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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1221318844 Beitrag begonnen von Zodiac am 13.09.2008 um 17:14:04 |
Titel: Einbürgerung Beitrag von Zodiac am 13.09.2008 um 17:14:04
Hallo Experten..
habe eine frage und zwar ich habe mich vor zwei Jahren Einbürgern lassen. Bin jetzt nur Deutscher und möchte evtl. noch die Spanische Staatsbürgerschaften haben. Ist das möglich? Da man ja bei eingebürgerten nicht doppelstaatler sein darf ? Gilt das für mich oder nicht . Bei richtig Deutschen dürfen dass? |
Titel: Re: Einbürgerung Beitrag von reinhard am 13.09.2008 um 17:20:18
In dieser Frage gibt es keinen Unterschied zwischen Deutschen und "richtigen Deutschen" (oder: gebürtigen Deutschen).
Die Erlaubnis zur doppelten Staatsangehörigkeit muss beantragt werden, innerhalb der EU ist das unproblematisch, wenn der andere Staat es umgekehrt auch erlaubt. Ich kenne das aber nur vom Einbürgerungsverfahren (Beibehalten der anderen Staatsangehörigkeit), ich kenne das spätere Verfahren nicht so genau. |
Titel: Re: Einbürgerung Beitrag von Ralf am 13.09.2008 um 17:38:27 reinhard schrieb am 13.09.2008 um 17:20:18:
Hi! Nein, man beachte § 25 StAG: Zitat:
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Titel: Re: Einbürgerung Beitrag von Zodiac am 13.09.2008 um 20:23:00
Das heißt ich darf gegebenFalls einer der EU Staaten die Staatsbürgerschaft annehmen ist das Okay... Habe ich das richtig gelesen???
MFG Zodiac |
Titel: Re: Einbürgerung Beitrag von reinhard am 14.09.2008 um 14:52:56
Ralf hat ja schon darauf verwiesen, dass die doppelte Staatsangehörigkeit nur möglich ist, wenn der Staat einen entsprechenden Vertrag mit Deutschland hat. Das hat Spanien, soweit ich weiß, nicht.
Solche Verträge gibt es meines Wissens mit Belgien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Malta, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik, Ungarn und Zypern. Für Ehegatten gibt es solche Verträge auch mit den Niederlanden und Slowenien. |
Titel: Re: Einbürgerung Beitrag von Ralf am 14.09.2008 um 15:05:35 reinhard schrieb am 14.09.2008 um 14:52:56:
Nein, hat es nicht. reinhard schrieb am 14.09.2008 um 14:52:56:
Das ist falsch. Solche Verträge gibt es nämlich bisher mit gar keinem Staat. Was du meinst, ist die alte Gegenseitigkeitsregelung, die wurde aber schon längst abgeschafft. Du musst den oben zitierten Gesetzesauszug mal richtig lesen. ; |
Titel: Re: Einbürgerung Beitrag von reinhard am 14.09.2008 um 15:15:37 Ralf schrieb am 14.09.2008 um 15:05:35:
Hallo Ralf, vielen Dank für die Aufklärung. Und was bedeutet das für die Frage des Betroffenen Zodiac? Gibt es denn die Möglichkeit, die Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit genehmigen zu lassen und die deutsche nicht zu verlieren? |
Titel: Re: Einbürgerung Beitrag von tapir am 14.09.2008 um 15:31:07 reinhard schrieb am 14.09.2008 um 15:15:37:
Lies doch einfach den von Ralf zitierten Gesetzestext ;-) . Da Spanien Mitgliedstaat der EU ist, bleibt die deutsche Staatsangehörigkeit dem Neu-Spanier erhalten. Einer Beibhaltungsgenehmigung bedarf es nicht. |
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