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Beitrag begonnen von LittleBube am 26.08.2010 um 20:41:36

Titel: Wechsel vom Au Pair zum Sprachschülerin Status
Beitrag von LittleBube am 26.08.2010 um 20:41:36
Hallo zusammen. Erstmal ein großen Respekt für euer Forum. Ich denke das ihr schon sehr vielen Leuten in Notsituationen zu Seite standet.

Person: Meine Freundin 24,  Mexikanischer Staatsbürger.
Sie ist seit 10 Monaten mit einem Au Pair Visum in Deutschland.  Sie musste nach 6 Monaten wegen Problemen die Gastfamilie wechseln. Sie fand provisorisch eine neue Gastfamilie. Nun läuft ihr Visum Mitte Oktober ab.  Sie besucht seit einem Monat eine Sprachschule und würde gerne nach dem Ablauf der Au Pair Zeit den Kurs weiterführen.
Daher müsste sie wohl eine Aufenthaltserlaubnis als Sprachschüler haben.
Das Problem ist jedoch , dass die Gastfamilie kein Au Pair benötigt.
Daher fällt die Unterstützung einer Familien weg. Wir sind schon auf der Suche nach einer neuen Familie aber außer eine große Anzahl von alleinstehenden Männern die sie für "besondere" Dienste wollen  >:( , hat sich nichts ergeben.

Sie könnte noch ein bisschen nach dem Antrag bei der Familie wohnen bleiben aber wahrscheinlich nicht für den gewünschten Zeitraum.

Fragen:
Ist es im Prinzip möglich vom Au Pair zum Sprachschüler Status zu wechseln und welche Bedingungen gelten hier?

Welche Anforderungen bestehen an das benötigte Konto worauf der Vermögensnachweis zu zahlen ist (Sperrkonto, maximale Auszahlungsbetrag, Zwei Kontoinhaber)?

Wie läuft es mit der Versicherung. Muss sie die für 12 Monate schon im  voraus bezahlen, selbst wenn sie kein Visum bekommen.

Ich bitte euch um eure Hilfe. Die ganze Sache stresst mich total :'(

Vielen Dank

Henrik

Titel: Re: Wechsel vom Au Pair zum Sprachschülerin Status
Beitrag von SB76 am 26.08.2010 um 20:55:04
Der Wechsel von der Au pair Tätigkeit zum Sprachkurs ist möglich.

Die Voraussetzung für die Erteilung des § 16 V AufenthG (sprachkurs) stehen in § 5 AufenthG (Sicherung Lebensunterhalt d.h. Verpflichtungserklärung oder Sperrkonto 1 Jahr = 7656,- Euro = 12 x 638,- Euro, Krankenversicherung für den vollen Zeitraum, Nachweis über die Teilnahme am Sprachkurs).

Die KV ist Erteilungsvoraussetzung - ohne KV keine AE.

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