i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Pass (mit Niederlassungserlabnis) abgelaufen
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1265908995

Beitrag begonnen von yogi84 am 11.02.2010 um 18:23:14

Titel: Pass (mit Niederlassungserlabnis) abgelaufen
Beitrag von yogi84 am 11.02.2010 um 18:23:14
Hallo Freunde,
ich habe einen mazedonischen Pass mit Niederlassungserlabnis. Um einen neuen zu beantragen muss man extra nach Mazedonien reise, worüber man keineswegs informiert wurde! ich sehe es jetzt nicht eine wegen dem pass extra einige wochen runter zu fahren. Wann ich runter fahre und ob ich runter fahre finde ich hab nur ich zu bestimmen. ausserdem habe ich nicht einmal das geld und zeit diese reise zu unternehmen. wie stellen die sich das denn vor? ich möchte jetzt den deutschen pass und ende. was mazedonien macht ist reine schikane.
wie gehe ich denn jetzt am besten vor damit ich einen deutschen pass bekomme?

danke schon mal

ciao

Titel: Re: Pass (mit Niederlassungserlabnis) abgelaufen
Beitrag von Beppo am 11.02.2010 um 19:08:01
Hallo yogi84,

um die Neuausstellung eines Passes wirst du wohl nicht herumkommen. Für den Aufenthalt in Deutschland ist die Erfüllung der Passpflicht eine zwingende Voraussetzung. Abgesehen davon wird nur, wenn es Dir nicht zumutbar oder unmöglich ist einen Pass zu erlangen. Die von Dir genannten Gründe stellen grundsätzlich keine Ausnahme dar. Der Aufenthalt ohne Pass stellt je nach Verhalten eine Straftat bzw. eine Ordnungswidrigkeit dar.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann sogar der Aufenthaltstitel widerrufen werden, wenn sich die Person nicht um einen Pass bemüht.

Zur zweiten Thematik: Sofern Du die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllst, kannst du einen entsprechenden Antrag stellen.

Voraussetzungen findest du hier: http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerIntegration/Einbuergerung/ErsteSchritte/erste-schritte.html

Gruß
Beppo

Titel: Re: Pass (mit Niederlassungserlabnis) abgelaufen
Beitrag von yogi84 am 11.02.2010 um 19:53:26
ich habe absolut kein geld und keine zeit um nach mazedonien zu reisen. ich bin schüler. wie soll ich denn das anstellen? ich lebe von bafög

Titel: Re: Pass (mit Niederlassungserlabnis) abgelaufen
Beitrag von Stefan-TR am 11.02.2010 um 20:26:54

yogi84 schrieb am 11.02.2010 um 19:53:26:
ich habe absolut kein geld und keine zeit um nach mazedonien zu reisen. ich bin schüler. wie soll ich denn das anstellen? ich lebe von bafög 

Es ist dir durchaus zuzumuten, dass du dich rechtzeitig vor Ablauf deines Passes um dessen Verlaengerung bzw. eine Neuasustellung kuemmerst. Wenn man das nicht auf den letzten Druecker macht, dann laesst sich das zeitlich auch so legen, dass man entsprechend Freizeit hat.


yogi84 schrieb am 11.02.2010 um 18:23:14:
Um einen neuen zu beantragen muss man extra nach Mazedonien reise

Hast du das vom fuer dich zustaendigen Konsulat so erfahren? Die meisten (gescheiten) Laender stellen fuer ihre im Ausland lebenden Staatsangehoerigen Paesse ueber die Konsulate aus. Ob Mazedonien so was macht kann ich dir leider nicht sagen.

Titel: Re: Pass (mit Niederlassungserlabnis) abgelaufen
Beitrag von yogi84 am 12.02.2010 um 00:09:30
ich finde nicht dass man mir das zumuten kann. ich habe in die schule zu gehen und im juni sind prüfungen. ich kann es mir nicht leisten mal locker 4 wochen zu fehlen. geschweige denn finanziell...nach mazedonien muss man auch erstmal kommen und dort auch einige wochen bleiben.

und nein man kann die pässe nicht in deutschland machen. man muss sie in mazedonien machen. wurde mir so bestätigt.

Titel: Re: Pass (mit Niederlassungserlabnis) abgelaufen
Beitrag von Beppo am 12.02.2010 um 07:48:45
Hallo yogi84,

schau mal unter welchen Umständen dir die Erlangung eines Passes zumutbar ist: 

§5 AufenthV Allg. Voraussetzungen der Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer

1) Einem Ausländer, der nachweislich keinen Pass oder Passersatz besitzt und ihn nicht auf zumutbare Weise erlangen kann, kann nach Maßgabe der  nachfolgenden Bestimmungen ein Reiseausweis für Ausländer ausgestellt werden.

(2) Als zumutbar im Sinne des Absatzes 1 gilt es insbesondere,

1. derart rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit eines Passes oder Passersatzes bei den zuständigen Behörden im In- und Ausland die erforderlichen Anträge für  die Neuerteilung oder Verlängerung zu stellen, dass mit der Neuerteilung oder Verlängerung innerhalb der Gültigkeitsdauer des bisherigen Passes oder Passersatzes gerechnet werden kann,

2. in der den Bestimmungen des deutschen Passrechts, insbesondere den §§ 6 und 15 des Passgesetzes in der jeweils geltenden Fassung, entsprechenden  Weise an der Ausstellung oder Verlängerung mitzuwirken und die Behandlung eines Antrages durch die Behörden des Herkunftsstaates nach dem Recht des  Herkunftsstaates zu dulden, sofern dies nicht zu einer unzumutbaren Härte führt,

3. die Wehrpflicht, sofern deren Erfüllung nicht aus zwingenden Gründen unzumutbar ist, und andere zumutbare staatsbürgerliche Pflichten zu erfüllen oder

4. für die behördlichen Maßnahmen die vom Herkunftsstaat allgemein festgelegten Gebühren zu zahlen.

Um also eine Ordnungswidrigkeiten-/Strafanzeige abzuwenden solltest du dich mit deinem Konsulat/Boschaft in Verbindung setzten und Dir einen Passersatz für die Aussreise ausstellen lassen, sofern "wie du bereits geschrieben hast" die Neuausstellung in Deutschland nicht möglich ist. Kläre für dich die einfachste Verfahrensweise zur Ausstellung, vielleicht ist es ja möglich, dass du nur zur Abholung nach Mazedonien reisen musst.

Gruß
Beppo


Titel: Re: Pass (mit Niederlassungserlabnis) abgelaufen
Beitrag von benam5534 am 12.02.2010 um 12:56:38
Hi

Guck mal unter
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Mazedonien/Vertretungen_20Mazedonien.html
da stehen die ganze Auslandsvertrettungen von Mazedonien.

Ruf mal da an, und frag nach!

Gruß

Titel: Re: Pass (mit Niederlassungserlabnis) abgelaufen
Beitrag von yogi84 am 12.02.2010 um 14:21:58
hab mich bereits erkundigt. aber es hat sich wohl geklärt...

mir ist eine neuausstellung unter diesen umständen wie sie bei mir vorliegen nicht zumutbar.

also war ich in meiner annahme richtig.

Titel: Re: Pass (mit Niederlassungserlabnis) abgelaufen
Beitrag von Beppo am 13.02.2010 um 05:09:33
Guten Morgen Yogi84,

wo hast du dich erkundigt? Stellt dir die ABH jetzt einen Reiseausweis für Ausländer aus oder wird dir lediglich eine Bescheinigung nach §48 II AufenthG erteilt?

Gruß
Beppo

Titel: Re: Pass (mit Niederlassungserlabnis) abgelaufen
Beitrag von yogi84 am 13.02.2010 um 19:18:42
das erstere ist korrekt.

bekomme einen ersatzausweis.


übrigens...wieso bekommt man hier keine infoemail wenn geantwortet wurde? hab es doch so eingestellt.

Titel: Re: Pass (mit Niederlassungserlabnis) abgelaufen
Beitrag von yogi84 am 25.02.2010 um 16:24:58
Hallo,

tut mir leid dass ich das hier nochmal aufwärme...
leider ist das Thema immer noch nicht durch:(

habe nur eine kurze frage.

Hat man mit einem deutschen Ausweisersatz das Recht die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen?

Wie schon geschrieben ich habe die Niederlassungserlaubnis und bin in Deutschland geboren.

Danke für Eure Antwort.

Vielleicht denkt ihr jetzt wieso fragt der nicht bei der Ausländerbehörde nach. Ja das habe ich auch...

aber einer sagt mir mit einem Ersatz kann ich nur nach Mazedonien um dort dann den Pass mazedonischen Pass ausstellen lassen daraufhin darf ich dann mit gültigem mazedonischen Pass den deutschen Pass beantragen.Um so einen Ersatz zu bekommen sagte er mir auch bräuchte er die Bestätigung aus dem mazedonischen Konsulat hier dass die Pässe nur noch in Mazedonien erstellt werden...kann es sein dass wir aneinander vorbeigeredet haben und er statt Ausweisersatz was anderes meint was sich so ähnlich anhört? Evtl. hab ich mich auch nicht fachlich genug ausgedrückt und er konnte nicht genau deuten was ich exakt will?

Und eine Dame aus einer anderen Abteilung (der Einbürgerungsabteilung) sagte mir ein Ausweisersatz würde in meinem Fall genügen (vorausgesetzt die Dauer ist lang genug)und eben eine Bestätigung dass hier keine mazedonischen Pässe erstellt werden um den deutschen Pass zu beantragen. Über die dauer könne sie jedoch nicht entscheiden dies sei die Aufgabe der ersten von mir erwähnten Abteilung...

Ich weiss einfach nicht mehr weiter:( was ist denn nun korrekt? wie habe ich vorzugehen?

Danke Euch

Titel: Re: Pass (mit Niederlassungserlabnis) abgelaufen
Beitrag von maki am 25.02.2010 um 16:32:34

Zitat:
leider ist das Thema immer noch nicht durch:(

Hatten wir auch schon vermutet ;)


Zitat:
Hat man mit einem deutschen Ausweisersatz das Recht die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen?

Ja.

Aber...

Du musst dich aus der MK Staatsbürgerschaft entlassen lassen, und dafür werden die Mazedonier von dir verlangen dich auszuweisen, mit einem gültigen MK Pass, der dt. Ausweisersatz ist dort nix wert.

So oder so, du wirst nicht umhinkommen dir einen gültigen Pass zu besorgen, gehört zu deinen Pflichten als Ausländer in D und zu deinen Pflichten als MK Staatsbürger.

Titel: Re: Pass (mit Niederlassungserlabnis) abgelaufen
Beitrag von yogi84 am 25.02.2010 um 16:39:00
für Deutschland reicht es aus wenn ich einen Ausweisersatz habe wo drin steht dass ich eine Niederlassungserlaubnis habe, das ganze mit Passbild.Das genügt um sich in BRD auszuweisen.

So habe ich das verstanden.

Titel: Re: Pass (mit Niederlassungserlabnis) abgelaufen
Beitrag von maki am 25.02.2010 um 16:44:28
Das hast du auch richtig verstanden.

Aber wenn du die Entlassung aus der MK Sta. beantragen willst (zB. beim Generalkonsulat in D), musst du dich ausweisen können, und die MK Behörden werden sicherlich nicht ein deutsches Ausweisdokument für einen MK Sta. akzeptieren.
Dasselbe gilt wenn du nach MK fahren willst um deine Entlassung dort zu beantragen, vorrausgesetzt man lässt dich überhaupt dort einreisen mit einem D Ausweisdokument.

Wenn du dich nicht aus der MK Sta. entlassen musst, ist das natürlich kein Problem, aber die Hinnahme von Mehrstaatigkeit ist nur in Ausnahmesituationen zulässig.

Titel: Re: Pass (mit Niederlassungserlabnis) abgelaufen
Beitrag von yogi84 am 25.02.2010 um 16:51:05
was sagst du eigentlich dazu dass man wegen einem pass mal eben so nach mazedonien muss. ob man arbeiten muss,studiert,zur schule muss juckt keinen. man macht mal eben so locker paar wochen eine reise ist ja nix wichtigeres zu tun sonst.


Titel: Re: Pass (mit Niederlassungserlabnis) abgelaufen
Beitrag von maki am 25.02.2010 um 16:53:40
Was soll ich schon sagen?

Gut finde ich das nicht, aber man kann es sich nicht aussuchen, das Leben ist ja schliesslich kein Ponyhof, sich beschweren bringt auch nix... da muss man eben durch.

Titel: Re: Pass (mit Niederlassungserlabnis) abgelaufen
Beitrag von Beppo am 25.02.2010 um 16:58:11

yogi84 schrieb am 25.02.2010 um 16:39:00:
für Deutschland reicht es aus wenn ich einen Ausweisersatz habe wo drin steht dass ich eine Niederlassungserlaubnis habe, das ganze mit Passbild.Das genügt um sich in BRD auszuweisen.

So habe ich das verstanden.


Richtig, mit einem Ausweisersatz (§48 Abs.2 AufenthG) erfüllst Du die ausweisrechtlichen Pflichten innerhalb Deutschlands. Für einen Grenzübertritt, egal ob nach Mazedonien oder über eine Schengenbinnengrenze (z.B. NL oder Frankfreich), wird mit diesem Dokument die Passpflicht nicht erfüllt.

Sofern Du für die Entlassung aus der mazedonischen Staatsangehörigkeit einen gültigen mazedonischen Pass benötigst, stehst Du wieder vor deinem anfänglichem Problem. Für eine Ausreise nach Mazedonien benötigst Du jetzt einen Passersatz "Emergency Passport" deiner Botschaft (dieser wird in Deutschland nur zur Ausreise anerkannt).

Gruß
Beppo

Titel: Re: Pass (mit Niederlassungserlabnis) abgelaufen
Beitrag von yogi84 am 25.02.2010 um 17:00:55

Beppo schrieb am 25.02.2010 um 16:58:11:
Richtig, mit einem Ausweisersatz (§48 Abs.2 AufenthG) erfüllst Du die ausweisrechtlichen Pflichten innerhalb Deutschlands. Für einen Grenzübertritt, egal ob nach Mazedonien oder über eine Schengenbinnengrenze (z.B. NL oder Frankfreich), wird mit diesem Dokument die Passpflicht nicht erfüllt.

Sofern Du für die Entlassung aus der mazedonischen Staatsangehörigkeit einen gültigen mazedonischen Pass benötigst, stehst Du wieder vor deinem anfänglichem Problem. Für eine Ausreise nach Mazedonien benötigst Du jetzt einen Passersatz "Emergency Passport" deiner Botschaft (dieser wird in Deutschland nur zur Ausreise anerkannt).

Gruß
Beppo

nur zur Ausreise anerkannt? dies bedeutet ich darf erst wieder hier einreisen wenn ich den mazedonischen pass in der hand habe? sehe ich das richtig?

Titel: Re: Pass (mit Niederlassungserlabnis) abgelaufen
Beitrag von yogi84 am 25.02.2010 um 20:39:35

Beppo schrieb am 25.02.2010 um 16:58:11:
Richtig, mit einem Ausweisersatz (§48 Abs.2 AufenthG) erfüllst Du die ausweisrechtlichen Pflichten innerhalb Deutschlands. Für einen Grenzübertritt, egal ob nach Mazedonien oder über eine Schengenbinnengrenze (z.B. NL oder Frankfreich), wird mit diesem Dokument die Passpflicht nicht erfüllt.

Sofern Du für die Entlassung aus der mazedonischen Staatsangehörigkeit einen gültigen mazedonischen Pass benötigst, stehst Du wieder vor deinem anfänglichem Problem. Für eine Ausreise nach Mazedonien benötigst Du jetzt einen Passersatz "Emergency Passport" deiner Botschaft (dieser wird in Deutschland nur zur Ausreise anerkannt).

Gruß
Beppo

Gilt das selbe auch wenn ich von deutscher Seite einen Passersatz bekommen würde? Oder dürfte ich mit dem deutschen auch wieder einreisen?

Titel: Re: Pass (mit Niederlassungserlabnis) abgelaufen
Beitrag von Daddy am 25.02.2010 um 20:42:48

yogi84 schrieb am 25.02.2010 um 17:00:55:
nur zur Ausreise anerkannt?


Der Ausweisersatz ist kein gültiges Grenzübertrittspapier, weder für die Aus- noch für die Einreise... vgl. Ziff. 48.2.1 VWV AufenthG
Mag sein, dass man die wider besseren Wissens ausreisen lässt, die Rückkehr mit diesem Dokument ist mehr als fraglich bzw. ausgeschlossen.

Daddy

Titel: Re: Pass (mit Niederlassungserlabnis) abgelaufen
Beitrag von yogi84 am 25.02.2010 um 20:46:01

Daddy schrieb am 25.02.2010 um 20:42:48:
Der Ausweisersatz ist kein gültiges Grenzübertrittspapier, weder für die Aus- noch für die Einreise... vgl. Ziff. 48.2.1 VWV AufenthG
Mag sein, dass man die wider besseren Wissens ausreisen lässt, die Rückkehr mit diesem Dokument ist mehr als fraglich bzw. ausgeschlossen.

Daddy

Wir sprachen jetzt hie rin diesem fall von Passersatz nicht von Ausweisersatz..ein Passersatz ist doch damit da um raus zu können. also ich verstehe garnix mehr .

fakt ist ich krieg von mazedonischer seite so ein dokument wo ich mit raus darf damit darf ich abe rnicht wieder rein, oder wie?also muss ich so lange dort bleiben bis ich den mazedonischen pass habe...

was kann man mir aber von der deutschen seite ausstellen damit ich raus kann aber auch wieder rein? bis der pass unten fertig ist zum beispiel...um ihn dann irgendwann in einigen monaten abzuholen

Titel: Re: Pass (mit Niederlassungserlabnis) abgelaufen
Beitrag von Daddy am 25.02.2010 um 21:10:21

yogi84 schrieb am 25.02.2010 um 20:46:01:
Wir sprachen jetzt hie rin diesem fall von Passersatz nicht von Ausweisersatz

Nu ja... du hast das ganze Post von Beppo zitiert, war so also nicht ersichtlich... was soll's, ändert aber nichts.

Wenn du dich ausschließlich auf diese Passage beziehst...

Beppo schrieb am 25.02.2010 um 16:58:11:
Für eine Ausreise nach Mazedonien benötigst Du jetzt einen Passersatz "Emergency Passport" deiner Botschaft (dieser wird in Deutschland nur zur Ausreise anerkannt). 

hast du mit dieser Aussage

yogi84 schrieb am 25.02.2010 um 20:46:01:
fakt ist ich krieg von mazedonischer seite so ein dokument wo ich mit raus darf damit darf ich abe rnicht wieder rein, oder wie?also muss ich so lange dort bleiben bis ich den mazedonischen pass habe...

Recht...

Solltest du einen Reiseausweis für Ausländer ausgestellt bekommen, sieht das Ganze wieder anders aus... aber den zu bekommen scheint ja dein Problem zu sein.

Daddy


Titel: Re: Pass (mit Niederlassungserlabnis) abgelaufen
Beitrag von yogi84 am 25.02.2010 um 21:16:33

Daddy schrieb am 25.02.2010 um 21:10:21:
Nu ja... du hast das ganze Post von Beppo zitiert, war so also nicht ersichtlich... was soll's, ändert aber nichts.

Wenn du dich ausschließlich auf diese Passage beziehst...
hast du mit dieser Aussage
Recht...

Solltest du einen Reiseausweis für Ausländer ausgestellt bekommen, sieht das Ganze wieder anders aus... aber den zu bekommen scheint ja dein Problem zu sein.

Daddy

ja ich verstehe das irgendwie alles nicht. ich werd behandelt als wär ich hier asylant oder so. ich bin hier geboren meine eltern kamen mit 18 nach deutschland haben insgesamt fast 100 jahre steuern in diesem staat gezahlt. habe hier eine abgeschlossene ausbildung bin ein anständiger bürger. dass man da nicht sagen kann hier hast du einen ausweisersatz für ein jahr weis uns nach dass die pässe hier nicht mehr gemacht werden können und beantrage den deutschen pass. ende aus. was muss man da so ein theater machen als wär ich irgendso einer der auf duldung ist 3 jahre in deutschland und hier von hartz lebt

Titel: Re: Pass (mit Niederlassungserlabnis) abgelaufen
Beitrag von Daddy am 25.02.2010 um 21:37:07
Bis zu deinem letzten Post hatten wir eine rechtlich sachliche Diskussion, dabei sollte es bleiben.
Deine Möglichkeiten sind dir aufgezeigt worden, akzeptiere oder lass' es bleiben. Wir machen hier keine Gesetze, wir erklären sie.

Also bleib bitte auch du sachlich, sonst ist hier leider Schicht im Schacht...

Daddy

Titel: Re: Pass (mit Niederlassungserlabnis) abgelaufen
Beitrag von yogi84 am 25.02.2010 um 21:45:48

Daddy schrieb am 25.02.2010 um 21:37:07:
Bis zu deinem letzten Post hatten wir eine rechtlich sachliche Diskussion, dabei sollte es bleiben.
Deine Möglichkeiten sind dir aufgezeigt worden, akzeptiere oder lass' es bleiben. Wir machen hier keine Gesetze, wir erklären sie.

Also bleib bitte auch du sachlich, sonst ist hier leider Schicht im Schacht...

Daddy

Ja so ist das  :'( es geht immer nur um sachlichkeiten nie um das menschliche.

da steht halt irgendwo ein gesetz aber wie jemand das hinbiegen soll wird nicht beachtet die praktische ausführung wurde beim gesetz machen nicht beachtet.

ist ja hier kein angriff gegen dich (euch) ich bin halt auch nur ein mensch und muss eben so ein wenig meine meinung raus lassen.  :-/

da steht man kurz vor der prüfung und soll raus umm ir nen pass zu besorgen oder da hat grad jemand seinen job bekommen ist auf probe und soll mal eben so einige wochen weg wegen dem pass? oder was ist mit einer mutter die gerade ein baby bekommen hat...oder einem menschen der gerade mal so den monat schafft mit deinem geld und dann noch extra ein flugticket besorgen muss und wochenlang im hotel übernachten soll? ich verstehe nicht dass solche ausnahmefälle deutschland im grunde egal sind.

natürlich kann deutschland nichts für so etwas. aber wenn doch ganz klar geschildert ist was sache ist und es ist so! und schwarz auf weiss belegbar kann man sich doch nicht auf gesetze beziehen die pauschal verabschiedet wurden.

Titel: Re: Pass (mit Niederlassungserlabnis) abgelaufen
Beitrag von fons am 25.02.2010 um 22:17:20

yogi84 schrieb am 25.02.2010 um 21:45:48:
ich verstehe nicht dass solche ausnahmefälle deutschland im grunde egal sind.

Na denn mach ich da mal weiter wo Daddy aufhörte:

:closed


i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.