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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Italien. Staatsbürgerschaft nachträglich beantragen
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Beitrag begonnen von antonietta am 16.04.2013 um 22:43:07

Titel: Italien. Staatsbürgerschaft nachträglich beantragen
Beitrag von antonietta am 16.04.2013 um 22:43:07
Hallo!
Ich habe eine Frage und hoffe hier ist wer, der sich im Vorhinein hiermit auskennt.
Ich bin 21 Jahre alt, besitze die deutsche Staatsbürgerschaft und bin in Berlin geboren worden. Meine Mutter ist deutsche Staatsbürgerin, mein Vater hat die deutsche und die italienische Staatsbürgerschaft. Seine Familie ist italienisch. Ich bin ein eheliches Kind, die Hochzeit war in Deutschland (soweit ich gerade weiß).

Ich möchte gerne ebenso die italienische Staatsbürgerschaft haben bzw. ein Dokument hierüber - ich habe gelesen, dass ich ohnehin automatisch bei Geburt die ital. Staatsbürgerschaft erhalten habe, aber ich habe darüber keinerlei Dokumente, auch keinen doppelten Pass, den ich aber gerne besitzen würde.

Ich habe mich schon an das Konsulat hier gewandt, die haben mich an das in Berlin weitergeleitet. Ich habe gelesen, dass man normalerweise 200 Euro bezahlt für den Antrag bzw dessen Bearbeitung - nun ist meine Frage, bekomme ich ohne Probleme den italienischen Pass? Mein Nachname ist auch italienisch, also der meines Vaters.

Ich freue mich über Antworten :)

edit: Achja, es ist insofern für mich wichtig, da ich vorhabe in naher Zukunft in Italien wohnhaft zu werden bzw. dort selbstständig zu arbeiten.

Titel: Re: Italien. Staatsbürgerschaft nachträglich beantragen
Beitrag von Bayraqiano am 16.04.2013 um 22:53:56
betrifft zwar hauptsächlich italienisches Recht aber: Es ist davon auszugehen, dass du schon immer die italienische Sta. hattest (und falls nicht auch kein Problem aus deutscher Sicht, weil der Erwerb einer anderen EU-Staatsangehörigkeit nicht zum Verlust der Deutschen führt). Ob die Ausstellung der Dokumente problematisch sein kann, können wir hier nicht beantworten, das musst du schon die Italiener fragen.

Titel: Re: Italien. Staatsbürgerschaft nachträglich beantragen
Beitrag von antonietta am 16.04.2013 um 22:57:56
Danke für die schnelle Antwort!

Ja, mein Bedenken lag vor Allem darin, dass ich jetzt mit kläglichen Übersetzungsversuchen irgendwas lese von wegen "muss vor Erhalt der Volljährigkeit beantragt werden"... nun weiß ich nicht, ob das auch auf wen wie mich zutrifft, dessen Vater Italiener ist?

Titel: Re: Italien. Staatsbürgerschaft nachträglich beantragen
Beitrag von Bayraqiano am 16.04.2013 um 23:00:10
Ich kann zwar kein italienisch, aber Artikel 1 (hier auf Englisch: http://www.culture.gouv.fr/entreelibre/Laurette/country/italytxt.html) scheint mir doch deutlich zu sein (Vater Italiener = Kind Italiener).

Titel: Re: Italien. Staatsbürgerschaft nachträglich beantragen
Beitrag von antonietta am 16.04.2013 um 23:29:21
Aah, super, auf englisch hab ich das garnicht gefunden oo''
Jetzt muss ich nur noch schauen, wie ich die Dokumente hierzu bekomme :) Vielen Dank!

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