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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbügerung
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Beitrag begonnen von creole am 02.03.2012 um 12:33:40

Titel: Einbügerung
Beitrag von creole am 02.03.2012 um 12:33:40
Hallo liebe i4a'er,
Ich habe nochmal heute einige Fragen.

Am 12/12/12 habe ich meinen Eintrag auf §9 Einbürgerung gestellt, in NRW.
Nach der Überprüfung meiner Unterlagen wurde es mir gesagt, sie melden sich bei mir in einem bis drei Monaten.

1. Geht das wirklich so schnell ? Wie denn, wenn Ja ? (ich hatte vorher von 6 bis 1,5 Jahre gehört)

2. Ist das ein Problem wenn ich ab und zu die EBH anrufe, und frage nach dem Stand von meinem Antrag ? oder macht es Sinn ?
Wenn JA, einfach telefonisch der Sachbearbeiter anfragen ?


Vielen Dank !


Übringens, Update von meinem letzen Post vor 2 Jahren : Wir konnten doch noch unsere Ehe retten und sind noch bis heute glücklich. Aber ich muss sagen, das ist damals eine schwierige Zeit für uns gewesen :)

Titel: Re: Einbügerung
Beitrag von Bayraqiano am 02.03.2012 um 12:47:36
Naja, "sich bei dir melden" muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass du auch tatsächlich nach drei Monaten eingebürgert wirst. Ansonsten kannst du eigentlich auf die Aussage des Sachbearbeiters vertrauen, er wird die Verfahrenslänge am besten einschätzen können.


creole schrieb am 02.03.2012 um 12:33:40:
Wie denn, wenn Ja ?

Als Kameruner verlierst du z.B. die kamerunische Sta automatisch durch die Einbürgerung. Das spart schon mal Zeit, da kein Entlassungsverfahren notwendig ist.


creole schrieb am 02.03.2012 um 12:33:40:
Ist das ein Problem wenn ich ab und zu die EBH anrufe, und frage nach dem Stand von meinem Antrag ?

Nachfragen kannst du jederzeit, allerdings würde ich dir raten, erst nach drei Monaten nach dem Stand zu Fragen. Danach vielleicht nach fünf Monaten usw. Anfragen in sehr kürzen Abständen sind nicht hilfreich.

Übrigens, falls möglich würde ich eher zu E-Mails raten, das ist besser als telefonieren.

Titel: Re: Einbügerung
Beitrag von schweitzer am 02.03.2012 um 12:48:24

creole schrieb am 02.03.2012 um 12:33:40:
1. Geht das wirklich so schnell ? Wie denn, wenn Ja ? (ich hatte vorher von 6 bis 1,5 Jahre gehört)


Wie lange es konkret dauert ist bei jedem Einzelfall unterschiedlich. Da spielen viele Faktoren eine Rolle. Das fängt an bei der Vollständigkeit der Unterlagen, die Arbeitsbelastung der EBH und der zu beteiligenden Behörden spielt eine Rolle, auch das Herkunftsland des Einbürgerungsbewerbers.

Schnelle verafahren können durchaus in drei Monaten "durch" sein - es ist aber auch möglich, dass erst mal eine Zwischeninformation erfolgt.

Und, nicht zu vergessen: Die Einbürgerungszusicherung ist grundsätzlich erst der erste (wenn auch sehr wichtige) Schritt - wenn eine Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit nicht in Betracht kommt, steht dann noch sie nachzuweisende Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit an. Erst danach kann dann die Einbürgerungsurkunde tatsächlich überreicht werden.


creole schrieb am 02.03.2012 um 12:33:40:
2. Ist das ein Problem wenn ich ab und zu die EBH anrufe, und frage nach dem Stand von meinem Antrag ? oder macht es Sinn ?Wenn JA, einfach telefonisch der Sachbearbeiter anfragen ?


Nö, ein Problem ist das sicher nicht - aber die drei Monate und vielleicht auch ein bisschen mehr würde ich schon erstmal abwarten. Danach ist eine erstmalige Nachfrage sicher durchaus mal angezeigt.


=schweitzer=

[edit] Bayraqiano war ein bissel schneller (hat auch weniger geschrieben als ich  ;) ) - der Hinweis für Dich als Kameruner ist natürlich wichtig, damit hast Du in der Tat insoweit gute Karten für ein vergleichsweise zügiges Verfahren. - Viel Glück![/edit]

Titel: Re: Einbügerung
Beitrag von creole am 02.03.2012 um 14:31:06
Vielen Dank für eure schnellen Antworten.


schrieb am 02.03.2012 um 12:47:36:
Naja, "sich bei dir melden" muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass du auch tatsächlich nach drei Monaten eingebürgert wirst. Ansonsten kannst du eigentlich auf die Aussage des Sachbearbeiters vertrauen, er wird die Verfahrenslänge am besten einschätzen können.


Sorry, das war nicht "sich bei mir meldet" sondern genau gesagt :
"Sie erhalten eine Antwort von uns zwischen einem und drei Monaten".



schweitzer schrieb am 02.03.2012 um 12:48:24:
Die Einbürgerungszusicherung ist grundsätzlich erst der erste (wenn auch sehr wichtige) Schritt - wenn eine Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit nicht in Betracht kommt, steht dann noch sie nachzuweisende Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit an. Erst danach kann dann die Einbürgerungsurkunde tatsächlich überreicht werd

Ich habe aber zwei Freunde, alle Kamerun, die hatten gleich einen Brief zur Abholung der Einbürgerungsurkunde per Post erhalten. Eine Woche später hatten sie einen Termin, Urkunde gleich abgeholt, Pass abgegeben und gleich unten Ausweis und Pass beantragen.
Was ist dann jetzt der Unterschied ?



schrieb am 02.03.2012 um 12:47:36:
Anfragen in sehr kürzen Abständen sind nicht hilfreich.

Aus welchem Grund ? Steht dem Antragssteller nicht dieses Recht zu ? Wie wird das denn sonst angesehen ?



schrieb am 02.03.2012 um 12:47:36:
Übrigens, falls möglich würde ich eher zu E-Mails raten, das ist besser als telefonieren. 

Ich habe leider keine Email Adresse von dem Sachbearbeiter, eigentlich nur Name und Telefonnummer von der Zentrale der  EBH.
Wie soll ich dann am besten vorgehen ?
Also Erstes weiss ich, ich müsste die 3 Monaten komplett laufen lassen.
Warum stellt es ein Problem dar, wenn man das telefonisch macht ?


Danke Vielmals !

Titel: Re: Einbügerung
Beitrag von Bayraqiano am 02.03.2012 um 14:39:12

creole schrieb am 02.03.2012 um 14:31:06:
Was ist dann jetzt der Unterschied ?

Gibt keinen, du wirst, sobald alles fertig ist auch sofort die Einbürgerungsurkunde bekommen. Es ist kein Entlassungsverfahren nötig.


creole schrieb am 02.03.2012 um 14:31:06:
Aus welchem Grund ? Steht dem Antragssteller nicht dieses Recht zu ? Wie wird das denn sonst angesehen ?

Selbstverständlich steht dir das Recht zu, dich über den Stand deines Einbürgerungsverfahrens zu informieren. Du musst aber auch bedenken, dass es nunmal viele Faktoren gibt, die man berücksichtigen muss (u.a. Anzahl der Anträge die bearbeitet werden müssen, wie schnell andere Behörde antworten etc.). Wie schon gesagt, wenn du dich einmal im Monat über Stand informiert ist das völlig in Ordnung.


creole schrieb am 02.03.2012 um 14:31:06:
Warum stellt es ein Problem dar, wenn man das telefonisch macht ?

Es gibt kein Problem, aber auch praktischer Erfahrung kann ich sagen, dass die Chance eine bessere Antwort zu bekommen bei einer e-mail besser sind. Du gibst dem SB schließlich Zeit, sich alles in Ruhe anzuschauen und sich Gedanken darüber zu machen, wie er die Antwort am besten formuliert.

Wenn du die E-Mail Adresse nicht hast ist das auch nicht schlimm, anrufen geht auch.

Titel: Re: Einbügerung
Beitrag von creole am 02.03.2012 um 15:04:56
Danke für deine Antwort.

Nun mal eine letze Frage.

Wie formuliere ich am besten meine Anfrage ? Also wenn ich bei der EBH anrufe, oder die Email schreibe (falls ich die Email Adresse bekomme) :)

Titel: Re: Einbügerung
Beitrag von reinhard am 02.03.2012 um 20:01:45
E-Mail: "Ich habe am ... meine Einbürgerung beantragt. Können Sie schon absehen, wie lange es ungefähr noch bis zu einer Entscheidung dauern wird?

Falls Sie noch Unterlagen von mir benötigen, reiche ich diese gerne nach.

Mit freundlichen Grüßen..."

Titel: Re: Einbügerung
Beitrag von creole am 06.03.2012 um 14:48:17
Vielen Dank !

Ich werde es mal ausprobieren.

Und telefonisch,  wie ist es am besten ?

Titel: Re: Einbügerung
Beitrag von reinhard am 07.03.2012 um 18:03:33
Telefonisch kriegst Du irgend jemanden in irgend einer Situation, mitten im Gespräch, mitten beim Schreiben...

Eine E-Mail kann man lesen, in den nächsten Tagen in die Akte gucken, dann mit Sinn und Verstand antworten.

Titel: Re: Einbügerung
Beitrag von creole am 21.05.2012 um 11:55:55
Hallo Zusammen,

nach einer langen Abwesenzeit kehre ich nun zurück und möchte noch paar Fragen stellen, bezüglich meiner letzen Anfrage.
Ich denke, es ist besser nicht ein neues Thread dafür aufzumachen. Wenn ich mich täusche, bitte ich um Entschuldigung; wir können dann gerne ein Neues starten.

Wie ich schon sagte, hatte ich am 12/12/12 meinen Eintrag auf §9 Einbürgerung gestellt, in NRW.

Am 12/03/12 bekam ich einen Brief von der EBH mit dem Bitte folgende Unterlagen nachzureichen :
1 - meine aktuelle Studienbescheininug  :-?
2 - Beweis über der deutschen Staatsangehörigkeit meiner Frau   :o
3 - Rentenversicherungsverlauf meiner Frau  :-?
4- Meine Gewerbeanmeldung

1 - In den am 12.12.12 abgegebene Unterlagen befand sich schon meine Studienbeschenigung.

2 - Dass meine Frau deutsch ist, ist doch klar. Ich verstand auch nicht warum ich das noch nachweisen soll ?!

3 - Zum welchen Zweck dient der Rentenversicherungsverlauf meiner Frau ? Hier werde ich eingebürgt und doch sie nicht  :-[
Meinen hatte ich schon am 12.12.12 abgegeben.

4 - Gewerbeanmeldung : ich hatte auf dem Antrag angegeben , dass ich mich auch selbständig in der IT-Branche gemacht habe. Aber ich arbeite als IT-Berater und bin deshlalb Freiberuflicher ! Also kein Gewerbe ! Ich hatte zwar damals ein Gewerbe angemeldet, was ich aber später abgemeldet hatte als ich mich entschied, paar Monate später, nur Beratung anzubieten.

Die beiden Bescheinigungen (An- und Abmeldung) habe ich persönlich zusammen mit den anderen angeforderten Unterlagen am 21.03.12 in der Serviceabteilung der ABH abgegeben, mit einem Brief wo ich noch dem Sachbearbeiter ausfürhlich erklärte, Wieso weshalb es so ist. Das war doch richtig oder ?


Seit diesem Tag habe ich leider nichts mehr von dem Sachbearbeiter gehört, also seit ca. 2 Monaten. Nicht mal eine Eingangsbestätigung  :(
Ich versuche ständig, ihn telefonisch über seine Vorwahl bei der ABH zu erreichen. Nur keiner geht ans Telefon oder die Leitung ist besetzt (aber selten).
Wenn ich über die Serviceabteilung versuche, ist es genauso wenn sie versuchen mich mit ihm zu verbinden!
Mir wird gesagt : "Herr XXX ruft Sie zurück.." Aber immer noch nichts.

Also am 24/04/12 entschloss ich mich, ihm eine Email zu schreiben.

Hier der Brief :

------------------ START BRIEF --------------------

Sehr geehrter Herr XXXXXXX,


Nach Erhalt Ihres Briefes vom 08.03.12 habe ich persönlich die angeforderten Unterlagen am 19.03.12 in der Serviceabteilung der Ausländerbehörde (Zimmer XXX) abgegeben.

Leider habe ich seitdem keine Rückmeldung von Ihnen erhalten und konnte Sie auch nicht telefonisch erreichen.
Deshalb möchte ich auf diesem Weg versuchen und nachfragen ob die Unterlagen bei Ihnen angekommen sind.

Falls Sie noch weitere Unterlagen von mir benötigen, reiche ich diese gerne nach.


Mit freundlichen Grüßen

------------------ ENDE BRIEF --------------------


Leider habe ich auch seitdem keine Rückmeldung bekommen.
Heute morgen habe ich noch telefonisch versucht und ich erreiche den Sachbearbeiter nicht. Wie gesagt, ich habe es noch nie geschafft, ihn telefonisch/Brief zu erreichen.

Was soll ich nun machen ? Ich bin wirklich schon entmutigt  :'(


Über jede Hilfe würde ich mich freuen.

Vielen Dank !


Creole







Titel: Re: Einbügerung
Beitrag von Saxonicus am 21.05.2012 um 14:18:49

creole schrieb am 21.05.2012 um 11:55:55:
Leider habe ich auch seitdem keine Rückmeldung bekommen.Heute morgen habe ich noch telefonisch versucht und ich erreiche den Sachbearbeiter nicht. Wie gesagt, ich habe es noch nie geschafft, ihn telefonisch/Brief zu erreichen.

Ich halte die ständigen Rückfragen bei der Behörde für wenig sinnvoll, weil es die Angesprochenen von ihrer eigentlichen Arbeit abhält. In der Zeit wo sie sich Zeit nehmen müssen in die Akten des Nachfragenden zu schauen, um dessen Anfrage einigermaßen sinnvoll zu beantworten, können sie sich nicht ihrer Arbeit widmen, dadurch führt das letztendlich nur zu Verzögerungen.

Laßt die Leute doch einfach ihre Arbeit machen, umso weniger sie dabei gestört werden, desto schneller können die Anträge bearbeitet werden.

Wie sagte doch hier ein User so treffend: "Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht".

Titel: Re: Einbügerung
Beitrag von creole am 21.05.2012 um 15:33:36

Saxonicus schrieb am 21.05.2012 um 14:18:49:
Ich halte die ständigen Rückfragen bei der Behörde für wenig sinnvoll

Bitte welche ständige Rückfragen ?
Es geht immer noch um eine einzige Rückfrage, die nie beantwortet wurde. Nicht mal eine Eingangsbestätigung der Unterlagen.


schrieb am 02.03.2012 um 12:47:36:
Nachfragen kannst du jederzeit, allerdings würde ich dir raten, erst nach drei Monaten nach dem Stand zu Fragen. Danach vielleicht nach fünf Monaten usw. Anfragen in sehr kürzen Abständen sind nicht hilfreich.

Was ist dann daran falsch ? Es ist doch mein Recht zu fragen oder nicht ?

Titel: Re: Einbügerung
Beitrag von reinhard am 21.05.2012 um 15:43:46
Du solltest nur bedenken, dass die Behörde anscheinend zuerst die Einbürgerungen bearbeitet und erst danach die Einzelanfragen. Und das dürfte ja in deinem Interesse sein.

Natürlich ist es ärgerlich für dich, wenn die Behörde erst nach drei Monaten die fehlenden Unterlagen nachfordert. Aber jetzt sind vermutlich die Anfragen an andere Behörden unterwegs, und auf die Antwortgeschwindigkeit hat die Einbürgerungsbehörde nur bedingt Einfluss.

Titel: Re: Einbügerung
Beitrag von creole am 21.05.2012 um 16:03:03
Ich glaube, ihr habt nicht verstanden, wo mein Problem liegt..

Titel: Re: Einbügerung
Beitrag von Saxonicus am 21.05.2012 um 16:09:30

creole schrieb am 21.05.2012 um 15:33:36:
Was ist dann daran falsch ? Es ist doch mein Recht zu fragen oder nicht ?

Es ist aber mit großer Sicherheit anzunehmen, daß Deine Einbürgerungsangelegenheit nicht die einzigste Akte sein dürfte, die von dem zuständigen Sachbearbeiter zu bearbeiten ist. Wenn da alle anderen, die ebenfalls auf ihre Einbürgerung warten, mit schöner Regelmäßigkeit dort anrufen oder erwarten das ihre E-mails beantwortet werden, dann kommt der gute Mann oder die Frau nie dazu einen Vorgang zum gewünschen Abschluß zu bringen, weil er/sie mit der Beantwortung Deiner und den Anfragen anderer, vollauf beschäftigt ist.

Wie bereits von anderen erwähnt, muß er auch erst auf die Beantwortung der Anfragen bei anderen Behörden und Ämtern abwarten, um zu einen Abschluß zu kommen. Insofern ist es wenig zielführend, den Stand der Dinge abzufragen, weil der Sachbearbeiter auf das Arbeitstempo anderer Dienststellen  keinen Einfluß hat.   

Titel: Re: Einbügerung
Beitrag von Muleta am 21.05.2012 um 16:11:37
Ein Verwaltungsverfahren ist grundsätzlich innerhalb von drei Monaten abzuschließen. Sofern das nicht möglich ist, hat die Behörde von sich aus (auch zur Vermeidung einer Untätigkeitsklage) über den Sachstand zu informieren und ggf. nachvollziehbare Gründe für die Verzögerung zu informieren (fehlendes Personal, Krankheit, Urlaub etc. sind keine ausreichenden Gründe).

Tut die Behörde das nicht, dann kann Untätigkeitsklage erhoben werden oder -auch durchaus mit beachtlichem Erfolg und gerade in Fällen, in denen selbst aktives Nachfragen keine erkennbare Reaktion auslöst- eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen der Nichtbearbeitung erheben. Es gehört schließlich zu den Dienstpflichten des Sachbearbeiters, Anträge zu bearbeiten und ggf. selbst, aktiv und ungefragt über Verzögerungen zu informieren (auch wenn das auf SB-Ebene nicht geglaubt wird).

Manchmal hilft auch ein schlichter und formloser Anruf beim Vorgesetzten - da kann man dann das Mittel wählen, was einem opportun erscheint.

Titel: Re: Einbügerung
Beitrag von Saxonicus am 21.05.2012 um 16:16:02

Muleta schrieb am 21.05.2012 um 16:11:37:
Manchmal hilft auch ein schlichter und formloser Anruf beim Vorgesetzten - da kann man dann das Mittel wählen, was einem opportun erscheint.

Ob es dann letztendlich für den Antragsteller, rein zeitlich gesehen, etwas bringt, sei dahingestellt. Ich habe da so meine Zweifel.

Titel: Re: Einbügerung
Beitrag von Muleta am 21.05.2012 um 16:33:48

Saxonicus schrieb am 21.05.2012 um 16:16:02:
Ob es dann letztendlich für den Antragsteller, rein zeitlich gesehen, etwas bringt, sei dahingestellt. Ich habe da so meine Zweifel.


Ich nicht. Wer sich monatelang damit begnügt, auf eventuelle Entscheidungen zu warten, dessen Akte bleibt im Zweifel eben noch etwas länger liegen. Egal ob es sich dabei um Behörden oder Gerichte handelt.

Aus gutem Grunde hat der Gesetzgeber daher auch im gerichtlichen Verfahren einen Schadensersatzanspruch bei überlanger Verfahrensdauer eingerichtet - diesen aber davon abhängig gemacht, dass der Betroffene die lange Verfahrensdauer auch rügt (=sich beschwert). Wer lange Verfahrensdauern hingegen klaglos hinnimmt, der ist halt selbst Schuld.

Titel: Re: Einbügerung
Beitrag von creole am 21.05.2012 um 16:42:43

Saxonicus schrieb am 21.05.2012 um 16:09:30:
Wenn da alle anderen, die ebenfalls auf ihre Einbürgerung warten, mit schöner Regelmäßigkeit dort anrufen oder erwarten das ihre E-mails beantwortet werden, dann kommt der gute Mann oder die Frau nie dazu einen Vorgang zum gewünschen Abschluß zu bringen, weil er/sie mit der Beantwortung Deiner und den Anfragen anderer, vollauf beschäftigt ist.

JA das ist richtig !  :)


Saxonicus schrieb am 21.05.2012 um 16:09:30:
Wie bereits von anderen erwähnt, muß er auch erst auf die Beantwortung der Anfragen bei anderen Behörden und Ämtern abwarten, um zu einen Abschluß zu kommen. 

Wenn er mit das einfach mitteilen konnte, wäre ich zufrieden. Woher soll ich sonst wissen, was gerade passiert ?
Verstehst du nun was ich meine ?
Mir gehts nicht darum dass mein Antrag so schnell wie möglich bearbeitet wird.

Titel: Re: Einbügerung
Beitrag von creole am 21.05.2012 um 16:55:39

Muleta schrieb am 21.05.2012 um 16:33:48:
Aus gutem Grunde hat der Gesetzgeber daher auch im gerichtlichen Verfahren einen Schadensersatzanspruch bei überlanger Verfahrensdauer eingerichtet - diesen aber davon abhängig gemacht, dass der Betroffene die lange Verfahrensdauer auch rügt (=sich beschwert). Wer lange Verfahrensdauern hingegen klaglos hinnimmt, der ist halt selbst Schuld. 


Das habe ich erst gerade gelesen..
Aber was ist hier wirklich gemeint ?



Muleta schrieb am 21.05.2012 um 16:11:37:
Ein Verwaltungsverfahren ist grundsätzlich innerhalb von drei Monaten abzuschließen. Sofern das nicht möglich ist, hat die Behörde von sich aus (auch zur Vermeidung einer Untätigkeitsklage) über den Sachstand zu informieren und ggf. nachvollziehbare Gründe für die Verzögerung zu informieren (fehlendes Personal, Krankheit, Urlaub etc. sind keine ausreichenden Gründe).

Tut die Behörde das nicht, dann kann Untätigkeitsklage erhoben werden oder -auch durchaus mit beachtlichem Erfolg und gerade in Fällen, in denen selbst aktives Nachfragen keine erkennbare Reaktion auslöst- eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen der Nichtbearbeitung erheben. Es gehört schließlich zu den Dienstpflichten des Sachbearbeiters, Anträge zu bearbeiten und ggf. selbst, aktiv und ungefragt über Verzögerungen zu informieren (auch wenn das auf SB-Ebene nicht geglaubt wird). 

Das sehe ich auch genauso !
Ich muss auch in meinem Dienst viele Anfragen bearbeiten. Aber ich bemühe mich die Leute auch zu informieren, wenn es länger als geplant dauert ! Ja, das ändert nichts daran, dass die Leute warten müssen, aber dafür wissen sie über die Lage Bescheid und können sich mit anderen Sachen beschäftigen.
Jeder hat mehr oder weniger was zu tun.


Muleta schrieb am 21.05.2012 um 16:33:48:
Wer lange Verfahrensdauern hingegen klaglos hinnimmt, der ist halt selbst Schuld. 

Genauso sehe ich das !

Wie soll ich dann am besten vorgehen ?
Soll ich dann mal vielleicht der Vorgesetzte anrufen ?
Die Frage hier noch wäre, wie finde ich ihn !?

Titel: Re: Einbügerung
Beitrag von reinhard am 21.05.2012 um 17:03:32
Wenn Du den Chef nicht im Internet findest, kannst Du einfach einen Brief an den Behördenleiter adressieren. Oder Du nimmst gleich einen Chef drüber, das ist der Bürgermeister oder der Landrat. Das sollte aber schriftlich sein, weil der ja deine Akte nicht kennt, sondern sich erst selbst erkundigen muss.

Der Bürgermeister / Oberbürgermeister bzw. Landrat ist auf jeden Fall der Dienstvorgesetzte, weil er (sie) Chef der gesamten Verwaltung des Kreises oder der kreisfreien Stadt ist.

Titel: Re: Einbügerung
Beitrag von creole am 21.05.2012 um 17:31:32
Danke @ reinhard für die ausführliche Information.

Der Antrag wurde in Wuppertal gestellt.
Unter diesem Link findet man die Gliederung des Einbürgerungsteams :
http://www.wuppertal.de/vv/oe/102370100000292649.php

Wenn soll ich dann erstmal und am besten darüber ansprechen ?
Es sind so viele Teams aufgelistet, dass ich nicht finde, wer der Vorgesetze ist.

Übringens hatte ich schon mal daran gedacht. Nur wusste ich nicht ob ich es darf. Bekannte sagten mir : "Wenn du da anrufst, werden sie noch deinen Antrag extra verlangsamen! "  :-? So kann das doch nicht sein, zumindest rechtlich und wenn so das wirklich wäre, würde ich das blöd finden.

Nochmal möchte ich mich hier bei Allen bedanken !



Titel: Re: Einbügerung
Beitrag von reinhard am 21.05.2012 um 17:47:15
Da hast Du doch alle Namen. Ich würde in der Mitte anfangen, also mit dem Ressortleiter 204 (und per Mail).

Titel: Re: Einbügerung
Beitrag von grisu1000 am 21.05.2012 um 17:59:38

creole schrieb am 21.05.2012 um 17:31:32:
Wenn soll ich dann erstmal und am besten darüber ansprechen ?Es sind so viele Teams aufgelistet, dass ich nicht finde, wer der Vorgesetze ist.


Ich würde mich erst mal per e-mail an den Sachbearbeiter wenden und freundlich um Auskunft nach dem Bearbeitungstand bitten. Nach fünf Monaten Verfahrensdauer ist das angemessen.

Sollte sich der Sachbearbeiter innerhalb von zwei Wochen nicht melden, würde ich mich dann als nächsten Schritt schriftlich an dem Amtsleiter der EBH wenden. Damit kann dieser dann seiner Aufsichtspflicht nachkommen.

Titel: Re: Einbügerung
Beitrag von reinhard am 21.05.2012 um 18:04:10
An den Sachbearbeiter hat er sich doch schon vergeblich gewendet (zumindest ohne Antwort). Deshalb wäre jetzt der nächste Schritt dran.

Titel: Re: Einbügerung
Beitrag von creole am 21.05.2012 um 21:20:45

reinhard schrieb am 21.05.2012 um 17:47:15:
Ich würde in der Mitte anfangen, also mit dem Ressortleiter 204 (und per Mail). 


OK ich schicke ihm noch morgen eine Email.
Wie soll ich Diese am besten formulieren ?
Reicht das per Email ? (Da die Email Adressen angegeben sind, gehe ich davon aus, dass man sie auch per Email anschreiben kann oder ?)


reinhard schrieb am 21.05.2012 um 18:04:10:
n den Sachbearbeiter hat er sich doch schon vergeblich gewendet (zumindest ohne Antwort). Deshalb wäre jetzt der nächste Schritt dran. 


Genau ! Nachdem ich mehrmals telefonisch versucht hatte, habe ich per Mail am 24.04.12 versucht.. bis heute keine Rueckmeldung.

Titel: Re: Einbügerung
Beitrag von Mick am 21.05.2012 um 21:37:15

creole schrieb am 21.05.2012 um 21:20:45:
Reicht das per Email ? (Da die Email Adressen angegeben sind, gehe ich davon aus, dass man sie auch per Email anschreiben kann oder ?)

Klar, Email reicht.


creole schrieb am 21.05.2012 um 21:20:45:
Wie soll ich Diese am besten formulieren ?

Da fällt Dir sicher selbst was Passendes ein. Bist hier ja auch
in der Lage, Deine Probleme zu schildern.

Titel: Re: Einbügerung
Beitrag von creole am 22.05.2012 um 11:38:23
So ich konnte nun heute nach einem 2. Versuch den Ressortleiter erreichen, der mir mitteilte, der Sachbearbeiter wäre krank... und ich soll den Teamleiter anrufen..
na toll, meine nachgereichten Unterlagen liegen da schon auf seinem Tisch seit 3 Monaten.. oder auch gar nicht...

Auf jeden Fall habe ich den Teamleiter angerufen, die Situation nochmal geschildert.. Jetzt wird spannend.. Er prüfte im Computer und sagte er mir "Wir haben am 08/03/12 noch paar Unterlagen von Ihnen angefordert.."  :-? :-? :-?
"Diese Unterlagen habe ich doch persönlich am 19.03.12 in der Serviceabteilung der Ausländerbehörde abgegeben !" antwortete ich ihm und er : "Ah ok, Ja wenn Sie Diese abgegeben habe, dann müsste es da sein! " Sehr tolle Antwort vom Teamleater.

Ich fragte ihn nochmal : "Aber wie Sie reden, kann man nicht so davon ausgehen, dass meine Unterlagen vorliegen.." und Er :"Warten Sie noch 2 Monaten, es dauert sowieso noch bisschen wegen ARGE Anfrage usw.."
Soll ich mich damit zufrieden stellen ?
Worauf soll ich 2 Monate warten, wenn man ich mal weiß was mit meinen Unterlagen passiert ist ??

Soll ich vielleicht nochmal mit dem Ressortleiter reden / Email senden, mit dem Bitte die Situation aufzuklären ?

Titel: Re: Einbügerung
Beitrag von creole am 31.05.2012 um 09:22:49
Hallo Zusammen,
da Keiner an dieser Stelle helfen kann/möchte, könnt ihr einfach an diesen Thread den netten Schloss anhängen.

Danke

Titel: Re: Einbügerung
Beitrag von schweitzer am 31.05.2012 um 10:38:05
Na dann:

*Schließ*


=schweitzer=

:closed:

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