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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Heirat mit nicht-EU-Bürger geplant
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Beitrag begonnen von alphabear am 12.10.2010 um 22:53:49

Titel: Heirat mit nicht-EU-Bürger geplant
Beitrag von alphabear am 12.10.2010 um 22:53:49
Ich bin mit Hartz-iv im Bewerbungs-Marathon und alleinerziehend,
mein Sohn (15) erhält nur Wohngeld.
Mein Partner ist freischaffender Künstler aus Venezuela (Maler und Bildhauer).
Er spricht perfekt deutsch, da er hier studiert hat.
Er und ich möchten gern noch dieses Jahr heiraten, die Papiere sind alle komplett, werden nur noch übersetzt und beglaubigt.

Kann er zunächst nach der Heirat einen Antrag auf Hartz IV stellen,
wenn er nicht sofort Arbeit findet?
Verliere ich meinen Anspruch auf Hartz IV?
Und können wir problemlos in eine größere Wohnung umziehen
oder bedarf es dazu der Genehmigung der arge?

Vielen dank für möglichst zeitnahe Anworten  :smile:

Titel: Re: Heirat mit nicht-EU-Bürger geplant
Beitrag von steini007 am 12.10.2010 um 23:10:42

alphabear schrieb am 12.10.2010 um 22:53:49:
Kann er zunächst nach der Heirat einen Antrag auf Hartz IV stellen,
wenn er nicht sofort Arbeit findet?
Verliere ich meinen Anspruch auf Hartz IV?


Hier die Antwort auf deine Frage:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1245834221/1#1

Zu deiner Frage findest du auch weitere Anworten von schweitzer über die Suchfunktion mit den Worten "ALG II Sozialhilfe", Suchtiefe "alle Beiträge".


alphabear schrieb am 12.10.2010 um 22:53:49:
Und können wir problemlos in eine größere Wohnung umziehen
oder bedarf es dazu der Genehmigung der arge?

Die neue Wohnung muss angemessen sein. Bis zu welcher Größe und Miethöhe an deinem Wohnort eine Wohnung angemessen ist, kann dir deine ARGE mitteilen.

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