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Beitrag begonnen von Niedersax am 17.11.2011 um 10:30:18

Titel: Visum-Ablehnung und Remonstration
Beitrag von Niedersax am 17.11.2011 um 10:30:18
Meine Freundin hat heute früh auf dem deutschen Honorarkonsulat ihren Pass mit der Ablehnung für ein Besuchervisum abgeholt. Die Begründung war der übliche Zweifel an der Rückkehrwilligkeit.... naja.
Sie hat dann die Mitarbeiterin des Konsulates (Einheimische) auf das Thema Remonstration angesprochen und diese meinte dann, sie könne das nicht empfehlen. Die deutschen Mitarbeiter der Botschaft würden sich dann auf den Schlips getreten fühlen und ganz besonders gezielt nach weiteren Ablehnungsgründen suchen und ganz sicher auch welche finden; dies könne dann sogar eine Sperre zur Folge haben.
Darüber war ich nun wirklich überrascht. Kann es denn sein, dass einem so deutlich davon abgeraten wird, die Rechtsmittel auszuschöpfen? Gut, nach allem, was ich hier bisher gelesen habe, habe ich den Eindruck, dass eine Remostration wohl eher selten erfolgreich ist, aber dass sogar das Konsulat davon abrät wegen möglicher Folgen...
Liebe Grüsse
Der Niedersax

Titel: Re: Visum-Ablehnung und Remonstration
Beitrag von schweitzer am 17.11.2011 um 10:49:06

Niedersax schrieb am 17.11.2011 um 10:30:18:
aber dass sogar das Konsulat davon abrät wegen möglicher Folgen...


Darauf würde ich nichts geben, denn das hier:


Niedersax schrieb am 17.11.2011 um 10:30:18:
dies könne dann sogar eine Sperre zur Folge haben.


... ist völliger Quatsch, durch keinerlei Rechtsvorschrift gedeckt.

Natürlich sollte eine Remonstration gut vorbereitet sein. Ein bloßes Wiederholen der bisherigen Argumente ist tatsächlich eher selten erfolgverheißend. -

Wenn man allerdings der Meinung ist, dass bislang vorgetragene Argumente nicht hinreichend oder gar nicht gewürdigt worden sind, oder man meint, doch noch ein oder sogar mehere gewichtige Argumente einbringen zu können, dann sollte man das schon versuchen.

Natürlich sollte man zwar bestimmt aber immer sachlich und höflich vortragen.

Mehr "Rücksicht" muss man nicht nehmen ...


=schweitzer=

Titel: Re: Visum-Ablehnung und Remonstration
Beitrag von Niedersax am 17.11.2011 um 11:07:48
Ich hatte schon im Sommer d.J., bei der ersten vergeblichen Beantragung, erwogen, der Botschaft ein Schreiben von mir mitzugeben, in dem ich erläutere, dass die Rückkehrbereitschaft meiner Freundin sich schon alleine daraus ergibt, dass wir uns auf keinen Fall Probleme mit den Behörden einhandeln wollen, die negativen Einfluss auf unser späteres - LEGALES - Zusammenleben in D haben könnten.
Heiraten wollen wir nämlich auf jeden Fall, nur geht das im Moment noch nicht, da ich noch nicht geschieden bin, weswegen wir also noch warten wüssen.
Ich war mir dann nur nicht sicher, ob das Erwähnen der Heiratsabsicht nicht vielleicht zusätzliche Zweifel an der Rückkehrbereitschaft wecken würde und habe es dann lieber gelassen...
Wie würde eine AV dieses Argument Eurer Meinung nach auffassen?

Titel: Re: Visum-Ablehnung und Remonstration
Beitrag von schweitzer am 17.11.2011 um 11:26:18

Niedersax schrieb am 17.11.2011 um 11:07:48:
Wie würde eine AV dieses Argument Eurer Meinung nach auffassen?


:wahrsag:

Ich persönlich würde das schon 1. als Indiz von Ehrlichkeit werten, und 2. als Indiz dafür, dass eine FZF so oder so derzeit gar nicht geht.

Also: Pro!

Ob das aber jeder Mitarbeiter einer Auslandsvertretung auch so sehen kann oder würde  - da fragst Du was ... -

Zudem spielen sowieso immer die Gesamtumstände des Einzelfalles eine Rolle, und die kann man aus so einem Forum heraus eigentlich nie umfassend seriös beurteilen.

Hier im Forum ist aber der eine oder andere aus der Gilde der Botschaftsmitarbeiter als Experte aktiv - hab' ein bissel Geduld, vielleicht meldet sich so einer hier noch.


=schweitzer=

Titel: Re: Visum-Ablehnung und Remonstration
Beitrag von fons am 17.11.2011 um 11:38:02
Öhm am Rande des Geländers. Was mich wundert ist:


Niedersax schrieb am 17.11.2011 um 10:30:18:
hat heute früh auf dem deutschen Honorarkonsulat ihren Pass mit der Ablehnung für ein Besuchervisum abgeholt


Seit wann erteilen die denn Visa?

Titel: Re: Visum-Ablehnung und Remonstration
Beitrag von Niedersax am 17.11.2011 um 11:42:29
Das Honorarkonsulat erteilt natürlich keine Visa; es fungiert aber als Kontaktstelle, d.h. Anträge (für Schengen-Visa, nicht für nationale Visa) können dort eingereicht werden.
Die Unterlagen werden dann zur Botschaft in die Hauptstadt geschickt, diese bearbeitet den Antrag und schickt alles wieder zurück ans Konsulat, wo der Antragsteller dann seinen Pass abholt.

Titel: Re: Visum-Ablehnung und Remonstration
Beitrag von Daddy am 17.11.2011 um 19:45:03
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

Titel: Re: Visum-Ablehnung und Remonstration
Beitrag von Martinho am 18.11.2011 um 13:35:49

Niedersax schrieb am 17.11.2011 um 10:30:18:
Gut, nach allem, was ich hier bisher gelesen habe, habe ich den Eindruck, dass eine Remostration wohl eher selten erfolgreich ist,


Dieser Eindruck kann sicherlich entstehen. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass die Erfolgsquote gar nicht so schlecht ist. Das liegt einfach daran, dass hier natürlich gepostet wird, wenn ein Problem besteht. Wenn alles glatt läuft, braucht man hier ja nicht zu berichten...

Ich hatte auch diesen Eindruck gehabt, als ich hier mitgelesen habe. Ich habe aber trotzdem in diesem Jahr remonstriert - mit Erfolg.
Der Fall war vielleicht ähnlich: Mann lädt junge, unverheiratete Frau ein. Sie hatte damals nur die Verpflichtungserklärung von mir und hat ein Visum für 3 Monate beantragt. Wurde abgelehnt.

Mit ihrem Remonstrationsschreiben hat sie dann auch noch einen Brief von mir an die AV beigefügt, in dem ich erklärt habe, wer ich bin, also unbescholtener Staatsbürger mit festem Einkommen aus "anständigem" Gewerbe, verheiratet usw. , und dass ich nicht die Absicht habe, die Dame zu heiraten (ging ja auch nicht, da noch verheiratet). Und habe natürlich erklärt, warum ich die junge Frau einlade und dass ich persönlich dafür sorgen werde, dass sie auch wieder ausreist...
Anscheinend ist die Verpflichtungserklärung allein manchmal etwas zu wenig für die AV.

Jedenfalls bekam sie dann drei Wochen später das Visum.

Vielleicht motiviert Dich das, es doch zu versuchen. Es gibt bestimmt viele Fälle, wo eine Remonstration gelingt.
Wünsche Dir jedenfalls viel Erfolg!


Titel: Re: Visum-Ablehnung und Remonstration
Beitrag von Niedersax am 18.11.2011 um 15:25:29
@Martinho

das klingt ja wirklich interessant und relativ vielversprechend.

Bei uns war es allerdings so, dass nicht nur die VE von mir dabei war, sondern auch eine Bescheinigung des Arbeitgebers, dass ich seit 2003 dort angestellt bin;
ausserdem habe ich Kopein meiner Reisepassseiten beigefügt, auf denen die Visa und Ein-/Ausreisestempel ihres Landes sind, um zu zeigen, dass wir uns nicht erst vor zwei Wochen im Internet kennegelernt haben... :-)
Ich bin sogar anonym angerufen worden (offensichtlich im Auftrag der Botschaft) ! War ganz interessant, mein Handy klingelte kurz, dann wurde wieder aufgelegt. habe dann mehrmals versucht zurückzurufen, irgendwann war dann eine Frau dran, die behauptete, meine Freundin hätte sich ihr Handy geliehen, um mich anzurufen... "Du hast doch eine Freundin hier, oder?" Ja, klar, und wo ich denn jetzt sei? Ach, in Deutschland, OK.
Alles sehr merkwürdig, konnte aber nur die Botschaft sein, denn ausser meiner Freundin und ihrer Familie und eben der Botschaft hat in dem Land niemand meine Handynummern.

Wie dem auch sei, meine Freundin ist nach dem Vortrag der Konsulatsmitarbeiterin jedenfalls gehörig eingeschüchtert; wir habe gestern abend noch ausführlich darüber gesprochen, O-Ton anscheinend: "Remonstration ist das Schlimmste, was man machen kann. Dann hat man bei denen nie wieder eine Chance. Wenn sie vorher nur oberflächlich geprüft haben, schauen sie dann auf jedes Wort und finden dan garantiert etwas, das nicht stimmt."
Also fürchte ich, dass ich sie nicht zu einer Remonstration werde überreden können (aber mal sehen) und wir es einfach später nochmal versuchen, diesmal dann doch vielleicht mit besagtem Schreiben von mir. Vielleicht nützt das ja was.
LG
Niedersax

Titel: Re: Visum-Ablehnung und Remonstration
Beitrag von schweitzer am 18.11.2011 um 15:53:26

Niedersax schrieb am 18.11.2011 um 15:25:29:
War ganz interessant, mein Handy klingelte kurz, dann wurde wieder aufgelegt. habe dann mehrmals versucht zurückzurufen, irgendwann war dann eine Frau dran, die behauptete, meine Freundin hätte sich ihr Handy geliehen, um mich anzurufen... "Du hast doch eine Freundin hier, oder?" Ja, klar, und wo ich denn jetzt sei? Ach, in Deutschland, OK. 


*Hüstel* - Dies ist ein Sachforum, das eigentlich dafür dienen soll, Rechtliches zu hinterfragen bzw. zu erklären.  Bitte also nun nicht gar zu aus- und abschweifend werden.

Im Übrigen: Für reinen Erfahrungsaustausch gibt es unser beliebtes userforum oder auch die Möglichkeit PN.


=schweitzer=

Titel: Re: Visum-Ablehnung und Remonstration
Beitrag von Martinho am 18.11.2011 um 15:54:55
Ich würde mich hier nicht allzu sehr einschüchtern lassen. Die einheimischen Mitarbeiter der Botschaften sind anscheinend nicht immer sehr kompetent - leider. In meinem Fall wollten die auch die Dokumente erstmal nicht entgegennehmen, weil sie die VE nicht richtig lesen konnten.

Wenn Du bisher selber außer den Passeiten und der VE nicht vorstellig geworden bist, würde ich unbedingt einen Brief aufsetzen, in dem Du alles schilderst, und sie gibt ihn mit der Remonstration ab. Du kannst diesen dann auch zusätzlich direkt an die Botschaft schicken, bzw. auch an das AA, die leiten ihn dann weiter.

Der Vorteil an der Remonstration ist, dass ihr gegebenenfalls eine (ausführliche) Begründung für die Ablehnung bekommen müsst. Das macht auch Arbeit...

Das mit dem "auf den Schlips getreten fühlen" glaube ich nicht so, aber vielleicht meldet sich ja doch noch einer der von schweitzer angesprochenen Botschaftsmitarbeiter...

Titel: Re: Visum-Ablehnung und Remonstration
Beitrag von Petersburger am 18.11.2011 um 17:44:50
Bewußt ironisch formuliert: (Genau lesen)

Man soll sich von solchen Aussagen immer stark beeindrucken lassen.
Die Anzahl der deutschen AV, in denen das Ausnutzen der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten als Frechheit betrachtet wird, rechtfertigt diese allgemeine Sorge fast immer.



Jetzt wieder sachlich.

Ich höre diese Art Aussagen auch gelegentlich.
Sie sind nicht gerechtfertigt.

Titel: Re: Visum-Ablehnung und Remonstration
Beitrag von franky_23 am 19.11.2011 um 10:38:17
Probiert doch eine Remonstration. Führt zu keinen Extrakosten. Die Option dass das Visum erteilt wird besteht.


Titel: Re: Visum-Ablehnung und Remonstration
Beitrag von Niedersax am 27.01.2012 um 13:22:20
Sorry, dass ich den alten Thread nochmal aus der Versenkung hole.
Wir haben es dann doch mit der Remonstration versucht und diese am 28.11. eingereicht. Nun meine Frage, wie lange kann die Bearbeitung längstens dauern? Es sind jetzt ziemlich genau 2 Monate und meine Freundin hat noch nichts gehört.
Ich habe natürlich schon hier im Forum und auch über Google danach gesucht, aber sehr unterschiedliche Angaben gefunden, von 72 Stunden bis zu 3 Monaten. Gibt es eine Frist für die Höchstbearbeitungsdauer einer Remonstration?
Danke vorab schonmal
Niedersax

Titel: Re: Visum-Ablehnung und Remonstration
Beitrag von grisu1000 am 27.01.2012 um 14:43:33

Niedersax schrieb am 27.01.2012 um 13:22:20:
Gibt es eine Frist für die Höchstbearbeitungsdauer einer Remonstration?


Drei Monate wäre so eine Grenze . Man kann dann nach drei Monaten eine Untätigkeitsklage einreichen. (§ 75 VwGO), außer die Behörde kann begründen, dass der Fall besonders ist und mehr Zeit erfordert.

Titel: Re: Visum-Ablehnung und Remonstration
Beitrag von Aloa82 am 27.01.2012 um 15:17:15
Hallo,

habe zurzeit genau das gleiche Problem.

Wir haben eine Remonstration für ein Besuchervisum am 2. Dezember eingereicht. Heute beginnt also die neunte Woche. Wir hatten die Auskunft erhalten, dass es 4 - 6 Wochen dauern wird.

Kann man eigentlich irgendwas machen? Außer noch 4 Wochen zu warten und dann die Untätigkeitsklage durchzuführen?

Viele Grüße

Aloa

Titel: Re: Visum-Ablehnung und Remonstration
Beitrag von franky_23 am 27.01.2012 um 15:27:14
Schreib halt mal an den Bürgerservice des AA und frage an, ob es besondere Gründe für die Verzögerung gibt.

Titel: Re: Visum-Ablehnung und Remonstration
Beitrag von AlexZ am 27.01.2012 um 17:11:51
Hallo, soweit ich das aus eigener Erfahrung und anderen Posts sagen kann gibt es zwei verschiedene Wege, was bei einer Remonstration passieren kann:

- sie haben es sich anders überlegt und geben dir ein Visum
- sie verfassen ein langes Schreiben mit den Gründen und Rechtsbehelfsbelehrung

Meine Freundin hat einmal eine Remonstration mitgemacht weil statt des Multivisums für 4 Monate nur ein Einzelvisum für 2 Wochen genehmigt wurde - und ohne Begründung. Das ist zwar besser als nichts, aber ohne Begründung trotzdem Mist.

Meine Freundin hat nach 3 Arbeitstagen einen Anruf bekommen, dass sie nochmal vorsprechen soll und wahrscheinlich das Multivisum bekommt. Sie musste dann irgendwas unterschreiben und am nächsten Tag hatte sie es dann. Gesamtlaufzeit etwa 1 Woche.

Aus menschlicher Sicht ist es einfach so:
- wer die Remonstration versucht zeigt, dass er es ernst meint ("Wer es nicht 2x probiert hat es beim ersten mal eh nicht ernst gemeint")
- die Mitarbeiter in den Botschaften sind auch nur Menschen und wollen möglichst wenig Stress. Hast du gute Argumente, dann werden sie auch das Visum geben schon alleine weil sie den Stress des Einladers nicht haben wollen
- haben sie die "besseren" Argumente, dann lassen sie dich am langen Arm verhungern. Stell es dir einfach so vor: "Einen mehrseitigen Brief zu schreiben ist keine besonders spannende Aufgabe und man schiebt es möglichst lange vor sich her"
- der Brief muss "rechtssicher" sein, also sich auf Gesetze und Grundlagen berufen. Das muss genauer geprüft werden, da es die Grundlage einer Klage sein kann.

Da du schon länger nichts gehört hast, solltest du dir schonmal einen Ersatzplan zurechtlegen


Titel: Re: Visum-Ablehnung und Remonstration
Beitrag von Niedersax am 27.02.2012 um 09:02:50
Wir haben jetzt einfach nochmal abgewartet und morgen sind drei Monate um seit Abgabe des Remonstrationsschreibens.
Ausser eines erneuten fingierten Anrufes bei meiner Freundin vor ca. 3 Wochen bislang keine Info seitens der AV.
Wie sollen wir vorgehen? Ich will ja nicht gleich das grosse Geschütz auffahren mit der Untätigkeitsklage, aber irgendwie habe ich das Gefühl, dass wir mal tätig werden sollten; mein Gedanke war, dass mir meine Freundin eine Vollmacht ausstellt und ich dann diese der AV per eMail zukommen lasse und dabei höflich nach dem Stand der Dinge frage.
Klingt das nach einem annehmbaren Plan?
Was muss in der Vollmacht stehen?
Danke vorab
Niedersax

Titel: Re: Visum-Ablehnung und Remonstration
Beitrag von erne am 27.02.2012 um 14:33:19

Niedersax schrieb am 27.02.2012 um 09:02:50:
mein Gedanke war, dass mir meine Freundin eine Vollmacht ausstellt und ich dann diese der AV per eMail zukommen lasse und dabei höflich nach dem Stand der Dinge frage.
Klingt das nach einem annehmbaren Plan?

ja


Niedersax schrieb am 27.02.2012 um 09:02:50:
Was muss in der Vollmacht stehen?

sie, der Antragsteller, Name, Geburtsdatum/Ort, Adresse, bevollmächtigt Dich, Name, Geburtsdatum/Ort, Adresse, ggf. Personalausweisnummer, sie in Sachen ..... zu vertretten.
Am besten Ihren Reisepass kopieren und beilegen, damit man sehen kann, dass die Unterschirften auf der Vollmacht und Reisepass übereinstimmen.


Titel: Re: Visum-Ablehnung und Remonstration
Beitrag von reinhard am 27.02.2012 um 14:41:46
Ich würde die Anfrage auch gleich in Kopie an den Bürgerservice des AA in Berlin senden.

Titel: Re: Visum-Ablehnung und Remonstration
Beitrag von Niedersax am 28.02.2012 um 10:31:53
@ erne und reinhard
Danke, genau so werden wir das tun, danke Euch für die Tips.

Titel: Re: Visum-Ablehnung und Remonstration
Beitrag von franky_23 am 01.03.2012 um 09:15:25
Die Frage ist, ob eine Mail anerkannt wird. vorab per Fax und dann mit einfachen Brief nachsenden.

Titel: Re: Visum-Ablehnung und Remonstration
Beitrag von Niedersax am 01.03.2012 um 16:10:14
Fax habe ich leider nicht und ein Brief dürfte wohl Wochen brauchen...

Titel: Re: Visum-Ablehnung und Remonstration
Beitrag von sailor am 01.03.2012 um 18:46:38
Faxe verschicken kannst du doch auch für ein paar Cent übers Internet, z.B. bei web.de, arcor oder sipgate.

Hoffe das war jetzt keine Werbung.

Titel: Re: Visum-Ablehnung und Remonstration
Beitrag von Niedersax am 05.03.2012 um 14:04:18
Habe den Bescheid tatsächlich per Email erhalten.
Die Ablehnung wird aufrechterhalten...
Neben einigen "üblichen Vorwürfen" (Sie haben zu diesem und jenem Punkt keine Angaben gemacht, wonach allerdings nie gefragt wurde) enthält der Bescheid allerdings auch einige glatte Unwahrheiten; so wird behauptet, es sei ein Visum zum Familienbesuch beantragt worden und meine Frau sei eine Cousine der Antragstellerin.
Dies ist allerdings völliger Unsinn, die beiden haben noch nicht mal dieselbe Nationalität.
Machen derartige Unwahrheiten den bescheid irgendwie angreifbar, ausserhalb des Klageweges?
Niedersax

Titel: Re: Visum-Ablehnung und Remonstration
Beitrag von Muleta am 05.03.2012 um 14:15:54

Niedersax schrieb am 05.03.2012 um 14:04:18:
Machen derartige Unwahrheiten den bescheid irgendwie angreifbar, ...


nein (wobei in solchen Fällen immer fraglich ist, was die Antragsteller denn gegenüber der Botschaft so alles erzählt haben...)

Man hat (idR) bei Verpflichtungsbegehren kein Recht auf einen *inhaltsrichtigen* Bescheid, sondern nur auf einen *ergebnisrichtigen* Bescheid.

Titel: Re: Visum-Ablehnung und Remonstration
Beitrag von Niedersax am 05.03.2012 um 14:37:16
Danke für die schnelle Antwort, muleta.
In diesem Falle ist aber nichts fraglich, da ich bei der Befragung dabei war; zwar nicht direkt daneben, aber zumindest in Hörweite sodass ich die Antworten hören konnte...

Titel: Re: Visum-Ablehnung und Remonstration
Beitrag von Petersburger am 05.03.2012 um 17:09:58
Dann hindert Euch niemand daran, auf die genannten Punkte einzugehen.

Die "fehlenden" Angaben kann man - auch unter Hinweis, daß nicht danach gefragt wurde - einfach machen, die "offensichtlichen Fehler" richtigstellen.

Das geht natürlich auch per Klage, die dürfte aber länger dauern. Ein begründetes Antwortschreiben geht direkt an denjenigen, der die Antwort auf Remonstration verfaßt hat.


Zusätzliche bzw. korrigierte Informationen können eine Entscheidung durchaus auch im zweiten Anlauf ändern.

Titel: Re: Visum-Ablehnung und Remonstration
Beitrag von grisu1000 am 05.03.2012 um 18:50:41

Petersburger schrieb am 05.03.2012 um 17:09:58:
Das geht natürlich auch per Klage, die dürfte aber länger dauern. Ein begründetes Antwortschreiben geht direkt an denjenigen, der die Antwort auf Remonstration verfaßt hat.

Trotzdem muss man ggf. pro Forma eine Klage beim Verwaltungsgericht Berlin einreichen, damit die Entscheidung der AV nicht rechtskräftig wird. Eine weitere Gegendarstellung zur Remonstration gewährt keinen Fristaufschub, da sie im Rechtsweg so nicht vorgesehen ist. Die Frist müsste bei der Rechtsbehelfbelehrung der Remonstration genannt sein. Die Begründung für die Klage kann man auch Nachliefern.


Niedersax schrieb am 05.03.2012 um 14:37:16:
In diesem Falle ist aber nichts fraglich, da ich bei der Befragung dabei war; zwar nicht direkt daneben, aber zumindest in Hörweite sodass ich die Antworten hören konnte... 

Was man bei der Gegendarstellung auch so darstellen kann.

Titel: Re: Visum-Ablehnung und Remonstration
Beitrag von franky_23 am 10.03.2012 um 10:59:30
Geht mit der Klage nicht automatisch die Zuständigkeit an das AA über? Dann könnte der Sachbearbeiter auch nicht mehr eigenständig neu entscheiden.

Die Option besteht, einfach nochmals zu den Punkten wo nichts vorliegt Stellung zu nehmen. Zu prüfen, ob es hier nicht höchstwahrscheinlich zu einer Verwechslung kam, (Punkt mit dem Familienzusammenhang) und bittest um positiven Bescheid innerhalb von wenigen Tagen, da sonst ein Klageverfahren die einzige Option darstellt recht zu bekommen.

Wobei ein Bescheid per Mail? Ist dies überhaupt ein rechtskräftiger Bescheid?

Titel: Re: Visum-Ablehnung und Remonstration
Beitrag von Niedersax am 12.03.2012 um 09:07:17
Ich habe eine Gegendarstellung verfasst und hingeschickt.
Es kam nur ein kurzer Kommentar zurück mit Verweis auf die Rechtsbehelfsbelehrung mit der Klageoption und dass weitere Stellungnahmen meinerseits nicht berücksichtigt werden können.

Titel: Re: Visum-Ablehnung und Remonstration
Beitrag von erne am 12.03.2012 um 19:16:46
dann musst du klagen ....

Titel: Re: Visum-Ablehnung und Remonstration
Beitrag von Muleta am 12.03.2012 um 19:44:06

Niedersax schrieb am 12.03.2012 um 09:07:17:
Es kam nur ein kurzer Kommentar zurück mit Verweis auf die Rechtsbehelfsbelehrung mit der Klageoption und dass weitere Stellungnahmen meinerseits nicht berücksichtigt werden können.


kam eine neue Rechtsbehelfsbelehrung oder wurde auf die alte verwiesen? Und war das neuer Bescheid?

Das klingt bei Dir derzeit so, als ob man bei der Botschaft die Remonstration gar nicht inhaltlich geprüft hat - und in einem solchen Fall wäre der Bürgerserivce des AA evtl. der richtige Ansprechpartner.

Titel: Re: Visum-Ablehnung und Remonstration
Beitrag von birk am 12.03.2012 um 23:16:44
Wie wär's denn mit einem ganz neuen Visaantrag?
Kostet zwar nochmal 60€ Gebühr. Das ist aber günstiger als ein (verlorener) Prozess, vielleicht auch erfolgsersprechender als eine Klage. Vor allem geht es deutlich schneller. Ist außerdem "diplomatischer" als eine Beschwerde beim AA. Die Stellungnahme zur Abehnung kann auch dem neuen Antrag beigefügt werden.

Titel: Re: Visum-Ablehnung und Remonstration
Beitrag von grisu1000 am 12.03.2012 um 23:31:01

birk schrieb am 12.03.2012 um 23:16:44:
Vor allem geht es deutlich schneller. Ist außerdem "diplomatischer" als eine Beschwerde beim AA. Die Stellungnahme zur Abehnung kann auch dem neuen Antrag beigefügt werden.

Es wird IMHO deutlich länger dauern. Warum sollte die AV nun den neuen Antrag plötzlich genehmigen, wenn sie in im Verfahren schon zweimal abgelehnt hat. Damit müsste der Threadsteller wieder bei Null anfangen und ist womöglich in 6 Monaten an der gleichen Stelle wie jetzt.

Diplomatische Rücksicht würde ich nicht mehr nehmen, da ein Schreiben an den Bürgerservice IMHO die letzte vorgerichtlichen Maßnahme ist. Sonst muss man halt den Rechtsweg gehen, wenn man das Visa will.

Auch bei einem Schreiben an den Bürgerservice muss die Klage vor dem Verwaltungsgericht rechtzeitig eingereicht werden, da es im Rechtsweg nicht mehr vorgesehen ist.

Titel: Re: Visum-Ablehnung und Remonstration
Beitrag von Petersburger am 13.03.2012 um 07:31:27

grisu1000 schrieb am 12.03.2012 um 23:31:01:
Warum sollte die AV nun den neuen Antrag plötzlich genehmigen, wenn sie in im Verfahren schon zweimal abgelehnt hat. 

Tatsächlich ist ein neuer Antrag nur dann sinnvoll, wenn die antragsbegründenen Unterlagen geeignet sind, die vorherigen Ablehnungsgründe "aus der Welt zu schaffen".

Gibt es solche neuen Fakten/Unterlagen, dann ist ein neuer Antrag der schnellste Weg zu einem Visum.

Titel: Re: Visum-Ablehnung und Remonstration
Beitrag von Niedersax am 13.03.2012 um 09:04:13
@ muleta:
Das war nur eine kurze Email, in der auf die Rechtsbehelfsbelehrung des Remo-Bescheides verwiesen wurde:
"Sehr geehrter Herr XXX,

der Remonstrationsbescheid enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung. Wenn die Antragstellerin mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, kann sie dagegen klagen . Weitere Stellungnahmen Ihrerseits können leider nicht berücksichtigt werden.

Mit freundlichen Grüssen
Ihre Visastelle"

Ich vermute allerdings schon, dass die Remonstration inhaltlich geprüft wurde, denn auf manche Angaben, die im ursprünglichen Antrag nicht enthalten waren, wurde schon eingegangen. (Wobei ich aber igendwie vermute, dass dies erst nach meiner Nachfrage "mal eben schnell" gemacht wurde und der Bescheid erstellt wurde.) Die im Bescheid enthaltenen "Irrtümer" sind schon sehr merkwürdig.

Ich stimme zu, ein neuer Antrag macht aktuell keinen Sinn, denn die Voraussetzungen haben sich nicht geändert.

Eine Klage erscheint mir nach den hier im Board gefundenen Infos auch nicht sonderlich sinnvoll, denn bis es da zur Verhandlung kommt, werden wir längst verheiratet sein.
Ich überlege mir allerdings, den Sachverhalt doch einmal dem Bürgerservice des AA zu schildern, denn irgendwie scheint es mir sinnvoll, dass man dort Bescheid weiss.

Titel: Re: Visum-Ablehnung und Remonstration
Beitrag von grisu1000 am 14.03.2012 um 03:06:15

Niedersax schrieb am 13.03.2012 um 09:04:13:
Eine Klage erscheint mir nach den hier im Board gefundenen Infos auch nicht sonderlich sinnvoll, denn bis es da zur Verhandlung kommt, werden wir längst verheiratet sein.

Vorsicht, das ist ggf. IMHO ein Fallstrick. Wenn sie später mal eine FZF Visa braucht, steht im Raume ein rechtskräftig abgelehnter Visaantrag. Das wird in 98% zu keinen Problemen führen, da auf ein FZF-Visa ein Rechtsanspruch besteht, aber es kann. 

Alle falschen Behauptungen wurden nämlich dann letztendlich nicht widersprochen und könnten gegen sie verwendet werden.

Titel: Re: Visum-Ablehnung und Remonstration
Beitrag von Muleta am 14.03.2012 um 07:49:18

grisu1000 schrieb am 14.03.2012 um 03:06:15:
Wenn sie später mal eine FZF Visa braucht, steht im Raume ein rechtskräftig abgelehnter Visaantrag. Das wird in 98% zu keinen Problemen führen, da auf ein FZF-Visa ein Rechtsanspruch besteht, aber es kann.  Alle falschen Behauptungen wurden nämlich dann letztendlich nicht widersprochen und könnten gegen sie verwendet werden.


das wird hier seit Neuestem immer wieder mal behauptet. Aber es ist doch totaler Quatsch. Und die damit angeratene Klage erst recht.

Weder steht die Bestandkraft einer Schengenvisum-Ablehnung dem Antrag auf FZF in irgend einer Weise entgegen, noch gelten irgendwelche "Behauptungen" der Botschaft durch fehlenden Widerspruch/Klage als "zugestanden" und damit wahr. Das ist was es ist: ein Märchen. Und was ein VG dann gegen eine (meist ergebnisrichtige) Ablehnung überhaupt ausrichten soll, wird sich mir auch nicht erschließen.

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