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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Mehrfache Staatsbürgerschaft Reisepass
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Beitrag begonnen von seci am 14.10.2008 um 19:53:57

Titel: Mehrfache Staatsbürgerschaft Reisepass
Beitrag von seci am 14.10.2008 um 19:53:57
Hi Zusammen,

Eingebürgert in Deutschland, darf man das Reisepass von seinem alten HeimatLand beantragen ?  

wie wird das in Deutschland gesehen ?

Die alte Stadt verbietet die mehrfache Staatsbürgerschaft erst ,wenn man gewählt werden soll (Bürgermeister , präsident ...)

VG





Titel: Re: Mehrfache Staatsbürgerschaft Reisepass
Beitrag von reinhard am 14.10.2008 um 21:08:06
Du darfst den Reisepass beantragen, verlierst damit aber sofort die deutsche Staatsangehörigkeit. Du wirst dadurch wieder Ausländer und musst auch sofort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen oder ausreisen.

Entscheide Dich also!

Das gilt nicht, wenn der andere Staat, dessen Staatsangehörigkeit Du in Zukunft haben möchtest, Mitglied der EU ist. In diesem besonderen Fall darfst Du Deine deutsche Staatsangehörigkeit behalten.

Titel: Re: Mehrfache Staatsbürgerschaft Reisepass
Beitrag von Daddy am 14.10.2008 um 21:13:13
Vielleicht hilft dir das hier deine Frage zu beantworten ;)

Titel: Re: Mehrfache Staatsbürgerschaft Reisepass
Beitrag von Odysseus am 14.10.2008 um 23:53:08
Im Betreff schreibst Du "Mehrfache Staatsangehörigkeit"

heißt das, Du bist (oder der-diejenige von dem Du sprichst, ist) unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert worden?

Wenn ja, dann - aber auch nur dann - darf er natürlich auch einen neuen Pass der alten Heimat beantragen, wenn der alte abgelaufen ist.

Titel: Re: Mehrfache Staatsbürgerschaft Reisepass
Beitrag von Mikael321 am 15.10.2008 um 00:22:01

reinhard schrieb am 14.10.2008 um 21:08:06:
Du darfst den Reisepass beantragen, verlierst damit aber sofort die deutsche Staatsangehörigkeit. Du wirst dadurch wieder Ausländer und musst auch sofort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen oder ausreisen.
Komisch. Meine Tochter hat letztens auch einen Pass von Belarus beantragt. Ihre Deutsche Staatsbürgerschaft besitzt sie aber trotzdem noch.  :D

Einen Pass darf man immer beantragen, egal in welchem Land, ohne die Deutsche Staatsbürgerschaft zu verlieren.

Nur eine andere Staatsbürgerschaft darf man nicht beantragen, ohne Verlust der Deutschen. Zumindest wenn man vorher keine Beibehaltugsgenehmigung hatte oder wenn es um EU Länder geht. da darf man inzwischen.


Odysseus schrieb am 14.10.2008 um 23:53:08:
heißt das, Du bist (oder der-diejenige von dem Du sprichst, ist) unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert worden?
Könnte ja auch gebürtiger Doppelstaatler sein, oder vor 2000 ? eingebürgert, da gab es IMHO noch keine Verpflichtung die alte Staatsbürgerschaft loszuwerden.


Michael

Titel: Re: Mehrfache Staatsbürgerschaft Reisepass
Beitrag von seci am 15.10.2008 um 18:15:31
Genau Mikael321,


Zitat:
Einen Pass darf man immer beantragen, egal in welchem Land, ohne die Deutsche Staatsbürgerschaft zu verlieren.


Das dachte ich mir auch , man kann ein Passbeantrag , das heisst nicht, dass man einen Antrag gestellt hat um eingebürgert zu werden oder Experten ?.


Zitat:
heißt das, Du bist (oder der-diejenige von dem Du sprichst, ist) unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert worden


nein.

VG

Seci

Titel: Re: Mehrfache Staatsbürgerschaft Reisepass
Beitrag von Ulf am 15.10.2008 um 18:41:31

Mikael321 schrieb am 15.10.2008 um 00:22:01:
Einen Pass darf man immer beantragen, egal in welchem Land, ohne die Deutsche Staatsbürgerschaft zu verlieren.

Nur eine andere Staatsbürgerschaft darf man nicht beantragen, ohne Verlust der Deutschen. Zumindest wenn man vorher keine Beibehaltugsgenehmigung hatte oder wenn es um EU Länder geht. da darf man inzwischen.


Immerhin sollte man prüfen, ob bei der erstmaligen Beantragung eines fremden Reisepasses (ggf. nach Einbürgerung hierzulande) eine Staatsangehörigkeit verliehen wird.

Gruß, ULF

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