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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> FzF zum Ungeborenen Deutschen Kind
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Beitrag begonnen von morii am 10.11.2014 um 15:27:45

Titel: FzF zum Ungeborenen Deutschen Kind
Beitrag von morii am 10.11.2014 um 15:27:45
Hallo, wir wollen nächste Woche in der Deutschen Botschaft in Beirut den Antrag der FzF zum Deutschen ungeborenen Kind stellen. Alle Papiere sind vorhanden.
Nur habe ich noch ein Paar fragen:

Was wird meine Frau in der Botschaft eventuell gefragt?

Machen sie mir Ihr einen Schwangerschaftstest?

Trifft die geschätzte bearbeitungszeit von 2-3 Monaten i.d.R zu?

Und wie lange dauert es ungefähr den Antrag abzugeben, wird er ihr einfach abgenommen und ihr wird gesagt sie kann jetzt gehen?

Würde mich auf Antworten freuen danke

Titel: Re: FzF zum Ungeborenen Deutschen Kind
Beitrag von reinhard am 10.11.2014 um 15:37:28
Den Nachweis der Schangerschaft und der Staatsangehörigkeit des Kindes muss sie mit haben. In der Botschaft gibt es keinen Test.

Das Visum soll (bei rechtzeitiger Antragstellung) so gegeben werden, dass sie noch nach Deutschland kommt, um das Kind dort zur Welt zu bringen.

Titel: Re: FzF zum Ungeborenen Deutschen Kind
Beitrag von morii am 17.11.2014 um 08:40:03
So, den Termin hat sie heute gut überstanden, sie war eine Stunde im Raum und wurde befragt, sie konnte alles gut beantworten.
Die Anträge wurden gecheckt und entgegen genommen.
Ihr wurde gesagt, dass sich in 4 (!!) Monaten bei ihr gemeldet wird.
Nicht das wir so ungeduldig sind, aber 4 Monate sind ne echt lange zeit, dauert das wirklich so lange?

Edit: Ich meine in 4 Monaten wäre sie schon im 8. Monat da kann man doch nichtmehr ins Flugzeug steigen, ist doch völliger unfug oder nicht?
Ich habe mit 2-3 Monaten gerechnet aber 4 ist wirklich ärgerlich

Titel: Re: FzF zum Ungeborenen Deutschen Kind
Beitrag von Saxonicus am 17.11.2014 um 09:56:21

morii schrieb am 17.11.2014 um 08:40:03:
Die Anträge wurden gecheckt und entgegen genommen.Ihr wurde gesagt, dass sich in 4 (!!) Monaten bei ihr gemeldet wird.Nicht das wir so ungeduldig sind, aber 4 Monate sind ne echt lange zeit, dauert das wirklich so lange?

Darauf hatte man Dich aber schon vor geraumer Zeit hingewiesen:


reinhard schrieb am 09.03.2014 um 21:25:00:
Aber: Die deutsche Botschaft im Libanon braucht viele, viele Monate, um einen Termin für einen Visumantrag frei zu haben. Es wäre vielleicht besser, wenn Ihr nur heiratet und die Familienzusammenführung mit A1-Zertifikat betreibt. Die Wartezeiten sind teils länger als eine Schwangerschaft dauert. 


Titel: Re: FzF zum Ungeborenen Deutschen Kind
Beitrag von morii am 17.11.2014 um 10:04:01
In Ordnung wir warten jetzt einfach ab.
Aber ein Monat mehr oder weniger ist ja jetzt auch nicht die Welt, Hauptsache es klappt.

Titel: Re: FzF zum Ungeborenen Deutschen Kind
Beitrag von reinhard am 17.11.2014 um 10:50:39

morii schrieb am 17.11.2014 um 10:04:01:
In Ordnung wir warten jetzt einfach ab.
Aber ein Monat mehr oder weniger ist ja jetzt auch nicht die Welt, Hauptsache es klappt.


Aber wenn sie per Flugzeug nicht mehr mitgenommen wird, nützt ihr das Visum für die Geburt nichts.

Also: Lass Dir von ihr die "Vorgangsnummer" geben. Die steht auf der Quittung. Mit dieser Nummer kannst Du in vier Wochen beim Bundesverwaltungsamt in Köln nachfragen, wie weit man mit dem Vorgang ist. Falls der gewünschte Flug nicht erreichbar scheint, kannst Du eine Mail mit Kurzbeschreibung und der Bitte um Beschleunigung an das Auswärtige Amt (dort: Bürgerservice) schicken. Sie können vielleicht helfen.

Titel: Re: FzF zum Ungeborenen Deutschen Kind
Beitrag von morii am 17.11.2014 um 11:19:12
Alles klar ! Du hast Recht, es nützt nichts wenn sie erst nach der Geburt herkommt, das bringt nur nochmehr Bürokratie (weil dann ein Kind da ist, da müssen wir erstmal alles im Libanon und bei der Botschaft anmelden) und außerdem geht es an die nerven, eine Geburt im Libanon ist auch sehr teuer, hier in DE wäre sie durch meine Gesetzliche Versicherung ja Familienversichert, deshalb ist es mir wichtig, dass sie vor der Geburt herkommt.
Die Vorgangsnummer habe ich, ich werde wie von Ihnen empfohlen in ein paar Wochen da anrufen und denen unsere Lage schildern, danke für deine Tipps,
fals wieder irgendwas neues kommt schreib ich es hier rein, villeicht interessiert es ja paare in der gleichen Situation.

Titel: Re: FzF zum Ungeborenen Deutschen Kind
Beitrag von Petersburger am 17.11.2014 um 11:24:41

reinhard schrieb am 17.11.2014 um 10:50:39:
Mit dieser Nummer kannst Du in vier Wochen beim Bundesverwaltungsamt in Köln nachfragen, wie weit man mit dem Vorgang ist.

Das BVA kann nur die Auskunft geben, ob der Antrag schon durchgelaufen ist. Mit der Bearbeitung hat das nichts zu tun.


reinhard schrieb am 17.11.2014 um 10:50:39:
Bitte um Beschleunigung an das Auswärtige Amt (dort: Bürgerservice) schicken. Sie können vielleicht helfen.

Eher nicht.
Das AA - zunächst in Form der zuständigen AV - wartet wie auch die Antragsteller auf die erforderliche Zustimmung der ABH.

Viel sinnvoller ist daher die Kontaktaufnahme mit der ABH.
Sofern die nicht völlig überlastet ist und die Kontaktaufnahme in vernünftiger Form erfolgt, ist es nicht ausgeschlossen, daß dadurch die Antwort der ABH an die AV deutlich früher erfolgt als bei einfachem Abwarten durch den TS ...

Titel: Re: FzF zum Ungeborenen Deutschen Kind
Beitrag von lottchen am 17.11.2014 um 11:31:07
Nur der Vollständigkeit halber: "Deine Frau" ist auch tatsächlich Deine Ehefrau? Ihr seid verheiratet? 

Titel: Re: FzF zum Ungeborenen Deutschen Kind
Beitrag von morii am 17.11.2014 um 13:39:13
Ja wir sind verheiratet.

Titel: Re: FzF zum Ungeborenen Deutschen Kind
Beitrag von morii am 13.01.2015 um 16:54:16
Heute fast 2 Monate nach dem Antrag hat die ABH eine Aktuelle bescheinigung mit vorrausichtlichem Geburtstermin gefordert.  Meine Frau war beim Arzt und der hat ihr die Bescheinigung geschrieben und ich habe sie der ABH per mail geschickt. Nun die frage meine Frau ist jetzt im 5. Monat schwanger, was schätzt ihr wie lange kann es noch dauern?

Titel: Re: FzF zum Ungeborenen Deutschen Kind
Beitrag von erne am 13.01.2015 um 18:17:59

morii schrieb am 13.01.2015 um 16:54:16:
Nun die frage meine Frau ist jetzt im 5. Monat schwanger, was schätzt ihr wie lange kann es noch dauern? 


Bis zur GEburt? na, schätzungsweise 4+ Monate.
Bis das Visum gegeben wird? wenn alle Unterlagen und Nachweise vorgelegt wurden, dann einige Tagen bis einige Wochen. Aber bis zum 7ten Monat sollte das Visum da sein.
AVwV dazu:

Zitat:
Die Einreise ist der Schwangeren zu ermög-
lichen, sobald die Geburt mit hinreichender
Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Die Reise-
fähigkeit der Schwangeren – insbesondere im
Zusammenhang mit möglichen Gesundheits-
risiken – und die Reisemöglichkeiten sind dabei
zu berücksichtigen. I. d. R. wird daher die Ein-
reise zwischen dem vierten und dem Ende des
siebenten Schwangerschaftsmonats ermöglicht
werden

Titel: Re: FzF zum Ungeborenen Deutschen Kind
Beitrag von morii am 23.01.2015 um 09:50:27
Es gibt was neues, nachdem ich alle Dokumente, die die ABH von mir gefordert hat eingereicht habe, hat Sie der Einreise meiner Frau nun zugestimmt (habe es schriftlich), wir sind sehr glücklich über diesen ersten kleinen "erfolg".
Nun habe ich noch ein paar fragen an euch:

1. Wie lange dauert es, bis die Botschaft sie Anruft?

2. Wie hoch sind die Chancen, dass die Botschaft trotz positiver Entscheidung der ABH, das Visum ablehnt?

3. Wir sind im Libanon verheiratet, aber beim Deutschen Standesamt noch nicht, ist sie trotzdem Familienversichert? (Alle libanesischen Dokumente haben wir übersetzt)

4.Kriegt sie schon vor der Geburt eine Aufenthaltserlaubnis?


Titel: Re: FzF zum Ungeborenen Deutschen Kind
Beitrag von lottchen am 23.01.2015 um 10:06:00
1. ein paar Stunden bis ein paar Tage meist, kann aber auch länger dauern (jetzt bist Du genauso schlau wie vorher)

2. gering

3. Hast Du bereits Kontakt mit Deiner Krankenkasse aufgenommen, das Formular für Familienversicherung ausgefüllt und hingeschickt usw.? Das macht jede Kasse etwas anders. Meine wollte die übersetzte Heiratsurunde haben und nach Einreise meines Mannes noch seine Anmeldung hier in D. Das wars. Andere Kassen wollen dann die AE sehen... 

4. Natürlich. Sie ist doch Deine Frau.   

Titel: Re: FzF zum Ungeborenen Deutschen Kind
Beitrag von Alacrity am 23.01.2015 um 11:47:09
Sie kriegt vor der Geburt nur eine AE für das Zusammenleben mit dir, wenn sie A1 nachweisen kann, sonst gibt es die AE erst nach der Geburt für das Zusammenleben mit ihrem Kind.

Titel: Re: FzF zum Ungeborenen Deutschen Kind
Beitrag von erne am 23.01.2015 um 12:56:22

lottchen schrieb am 23.01.2015 um 10:06:00:
Andere Kassen wollen dann die AE sehen...


für eine eingenständige KV.
IMHO gilt das nicht für eine Familienversicherung, das FZF Visum sollte genügen.

Titel: Re: FzF zum Ungeborenen Deutschen Kind
Beitrag von morii am 05.02.2015 um 10:47:12
Die Zusage der ABH ist nun über 2 Wochen her, noch hat sich nichts getan, die Botschaft ruft einfach nicht an. Ist das Normal, oder Grund zur sorge? Uns wurde bei Antragstellung gesagt, dass es bei Palästinensischen Flüchtlingen etwas länger dauern kann, bis das Visum ausgestellt wird, weil sie ein Spezielles Blattvisum brauch, kann es wirklich daran liegen? Und wenn ja wie lange soll dass den dauern so ein Blattding zu Drucken?

Die Warterei ist wirklich unerträglich.
MfG

Titel: Re: FzF zum Ungeborenen Deutschen Kind
Beitrag von Petersburger am 05.02.2015 um 13:51:12
Dann mal als Erfahrungsbericht meine ganz persönliche Bilanz:
Von allen Anrufen bzw. Vorsprachen, in denen mir mitgeteilt wurde "Die ABH hat vor 2 Tagen (oder mehr) zugestimmt ..." ist die Antwort tatsächlich in bestenfalls in 10% der Fälle bereits eingegangen.

Ich verstehe zwar die Ungeduld, aber sehe doch noch die andere Seite ...

Titel: Re: FzF zum Ungeborenen Deutschen Kind
Beitrag von morii am 07.02.2015 um 12:15:55
Hallo Leute, gute Nachrichten, die Botschaft hat gestern angerufen meine Frau kann das Visum Montag abholen, nun hab ich eine frage wäre es.Montag schon gültig? Ich frage, weil ihre Freundin Montag her.fliegt dann konnten sie zusammen kommen, villeicht wäre es angenehmer für  beide.

Titel: Re: FzF zum Ungeborenen Deutschen Kind
Beitrag von reinhard am 07.02.2015 um 12:20:02
Normalerweise wird der Abholtag als erster Tag drauf gedruckt, es kann auch sein, dass sie gefragt wird. Sie sollte auf jeden Fall sehr, sehr aufmerksam sein – falls ein "falsches" Datum drauf steht, kann sie es 10 Sekunden später neu erhalten.

Titel: Re: FzF zum Ungeborenen Deutschen Kind
Beitrag von morii am 07.02.2015 um 12:23:59
Danke Reinhard, es geht darum, dass sie das Visum erst kriegt wenn sie ein flugticket vorlegt, also muss ich es ihr jetzt schon buchen. Ich buch ihr jetzt einfach Montag, es sollte also.klappen meinst du?

Titel: Re: FzF zum Ungeborenen Deutschen Kind
Beitrag von reinhard am 08.02.2015 um 16:05:16
Grundlage des Visums ist die Schwangerschaft. Niemand in der Botschaft darf ihr vorschreiben, ob sie mit dem Flugzeug, dem Zug, dem Bus oder auf einem Pferd reist. Sie muss auch nichts vorlegen dazu.

Titel: Re: FzF zum Ungeborenen Deutschen Kind
Beitrag von morii am 08.02.2015 um 19:14:44
Die haben ihr wortwörtlich gesagt, sie solle mit ihrem Pass und dem flugticket am Montag das Visum abholen kommen, ist aber kein problem hab ihr gebucht, und werde euch Morgen berichten ob wlles geklappt hat.

Titel: Re: FzF zum Ungeborenen Deutschen Kind
Beitrag von morii am 10.02.2015 um 10:53:45
Sie ist bei mir! Danke an alle die mir Geholfen haben, wir sind überglücklich.
Ich werde mich jetzt um Krankenkasse und co. Kümmern. Sobald ich eine Frage habe meld.ich mich!

Titel: Re: FzF zum Ungeborenen Deutschen Kind
Beitrag von morii am 20.02.2015 um 22:20:36
Hi Leute, ich wollte nur nochmal anmerken, das wir ein Problem mit der Krankenversicherung hatten.
Meine Gesetzliche Krankenversicherung wollte sie nicht Famillienversichern, weil ich selbst noch durch meinen Vater Familienversichert bin, als ich dann eine "Eigenständige Freiwillige Gesetzliche KV" beantragen wollte, wurde mir dann gesagt, dass ich auch dann meine Frau nicht versichern kann, weil sie keinen AT hat, das Visum reicht dafür nicht. Als ich dann für eine einfache Ultraschall-Untersuchung 102€ zahlen musste, habe ich gemerkt, dass das auf dauer keine Lösung sein kann ( wie teuer soll dann die Geburt sein?), die Lösung des Problemes war dann der Tipp von einer Arbeiterin im Bürgeramt sie war sehr nett und hat uns zum "Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung" im Gesundheitsamt geschickt, da kann sich jede Schwangere Frau auch ohne AT völlig umsonst behandeln lassen.

LG

Titel: Re: FzF zum Ungeborenen Deutschen Kind
Beitrag von Aras am 20.02.2015 um 22:33:09
Das ist ja unerhört!!!

Sofern du selbstständig versichert bist, dann ist die Frau familienversichert auch ohne AT!

Titel: Re: FzF zum Ungeborenen Deutschen Kind
Beitrag von Muleta am 20.02.2015 um 22:42:31

Aras schrieb am 20.02.2015 um 22:33:09:
auch ohne AT!


du meinst "auch ohne AE" - denn ein AT ist das Visum ja.

Titel: Re: FzF zum Ungeborenen Deutschen Kind
Beitrag von Aras am 20.02.2015 um 22:45:23
Tippfehler meinerseits. Ja :)

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