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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Wann mit der richtigen Identität "rausrücken"?
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Beitrag begonnen von wafaa am 20.03.2009 um 19:23:12

Titel: Wann mit der richtigen Identität "rausrücken"?
Beitrag von wafaa am 20.03.2009 um 19:23:12
Hallo,
wie sieht es aus, wenn ein Mann hier im Asylverfahren steckt und unter falscher Identität hier ist, nun ist die Freundin schwanger und er muß ja mit der Zeit mit der wahren Identität rausrücken um die Vaterschaft anzuerkennen. Ist es sinniger dies er nach der Geburt zu tun? Sollte es am besten direkt über einen Anwalt laufen, also wahren Identität klären und Vaterschaftsanerkennung zu machen?

Titel: Re: Wann mit der richtigen Identität "rausrücken"?
Beitrag von Einbeck am 20.03.2009 um 19:43:51
Sorry, Du erwartest doch nicht wirklich eine Antwort auf diese Frage, oder?

Falsche Identität, bitte beachte immer das man auch Erklärungen unterschreibt in denen man bestätigt das seine Angaben der Wahrheit
entsprechen.....

Alles auch eine Frage des Umganges mit Behörden...
bedenke immer er wird früher oder später etwas beantragen,
da sind frühere falsche Angaben im Verfahren sicherlich nicht hilfreich...

Titel: Re: Wann mit der richtigen Identität "rausrücken"?
Beitrag von wafaa am 20.03.2009 um 19:51:07

Einbeck schrieb am 20.03.2009 um 19:43:51:
Sorry, Du erwartest doch nicht wirklich eine Antwort auf diese Frage, oder?


Doch tue ich! Sonst hätte ich hier nicht geschrieben  ;)

Ich habe selbst länger in der Erstaufnahme von Asylbewerbern gearbeitet, klar unterschreibt man, aber mal ganz ehrlich, was denkst du wie hoch die Prozentzahl derer ist, die falsche Angaben machen?!
Aber darum geht`s ja auch gar nicht...

also vllt kann mir ja jemand eine informative Antwort geben....
Danke schonmal

Titel: Re: Wann mit der richtigen Identität "rausrücken"?
Beitrag von Einbeck am 20.03.2009 um 20:05:17

wafaa schrieb am 20.03.2009 um 19:51:07:
Ich habe selbst länger in der Erstaufnahme von Asylbewerbern gearbeitet, klar unterschreibt man, aber mal ganz ehrlich, was denkst du wie hoch die Prozentzahl derer ist, die falsche Angaben machen?!


Ja mit der Wahrheit nehmen es viele nicht so genau, unser tägliches Problem, aber warum dann Empörung und Beschwerden etc. wenn man nicht das bekommt was man will.

Ich möchte ganz kurz auf die von Dir anerkannten NUB für dieses Forum hinweisen.

Die Frage in Deinen Interesse zu beantworten würde bedeuten das ich gegen die NUB verstosse.
vielleicht sieht das jemand ja anders.

Gültiges Recht verlangt nunmal wahrheitsgemäße Angaben und Antragstellung mit richtiger Identität.
Eine rechtlich korrekte Antwort im Sinne dieses Forums kann daher nur lauten sofort die wahre Identität offenlegen, evtl. unter Beratung oder Hizuziehung eines Rechtsanwaltes.

Zitiere mal:
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Mögen mir die Moderatoren diesen Beitrag verzeihen, aber bei
Falschangaben bin ich mehr als empfindlich.


Titel: Re: Wann mit der richtigen Identität "rausrücken"?
Beitrag von Mick am 20.03.2009 um 20:36:26
Right. Illegaler Aufenthalt bzw. Falschangaben etc. werden hier nicht
unterstützt. Es gibt nur eines als Tipp: Die Wahrheit sagen.

@Einbeck: Bitte benutzte - wie andere - den Moderatoralarm.

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