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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung
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Beitrag begonnen von Zodiac am 13.09.2008 um 17:14:04

Titel: Einbürgerung
Beitrag von Zodiac am 13.09.2008 um 17:14:04
Hallo Experten..
habe eine frage und zwar ich habe mich vor zwei Jahren Einbürgern lassen. Bin jetzt nur Deutscher und möchte evtl. noch die Spanische Staatsbürgerschaften haben. Ist das möglich?  Da man ja bei eingebürgerten nicht doppelstaatler sein darf ? Gilt das für mich oder nicht . Bei richtig Deutschen dürfen dass?  

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von reinhard am 13.09.2008 um 17:20:18
In dieser Frage gibt es keinen Unterschied zwischen Deutschen und "richtigen Deutschen" (oder: gebürtigen Deutschen).

Die Erlaubnis zur doppelten Staatsangehörigkeit muss beantragt werden, innerhalb der EU ist das unproblematisch, wenn der andere Staat es umgekehrt auch erlaubt. Ich kenne das aber nur vom Einbürgerungsverfahren (Beibehalten der anderen Staatsangehörigkeit), ich kenne das spätere Verfahren nicht so genau.

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Ralf am 13.09.2008 um 17:38:27

reinhard schrieb am 13.09.2008 um 17:20:18:
Die Erlaubnis zur doppelten Staatsangehörigkeit muss beantragt werden, innerhalb der EU ist das unproblematisch, wenn der andere Staat es umgekehrt auch erlaubt.  

Hi!

Nein, man beachte § 25 StAG:


Zitat:
(1) Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder auf den Antrag des gesetzlichen Vertreters erfolgt, der Vertretene jedoch nur, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach § 19 die Entlassung beantragt werden könnte. Der Verlust nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn ein Deutscher die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union, der Schweiz oder eines Staates erwirbt, mit dem die Bundesrepublik Deutschland einen völkerrechtlichen Vertrag nach § 12 Abs. 3 abgeschlossen hat.

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Zodiac am 13.09.2008 um 20:23:00
Das heißt ich darf gegebenFalls einer der EU Staaten die Staatsbürgerschaft annehmen ist das Okay...  Habe ich das richtig gelesen???
MFG Zodiac

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von reinhard am 14.09.2008 um 14:52:56
Ralf hat ja schon darauf verwiesen, dass die doppelte Staatsangehörigkeit  nur möglich ist, wenn der Staat einen entsprechenden Vertrag mit Deutschland hat. Das hat Spanien, soweit ich weiß, nicht.

Solche Verträge gibt es meines Wissens mit Belgien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Malta, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik, Ungarn und Zypern. Für Ehegatten gibt es solche Verträge auch mit den Niederlanden und Slowenien.

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von Ralf am 14.09.2008 um 15:05:35

reinhard schrieb am 14.09.2008 um 14:52:56:
Das hat Spanien, soweit ich weiß, nicht.

Nein, hat es nicht.


reinhard schrieb am 14.09.2008 um 14:52:56:
Solche Verträge gibt es meines Wissens mit Belgien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Malta, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik, Ungarn und Zypern.  

Das ist falsch. Solche Verträge gibt es nämlich bisher
mit gar keinem Staat. Was du meinst, ist die alte
Gegenseitigkeitsregelung, die wurde aber schon
längst abgeschafft.

Du musst den oben zitierten Gesetzesauszug mal richtig
lesen. ;

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von reinhard am 14.09.2008 um 15:15:37

Ralf schrieb am 14.09.2008 um 15:05:35:
Was du meinst, ist die alte
Gegenseitigkeitsregelung, die wurde aber schon
längst abgeschafft.

Du musst den oben zitierten Gesetzesauszug mal richtig
lesen.


Hallo Ralf,

vielen Dank für die Aufklärung.

Und was bedeutet das für die Frage des Betroffenen Zodiac?

Gibt es denn die Möglichkeit, die Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit genehmigen zu lassen und die deutsche nicht zu verlieren?

Titel: Re: Einbürgerung
Beitrag von tapir am 14.09.2008 um 15:31:07

reinhard schrieb am 14.09.2008 um 15:15:37:
Und was bedeutet das für die Frage des Betroffenen Zodiac?

Gibt es denn die Möglichkeit, die Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit genehmigen zu lassen und die deutsche nicht zu verlieren?

Lies doch einfach den von Ralf zitierten Gesetzestext ;-) . Da Spanien Mitgliedstaat der EU ist, bleibt die deutsche Staatsangehörigkeit dem Neu-Spanier erhalten. Einer Beibhaltungsgenehmigung bedarf es nicht.

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