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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Ich hoffe wir haben nichts vergessen ?
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Beitrag begonnen von ollip53 am 31.05.2014 um 18:25:55

Titel: Ich hoffe wir haben nichts vergessen ?
Beitrag von ollip53 am 31.05.2014 um 18:25:55
Ich Deutscher, habe nun im April meine Verlobte in Kamerun geheiratet. Ich war bereits zweimal für 3 Monate in Kamerun bei ihr. Sie war 2012 mit einem Besuchervisum für 3 Monate bei mir in Deutschland.
- Sie hat die A1 Prüfung in Yaounde bestanden.
-Ihre Unterlagen, Geburtsurkunde ist für die Deutsche Botschaft in Yaounde neu ausgestellt worden ( direkt von einem Gericht)
-Nächste Woche bekommt sie ihre neuen Dokumente und sie besorgt sich einen Termin zur Fzf in Yaounde. Das soll dann lt Botschaft ca 3 Monate dauern bis sie wohl ihr Visum bekommt.

Frage : Was habe ich nach Beantragung des Visums von der ABH hier zu erwarten ? Gibt es noch auftretende Kosten bei der ABH ? Wohnraum ist genug vorhanden, ich habe eine geräumige Eigentumswohnung. Ich beziehe Erwerbsunfähigkeitsrente.
Zusatz : Ihre beiden Kinder sollen auch mit reisen, sie sind 10 und 12 Jahre alt.
Ich bitte mal um ein paar Infos was wir noch machen können um die Fzf zu beschleunigen.
Gruß und danke
ollip

Titel: Re: Ich hoffe wir haben nichts vergessen ?
Beitrag von erne am 01.06.2014 um 11:01:22

ollip53 schrieb am 31.05.2014 um 18:25:55:
Frage : Was habe ich nach Beantragung des Visums von der ABH hier zu erwarten ?


Sobald die ABH die Anfrage der AV bekommt, wird sie sehr wahrscheinlich dich anschreiben und zu einem Gespräch bitten, damit sie die Situation einschätzen können.


ollip53 schrieb am 31.05.2014 um 18:25:55:
Gibt es noch auftretende Kosten bei der ABH ?

ja, wenn deine Frau hier ist, wird sie die AE beantragen müssen und dafür die Gebühr bezahlen.

Evtl. müssen die Urkunden überprüft werden, das werdet Ihr bezahlen müssen
http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1619724/Daten/2829094/Merkblatt_Kamerun.pdf


ollip53 schrieb am 31.05.2014 um 18:25:55:
ich habe eine geräumige Eigentumswohnung.

Grüße ist egal


ollip53 schrieb am 31.05.2014 um 18:25:55:
Zusatz : Ihre beiden Kinder sollen auch mit reisen, sie sind 10 und 12 Jahre alt.

ups ...
das ist kein "Zusatz", das wird ein Problem

denn da spricht was dagegen

ollip53 schrieb am 31.05.2014 um 18:25:55:
Erwerbsunfähigkeitsrente.

Der Zuzug der Kinder ist nicht zu Dir, sondern zu der ausländischen Mutter. Da muss dann der LU gesichert sein.

Und sie braucht alleiniges Sorgerecht.


ollip53 schrieb am 31.05.2014 um 18:25:55:
machen können um die Fzf zu beschleunigen.

mit Kindern? wird dauern, wenn überhaupt möglich
Wie gsagt: LU sichern und alleiniges Sorgerecht haben (oder du adoptierst die Kinder)

Titel: Re: Ich hoffe wir haben nichts vergessen ?
Beitrag von ollip53 am 01.06.2014 um 11:10:45
In der Geburtsurkunde der kinder steht nur die Mutter, sie war nie verheiratet.
Zum Lebensunterhalt habe ich meine Rente, ca 1000 € dann kommt noch das Kindergeld.
Miete habe ich ja nicht da Eigentumswohnung (bezahlt)
Reicht das ??
ollip

Titel: Re: Ich hoffe wir haben nichts vergessen ?
Beitrag von erne am 01.06.2014 um 11:12:22

ollip53 schrieb am 01.06.2014 um 11:10:45:
In der Geburtsurkunde der kinder steht nur die Mutter, sie war nie verheiratet. 


gut, wenn es keinen rechtlichen Vater gibt: ein Problem weniger


ollip53 schrieb am 01.06.2014 um 11:10:45:
Reicht das ??

für 4 Personen? nein

Titel: Re: Ich hoffe wir haben nichts vergessen ?
Beitrag von Saxonicus am 01.06.2014 um 11:40:04

ollip53 schrieb am 31.05.2014 um 18:25:55:
Frage : Was habe ich nach Beantragung des Visums von der ABH hier zu erwarten ? Gibt es noch auftretende Kosten bei der ABH ?

Guckst Du hier:
http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1619724/Daten/2829094/Merkblatt_Kamerun.pdf

Titel: Re: Ich hoffe wir haben nichts vergessen ?
Beitrag von ollip53 am 01.06.2014 um 11:48:07
ok, danke für die Tipps.
Für den LU habe ich noch einen Nebenjob, so 350 € im Monat,
Das heisst ich komme so so auf ca 1700 € incl. Kindergeld.
Ich wohne Mietfrei, nur Nebenkosten.
ollip

Titel: Re: Ich hoffe wir haben nichts vergessen ?
Beitrag von erne am 01.06.2014 um 14:59:16

ollip53 schrieb am 01.06.2014 um 11:48:07:
Für den LU habe ich noch einen Nebenjob, so 350 € im Monat,
Das heisst ich komme so so auf ca 1700 € incl. Kindergeld.


gib all diese Werte inkl. Kindergeld in einen Hartz4 Rechner im Internet ein.
Wenn dann rauskommt, dass Euch kein Arbeitslosengeld II zusteht, dann könnte es reichen, Wenn ALGII zusteht, dann reicht es definitiv nicht.

Titel: Re: Ich hoffe wir haben nichts vergessen ?
Beitrag von ollip53 am 09.10.2014 um 18:36:31
Hallo
Wir sind nun mit unsere FZ wieder weiter gekommen.
- Antragsabgabe in Yaounde war am 22.August 2014 mit  Interview  von meiner Frau mit den beiden Kindern.
- Mein Interview bei der ABH war am 18. September,Lebensunterhalt für die Kinder ist gesichert, Wohnung ist auch ok, Krankenversicherung ist bestätigt. Einladung für die Kinder ist auch abgegeben. Die ABH forderte noch eine Übersetzung von der Geburtsurkunde an, und das Dokument was vom Gericht Yaounde als Grundlage für die Geburtsurkunden erstellt wurde. Auf keiner Übersetzung ist ein Vater eingetragen. Meine Frau war nicht verheiratet.
Nach Prüfung der Übersetzungen kam kein ja und auch kein nein. ABH ist l.t. Aussage, der Mitarbeiterin,  kann sie das hier in Deutschland nicht prüfen weil sie sich mit den Dokumenten und der Afrikanischen Kultur nicht so auskennt. Sie sagte mir, sie schickt nun alles zurück nach Yaounde und die Botschaft soll wohl über die Dokumente entscheiden. Die Dokumente wurden als Original bei Antragsabgabe mit abgegeben.
Frage : Ist das nun ein gutes Zeichen? Die Botschaft hat bislang nicht gemeckert.
Wer entscheidet denn nun? die ABH oder die Botschaft? Kann die Botschaft denn nun das Visum ausstellen ?
Olli

Titel: Re: Ich hoffe wir haben nichts vergessen ?
Beitrag von planloser am 09.10.2014 um 18:47:57
Die ABH entscheidet beim Visum zur FZF grundsätzlich nicht, das macht die AV, daher sehe ich vorerst mal nichts ungewöhnliches.

Titel: Re: Ich hoffe wir haben nichts vergessen ?
Beitrag von T.P.2013 am 09.10.2014 um 20:41:59

ollip53 schrieb am 09.10.2014 um 18:36:31:
... Nach Prüfung der Übersetzungen kam kein ja und auch kein nein. ABH ist l.t. Aussage, der Mitarbeiterin,  kann sie das hier in Deutschland nicht prüfen weil sie sich mit den Dokumenten und der Afrikanischen Kultur nicht so auskennt. Sie sagte mir, sie schickt nun alles zurück nach Yaounde und die Botschaft soll wohl über die Dokumente entscheiden. Die Dokumente wurden als Original bei Antragsabgabe mit abgegeben.
Frage : Ist das nun ein gutes Zeichen? Die Botschaft hat bislang nicht gemeckert.


Hallo,
das sieht danach aus, dass die ABH die Prüfung der abgegebenen Urkunden in die Verantwortlichkeit der AV übergibt. Das ist Standard, da nur die AV mit ihren Kenntnissen der landestypischen Gegebenheiten diese kompetent bewerten kann.
Die AV entscheidet dann, ob sie die Dokumente akzeptiert wie sie sind oder ob sie ggf. weitere Prüfungen (z.B. über den Vertrauensanwalt) veranlasst.


Zitat:
Wer entscheidet denn nun? die ABH oder die Botschaft? Kann die Botschaft denn nun das Visum ausstellen ?
Olli


Da es hier nicht um ein Visum zum kurzfristigen Aufenthalt geht, sondern mit dem FZF-Visum ein Antrag auf Erteilung einer AE gestellt wird (Zuständigkeit ABH, da Inland), entscheidet letztendlich und faktisch die ABH, gegen deren negatives Votum die AV kein D-Visum ausstellt.

Wenn, wie in Eurem Fall wohl die Stuation, die ABH soweit ein Go erteilt hat (vorbehaltlich der positiven Bewertung der Dokumente durch die AV), liegt die letztendliche Entscheidung über das Visum selbst somit bei der AV, die aber ohne nachvollziehbaren Grund sich dann auch nicht mehr einem positiven Statement der ABH verweigern wird, sofern die abgegebenen Dokumente ok sind.

Gruß

Titel: Re: Ich hoffe wir haben nichts vergessen ?
Beitrag von ollip53 am 09.10.2014 um 21:11:56
Danke für die ausführliche Antwort. Bei meinem letzten Besuch im Februar 2014 war ich im Gericht Yaounde anwesend als das Dokument ausgestellt wurde. 
Der VT Anwalt ist schon seit 4 Wochen am recherchieren. Bislang hat die die Botschaft nur die nötigen Impfausweise angefordert die sie Morgen bekommen.
Ich hoffe nun das es Mitte  November abgeschlossen ist und sie die Visa bekommen. Wir leiden alle sehr  an der Situation, zumal das Umfeld in Kamerun sehr eifersüchtig ist und sie haben es nicht einfach, gerade die Kinder die dort zur Schule müssen.

Olli

Titel: Re: Ich hoffe wir haben nichts vergessen ?
Beitrag von Anwalt am 09.10.2014 um 23:07:07
Nur eine kleine Anmerkung von mir für die Zeit nach der Einreise: Wenn Ihr mögt, dann geht doch in Deutschland zum Notar und Du erkennst die Vaterschaft für die Kinder deiner Ehefrau an. Sie haben ja keinen rechtlichen Vater. Wenn deine Ehefrau zustimmt erwerben beide Kinder dadurch die deutsche Staatsangehörigkeit. Ich rate den Gang zum Notar, nicht z.B. zum Jugendamt. Kostet zwar einen kleinen Geldbetrag. Dafür stellt der Notar aber keine dummen Fragen zur biologischen Vaterschaft...

Titel: Re: Ich hoffe wir haben nichts vergessen ?
Beitrag von ollip53 am 09.10.2014 um 23:43:04
Das eine gute Idee mit der Vaterschaft, habe mir da auch schon Gedanken gemacht, bin da aber Rechtlich ein Laie.

Ich werde das im Auge behalten. Nur das nächste Ziel muss erstmal sein das alle drei kommen, wenn sie erst hier sind ist vieles einfacher für mich  hier.
Dann werde ich das Thema anpacken.
Olli

Titel: Re: Ich hoffe wir haben nichts vergessen ?
Beitrag von reinhard am 10.10.2014 um 20:18:46

ollip53 schrieb am 09.10.2014 um 23:43:04:
Nur das nächste Ziel muss erstmal sein das alle drei kommen, wenn sie erst hier sind ist vieles einfacher für mich  hier.


Falls irgend was schief geht, kann der Plan B auch so aussehen:

1) Du erkennst die Vaterschaft an.
2) Sie geht zur Botschaft, stimmt zu und beantragt deutsche Pässe.
3) Sie beantragt FZF zu den eigenen deutschen Kindern, das Visum wird ohne Bedingungen gegeben, gleichzeitige Reise ist möglich.

Ist jetzt überflüssig, wenn alles gut läuft. Aber es ist das billigere und sicherere Verfahren.

Titel: Re: Ich hoffe wir haben nichts vergessen ?
Beitrag von ollip53 am 11.10.2014 um 10:13:13

reinhard schrieb am 10.10.2014 um 20:18:46:
Falls irgend was schief geht, kann der Plan B auch so aussehen:

1) Du erkennst die Vaterschaft an.
2) Sie geht zur Botschaft, stimmt zu und beantragt deutsche Pässe.
3) Sie beantragt FZF zu den eigenen deutschen Kindern, das Visum wird ohne Bedingungen gegeben, gleichzeitige Reise ist möglich.

Ist jetzt überflüssig, wenn alles gut läuft. Aber es ist das billigere und sicherere Verfahren.


Das würde für mich heißen: Ich gehe mit den Übersetzten Geburtsurkunden zum Notar hier in D und beantrage die Vaterschaft. Problem: wie soll die Mutter zustimmen? Den Antrag per DHL zu meiner Frau schicken und sie geht damit zur Botschaft ?
Oder ABH hier in meiner Stadt ?

Ergänzung :
Meine Frau war Gestern in der Botschaft Yaounde und reichte die Impfausweise ein. Laut Aussage der Botschaft ist das Dokument ausreichend, sowie die Geburtsurkunden der Kinder. Ich weiss nun nicht ob man sich darauf verlassen kann auf die Aussage. Wir sind total alle nervig. Sie will da nur noch weg, weil ihr gesamtes Umfeld sehr eifersüchtig ist, sie ist schon seit meinem Besuch im Februar 3 mal umgezogen.

Olli

Titel: Re: Ich hoffe wir haben nichts vergessen ?
Beitrag von reinhard am 12.10.2014 um 12:02:17

ollip53 schrieb am 11.10.2014 um 10:13:13:
Das würde für mich heißen: Ich gehe mit den Übersetzten Geburtsurkunden zum Notar hier in D und beantrage die Vaterschaft. Problem: wie soll die Mutter zustimmen? Den Antrag per DHL zu meiner Frau schicken und sie geht damit zur Botschaft ?


Wenn sie dort ist, geht sie zur Botschaft.

Wenn sie bereits hier ist, kommt sie mit zum Jugendamt.




Zitat:
Sie will da nur noch weg, weil ihr gesamtes Umfeld sehr eifersüchtig ist, sie ist schon seit meinem Besuch im Februar 3 mal umgezogen.


Das andere wäre dann Plan B, falls hier das Visum doch noch abgelehnt wird.

Aber: Die Vaterschaft anerkennen kannst Du auf jeden Fall schon, damit Ihr schon einen Schritt gemacht habt.

Aber es scheint ja zu klappen, so dass es eben nur die nervende Wartezeit ist.

Titel: Re: Ich hoffe wir haben nichts vergessen ?
Beitrag von ollip53 am 17.11.2014 um 20:35:29
hallo

Kurze Frage :

Die Stellungnahme der ABH sollte in der Woche 6. Oktober bis 10. Oktober zur Deutschen Botschaft geschickt werden. das sind knapp 5 Wochen her.

Heute fragte meine Frau in der Deutschen Botschaft nach. Leider liegt der Botschaft in Yaounde das Schreiben der ABH immer noch nicht vor ?
Wie lange dauert das ? geht per Postkutsche oder ist das normal ? Über welchen Weg werden da die Dokumente der ABH nach Kamerun geschickt?
Morgen früh wollte ich mal zur ABH gehen und nachfragen.
Ollip

Titel: Re: Ich hoffe wir haben nichts vergessen ?
Beitrag von reinhard am 17.11.2014 um 21:10:12
Die Stellungnahme wird in das System eingegeben und ist sofort sichtbar. Die beiden Behörden sind über das Internet verbunden.

Wenn die Botschaft noch nichts erhalten hat, gibt es noch keine Stellungnahme. Auskunft bekommt auch nur die Antragstellerin.

Titel: Re: Ich hoffe wir haben nichts vergessen ?
Beitrag von ollip53 am 18.11.2014 um 06:57:34

reinhard schrieb am 17.11.2014 um 21:10:12:
Auskunft bekommt auch nur die Antragstellerin.


Wie bekommt meine Frau Auskunft ? Sie ist in Kamerun und die ABH hier in D. Kann sie per Email anfragen ?

Ollip

Titel: Re: Ich hoffe wir haben nichts vergessen ?
Beitrag von Muleta am 18.11.2014 um 07:22:49

ollip53 schrieb am 18.11.2014 um 06:57:34:
Wie bekommt meine Frau Auskunft ? Sie ist in Kamerun und die ABH hier in D. Kann sie per Email anfragen ?


sie kann Dir eine Vollmacht erteilen und dann kannst Du auch direkt mit der ABH kommunizieren. Im Prinzip jedenfalls, in der Praxis ist das unter Umständen dann trotzdem alles nicht so einfach.

Titel: Re: Ich hoffe wir haben nichts vergessen ?
Beitrag von ollip53 am 18.11.2014 um 09:39:34

Muleta schrieb am 18.11.2014 um 07:22:49:
sie kann Dir eine Vollmacht erteilen und dann kannst Du auch direkt mit der ABH kommunizieren. Im Prinzip jedenfalls, in der Praxis ist das unter Umständen dann trotzdem alles nicht so einfach

Ich war bei der ABH, Die Sachbearbeiterin gab mir auch so Auskunft, war heute sehr freundlich. Sie sagte, lt. Vertrauensanwalt der Botschaft, und der Botschaft in Yaounde sind die Vorgelegten Dokumente ok. Sie möchte nur abschließend das Standesamt kontaktieren, weil in keinen Dokumenten kein Vater aufgeführt wird. Danach ruft sie mich an, sie meinte sie braucht 7 - 10 Tage.
ollip

Titel: Re: Ich hoffe wir haben nichts vergessen ?
Beitrag von ollip53 am 18.11.2014 um 13:24:22
Update  ;D

Die ABH hat gerade angerufen bei mir, Die Stellungnahme ist heute Morgen verschickt worden.
Die Botschaft wurde angewiesen das Visum auszustellen. Man sagte mir, die Botschaft braucht jetzt 2 - 3 Tage. Alles liegt vor, alle Dokumente sind ok.
Der Nervenkrieg ist somit beendet.
Danke an alle die mich mit ihren Beiträgen ermutigt haben. Und für alle die, die noch warten wünsche ich das alles so wird wie sie sich wünschen.


;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D
ollip

Titel: Re: Ich hoffe wir haben nichts vergessen ?
Beitrag von Petersburger am 18.11.2014 um 13:49:11

ollip53 schrieb am 18.11.2014 um 13:24:22:
Die Botschaft wurde angewiesen das Visum auszustellen.

Es wäre mir neu, daß eine ABH einer AV Anweisungen erteilen kann.

Aber das ist nur eine Anmerkung zur Wortwahl, laß Dir Deine Freude sonst nicht nehmen.  ;)

Titel: Re: Ich hoffe wir haben nichts vergessen ?
Beitrag von ollip53 am 18.11.2014 um 14:54:04

Petersburger schrieb am 18.11.2014 um 13:49:11:
Es wäre mir neu, daß eine ABH einer AV Anweisungen erteilen kann.

Aber das ist nur eine Anmerkung zur Wortwahl, laß Dir Deine Freude sonst nicht nehmen

So hat man es mir gesagt, ich nehme mal an, die Botschaft wollte ja das Visum ausstellen, wartetete nur auf die Stellungsnahme von der ABH.
Egal wie, hauptsache glücklich

ollip :D

Titel: Re: Ich hoffe wir haben nichts vergessen ?
Beitrag von ollip53 am 26.11.2014 um 18:11:08
Das Visum für meine Frau und die beiden Kinder ist nun heute endlich ausgestellt worden. Es gab da per Email noch ein paar Auseinandersetzung wegen einer Reisekrankenversicherung, weil meine Krankenversicherung ja erst in Deutschland eintrit ?
Die zwei Versicherungsagenturen schüttelten nur den Kopf und sagten mit, das geht nicht , nur für eine Person die hier in D gemeldet ist.
Also, sie möchte eine Versicherung ab Yaounde nach Hamburg ????
Visum wurde aber trotzdem ausgestellt obwohl mich die Mitarbeiterin aus der Botschaft gerade eben noch geschrieben hat das sowas gefordert wird, sie macht es ja auch immer. ( Sie ist eine Deutsche und hat einen Deutschen Pass )
------------------------------------------------------------
Sehr geehrter Herr xxxxxxx

Es wird in jedem Fall auch mit der vorliegenden Zusage der Krankenversicherung, die ja nur nach Einreise in Deutschland gilt, wenigstens eine 1 monatige Reisekrankenversicherung von Ihrer Familie  verlangt, damit die Herrschaften auch während der Reise versichert sind.

Mit freundlichen Grüßen / salutations distingués / kind greetings

i.A. / p.o.

XXXXX XXXX

Deutsche Botschaft Jaunde / Ambassade d’Allemagne/ German Embassy
------------------------
Sehr geehrter Herr xxxxxxxx

Mindestens seit Einführung der Schengen Visa wird von Auslandsreisenden in den EU Raum eine Reise Krankenversicherung verlangt.  Ich schließe auch jedes Mal wenn ich nach Deutschland Einreise eine REISE Krankenversicherung in Deutschland über meinen Sohn ab.

Ich darf leider keine Reklame für Versicherungen machen.



Mit freundlichen Grüßen / salutations distingués / kind greetings




Titel: Re: Ich hoffe wir haben nichts vergessen ?
Beitrag von T.P.2013 am 26.11.2014 um 21:41:30
Hallo,

die Dame hat schon Recht, dass die deutsche KV erst nach Einreise in DEU Wirksamkeit entfaltet und es sinnvoll ist, für die Reise selbst eine Reise- (keine Incoming-) Versicherung abzuschließen, unabhängig davon, ob und inwieweit die Forderung unrechtmäßig sein könnte.
Wie sprechen über ein paar EUR, die noch dazu sinnvoll angelegt sind...
Just my 2 Cents...

Gruß

PS: Gratuliere, dass alles soweit in trockenen Tüchern ist.

Titel: Re: Ich hoffe wir haben nichts vergessen ?
Beitrag von ollip53 am 27.11.2014 um 07:49:43

T.P.2013 schrieb am 26.11.2014 um 21:41:30:
Hallo,

die Dame hat schon Recht, dass die deutsche KV erst nach Einreise in DEU Wirksamkeit entfaltet und es sinnvoll ist, für die Reise selbst eine Reise- (keine Incoming-) Versicherung abzuschließen, unabhängig davon, ob und inwieweit die Forderung unrechtmäßig sein könnte.
Wie sprechen über ein paar EUR, die noch dazu sinnvoll angelegt sind...
Just my 2 Cents...

Gruß

PS: Gratuliere, dass alles soweit in trockenen Tüchern ist.


Ja schon, das weiss ich das es nicht teuer ist, ich habe es auch versucht bei zwei Versicherungsagenturen, die lehnten aber beide ab mit der Begründung, das der ständige Wohnsitz nicht in D ist. Hier in D kann ich das nicht machen, es sei denn meine Frau macht es selber in Kamerun, dann wird es wohl gehen. Ich glaube die Angestellte wollte sich nur wichtig machen weil ja das Visum schon 7 Stunden vorher an meine Frau ausgehändigt wurde, wahrscheinlich schreibt die Frau von der AV mir heute wieder das sie das fordern obwohl das Visum schon ausgestellt wurde.
m
ollip

Titel: Re: Ich hoffe wir haben nichts vergessen ?
Beitrag von erne am 27.11.2014 um 14:57:14

ollip53 schrieb am 27.11.2014 um 07:49:43:
die lehnten aber beide ab mit der Begründung, das der ständige Wohnsitz nicht in D ist.

ja, dann hast du eben nicht nach einer REISE KV oder Incomingversicherung (je nach Bedingungen würde sie einspringen doer eben auch nicht, daher genau die Versicherungsbedingungen lesen) gefragt, sondern nach einer Vollversicherung (zu der ja alle, die in D leben verpflichtet sind)


Titel: Re: Ich hoffe wir haben nichts vergessen ?
Beitrag von grisu1000 am 27.11.2014 um 20:20:29

T.P.2013 schrieb am 26.11.2014 um 21:41:30:
unabhängig davon, ob und inwieweit die Forderung unrechtmäßig sein könnte.
Wie sprechen über ein paar EUR, die noch dazu sinnvoll angelegt sind...
Just my 2 Cents...


Mein 2 cents, die ABH und AV sollen aufhören etwas zu fordern, was sie nicht fordern dürfen, kein gesicherter LU notwendig heißt ebenfalls keine KV notwendig. Am Besten schriftlich oder per E-Mail die Auskunft verlangen, dass die Reise/Incomingversicherung Voraussetzung für die Visaerteilung ist.

Titel: Re: Ich hoffe wir haben nichts vergessen ?
Beitrag von erne am 27.11.2014 um 20:52:08

grisu1000 schrieb am 27.11.2014 um 20:20:29:
kein gesicherter LU notwendig


es ziehen auch ihre Kinder mit, die nicht seine Kinder sind (es sei denn, er hat die Vaterschaft anerkannt und das ging glatt, aber darüber gibt es keine infos)

Titel: Re: Ich hoffe wir haben nichts vergessen ?
Beitrag von Anachi am 27.11.2014 um 21:35:22
Die Versicherung eines großen deutschen Automobilvereins versichert auch (Auslandsreiseversicherungen!) bei Wohnsitz im Ausland. ;)
Leistungsanspruch besteht allerdings dann nicht im Wohnland und nicht in Deutschland.
Ich weiss allerdings nicht, ob sie auch bei Wohnsitz außerhalb der EU versichern.
Nachfragen kostet nichts.

Im Übrigen wäre das (m.E.) in Zukunft weiterhin nützlich, bei evtl. Reisen ins Ausland.

Titel: Re: Ich hoffe wir haben nichts vergessen ?
Beitrag von T.P.2013 am 27.11.2014 um 22:06:18

grisu1000 schrieb am 27.11.2014 um 20:20:29:
Mein 2 cents, die ABH und AV sollen aufhören etwas zu fordern, was sie nicht fordern dürfen, kein gesicherter LU notwendig heißt ebenfalls keine KV notwendig. Am Besten schriftlich oder per E-Mail die Auskunft verlangen, dass die Reise/Incomingversicherung Voraussetzung für die Visaerteilung ist.


Ja. In diesem Fall wurde aber letzten Endes das Visum auch ohne erteilt. Also alles gut. Ansonsten muss sich eben jeder selbst entscheiden, ob man bei 20 EUR ohne jede weitere Verpflichtung

a) die Versicherung, die zumindest auch Sinn macht und nicht ohne jeden Mehrwert ist, abschließt und seine Familie zu Weihnachten in DEU hat,
oder
b) auf sein tatsächliches oder vermeintliches Recht besteht, die Reise-KV nicht abschließt, schreibt und mailt und remonstriert und damit auch den ganzen Prozess zwangsläufig verzögert, am Ende zwar Recht, aber seine Familie erst im Januar oder später in DEU hat...

Manchmal ist es einfach pragmatischer, nicht auf sein Recht zu beharren, um das gewünschte Ergebnis zu erhalten. Aber jeder, wie er denkt.

Titel: Re: Ich hoffe wir haben nichts vergessen ?
Beitrag von ollip53 am 28.11.2014 um 08:34:20
Ja, ohne jetzt Werbung zu machen, gerade bei dem deutschen Automobilvereins der anfängt mit A..c und mit C endet bin ich gewesen. Das Büro sagte mir es geht nur wenn der ständige Wohnsitz in D ist.
Es ist mir jetzt auch egal, das Visum wurde am Mitwoch Mittag ausgestellt und Gestern am Abend fand ich von der Mitarbeiterin der Botschaft schon wieder eine Mail im Postkasten. Da läuft doch nicht alles rund da ???
Ich glaube mal das ist eine kleine Angestellte der Botschaft die meine Mail bekommen hat und sich jetzt wichtig machen will. Die weiss gar nicht das das Visa schon ausgestellt wurde von ihren Kollegen. Ich antworte ihr einfach nicht mehr.
Ollip

Titel: Re: Ich hoffe wir haben nichts vergessen ?
Beitrag von Alacrity am 28.11.2014 um 09:43:34
Wieso Büro? Die Versicherung solltest du online über die Webseite abschliessen. Das online Formular hat dabei gar kein Feld für die Adresse des Versicherten. Die Versicherungsbestätigung kommt sofort per E-Mail als pdf und kann einfach ausgedruckt werden.

Du könntest auch für Donald Duck oder Luke Skywalker die Versicherung abschliessen, der Wohnsitz oder ob die Person überhaupt existiert wird nie geprüft oder gefragt.

Titel: Re: Ich hoffe wir haben nichts vergessen ?
Beitrag von erne am 28.11.2014 um 11:31:18

ollip53 schrieb am 28.11.2014 um 08:34:20:
Das Büro sagte mir es geht nur wenn der ständige Wohnsitz in D ist.


kenn ich, in so einem Büro bin ich auch mal gewesen.
Es war kein Problem eine Reise- und Incomingversicherung für Gäste abzuschliessen, die keinen Wohnsitz in D haben.


ollip53 schrieb am 28.11.2014 um 08:34:20:
wieder eine Mail im Postkasten. Da läuft doch nicht alles rund da ?      ...... Ich antworte ihr einfach nicht mehr.

ohne zu wissen, was in der mail stand, kann das keiner hier kommentieren.



Titel: Re: Ich hoffe wir haben nichts vergessen ?
Beitrag von Anachi am 28.11.2014 um 16:53:53
Dann scheinst du im Versicherungsbüro auch die "kleine Angestellte" erwischt zu haben ;-)

Wir wohnen mit ständigem Wohnsitz im (EU-)Ausland und haben diese Reiseversicherung ;-)

Titel: Re: Ich hoffe wir haben nichts vergessen ?
Beitrag von grisu1000 am 28.11.2014 um 20:42:37

T.P.2013 schrieb am 27.11.2014 um 22:06:18:
Manchmal ist es einfach pragmatischer, nicht auf sein Recht zu beharren, um das gewünschte Ergebnis zu erhalten. Aber jeder, wie er denkt. 


Ja und deshalb kann die AV dies weiter rechtswidrigerweise fordern und die deutsche Versicherungswirtschaft jedes Jahr ein Dankesschreiben an das AA senden.
Ich sehe hier die Verzögerung durch eine E-Mail. "Fragen muss ageschlossen werden, Anwort bitte als E-Mail".

Titel: Re: Ich hoffe wir haben nichts vergessen ?
Beitrag von ollip53 am 29.11.2014 um 09:11:48

grisu1000 schrieb am 28.11.2014 um 20:42:37:
Ja und deshalb kann die AV dies weiter rechtswidrigerweise fordern und die deutsche Versicherungswirtschaft jedes Jahr ein Dankesschreiben an das AA senden.
Ich sehe hier die Verzögerung durch eine E-Mail. "Fragen muss ageschlossen werden, Anwort bitte als E-Mail".

Möchte noch mal darauf hinweisen, das daß Visa trotzdem ausgestellt wurde . Und das schon am 26.11.
ollip

Titel: Re: Ich hoffe wir haben nichts vergessen ?
Beitrag von ollip53 am 24.01.2015 um 10:16:52
Kurzes Update

Meine Frau ist nun planmäßig am 19. Dezember mit den beiden Kindern  eingereist nach Deutschland.
Am 22. Januar hatten wir Termin wegen Aufenthaltserlaubnis, für Sie und ihre beiden Kinder.
der Antrag für 3 Jahre wurde ohne Gegenwehr angenommen und wir warten nun auf den die Chipkarte au Berlin.
Ich muss sagen das die Bearbeiter hier in meiner Stadt sehr nett und Verständnisvoll sind.
Hat alles von der Abgabe des Visums in Yaounde gut geklappt.
Zeit für das Visum für meine Frau und den beiden Kindern 3 Monate.
Ollip

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