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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Aufenthalt
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Beitrag begonnen von tariktj am 28.09.2010 um 22:51:29

Titel: Aufenthalt
Beitrag von tariktj am 28.09.2010 um 22:51:29
Guten Tag,

Meine Frau kam nach Deutschland mit Familienzusammenführung Visum und Sie hat sich hier angemeldet und  Sie hat einen Termin bei der  Ausländerbehörde wegen dem Aufenthalt. Leider soll Sie diesen Termin absagen,da sie aus familiären Gründen in ihre Heimat zurückgeflogen ist und auch nicht klar ist, wann sie zurück kommen kann.


Können Sie mir bitte mitteilen, wie es jetzt weiter geht und welche Konsequenzen die Nichteinhaltung des Termins hat?

Soll meine Frau nochmal ein Visum beantragen, wenn sie zurück nach Deutschland fliegen will?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühungen

MfG


Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von Daddy am 28.09.2010 um 23:00:17
Hi...

Um deine Frage beantworten zu können, bitte ZDF (Zahlen, Daten, Fakten)...

Wann eingereist, wie lange war das Visum gültig, war es noch ein Visum oder doch schon eine AE usw usw usw

Daddy

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von steini007 am 28.09.2010 um 23:07:20

tariktj schrieb am 28.09.2010 um 22:51:29:
Können Sie mir bitte mitteilen, wie es jetzt weiter geht und welche Konsequenzen die Nichteinhaltung des Termins hat?

Im Normalfall dürfte die Nichteinhaltung des Termins keine negativen Auswirkungen haben, man könnte auch krank geworden sein. Der SB der ABH hatte sich vielleicht extra für diesen Tag Zeit für deine Frau genommen. Eine rechtzeitige Mitteilung an den SB wäre sicherlich nicht verkehrt.


tariktj schrieb am 28.09.2010 um 22:51:29:
Soll meine Frau nochmal ein Visum beantragen, wenn sie zurück nach Deutschland fliegen will?

Wenn das Visum - gilt i.d.R. 90 drei Monate - eine Multivisum (dürfte aber die Ausnahme sein) ist, könnte deine Frau im Gültigkeitszeitraum wieder einreisen. Wenn es nur zur einmaligen Einreise ausgestellt wurde, müßte bei der deutschen Botschaft ein neues Visum beantragt werden.

Vielleicht besprecht ihr die Angelegenheit mit der ABH, damit das Vorhaben deiner Frau auch transparent ist.

Trotz ihrer Heimreiseverpflichtung könnte vorher eine AE von der ABH erteilt werden, die zur Wiedereinreise nach Deutschland berechtigt. Es muß aber darauf geachtet werden, dass die Rückreise nach Deutschland innerhalb von sechs Monaten passiert.

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von tariktj am 29.09.2010 um 10:31:12
Guten Tag,
Vielen Dank
mehr Info,

mein Frau hat ein Familienzusammenführung Visum und war gültig bis 28.09.2010

wir sind zusammen an 26.07.2010 nach Deutschland geflogen und am 27.07.2010 Sie hat sich hier angemeldet.

Ich habe ein AE nach §19 und bekomme bis Dezember 2010 ein Daueraufenthalt Erlaubnis nach §9a

ich habe heute einen Brief von Ausländerbehörde bekommen, wie folgen

"wie Sie mir mitteilen, musste Ihre Ehefrau aus familiären Gründen wieder zurück in die Heimat reisen.

Da Ihre Ehefrau nur ein Visum für eine einmalige Einreise bekommen hat, muss sie vor der Wiedereinreise erneut ein  Visum bei der deutschen Botschaft beantragen.

Sobald Ihre Ehefrau dann wieder eingereist ist, muss sie sich unverzüglich bei der Ausländerbehörde melden.

Falls Ihre Ehefrau nicht in absehbarer Zeit (2010) nach Deutschland zurückkehren wird, so sollte sie sich schriftlich bei der Ausländerbehörde abmelden, damit keine weiteren Kosten für eine Abmeldung von Amts wegen für sie anfallen. "


ich verstehe jetzt nicht,warum soll ich meine Frau abmelden, wenn sie nicht vor 2010 nach Deutschland zurückkehrt ?

Vielen Dank

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von steini007 am 29.09.2010 um 13:22:46

tariktj schrieb am 29.09.2010 um 10:31:12:
ich verstehe jetzt nicht,warum soll ich meine Frau abmelden, wenn sie nicht vor 2010 nach Deutschland zurückkehrt ?

... weil man dann davon ausgeht, dass sie in Deutschland keinen gewöhnlichen Aufenthalt mehr hat und von Amts wegen abgemeldet werden müßte; sie wäre sonst nur eine Karteileiche in den Akten der Meldebehörde.


Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von tariktj am 30.09.2010 um 13:10:57
aber welche  Kosten würden anfallen?

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von schweitzer am 30.09.2010 um 13:48:16
Die


tariktj schrieb am 29.09.2010 um 10:31:12:
Kosten für eine Abmeldung von Amts wegen
!

Wie hoch die sind? Keine Ahnung - wird die Behörde aber auf Anfrage sicher sagen können.


=schweitzer=

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von Mick am 30.09.2010 um 14:17:39
Es gibt keine Kosten bei einer meldebehördlichen
Abmeldung oder Registerbereinigung.

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von schweitzer am 30.09.2010 um 14:23:23
Ich glaub' Dir ja, Mick - aber kannst Du Dir dann erklären, weshalb die ABH dem TS dann sowas schreibt   :-?

=schweitzer=

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von Mick am 30.09.2010 um 16:02:05

schweitzer schrieb am 30.09.2010 um 14:23:23:
aber kannst Du Dir dann erklären, weshalb die ABH dem TS dann sowas schreibt



Nö, sorry, kann ich nicht  :gruebeln

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von erne am 01.10.2010 um 00:19:10
wenn man sich zu spaet  anmeldet oder abmeldet, wird ein Ordnungsgeld (?, kann auch anders heissen) von x€ fällig.
Wieviel genau kann ich nicht genau sagen.

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von steini007 am 01.10.2010 um 07:08:25

erne schrieb am 01.10.2010 um 00:19:10:
wenn man sich zu spaetanmeldet oder abmeldet, wird ein Ordnungsgeld (?, kann auch anders heissen) von x€ fällig.

Dies dürfte bei einer behördlichen Abmeldung schon deshalb nicht verhängt werden, weil man keine Zustelladresse hat  (wenn der Ausländer zurück in seine Heimat zieht), an die Bescheid zu schicken ist, von einer etwaigen Vollstreckung einmal ganz abgesehen, somit würde nur ein kostenintensiver Verwaltungsaufwand entstehen.

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von franky_23 am 01.10.2010 um 10:09:48

tariktj schrieb am 29.09.2010 um 10:31:12:
Guten Tag,
Vielen Dank
mehr Info,


wir sind zusammen an 26.07.2010 nach Deutschland geflogen und am 27.07.2010 Sie hat sich hier angemeldet.

Ich habe ein AE nach §19 und bekomme bis Dezember 2010 ein Daueraufenthalt Erlaubnis nach §9a


§19 ist doch normalerweise eine NE oder täusche ich mich da?




Falls Ihre Ehefrau nicht in absehbarer Zeit (2010) nach Deutschland zurückkehren wird, so sollte sie sich schriftlich bei der Ausländerbehörde abmelden, damit keine weiteren Kosten für eine Abmeldung von Amts wegen für sie anfallen. "[/i][/color]

ich verstehe jetzt nicht,warum soll ich meine Frau abmelden, wenn sie nicht vor 2010 nach Deutschland zurückkehrt ?

Vielen Dank
[/quote]

Da das Melderecht Ländersache ist, müsstest du einfach im zuständigen Melderecht des Landes nachschauen in dem du lebst.  die Grundzüge haben dir ja schon andere erklärt. Abmelden ist meist notwendig, wenn der Wegzug nicht vorübergehender Natur ist.

Wenn kein Daueraufenthalt angestrebt wird, könnte evt. auch kein Ehegattensplitting gewährt werden, ...

Ist dumm gelaufen, warum habt ihr nicht gewartet bis ihr die AE hattet, bzw. seid vorher zur ALB und habt um eine zügige Bearbeitung gebeten.

Nun, da vermutlich kein multiple entry visum - müsst ihr ein neues Visum beantragen.




Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von burma am 01.10.2010 um 10:22:33

schrieb am 01.10.2010 um 10:09:48:
Nun, da vermutlich kein multiple entry visum - müsst ihr ein neues Visum beantragen.


So etwas gibt es nur bei Schengenvisen. Sie hatte aber ein nationales Visum zur einmaligen Einreise für die FZF und keine AE beantragt. Somit ist das nationale Visum (maximal 90 Tage) abgelaufen.

Ist natürlich nicht sehr empfehlenswert wie der TS vorgegangen ist. Somit muss sie, wie bereits die ABH dem TS schrieb wiederholt ein nationales Visum bei der Deutschen Botschaft beantragen. Wenn der TS mit der ABH vorher spricht könnte das neue nationale Visum vorab schneller zugestimmt werden. Da aber die Frau vom TS längerfristig im Ausland bleibt wird die Sache immer komplizierter, weil die ABH davon ausgehen muss, dass ihr Lebensmittelpunkt nicht Deutschland sein wird.

Man hätte vorher die AE abwarten sollen, dann nochmal mit der ABH sprechen solllen, dass man aus familiären Gründe länger als 6 Monate nicht in Deutschland ist, damit die AE nicht verfällt.


Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von steini007 am 01.10.2010 um 10:31:12

schrieb am 01.10.2010 um 10:09:48:
Ist dumm gelaufen, warum habt ihr nicht gewartet bis ihr die AE hattet,

Was ändert eine AE am besagten Fall, wenn die Ehefrau nicht in absehbarer Zeit innerhalb von sechs zurückkommt?

Die AE würde dann ohnedies erlöschen.


schrieb am 01.10.2010 um 10:22:33:
So etwas gibt es nur bei Schengenvisen.

Auch bei einem nationalen Visum könnte eine Mehrfacheinreise eingetragen werden. Das kommt zwar selten vor, ist aber auf Antrag machbar.

Es dürfte zwischen 2 und 2 1/2 Jahre her sein, dass so ein Fall hier im Forum beprochen wurde.


Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von Daddy am 01.10.2010 um 10:56:55
Hi...


schrieb am 01.10.2010 um 10:09:48:
§19 ist doch normalerweise eine NE oder täusche ich mich da?

Mag sein, spielt das im vorliegenden Fall eine erwähnens- und somit diskussionswürdige Rolle?


schrieb am 01.10.2010 um 10:09:48:
Ist dumm gelaufen, warum habt ihr nicht gewartet bis ihr die AE hattet, bzw. seid vorher zur ALB und habt um eine zügige Bearbeitung gebeten.

Wenn der Hund nicht geschissen hätte, hätte er den Hasen gefangen...  ::)

Was soll diese was-wäre-gewesen-wenn-Diskussion...?
Der Fall liegt hier anders, der TS kann es eh nicht mehr ändern und insofern ist eine Fortführung dieses Gedanken entbehrlich...



schrieb am 01.10.2010 um 10:09:48:
Nun, da vermutlich kein multiple entry visum - müsst ihr ein neues Visum beantragen.

Müssten sie so oder so, da das Visum ohnehin zeitlich abgelaufen ist.


tariktj schrieb am 29.09.2010 um 10:31:12:
mein Frau hat ein Familienzusammenführung Visum und war gültig bis 28.09.2010


Im Übrigen erlaube ich mir hinsichtlich der Schengenwirksamkeit von D- Visa auf diesen Thread hinzuweisen.
Laut Europäische Kommission sind mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 265/2010 die Inhaber von D-Visa den Inhabern nationaler Aufenthaltstitel im Hinblick auf die schengenweiten Reiserechte in vollem Umfang gleichgestellt. Die im D-Visum eingetragene Anzahl der Einreisen ist somit nicht mehr von Bedeutung für das Reiserecht nach Art. 21 Abs. 2 a SDÜ.

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Anzahl der Einreisen auch für die Einreise nach D keine Rolle mehr spielen kann.
Es wäre ja gerade zu widersinnig, wenn der Inhaber eines deutschen -schengenwirksamen- AT sich legal im Schengengebiet aufhält und die Rückkehr nach D eine unerlaubte Einreise wäre.

Daddy

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von steini007 am 01.10.2010 um 11:07:17

Daddy schrieb am 01.10.2010 um 10:56:55:
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Anzahl der Einreisen auch für die Einreise nach D keine Rolle mehr spielen kann.
Es wäre ja gerade zu widersinnig, wenn der Inhaber eines deutschen -schengenwirksamen- AT sich legal im Schengengebiet aufhält und die Rückkehr nach D eine unerlaubte Einreise wäre.

Beim Gedanken "Multi oder "Anzahl der Einreisen 1" geht es doch darum, ob bei einer Ausreise aus dem Schengen Gebiet man dort wieder einreisen kann oder nicht. Bei einem Schengen Visum mit "Anzahl der Einreisen 1" kann man sich auch innerhalb der Schengen Staaten frei bewegen. Ebenso ist eine (Rück) Einreise nach Deutschland möglich, nicht aber wenn man das Schengen Gebiet komplett verläßt.

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von Daddy am 01.10.2010 um 11:32:27

steini007 schrieb am 01.10.2010 um 11:07:17:
Beim Gedanken "Multi oder "Anzahl der Einreisen 1" geht es doch darum, ob bei einer Ausreise aus dem Schengen Gebiet man dort wieder einreisen kann oder nicht. Bei einem Schengen Visum mit "Anzahl der Einreisen 1" kann man sich auch innerhalb der Schengen Staaten frei bewegen. Ebenso ist eine (Rück) Einreise nach Deutschland möglich, nicht aber wenn man das Schengen Gebiet komplett verläßt.


Du vermischt da zwei unterschiedliche Bereiche...
Reiserechte mit Schengenvisum = Art. 19 SDÜ
Reiserechte mit AT = Art. 21 SDÜ...

Das D- Visum hinsichtlich wird der Reiserechte schengenrechtlich einer NE / AE gleichgestellt (Art. 21 Abs. 2a SDÜ)... und dabei kommt es nicht auf den Ort der Einreise in den anderen Schengenstaat an.
Insofern kann man mit einem D- Visum nach Ausreise aus dem Schengengebiet wieder in einen anderen Schengenstaat einreisen, selbst wenn das Visum nur für eine einmalige Einreise ausgestellt wurde.

Daddy

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von burma am 01.10.2010 um 11:59:52

Daddy schrieb am 01.10.2010 um 10:56:55:
m Übrigen erlaube ich mir hinsichtlich der Schengenwirksamkeit von D- Visa auf diesen Thread hinzuweisen.



Es ist mir neu, dass nationale D-Visen jetzt auch schengenweite Gültigkeit haben. Die geänderte Verordnung war mir neu.

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von steini007 am 01.10.2010 um 12:26:49

schrieb am 01.10.2010 um 11:59:52:
Es ist mir neu, dass nationale D-Visen jetzt auch schengenweite Gültigkeit haben. Die geänderte Verordnung war mir neu. 

Diese Thematik wurde in diesem Thread behandelt:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1270022396

Titel: Re: Aufenthalt
Beitrag von schweitzer am 01.10.2010 um 12:37:46

steini007 schrieb am 01.10.2010 um 12:26:49:
Diese Thematik wurde in diesem Thread behandelt:


..., den Daddy in Antwort # 15 schon mal verlinkt hatte  ::) -

Leute lest doch die threads wenigstens aufmerksam, wenn schon über soviele "wenns" und "abers" diskutiert wird, die mit dem Ursprung der Fragestellungen nur am Rande zu tun haben.

*tiefseufzender*

=schweitzer=

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