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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Heirat mit nicht EU-Bürgerin, Aufenthaltserlaubnis, Bafög
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Beitrag begonnen von mogli4fun am 07.02.2010 um 22:49:23

Titel: Heirat mit nicht EU-Bürgerin, Aufenthaltserlaubnis, Bafög
Beitrag von mogli4fun am 07.02.2010 um 22:49:23
Hi Leute,

Ich stehe momentan vor einer Frage bzgl. Heirat:

Wir (Freundin, nicht EU Bürgerin) möchten heiraten. Sie ist im Moment mit einer Aufenthaltserlaubnis für Studium in Deutschland.
1. Ist dies einfach in Deutschland möglich, ohne dass sie nach der Heirat zurück in ihr Land muss, um eine Familienzusammenführung zu beantragen? Ist es möglich, die Art der Aufenthaltserlaubnis von Deutschland aus zu wechseln. Sie wird natürlich weiterstudieren nach der Hochzeit.

2. Eine weitere Frage ergibt sich in diesem Zusammenhang. Ich selbst bin Student und bin in einigen Monaten Bafög-berechtigt. Kann eigentlich meine zukünftige Frau auch Bafög beantragen?

3. Ich habe weiterhin gelesen, dass ein Mindestwohnraum vorgeschrieben ist, wir leben zusammen auf 16m2 ohne Probleme. Müssen wir dann umziehen?

Ich hoffe ihr könnt mir mit meinen Fragen helfen.


Danke und viele Grüße :)

Titel: Re: Heirat mit nicht EU-Bürgerin, Aufenthaltserlaubnis, Bafög
Beitrag von schweitzer am 08.02.2010 um 08:31:14

mogli4fun schrieb am 07.02.2010 um 22:49:23:
1. Ist dies einfach in Deutschland möglich, ohne dass sie nach der Heirat zurück in ihr Land muss, um eine Familienzusammenführung zu beantragen? Ist es möglich, die Art der Aufenthaltserlaubnis von Deutschland aus zu wechseln.


Ja das ist in Eurem Falle möglich. § 39 Nr. 1 AufenthV ist anwendbar:


Zitat:
Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn

1. er ein nationales Visum (§ 6 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes) oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzt,


Da Deine Freundin jetzt, wie Du schriebst, eine AE fürs Studium hat, greift diese Vorschrift also.


mogli4fun schrieb am 07.02.2010 um 22:49:23:
2. Eine weitere Frage ergibt sich in diesem Zusammenhang. Ich selbst bin Student und bin in einigen Monaten Bafög-berechtigt. Kann eigentlich meine zukünftige Frau auch Bafög beantragen?


Wenn Ihr verheiratet seid, ja. - Ob die Voraussetzungen einzelfallbezogen gegeben sind, wird dann gesondert geprüft.


mogli4fun schrieb am 07.02.2010 um 22:49:23:
3. Ich habe weiterhin gelesen, dass ein Mindestwohnraum vorgeschrieben ist, wir leben zusammen auf 16m2 ohne Probleme. Müssen wir dann umziehen?


Nein. Für binationale Ehen mit einem deutschen Partner gibt es kein Mindestwohnraumerfordernis.


mogli4fun schrieb am 07.02.2010 um 22:49:23:
Ich hoffe ihr könnt mir mit meinen Fragen helfen.


Ich hoffe, ich konnte.  ;)


=schweitzer=

Titel: Re: Heirat mit nicht EU-Bürgerin, Aufenthaltserlaubnis, Bafög
Beitrag von mogli4fun am 08.02.2010 um 22:08:56
Ja du konntest uns weiterhelfen,

vielen Dank :)  :up:

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