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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> helf mir
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Beitrag begonnen von das leben (mann) am 07.02.2010 um 14:38:57

Titel: helf mir
Beitrag von das leben (mann) am 07.02.2010 um 14:38:57
hallo zusamen
ich bin seit 2 jahre in deutscheland ,bin seit ein 1 jahre und 1 monate mit meine frau zusamen, sie ist deutschestatangehörege seit  parr monaten jetzt wir sind getrennt, ich habe mein grunde warum ist das passiert ,. sie nemmt drogen ,viel zu viel fast jeden tag und ich kann nicht damit umgehen.....................................
ich arbeite ,ich nehmme kein geld von stat, ich habe wohnung und ein freundin die ist EU angehörege und wir arbeiten zusamen wir sind auch zusamen seit 4 monaten und bin seh glücklich mit sie,mein frau auch hat freund seit wir getrennt sind .
so und ich habe visum für 3 jahren aber mit der trenung würde das als geändert das weiss ich die aus lander hat mir brief geschrieben für die anhörung.
1. bitte was soll ich machen um ein visum verlengerum zu bekommen
2.habe ich noch ein schonce das ich hier in deutscheland zu bleiben .
3. kann ich mit mein freundin ergend was beantragen  und zusamen heiraten wir wollen das


bitte helffe mir und bin ich dankbaar auf eure helffe danke

das leben

Titel: Re: helf mir
Beitrag von reinhard am 07.02.2010 um 14:43:57
Dein FZF-Visum hattest Du nur für 90 Tage. Danach hast Du eine AE nach § 28 AufenthG zum Zusammenleben mit Deiner Frau für drei Jahre bekommen.

Wenn Du mit Deiner Frau nicht mehr zusammen leben willst, wird diese AE "verkürzt" (gekündigt). Du hast dann ein oder zwei Monate Zeit, um auszureisen.

Wenn Du eine neue Freundin hast, gibt es die Möglichkeit:
1) ausreisen (bei einer Abschiebung, wenn Du nicht freiwillig ausreist, wirst Du "gesperrt", darfst also kein Visum mehr beantragen).
2) Scheidung. Das dauert noch mindestens ein Jahr.
3) Freundin heiraten.
4) neues Visum für Einreise beantragen.

Aber geh erst mal zur Anhörung, vielleicht hat die Ausländerbehörde ja einen Vorschlag, der besser ist.

Titel: Re: helf mir
Beitrag von erne am 07.02.2010 um 14:47:13

das leben (mann) schrieb am 07.02.2010 um 14:38:57:
1. bitte was soll ich machen um ein visum verlengerum zu bekommen 

wenn Ihr weniger als zwei Jahre in ehelicher Gemeinschaft gelebt hat, bedeutet eine Trennung, dass kein Anspruch auf §28 besteht und die ABH die AE befristen kann und wird.


das leben (mann) schrieb am 07.02.2010 um 14:38:57:
3. kann ich mit mein freundin ergend was beantragenund zusamen heiraten wir wollen das 

um zu heiraten, musst du erst geschieden werden. Das geht frühestens nach 1 vollen Trennungsjahr.

Titel: Re: helf mir
Beitrag von das leben (mann) am 07.02.2010 um 15:15:49
danke reihard.
ja ich weiß das muss 2 jahre zusamen sein aber wie kann ich 2 oder lange mit meine frau zusamen mit diese problem die drogen ich will lange immer mit meine frai eingentlisch zusamen sein weil ich liebe sie aber sie kann nicht aufhoren auf drogen und ich kann nicht mit eine frau leben die drogen nimmt also haben wir getrennt.

1)wie kann ich neue wisum beantragen ?oder wie und wo mach ich das hier in deutscheland oder  in mein land?
erene-- die scheidung fangt nixte woche an weil die gerischt hat mir brief geschikt das mein frau scheidung wil und haben wir die 1  termine

letzte frage kann ich nicht hier in deutscheland wieder heiraten uner das ich ausreisen ? ICH WILL NICHT MEIN ARBEIT  VERLIEREN:

Titel: Re: helf mir
Beitrag von Reni am 07.02.2010 um 17:29:58
Welche Staatsangehörigkeit hast du?
Wenn du Türke bist und länger als 1 Jahr in der selben Firma gearbeitet hast, könnte es besser aussehen.

Titel: Re: helf mir
Beitrag von das leben (mann) am 07.02.2010 um 17:45:19
nein ich bin kein türke ich komme aus africa
und ich arbeite seit 6 monaten in diese firma weil bin noch neue hir aber seit erste mal ich meine erste vertrag bin jetzt da sogar bin ein gute mitarbeite und mein chef sagt das zu mir

-kann mein chef für mich ergend was beantragen und das weleicht kann mich helfen ?

ich glaub aber nicht weil ich bin hier wegen eheverscgliesung oder so .

sory für mein deutsche reichtschreibung ist nicht so rechtig aber ich lerne immer noch .

Titel: Re: helf mir
Beitrag von Alacrity am 07.02.2010 um 18:15:12
einen anspruch auf eine aufenthaltsgenehmigung scheinst du nicht mehr zu haben.

du kannst nur versuchen den relevanten entscheider bei der ausländerbehörde davon zu überzeugen einen eventuellen ermessensspielraum zu deinen gunsten auszuüben, wenn du demonstrierst, dass du hier gut integriert bis.

dazu könnte dir dein chef ein schreiben über die zusicherung der weiterbeschäftigung mitgeben, in dem er auch ausdrückt, dass du in seiner unternehmung gebraucht wirst.  damit und zusammen mit deiner neuen freundin solltest du dann zur anhörung bei der abh gehen.

erzählen, dass deine frau drogen nimmt, solltest du nicht, das wäre nämlich verleumdung (wenn du es nicht beweisen kannst)

Titel: Re: helf mir
Beitrag von jetflyer am 07.02.2010 um 18:37:13

Zitat:
erzählen, dass deine Frau Drogen nimmt, solltest du nicht, das wäre nämlich Verleumdung (wenn du es nicht beweisen kannst)


oder gerade ganz bestimmt dies erwähnen mit Beweisen /Zeugen! Der §28 hat ja extra eine Ausnahmeregelung:

Neben Gewalt in der Ehe ist doch wohl bei nachgewiesenem Drogenkonsum des Ehepartners ganz massiv " 
Zitat:
wegen der Beeinträchtigung seiner schutzwürdigen Belange das weitere Festhalten an der ehelichen Lebensgemeinschaft unzumutbar [ist]"



Zitat:
(2) Von der Voraussetzung des zweijährigen rechtmäßigen Bestandes der ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 ist abzusehen, soweit es zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich ist, dem Ehegatten den weiteren Aufenthalt zu ermöglichen, es sei denn, für den Ausländer ist die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ausgeschlossen. Eine besondere Härte liegt insbesondere vor, wenn dem Ehegatten wegen der aus der Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft erwachsenden Rückkehrverpflichtung eine erhebliche Beeinträchtigung seiner schutzwürdigen Belange droht oder wenn dem Ehegatten wegen der Beeinträchtigung seiner schutzwürdigen Belange das weitere Festhalten an der ehelichen Lebensgemeinschaft unzumutbar ist


Ein Anwalt oder im ersten Schritt eine Migrationsberatung solltest Du unbedingt aufsuchen!

GRüße
Jetflyer[quote][/quote]

Titel: Re: helf mir
Beitrag von reinhard am 07.02.2010 um 18:50:03
Wenn Du hierbleiben willst, geht es nicht um eine Visum, sondern eine Aufenthaltserlaubnis. Bei der Anhörung in der Ausländerbehörde beantragst Du eine Aufenthaltserlaubnis nach § 31. Die bekommt man nach zwei Jahren Ehe oder, als Ausnahme, wenn das Zusammenleben nicht mehr zumutbar war und die Rückkehr eine außerordentliche Härte darstellt.

Wenn Du vorher oder hinterher eine Beratungsstelle aufsuchst (vorher wäre besser), hast Du mehr Chancen. Rechtsanwalt musst Du überlegen, das kostet ja auch Geld.

Die Ausländerbehörde wird nicht von heute auf morgen entscheiden, sondern innerhalb von ein oder zwei Monaten. Versuch es einfach - die Chancen sind nicht sehr groß, es kommt auch auf die Sicht der Ausländerbehörde an.

Ein Visum kannst Du nur in Deinem afrikanischen Herkunftsland bei der Botschaft beantragen, darum geht es jetzt ja noch lange nicht.

Titel: Re: helf mir
Beitrag von das leben (mann) am 07.02.2010 um 19:11:36
also ich habe beweisse das meine frau drogen nimmr ,
1) sie hatt frühe 2 mal gericht gehabt  wegen drogen und sie wahr 16 oder so ihre freunde haben mir das ezelen danach sie
2)ich habe vedio  und sie bei jeunt oder wie heist das zu basteln und kefen und foto ich habe damals gedacht das ich  ihre eltern zeigen und mich helfen aber hat nicht gebracht sie haben nix geandert die sagen sie ist alt genung naja egal.

meine freundin ist nicht deutsche aber EU  ,diehaben das selber reicht wie deutsche ja ne?
ich habe mich auch anwalt geschaltet ob das was bringt wenn die gesetz sagt muss ich abgeschoben muss weiss nicht ob das mich luhnt solte ich weite mit anwalt kontactiren oder lasse ich das?


DANKE FÜR ALLE DIE MICH WEITE HELFEN KENEN WIE REIHARD -EREN-JETFLYER:::::

Titel: Re: helf mir
Beitrag von erne am 07.02.2010 um 19:38:28

das leben (mann) schrieb am 07.02.2010 um 19:11:36:
meine freundin ist nicht deutsche aber EU,diehaben das selber reicht wie deutsche ja ne? 


es gibt schon einen kleinen Unterschied, der Ehegatten von Auslaendern aus EU, bevorteilt .... aber da du dt. sprichts, ist es fuer dich kaum relevant.

Titel: Abschiebung U Ausreissen
Beitrag von das leben (mann) am 16.02.2010 um 10:55:54
Hallo Zusamen,

Frühe vor 2 wochen habe ich meine probleme hier mit euch geteilt aber bis jetzt ich habe keine lösung gefunden leider

Aber seit gestern habe ich in eine zeitung gelisen das gab ein neu Gesetze seit wann weiss ich nicht ob das schtimmt was die zeitung geschrieben hatt weiss auch nicht und das warr so,

((Ein ausländischer arbeitnehmer kann auch mit eine aufenthaltsgenehminung haben. schon ein job mit 5,5 arbeitsstunden pro woche und 175 euro monatlislohn kann ausreischen, damit der betreffende als arbeitnehmer gilt und bleiben darf. das hat der europäische gerichtshof (EuGH9) In luxemburg entschieden. Allerdings müsse ein nationales gericht jeden einzelfall prüfen.))

Ich biette alle wer kan mich hier helfen zu mir wieder schrteiben kann 

meine probelme ist , meine frau und ich wir sind getrennt seit parr monaten und die auslnder behörder hat mir brief geschikt für anhörung und ich glaube ich würde abgeschoben weil ich habe die zeit von 2 jahre ehe nicht baschtanden aber kann ich das net weil mein frau ist drogen anhangerin oder wie sagt mann das also haben wir getrent weil so geht nicht weite und wir sind bei der scheidung
bitte helffe mir .


1.. was kann tun ?


2.. diese gezete treft mich ? weil ich habe arbeit und als ok bei mir.


Daddys' [edit]Auch wenn das Unterforum vielleicht nicht mehr ganz passt... zum besseren Verständnis hab ich dein Post an deinen alten Thread angehängt.[/edit]

Titel: Re: helf mir
Beitrag von maki am 16.02.2010 um 12:31:15

Zitat:
Aber seit gestern habe ich in eine zeitung gelisen das gab ein neu Gesetze

Das wird dir nix helfen, da es sich wohl nicht auf dich bezieht.

Um welches Urteil geht es denn genau?
Aber wie gesagt das wird dir wohl nichts nützen.

Titel: Re: helf mir
Beitrag von Reni am 16.02.2010 um 12:51:34
Das Urteil gilt leider nicht für dich, weil es auf der Grundlage des EU-Assoziationsabkommens mit der Türkei gefällt wurde - also nur für türkische Staatsbürger. Das war der Grund, warum ich dich anfangs genau danach gefragt hatte.

Titel: Re: helf mir
Beitrag von das leben (mann) am 21.02.2010 um 17:56:05
eine frage bitte für
reinhard
reni
maki
erne
oder für eine andre von der das bord time

wenn ich jetzt abgeschoben bin und nach land zuruck muss kann ich wieder nach deutschland kommen wenn ich was beantragen oder ich würde sofort abgeliennt ???

habe ich noch schonce nach ausreise schonce oder wer abgeschoben ist hat kein schonce zurück hier??

Titel: Re: helf mir
Beitrag von reinhard am 21.02.2010 um 18:19:42

das leben (mann) schrieb am 21.02.2010 um 17:56:05:
wenn ich jetzt abgeschoben bin und nach land zuruck muss kann ich wieder nach deutschland kommen wenn ich was beantragen oder ich würde sofort abgeliennt ???


Abgeschoben wirst Du ja erst, wenn Du gegen Gesetze verstößt.

Erstmal ist die Frage: Was entscheidet die Ausländerbehörde nach Deiner Trennung?

  • Möglichkeit 1: Neue AE nach § 31 AufenthG.
  • Möglichkeit 2: Keine Verlängerung der AE, Aufforderung zur Ausreise


Dann wirst Du nicht abgeschoben, sondern reist einfach aus und kannst schon einen Tag später ein neues Visum beantragen.

  • Möglichkeit 3: Die AE wird nicht verlängert bzw. verkürzt und Du bleibst illegal hier, wirst nach einem Jahr erwischt – dann wirst Du abgeschoben.
    Du wirst dann gegen Wiedereinreise / Visumanträge gesperrt.


Wichtig ist, dass Du klar zwischen Ende der Aufenthaltserlaubnis / Ausreise und unerlaubtem Aufenthalt / Abschiebung unterscheidest.

Titel: Abschiebung U Ausreissen
Beitrag von das leben (mann) am 21.02.2010 um 20:40:42
kein anung bin höfnung los :'(

Titel: Re: helf mir
Beitrag von Rombay40 am 22.02.2010 um 09:07:47
Hallo Das Leben,

erstmal Kopf hoch, warte bis zu der Anhörung, vielleicht ist ja deine Ausländerbehörde sehr freundlich zu dir. Das Beste ist du besprichst alles offen mit Ihnen. Und jetzt kannst du zu einer Beratungsstelle für deine Probleme gehen. Wichtig ist, dass du dich an die Empfehlungen der Ausländerbehörde hälst und gut mit Ihnen zusammen arbeitest. Dann machen Sie dir keine neuen Probleme, in den meisten Fällen. Und wenn du nach der Aufforderung auszureisen, das freiwillig machst, kannst du nach der Scheidung deine neue Freundin heiraten und wieder nach Deutschland kommen.

Titel: Re: helf mir
Beitrag von das leben (mann) am 22.02.2010 um 16:00:29
hallo reihad danke für die antworte
bitte was meinst du mit ....

1)Abgeschoben wirst Du ja erst, wenn Du gegen Gesetze verstößt.

meinen sie das ich ergend was schlimm oder so was mit polezei was habe ??? weil ich habe kein problem mit gar keine und kein schuld und kein vertreger....


2)Möglichkeit 3: Die AE wird nicht verlängert bzw. verkürzt und Du bleibst illegal hier, wirst nach einem Jahr erwischt – dann wirst Du abgeschoben.

waum solte ich illigal hier bleiben wenn die AE vercuz ist denn die sagen mir bescheit in diese tag muss ich ausreien  denn bin ich nicht illigal wenn ich ausreissen so bitte kenen sie die punkt ein bessen mehr erklären  auch mit ein jahre erwischt warum ein jahre

Titel: Re: helf mir
Beitrag von reinhard am 22.02.2010 um 16:11:37

das leben (mann) schrieb am 22.02.2010 um 16:00:29:
hallo reihad danke für die antworte
bitte was meinst du mit ....

1)Abgeschoben wirst Du ja erst, wenn Du gegen Gesetze verstößt.

meinen sie das ich ergend was schlimm oder so was mit polezei was habe ??? weil ich habe kein problem mit gar keine und kein schuld und kein vertreger....


Ich habe leider Deine Frage dazu nicht verstanden.

Du hattest gefragt, ob Du abgeschoben wirst, weil Du Dich von Deiner Frau getrennt hast.

Meine Antwort: NEIN, deshalb wird niemand abgeschoben.

Das einzige, was passieren kann: Wenn Du Dich mit der Ausländerbehörde bei der Anhörung nicht einigst, kannst Du einen Aufforderung bekommen, aus Deutschland auszureisen. Das ist aber nur eine "Kündigung" von Deiner Aufenthaltserlaubnis. Das ist KEINE Abschiebung!


Zitat:
2)Möglichkeit 3: Die AE wird nicht verlängert bzw. verkürzt und Du bleibst illegal hier, wirst nach einem Jahr erwischt – dann wirst Du abgeschoben.

waum solte ich illigal hier bleiben wenn die AE vercuz ist denn die sagen mir bescheit in diese tag muss ich ausreien  denn bin ich nicht illigal wenn ich ausreissen so bitte kenen sie die punkt ein bessen mehr erklären  auch mit ein jahre erwischt warum ein jahre


Ich sage doch gerade: Nur WENN Du illegal hier bleibst, droht Dir eine Abschiebung. Wenn Du NICHT illegal hier lebst, kannst Du auch nicht abgeschoben werden.

Hast Du es so verstanden, was ich sagen wollte? Sonst guck doch mal zu den anderen Beiträge: Alle raten Dir, zu einer Beratungsstelle zu gehen. Mach das doch, dort kannst Du zeigen, was hier geschrieben wurde (ausdrucken und mitnehmen) und Dir alles noch einmal ganz in Ruhe erklären lassen.

Titel: Re: helf mir
Beitrag von das leben (mann) am 22.02.2010 um 19:17:09
ok ich habe verstanden  jetzt gut danke

also ich habe eine anwalt geschaltet und er macht jetzt weite für mich weil glaub mir ich arbeite so hard und hab kaum zeit fur die erste termine für anhörung hat mein anwalt das verlangert oder in andre tag geandert fruhe wahr das in 5.02.10 danach fur 19.02.010 und freitag hatt da angerufen bei auslander behörder und hatte mir gesagt das er hat meine document da geschikt das ich arbeite habe wohnung und als möglichkeit zu leben uner von state also und malsehen .

was kenen wir noch tun haben sie weleicht eine rate für mein anwalt  ? 
ich mach m ich viel gedanke und das seht mann auch bei mein arbeit mein koliegen auch sehen das ..
danke wieder für die antwort

Titel: scheidung & neue heirat
Beitrag von das leben (mann) am 17.03.2010 um 10:33:15
hallo das bord thim ein frage bitte

Es ist möglich nach dem scheidung sofort zum standisamt und neue heirat am neste tag ?
oder kann ich nicht wie ist mit standisamt dorfen wir das machen oder kenen wir?

Daddys' [edit]Damit der Hintergrund deiner Frage klarer wird, hab' ich sie mal an deinen alten Thread angehängt... ;)[/edit]

Titel: Re: scheidung & neue heirat
Beitrag von nkem2010 am 17.03.2010 um 10:37:00
Du musst warten bis das Urteil rechtskräftig ist.

Titel: Re: scheidung & neue heirat
Beitrag von das leben (mann) am 17.03.2010 um 10:48:01
Urteil rechtskräftig ist.


meinen sie damit das ich muss auf die papieren von der scheidung warten  oder wie bitte.


aha ok ich verstanden jetzt ok
und danach kenen wir heiraten bei standisamt ich muss nicht nach land zurück reisen weil ich habe wie gesagt nicht die 2 jahre mit mein ihe frau bestanden ,denn muss normalaweise zuruck reisen !!!!!!!!

Titel: Re: helf mir
Beitrag von nickisworld am 17.03.2010 um 12:34:16
hallo,

wenn du einen enen letzten termin beim gericht hattest zu deiner scheidung bekommst du nach ca 2-4 wochen einen brief der dir sagt das du ab datum x- geschieden bist.

deinen aufenthalt musst du dann aber klären mit der ausländerbehörde... und ganz ehrlich ich würde warten mit der nächsten heirat, sieht ja doch etwas komisch aus... eine weg... und die neue schon am start.

Titel: Re: helf mir
Beitrag von erne am 17.03.2010 um 20:19:56
vor allem kann es sein, dass die ABH eine Scheinehe vermutet, wenn eine Ehe die einzige Möglichkeit ist, den Aufenthalt in D zu verlängern und man ansonsten ausreisepflichtig wäre.



Titel: Re: helf mir
Beitrag von das leben (mann) am 17.03.2010 um 23:19:57
ich bedanke mich bei euch wieder

ja ist ok aber die frage ob er ist möglich die neue heirat nach dem scheidung ?
odr mus mann zum standisamt grhen oder fragen !!!

Titel: Re: helf mir
Beitrag von fons am 17.03.2010 um 23:32:06
Wegen der Formalitäten der neuen eheschließung frag das
Standesamt. Wegen des ausländerrechtlichen Aspektes
haben wir zu wenig Infos um sagen zu können, ob es da
Probleme geben könnte wegen der neuen AE.

Titel: Re: helf mir
Beitrag von das leben (mann) am 18.03.2010 um 21:20:30
jo ok danke für euch alle

Titel: Re: helf mir
Beitrag von das leben (mann) am 21.05.2010 um 17:54:57
ich habe eine frage bitte nach dem scheidung wie lange darf ich noch in deut bleiben max danke :'(

Titel: Re: helf mir
Beitrag von reinhard am 21.05.2010 um 20:45:06

das leben (mann) schrieb am 21.05.2010 um 17:54:57:
ich habe eine frage bitte nach dem scheidung wie lange darf ich noch in deut bleiben max danke :'(


Du darfst so lange in Deutschland bleiben, wie Du eine gültige AE hast. Das steht auf dem Aufkleber in Deinem Pass.

Wenn es nach der Trennung noch sehr lange ist, kann die Ausländerbehörde die AE auch "kündigen" (verkürzen). Das musst Du mit Deiner Ausländerbehörde besprechen.

Was steht denn jetzt in Deinem Pass drin, wie lange Du noch bleiben darfst?

Die Scheidung interessiert die Ausländerbehörde nicht, weil das Dein Rechtsanwalt ja auch ohne Dich bearbeiten kann.

Titel: Re: helf mir
Beitrag von das leben (mann) am 22.05.2010 um 16:34:14
Danke Reinhard fur die antwort also mein pass ist noch gültig bis nexte jahre juli also mein visum meine ich  aber wie meinst du mit

weil das Dein Rechtsanwalt ja auch ohne Dich bearbeiten kann.

Titel: Re: helf mir
Beitrag von steini007 am 22.05.2010 um 16:52:53

das leben (mann) schrieb am 22.05.2010 um 16:34:14:
wie meinst du mit

weil das Dein Rechtsanwalt ja auch ohne Dich bearbeiten kann

Dein Anwalt wird das Scheidungsverfahren abwickeln, unabhängig davon ob du in Deutschland bist oder nicht.

Titel: Re: helf mir
Beitrag von reinhard am 22.05.2010 um 19:15:11

das leben (mann) schrieb am 22.05.2010 um 16:34:14:
Danke Reinhard fur die antwort also mein pass ist noch gültig bis nexte jahre juli also mein visum meine ich


Ich nehme an, Du meinst nicht den Pass und nicht das Visum.

Welche AE hast Du und wie lange ist die gültig?

Titel: Re: helf mir
Beitrag von das leben (mann) am 22.05.2010 um 19:44:26
danke fur die antwort farage bitte

kann die ausländerbehörder meine AE verlängern nach meine scheidung weil ich arbeit habe und wohnung und ich nehmme kein geld von staat ?
ich bedanke mich im voraus

Titel: Re: helf mir
Beitrag von reinhard am 22.05.2010 um 19:49:16
Nein, die AE hat nichts mit Wohnung oder Arbeit zu tun.

Wenn Du eine AE hast, weil Du mit Deiner Frau zusammen lebst, kann die Ausländerbehörde die nicht verlängern, wenn Du getrennt bist.

Eine eigene AE bekommst Du nur, wenn Du über 24 Monate zusammengelebt hast. Sonst ist die AE einfach zu Ende, wenn sie zu Ende ist. Du musst spätestens am letzten Tag der AE ausreisen.

Titel: Re: helf mir
Beitrag von das leben (mann) am 22.05.2010 um 19:58:41
ja das habe ich  verstanden , ich habe aber gehört , das wenn mann ein fest arbeit vertrag hat und wohnung hat , und nicht auf kosten des staats lebt denn weleicht  die kenen ihn das AE verlängern  ob das stimmt weiss ich nicht ,stimmt  das ? oder kwatsch?

Titel: Re: helf mir
Beitrag von steini007 am 22.05.2010 um 20:33:02

das leben (mann) schrieb am 22.05.2010 um 19:58:41:
ich habe aber gehört, das wenn mann ein fest arbeit vertrag hat und wohnung hat , und nicht auf kosten des staats lebt denn weleicht  die kenen ihn das AE verlängern   ...

... und hier gibst du dir bereits die Antwort:

das leben (mann) schrieb am 22.05.2010 um 19:58:41:
kwatsch

In deinem Fall ist genauso, wie auch reinhard bereits geschrieben hat.

Hast du ein abgeschlossenes Studien oder bist du hochqualifiziert?

Titel: Re: helf mir
Beitrag von das leben (mann) am 17.06.2010 um 14:16:41
hallo leute ich habe heute die scheidung ereicht mit meine xfrau was soll jetzt pasieren ????????????? weiss ich nicht weite mmmm wer hier kann mich antworten ob wohl ich glaube ich weiss was pasieren kann  ab nach hs. oder

Titel: Re: helf mir
Beitrag von Dani am 17.06.2010 um 14:35:45
Ich glaube, es ist bereits alles gesagt worden. Wie lange ist deine AE noch gültig? Hat sich die ABH nun geäußert? Wurdest Du zur Ausreise aufgefordert? Das "Einreichen"(?) der Scheidung alleine reicht - wie schon gesagt wurde- natürlich nicht aus für eine Verlängerung der AE.

Titel: Re: helf mir
Beitrag von reinhard am 17.06.2010 um 14:36:46

das leben (mann) schrieb am 17.06.2010 um 14:16:41:
hallo leute ich habe heute die scheidung ereicht mit meine xfrau was soll jetzt pasieren ????????????? weiss ich nicht weite mmmm wer hier kann mich antworten ob wohl ich glaube ich weiss was pasieren kann  ab nach hs. oder


Vermutlich passiert das, was Du in den vielen Antworten oben lesen kannst.

Du kannst auch direkt bei Deiner ABH fragen, wie sie das sieht. Je eher Du mit Deiner ABH sprichst, desto besser kannst Du Dich auf das was kommt einrichten bzw. Widerspruch einlegen.

Titel: Re: helf mir
Beitrag von das leben (mann) am 17.06.2010 um 15:34:48
Widerspruch einlegen.

meine anwalt hat mir heute gesagt das mussen auch so machen ich meine Widerspruch einlegen .und malsehen was das bringt ich bin am ande weiss net was noch machen solte 
danke für euro unterstuzen bis jetzt in alle Das board them und alle mit begleit die mich anwrten haben und ich melde mich wenn ergend was neues habe oder ihr wenn was neue habt melde euch danke  :-[

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