015 um 21:02:36

Titel: Ehe mit brasilianischem Partner
Beitrag von Dringo am 01.02.2015 um 21:02:36
Unsere Eheschließung war im Juli 2014 und mein brasilianischer nPartner hat schon die BS Perüfung und den Integrationsprüfung bestanden.
Er hat nun einen Studienplatz an der FH bekommen und arbeitet nebenher aushilfsweise.
Für welche Zeit wird bei der Ausländerbehörde die AE ausgestellt
werden müssen. Die Dame am Amt hat nur für 9 Monate ausgestellt.
Die Bank verlangt eine zweijährige AE für die Erstellung einer Kreditkarte.Kann man auf einer zweijährigen AE bestehen?

Titel: Re: Ehe mit brasilianischem Partner
Beitrag von ninnschen am 02.02.2015 um 07:14:25
Hat er die AE für das Studium also § 16 Abs. 1 AufenthG oder für die Ehe mit dir § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG bekommen? (steht auf der Karte drauf)

Wenn er keine AE wegen der Ehe mit dir hat, würde ich diese explizit beantragen. Diese AE wird normalerweise für 3 Jahre ausgestellt. Es kann aber auch sein, dass sein Pass nur noch neun Monate gültig ist und deswegen die AE für neun Monate erteilt wurde.

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