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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Was passiert bei Paßverlust im Ausland
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Beitrag begonnen von Chaim am 04.03.2011 um 09:19:01

Titel: Was passiert bei Paßverlust im Ausland
Beitrag von Chaim am 04.03.2011 um 09:19:01
Angenommen ein deutscher im Ausland, wo auch visumpflicht für Deutsche besteht, verliert seinen Reisepaß.
Was macht er dann ? Erstmal zum deutschen Konsulat wegen Paßersatz und danach zu Ausländischen Behörden wegen Ersatzvisum ? Wie lange dauert es in diesem Fall, bis das deutsche Konsulat ein Paßersatz ausstellt ?

Angenommen ein Ausländer in Deutschland mit Niederlassungserlaubnis für Deutschland fährt für Paar Wochen in sein Ursprungsland und verliert da seinen Ausländischen Paß mit deutscher Niederlassungserlaubnis. Was macht man dann ? Erstmal neunen Reisepaß im Heimatland ausstellen lassen und danach zum deutschen Konsulat wegen Einreiseerlaubnis nach Deutschland und dann in Deutschland im Bürgeramt neue Niederlassungserlaubnis ins Paß eintragen lassen ? Liege ich da richtig ? Wie lange kann sich die Sache mit Einreiseerlaubnis nach Deutschland in diesem Fall dauern ?

Danke für die Antworten

Titel: Re: Was passiert bei Paßverlust im Ausland
Beitrag von Bayraqiano am 04.03.2011 um 10:22:47

Chaim schrieb am 04.03.2011 um 09:19:01:
Was macht er dann ?

Auf jeden Fall den Verlust bei der Polizeit/Behörden melden und eine Bestätigung bekommen. Hier wird z.B. beschrieben, wie man in China vorgeht.


Titel: Re: Was passiert bei Paßverlust im Ausland
Beitrag von Saxonicus am 04.03.2011 um 12:49:30

Chaim schrieb am 04.03.2011 um 09:19:01:
Angenommen ein deutscher im Ausland, wo auch visumpflicht für Deutsche besteht, verliert seinen Reisepaß.

Wenn ich ins Ausland reise, habe ich zumindest noch eine Passkopie im Koffer, damit hätte es dann die AV leichter mir einen Passersatz auszustellen.

Natürlich ist die Verlustanzeige bei der dortigen Polizei unerläßlich.

Titel: Re: Was passiert bei Paßverlust im Ausland
Beitrag von dete am 04.03.2011 um 13:03:10

Chaim schrieb am 04.03.2011 um 09:19:01:
Was macht man dann ? Erstmal neunen Reisepaß im Heimatland ausstellen lassen und danach zum deutschen Konsulat wegen Einreiseerlaubnis nach Deutschland und dann in Deutschland im Bürgeramt neue Niederlassungserlaubnis ins Paß eintragen lassen ? Liege ich da richtig ? Wie lange kann sich die Sache mit Einreiseerlaubnis nach Deutschland in diesem Fall dauern ?

Das hatten wir im Bekanntenkreis mit Indien.Er hat damals paralell die Deutsche Botschaft informiert(diese hat sich hier mit der ABH in Verbindung gesetzt), gleichzeitig neuen Pass beantragt. Das ganze Prozeder hat lange 9 Monate gedauert,ist aber auch mindestens schon 10 Jahre her.

Titel: Re: Was passiert bei Paßverlust im Ausland
Beitrag von Chaim am 04.03.2011 um 13:09:34

dete schrieb am 04.03.2011 um 13:03:10:
Das hatten wir im Bekanntenkreis mit Indien.Er hat damals paralell die Deutsche Botschaft informiert(diese hat sich hier mit der ABH in Verbindung gesetzt), gleichzeitig neuen Pass beantragt. Das ganze Prozeder hat lange 9 Monate gedauert,ist aber auch mindestens schon 10 Jahre her.


9 Monate ?! Wegen der indischen oder der deutschen Seite ?

Titel: Re: Was passiert bei Paßverlust im Ausland
Beitrag von Saxonicus am 04.03.2011 um 15:00:53

Chaim schrieb am 04.03.2011 um 09:19:01:
Angenommen ein deutscher im Ausland, wo auch visumpflicht für Deutsche besteht, verliert seinen Reisepaß.


dete schrieb am 04.03.2011 um 13:03:10:
Das hatten wir im Bekanntenkreis mit Indien.Er hat damals paralell die Deutsche Botschaft informiert(diese hat sich hier mit der ABH in Verbindung gesetzt), gleichzeitig neuen Pass beantragt. Das ganze Prozeder hat lange 9 Monate gedauert,ist aber auch mindestens schon 10 Jahre her. 

Im letzteren Fall hat es sich aber wohl um einen indischen Staatsangehörigen gehandelt und entspricht deshalb nicht der Anfrage des TS.

Titel: Re: Was passiert bei Paßverlust im Ausland
Beitrag von Chaim am 04.03.2011 um 15:05:20

Saxonicus schrieb am 04.03.2011 um 15:00:53:
Im letzteren Fall hat es sich aber wohl um einen indischen Staatsangehörigen gehandelt und entspricht deshalb nicht der Anfrage des TS.


Doch, entspricht dem zweiten Teil der Anftage des TS.

Titel: Re: Was passiert bei Paßverlust im Ausland
Beitrag von Saxonicus am 04.03.2011 um 15:14:12

Chaim schrieb am 04.03.2011 um 15:05:20:
Doch, entspricht dem zweiten Teil der Anftage des TS. 

Dann dürfte es aber an der Arbeitsweise der jeweiligen Inlandsbehörde liegen, wie lange sie benötigt einen neuen Pass auszustellen.

In einem mir bekannt gewordenen Fall (in Sri Lanka) konnte der verlorengegangene Pass (eines srilankischen Bürgers) innerhalb eines Tages ersetzt und das Visum zur Rückreise nach Deutschland umgehend erteilt werden, sodaß nur eine zweitägige Verzögerung der Heimreise in Kauf genommen werden mußte.

Titel: Re: Was passiert bei Paßverlust im Ausland
Beitrag von dete am 04.03.2011 um 18:50:21
Ja es hat 9 Monate gedauert und woran es la?Mit Sicherheit nicht sooo zu beantworten.erst hat es ewig gedauert bis der neue Pass fertig war und dann hat die Botschaft alles bis ins kleinste überprüft.

Titel: Re: Was passiert bei Paßverlust im Ausland
Beitrag von Saxonicus am 05.03.2011 um 22:53:05

dete schrieb am 04.03.2011 um 18:50:21:
Mit Sicherheit nicht sooo zu beantworten.erst hat es ewig gedauert bis der neue Pass fertig war

Das kannst Du nun aber beim besten Willen nicht den deutschen Behörden anlasten.


Zitat:
und dann hat die Botschaft alles bis ins kleinste überprüft. 

Für die Botschaft dürfte es eine Sache von wenigen Minuten sein, um festzustellen, ob der Antragsteller bereits über ein entsprechendes Aufenthaltsrecht in Deutschland verfügt.

Titel: Re: Was passiert bei Paßverlust im Ausland
Beitrag von dete am 06.03.2011 um 01:11:07
Ja,nö is klar,hab ich irgendwo behauptet das der indische Pass von deutschen Behörden ausgestellt wurde?
Das ist doch wohl jeden klar.
Eigentlich tut es ja nicht soviel zur Sache bzw ist es für den Fragesteller Wurscht,aber wenn du es genau wissen willst...nein es war für die deutsche Botschaft keine Sache von Minuten den rechtlichen aufenthalt in Deutschland zu prüfen.Die Ehefrau musste Hochzeitsfotos,Heiratsurkunde,Krankenversicherung usw zur ABH bringen.
Durch die lange Zeit bis zur Ausstellung vom Pass waren dann auch noch die 6 Monate überschritten,weshalb die ABH dann der Wiedereinreise zustimmen musste.
Manchmal dauert es halt länger :o

Titel: Re: Was passiert bei Paßverlust im Ausland
Beitrag von Saxonicus am 06.03.2011 um 09:44:22

dete schrieb am 06.03.2011 um 01:11:07:
...nein es war für die deutsche Botschaft keine Sache von Minuten den rechtlichen aufenthalt in Deutschland zu prüfen.Die Ehefrau musste Hochzeitsfotos,Heiratsurkunde,Krankenversicherung usw zur ABH bringen.

Selbst wenn die deutsche Boschaft keinen Zugriff auf den Computer der ABH in Deutschland bzw. das Ausländerzentralregister hat, müßte es sich doch telefonisch abfragen lassen, ob der Betreffende einen (und welchen) Aufenthaltsstatus besitzt und kann dann umgehend ein Visum erteilen, welches die Rückreise emöglicht.

Was sagen unser Mitarbeiter der AV zu solch einen Fall, wie wird so etwas geregelt ? 

Titel: Re: Was passiert bei Paßverlust im Ausland
Beitrag von Petersburger am 06.03.2011 um 16:38:06
Zum konkreten Fall sage ich gar nichts, weil ich ihn nicht kenne.

Zur Wiedereinreise nach Deutschland kann nur ein nationales Visum ausgestellt werden, das der Zustimmung der ABH bedarf.
(Wobei ich mich immer wieder aufs Neue frage, warum viele ABH quer durchs Bundesgebiet keine Vorabzustimmungen ausstellen, sondern darauf bestehen, daß sie nur den Besitz des AT bestätigen können ...)

Gibt es in einem solchen Visumverfahren hinreichende Zweifel, das dei vom Antragsteller vorgetragenen Fakten korrekt sind, muß das alles eben überprüft werden ...

Titel: Re: Was passiert bei Paßverlust im Ausland
Beitrag von Saxonicus am 06.03.2011 um 17:48:22

Petersburger schrieb am 06.03.2011 um 16:38:06:
Zur Wiedereinreise nach Deutschland kann nur ein nationales Visum ausgestellt werden, das der Zustimmung der ABH bedarf.

Also mir sind bisher zwei Fälle (in Sri Lanka) bekannt geworden, wo srilankischen Staatsbürgern mit NE in Deutschland, beim Aufenthalt im Heimatland die Pässe abhanden gekommen sind.

In beiden Fällen war es möglich umgehend einen Expresspass (Gebühr etwa 50€ / Normalpreis bei 14tägiger Wartezeit etwa 18 €) zu erhalten und dann wurde bei der D-Botschaft (sicherlich nach entsprechender Nachfrage bei der ABH in Deutschland) auch sofort ein Visum erteilt, damit ohne große Verzögerung die Rückreise nach Deutschland angetreten werden konnte.

Die Erteilung der (bereits vorhanden) NE in den neuen Pass durch die ABH am Wohnort in Deutschland war dann eine Sache von wenigen Minuten. 

Ich kann mir wirklich kaum vorstellen, daß es für die AV so aufwendig sein sollte, den bestehenden Aufenthaltstitel bei der ABH in Deutschland zu erfragen, wenn an der Identität des Passinhabers keine Zweifel bestehen.

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