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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> FZF Fragen zur Urkundenprüfung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1246723048 Beitrag begonnen von Purtzel am 04.07.2009 um 17:57:28 |
Titel: FZF Fragen zur Urkundenprüfung Beitrag von Purtzel am 04.07.2009 um 17:57:28
Hallo Ihr Lieben,
hab im Forum schon gesucht,aber keine eindeutige Antwort gefunden.Vielleicht weiss einer von Euch bescheid. Meine Frage ist,wenn der VA seine Arbeit der Urkundenprüfung abgeschlossen hat,und der Bericht ist zurück in der Botschaft,gibt die Botschaft dem Antragsteller Gelegenheit,falls etwas unklar wäre,das zu berichtigen oder Dokumente(neu oder zusätzlich)beizubringen oder wird der Bericht,dann evtl.unvollständig oder zweifelhaft,so wie er ist zurück nach D geschickt,zu AB? Ich hoffe,ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt. Danke für Eure Antworten. |
Titel: Re: FZF Fragen zur Urkundenprüfung Beitrag von sigi-n am 05.07.2009 um 00:28:32 Purtzel schrieb am 04.07.2009 um 17:57:28:
Hallo ich hoffe sie nehmen mir meine Ironie nicht übel. Wofür denn das? um die Fälschungen neu zu fertigen? Lesen können die Bediensteten der AV schon um zu sehnen das der Antrag komplett ist oder nicht. Die Überprüfung wird ohne Rücksprache mit der zu prüfenden Person abgeschlossen |
Titel: Re: FZF Fragen zur Urkundenprüfung Beitrag von Purtzel am 05.07.2009 um 12:19:26 sigi-n schrieb am 05.07.2009 um 00:28:32:
Danke für die pampige Antwort.Wer hat hier was von Fälschungen geschrieben?>:( Der Antrag mit den Unterlagen und was der VA in seinen Bericht reinschreibt sind ja wohl zwei paar Schuhe.Ist mir auch klar,dass der Antrag erst ,wenn er vollständig abgegeben wurde,bearbeitet wird.Mir gehts um den Bericht,den der Anwalt zurückbringt,und dann irgentwas unklar wäre. |
Titel: Re: FZF Fragen zur Urkundenprüfung Beitrag von fons am 05.07.2009 um 12:35:46 sigi-n schrieb am 05.07.2009 um 00:28:32:
Ich nehm es dir übel! Bitte keine solchen Unterstellungen! |
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