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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Auslandsaufenthalt von vor 2 Jahren überprüfen
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Beitrag begonnen von Manni1 am 27.10.2008 um 15:49:28

Titel: Auslandsaufenthalt von vor 2 Jahren überprüfen
Beitrag von Manni1 am 27.10.2008 um 15:49:28
Hallo,
Ich weiß nicht genau ob es hier hin gehört.Es geht um folgendes.
Meine Freundin in China hat jetzt einen Termin in der Deutschen Botschaft wegen dem Visum.
Wir erzählen die Story das wir uns vor 2 Jahren in Singapore kenengelernt haben.Kann die Deutsche Botschaft in China nachprüfen ob Ich 2006 in Singapore gewesen bin?
Mein Pass ist neu und von September 2007.
Diese Information Ist wirklich wichtig!!!!
Danke

Titel: Re: Auslandsaufenthalt von vor 2 Jahren überprüfen
Beitrag von schweitzer am 27.10.2008 um 17:32:47

Manni1 schrieb am 27.10.2008 um 15:49:28:
Wir erzählen die Story

..., wenn es wirklich nur eine Story ist, dann erwarte hier bitte keinen seriösen Rat, Manni. - Der einzige Rat , den ich Euch geben kann und werde ist der, bei der Wahrheit zu bleiben.

Auch, weil es IMHO hier keinen Persilschein in der Richtung gibt, was die Botschaft wie nachprüfen kann: Wenn Du nicht in Singapore gewesen bist, etwas anderes angibst und am Ende doch nachgewiesen werden kann, dass Du nie dort warst, seid ihr im Zweifel nur selbst die Dummen. Das dürfte Dir klar sein. Wissentliche Falschangaben im Visaverfahren sind kein Kavaliersdelikt!

Was solls also?

=schweitzer=

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