i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Einreiseverweigerung wegen früherer Schulden?
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1338315975

Beitrag begonnen von rainer.w am 29.05.2012 um 20:26:15

Titel: Einreiseverweigerung wegen früherer Schulden?
Beitrag von rainer.w am 29.05.2012 um 20:26:15
Hallo,

ein guter Freund von mir hat folgendes Problem: Er hat in Thailand geheiratet und möchte seine Frau nun nach Deutchland holen. Sie war jedoch bereits einmal mit einem deutschen verheiratet und hat bei ihrem Aufenthalt in Deutschland Schulden gemacht ( einige tsd Euro), die sie wohl bei ihrer Abreise nicht beglichen hat.Ausgereits ist sie damals aber freiwillig, zumindest nach ihren Angaben. Kann es da Probleme geben beim FZV wegen Gerichtsvollzieher, Haftbefehl o.ä.

Danke Gruss
Rainer

Titel: Re: Einreiseverweigerung wegen früherer Schulden?
Beitrag von Muleta am 29.05.2012 um 20:31:40
für den Familiennachzug darf das keine Rolle spielen, sofern keine Strafverfahren gelaufen sind (z.B. wegen Eingehungsbetruges). 

Aber die Schulden sind nach einer Einreise natürlich noch nicht weg.

Titel: Re: Einreiseverweigerung wegen früherer Schulden?
Beitrag von Saxonicus am 29.05.2012 um 20:31:41

rainer.w schrieb am 29.05.2012 um 20:26:15:
Kann es da Probleme geben beim FZV wegen Gerichtsvollzieher, Haftbefehl o.ä.

Das dürfte wohl von ihren Gläubigern abhängen.
Wenn sie erfahren, daß sie sich wieder in Deutschland aufhält, können sie den Mahnbescheid wieder aktivieren lassen und dann steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür.

Zu einem Haftbefehl wird es deshalb aber sicher nicht kommen.

Die Familienzusammenführung tangiert das allerdings nicht.

Titel: Re: Einreiseverweigerung wegen früherer Schulden?
Beitrag von Muleta am 29.05.2012 um 22:11:39

Saxonicus schrieb am 29.05.2012 um 20:31:41:
Zu einem Haftbefehl wird es deshalb aber sicher nicht kommen.


wenn sie sich der Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung durch Absetzen ins Ausland entzogen hat, könnte ein Haftbefehl sehr wohl existieren, § 901 ZPO.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.