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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Verlobt, Baby aber kein Visum
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Beitrag begonnen von Meriem am 23.07.2008 um 20:40:49

Titel: Verlobt, Baby aber kein Visum
Beitrag von Meriem am 23.07.2008 um 20:40:49
Hallo.Mein Verlobter ist Algerier, unsere Tochter mittlerweile 5 Monate alt, die Botschaft und hier das Jugendamt machen uns grosse Probleme. Wir sind am Ende,was sollen wir tun?  :'(

Titel: Re: Verlobt, Baby aber kein Visum
Beitrag von fons am 23.07.2008 um 20:48:08
Etwas mehr Infos sollten denn schon sein,
sonst brauchen wir hier die  :wahrsag:

Titel: Re: Verlobt, Baby aber kein Visum
Beitrag von Meriem am 23.07.2008 um 21:01:48
grins.danke.also wir sind nicht verheiratet,ich habe ihn in algerien besucht,bin schwanger geworden.er hatte nie "mist" gebaut oder so,war auch nie in brd.hat den goethe-test bestanden,hat mehr papiere zur antragsstellung als es sein sollen,jedoch hat die botschaft ihn wieder weggeschickt.das jugendamt akzeptiert seine vaterschaftsanerkennung nicht, die er in algerien beim notar gemacht hat,der ich hier beim notar zugestimmt habe.es muss ein legalisationsstempel der botschaft drauf,die machen das aber nicht.das auswärtige amt in bonn jedoch schrieb mir,die müssen das machen.was genau soll ich hier schreiben?  :-[

Titel: Re: Verlobt, Baby aber kein Visum
Beitrag von fons am 23.07.2008 um 21:04:51
Das sind doch schonmal aussagekräftigere
Infos ;D
Zum Thema Vaterschaftsanerkennung werden
sich sicher noch Spezies melden. Wrat mal ab.

Titel: Re: Verlobt, Baby aber kein Visum
Beitrag von Meriem am 23.07.2008 um 21:08:38
:-/ inshaallah! jedenfalls möchte mein verlobter endlich seine tochter sehen  :-[ sicher braucht sie auch langsam mal einen "mann im haus" hier. mittlerweile kriegt sie angst vor männern,fängt so langsam an zu fremdeln  :-[ mich selber haben die bei der botschaft im mai dort auch schon "entsorgt" wenn man das so schimpfen darf. ich wollt doch nur nen stempel, damit das jugendamt endlich seinen namen mit auf die geburtsurkunde setzt. so wie es sich gehört. aber mein verlobter wird nur beschimpft, dass es ja nicht seine tochter ist.  >:(

Titel: Re: Verlobt, Baby aber kein Visum
Beitrag von trixie am 23.07.2008 um 21:25:40

fons schrieb am 23.07.2008 um 21:04:51:
Zum Thema Vaterschaftsanerkennung werden
sich sicher noch Spezies melden

Wie kommst du denn darauf? Ich dachte du wärst der Fachmann für Vaterschaftsanerkennungen ;D Oder habe ich das falsch in Erinnerung? ;D

@ Meriem
Irgendwie werde ich aus deinen Äußerungen nicht ganz schlau.

Um seinen Namen in der GU zu haben, mußt du ihn doch einfach als Vater angeben. Hierzu braucht es kein Jugendamt. Oder stehst du unter Betreuung des Jugendamtes?

Wenn dem Jugendamt die Vaterschaftserklärung nicht passt, dann solltest du dort abklären, in welcher Form diese zu erfolgen hat. Eine Vaterschaftsanerkennung konnte auch in der deutschen Botschaft gemacht werden. Damit er aber später ein Visum bekommt, solltest du noch eine Sorgerechtserklärung abgeben.


Meriem schrieb am 23.07.2008 um 21:08:38:
sicher braucht sie auch langsam mal einen "mann im haus" hie

Unser denkender mod steht dir sicherlich zur Seite. ;D


Meriem schrieb am 23.07.2008 um 21:08:38:
ich wollt doch nur nen stempel,

... für welches Papier?

trixie

Titel: Re: Verlobt, Baby aber kein Visum
Beitrag von Meriem am 23.07.2008 um 21:29:39
nein,das jugendamt trägt ihn in geburtsurkunde ein.nein,ich stehe nicht unter betreuung,um himmels willen. das jugendamt sagt,die anerkennung ist okay,aber es muss ein legalisationsstempel der botschaft drunter!! die lehnen aber strikt ab. für die sorgerechtserklärung muss er auf die geburtsurkunde, geht nur mit legalisierter anerkennung!  :-?

Titel: Re: Verlobt, Baby aber kein Visum
Beitrag von trixie am 23.07.2008 um 21:47:52

Meriem schrieb am 23.07.2008 um 21:29:39:
nein,das jugendamt trägt ihn in geburtsurkunde ein.

Das Jugendamt kann ihn nicht auf der GU eintragen, weil das Jugendamt keine GU ausstellt, sondern das Standesmt.


Meriem schrieb am 23.07.2008 um 21:29:39:
die lehnen aber strikt ab.  

Mit welcher Begründung?


Meriem schrieb am 23.07.2008 um 21:29:39:
für die sorgerechtserklärung muss er auf die geburtsurkunde,

Nein! Eine Sorgerrechtserkärung kann bereits vor der Geburt abgegeben werden, wird aber erst mit der Geburt wirksam.

Hast du dich schon einmal an das Standesamt gewandt?

trixie

Titel: Re: Verlobt, Baby aber kein Visum
Beitrag von Meriem am 23.07.2008 um 21:53:20
die telefonieren immer hin und her , rufen sich jedesmal gegenseitig an das jugend-und standesamt. arbeiten beide gegen mich und unternimmt keiner von beiden was ohne den bekloppten stempel.
die lehnen mit der begründung ab, dass sie sowas nicht machen. das war die begründung. das auswärtige in bonn hingegen meint,sie müssen das tun,weil es ohne halt in brd nicht anerkannt wird. ich weiss,hört sich beschämend an,ist auch so.ein teufelskreis, zu lasten unserer tochter!

Titel: Re: Verlobt, Baby aber kein Visum
Beitrag von fons am 23.07.2008 um 21:58:15

trixie schrieb am 23.07.2008 um 21:25:40:
Wie kommst du denn darauf? Ich dachte du wärst der Fachmann für Vaterschaftsanerkennungen Grinsend Oder habe ich das falsch in Erinnerung?  

Unterlasse bitte solch doofe Witze  >:(

Titel: Re: Verlobt, Baby aber kein Visum
Beitrag von trixie am 23.07.2008 um 21:59:40

Meriem schrieb am 23.07.2008 um 21:53:20:
das war die begründung. das auswärtige in bonn  

Ich dachte zwar, dass das AA in Berlin sitzt, aber egal. Wende dich nach Berlin einfach einmal an den Bürgerservice des AA.

Was steht dann im Moment in der GU beim Vater?

trixie

Titel: Re: Verlobt, Baby aber kein Visum
Beitrag von Meriem am 23.07.2008 um 22:03:44
das auswärtige amt in bonn

www.auswaertiges-amt.de

Adenauerallee 99-103
53113 Bonn
0228 173402

-

dass er ledig ist, sein name, geburtstag,.....
da wird auch so lange nix anderes drin stehen, bis die vaterschaft hier in brd anerkannt wurde.

Titel: Re: Verlobt, Baby aber kein Visum
Beitrag von Mick am 24.07.2008 um 00:03:48

Meriem schrieb am 23.07.2008 um 22:03:44:
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn
0228 173402

Hoi,

naja, der "Hauptsitz" ist aber schon in:


Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Postanschrift: 11013 Berlin

Ebenfalls von www.auswaertiges-amt.de

Titel: Re: Verlobt, Baby aber kein Visum
Beitrag von Muleta am 24.07.2008 um 07:05:08

Meriem schrieb am 23.07.2008 um 21:01:48:
vaterschaftsanerkennung nicht, die er in algerien beim notar gemacht hat,


hab' jetzt zwar keine einschlägige Literatur zur Hand, aber die VA bei einem ausl Notar genügt m.E. nicht. Und ich bezweifel auch, ob diese Erklärung, wenn sie denn dem Grunde nach genügen würde, überhaupt legalisiert werden könnte.

Er soll eine VA bei der Botschaft abgeben - dann ist Ruhe. (wenn man ihn das tun lässt...)

[edit]Nachtrag:

Und erst Recht verstehe ich nicht, was das Jugendamt mit der ganzen Angelengenheit zu schaffen hat?!? Die Beurkundung macht das Standesamt und die Zustimmungserklärung sollte, insbes. wenn das Jugendamt bockig ist, beim Notar abgegeben werden.[/edit]

Muleta

Titel: Re: Verlobt, Baby aber kein Visum
Beitrag von ronny am 24.07.2008 um 07:19:14

Muleta schrieb am 24.07.2008 um 07:05:08:
Und erst Recht verstehe ich nicht, was das Jugendamt mit der ganzen Angelengenheit zu schaffen hat?!? Die Beurkundung macht das Standesamt und die Zustimmungserklärung sollte, insbes. wenn das Jugendamt bockig ist, beim Notar abgegeben werden.


Das verstehe ich auch nicht, und wenn ich diesen Fred noch ein paar mal lese....

Bergmann/ Ferid sagt dazu:

Eine Vaterschaftsanerkennung bei einem algerischen Notar ist per se unmöglich, weil der Islam keine nichtehelichen Kinder kennt. Der voreheliche Beischlaf ist untersagt weswegen Regelungen zur Vaterschaftsanerkennung  nicht vorliegen.

Also sollte der Erzeuger zum deutschen Konsulat und dort seine Anerkennung erledigen.

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Verlobt, Baby aber kein Visum
Beitrag von Meriem am 24.07.2008 um 09:35:42
huihui mit jugendamt zu tun wegen erteilung des gleichberechtigten sorgerechts.soviel dazu. jajaja...vorehelicher beischlaf...also die fatiha hatten wir schon,nur halt ohne papiere.also lasst mal den islam weg hier bitte.in EINEM von den 1000 merkblättern der botschaft steht geschrieben,dass die anerkennung beim notar erfolgen soll...daraufhin hat er dies getan.das merkblatt hat er sich ausgedruckt.ist aber auf französisch,darum hab ich es nicht! naja.dass nun eine anerkennung bei der botschaft stattfinden soll,haben wir auch erfahren,termin gibts ab in 3 monaten,dann ist er so ungefähr ramadan nächsten jahres hier.inshaallah!  :o

Titel: Fatiha ohne Papiere
Beitrag von Mono am 24.07.2008 um 10:49:04

Meriem schrieb am 24.07.2008 um 09:35:42:
also die fatiha hatten wir schon, nur halt ohne papiere

Bitte kläre mich auf. Was bedeutet ‚Fatiha ohne Papiere’ in Verbindung mit vorehelichem Beischlaf?

Über google habe ich nur gefunden:

Die Fatiha ist die erste Sure des Korans und hat eine vergleichbare Funktion wie das Vaterunser im Christentum. Sie wird auch rezitiert, wenn man das Grab eines Menschen besucht.

Al-Fatiha: International organization for lesbian, gay, bisexual, and transgender Muslims (www.al-fatiha.org)

Mono

Titel: Re: Verlobt, Baby aber kein Visum
Beitrag von Meriem am 24.07.2008 um 10:53:38
oh je,fatha, islamische eheschliessung.eheschliessung mit imam, also ich glaub,hier komm ich auch nicht weiter. wünsche noch nen schönen tag! Slm.  ;)

Titel: Re: Verlobt, Baby aber kein Visum
Beitrag von Muleta am 24.07.2008 um 11:22:24

Meriem schrieb am 24.07.2008 um 09:35:42:
huihui mit jugendamt zu tun wegen erteilung des gleichberechtigten sorgerechts.


auch dafür braucht man das Jugendamt nicht und sollte es in der Regel auch nicht bemühen - viele Köche usw...

Er soll bei der Botschaft auch gleich eine Sorgerechtserklärung abgeben und Du kannst beim Notar Deines Vertrauens auch die Zustimmung hierzu erklären (das macht man sowieso am besten in einem Aufwasch...) Das Jugendamt ist diesbzgl. überflüssig wie ein Kropf.

Muleta

Titel: Re: Verlobt, Baby aber kein Visum
Beitrag von santina am 25.07.2008 um 00:33:50
Hatten vor knapp 2 Jahren eine ähnliche Situation auch  bei der Deutschen Botschaft Algier. Ich habe allerdings ausnahmslos alle Mitarbeiter  der Botschaft als äußerst hilfsbereit und freundlich erlebt...

Bin auch bei einem Besuch meines damaligen Freundes heutigen Mannes schwanger geworden. Haben dann in Algerien geheiratet und den Antrag auf FZF gestellt... zwischenzeitlich wurde unere Tochter geboren und bei der Eintragung auf dem standesamt wurde auch eine Vaterschaftsannerkennung meines Mannes benötigt. Ich übersand also die zu unterschreibenden Formulare nach telefonischer Absprache, per E-mail an die Botschaft und mein Mann wurde zur Unterschrift bzw. Legalisierung geladen...
Danach wurde alles per post nach Deutschland zum Standesamt gesendet ...
Das hat alles wirklich ohne Probleme geklappt selbst die FZF...hatten nur 3 Wochen Wartezeit...
Was ich allerdings nicht verstehe ist was das jugendamt in deinem Fall damit zutun hat???

Liebe Grüße

Titel: Re: Verlobt, Baby aber kein Visum
Beitrag von Meriem am 25.07.2008 um 08:58:07
hallo. ich war auch selber bei der botschaft,im mai,die haben mich so gut wie rausgeschmissen. ich sollte platz für den nächsten machen-hat sich vor 2 wochen auch zu meinem mann gesagt. jugendamt wegen sorgerecht. aber vielleicht reicht da ja wirklich ein notar aus-was ich bezweifle.danach kann ja erst fzf sein,da wir auf dem papier nicht verheiratet sind.und von vornherein: nein,ich kann nicht nochmal hinfliegen,bin alleinerziehend mit 1 sohn aus erster ehe,der lebensbedr,krank ist,der vater kümmert sich nicht,also muss ich hier bleiben.(dort heiraten theoretisch ausgeschlossen)

Titel: Re: Verlobt, Baby aber kein Visum
Beitrag von Ulf am 25.07.2008 um 09:52:45

ronny schrieb am 24.07.2008 um 07:19:14:
Das verstehe ich auch nicht, und wenn ich diesen Fred noch ein paar mal lese....

Bergmann/ Ferid sagt dazu:

Eine Vaterschaftsanerkennung bei einem algerischen Notar ist per se unmöglich, weil der Islam keine nichtehelichen Kinder kennt. Der voreheliche Beischlaf ist untersagt weswegen Regelungen zur Vaterschaftsanerkennung  nicht vorliegen.


Andererseits kennt Algerien uneheliche Kinder und war vor einem Jahr dabei, ein Vaterschaftsanerkennungsgesetz auszuarbeiten:
http://www.algerie-dz.com/article10505.html

In Tunesien gibt es das passende Gesetz schon seit zehn Jahren:
http://www.jeuneafrique.com/partenariat/article_jeune_afrique.asp?art_cle=LIN16046horsdtulase0&part=58

Und jetzt zitiere ich einfach einmal aus dem algerischen Familiengesetzbuch von 1984:

Chapitre V
De la filiation

Art. 40. -- La filiation est établie par le mariage valide, la reconnaissance de paternité, la preuve, le mariage apparent ou vicié et tout mariage annulé après consommation, conformément aux articles 32, 33, et 34 de la présente loi.

Art. 41. -- L'enfant est affilié à son père par le fait du mariage légal, de la possibilité des rapports conjugaux, sauf désaveu de paternité selon les procédures légales.

Art. 44. -- La reconnaissance de filiation, celles de paternité ou de maternité, même prononcées durant la maladie précédant la mort, établissent la filiation d'une personne d'ascendants inconnus pour peu que la raison ou la coutume l'admettent.

http://www.algeria-watch.de/farticle/docu/codefamille.htm

Jetzt bist Du wieder dran.

Gruß, ULF

Titel: Re: Verlobt, Baby aber kein Visum
Beitrag von Meriem am 25.07.2008 um 09:58:13
huihui alles auf französisch.da kann ich das ja so gut  ;D

Titel: Re: Verlobt, Baby aber kein Visum
Beitrag von Ulf am 25.07.2008 um 10:10:42

Meriem schrieb am 25.07.2008 um 09:58:13:
huihui alles auf französisch.da kann ich das ja so gut  ;D


Womöglich findest Du die arabische Fassung hier: http://www.rcd-algerie.org/ar/

Mir fehlt da aber die Übersicht.

Gruß, ULF

Titel: Re: Verlobt, Baby aber kein Visum
Beitrag von santina am 25.07.2008 um 10:11:05
Das Problem wird aber, sein egal ob ein algerischer Notar das beglaubigt oder nicht, dass die Vaterschaftsanerkennung ohne legalisierung der Botschaft bei Deutschen Behörden nicht anerkannt ist. Da man in Algerien für Geld alles beglaubigt bekommt was man möchte...
Es gibt auch für übersetzungen nur bestimmt übersetzer die von der Botschaft dazu autorisiert sind...

Titel: Re: Verlobt, Baby aber kein Visum
Beitrag von ronny am 25.07.2008 um 10:19:43

ulf schrieb am 25.07.2008 um 09:52:45:
Jetzt bist Du wieder dran.



Ohne eine deutsche Textfassung ?

Da antworte ich ebensowenig drauf, wie auf die permanete Missachtung er deutschen Groß- und Kleinschreibung durch die TE ;)

Titel: Re: Verlobt, Baby aber kein Visum
Beitrag von Meriem am 25.07.2008 um 10:50:36
die anerkennung ist vom vereid. dolmetscher übersetzt. die hat sich die urkunde ja nicht mal richtig angesehen.  die urkunden und anerkennung und übersetzung ist ja schon alles gestempelt vom ministerium und sämtlichen behörden.

und zu dem thema:  Da man in Algerien für Geld alles beglaubigt bekommt was man möchte...
ich rede hier von der DEUTSCHEN BOTSCHAFT, die lassen sich mit sicherheit nicht bestechen. wollen wir auch nicht! wir wollen alles auf legalem weg machen, aber das wollen "die deutschen" wohl nicht! anscheinend wollen die eher beschissen werden. sorry den ausdruck  ;)

Titel: Re: Verlobt, Baby aber kein Visum
Beitrag von Muleta am 25.07.2008 um 10:53:07

ulf schrieb am 25.07.2008 um 09:52:45:
Andererseits kennt Algerien uneheliche Kinder und war vor einem Jahr dabei, ein Vaterschaftsanerkennungsgesetz auszuarbeiten:


erstmal ist doch zu prüfen, nach welchem Recht die VA überhaupt stattfinden soll. Wenn, wie hier offensichtlich geplant, deutsches Recht zu Anwendung kommen soll, dann ist eine öffentliche Beurkundung vorgeschrieben (§ 1597 Abs. 1 BGB). Eine solche Beurkundung kann nur von deutschen Stellen bzw. deutschen Notaren vorgenommen werden, schon deshalb, weil damit Belehrungspflichten verbunden sind (vgl. §§ 17ff. BeUrkG). "Notar" iSv § 1597 BGB meint insofern einen bei der BNotK zugelassenen Notar - und sonst niemanden. Eine Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht kann daher m.E. unter keinen Umständen bei einem ausländischen Notar abgegeben werden (in diesem Sinne auch http://www.ankara.diplo.de/Vertretung/ankara/de/04/Beglaubigungen__Beurkundungen__Vaterschaftsanerkennungen/Beglaubigung__Beurkundung__Vaterschaftsanerkennungen.html).

Ob und wie eine VA nach algerischem Recht möglich ist, sollte in Algerien geklärt werden. Der Weg über die Legalisation der notariellen alg. VA kann m.E. aber grundsätzlich nicht zum Erfolg führen.

Muleta

Titel: Re: Verlobt, Baby aber kein Visum
Beitrag von Ulf am 25.07.2008 um 10:53:22

ronny schrieb am 25.07.2008 um 10:19:43:
Ohne eine deutsche Textfassung ?

Da antworte ich ebensowenig drauf, wie auf die permanete Missachtung er deutschen Groß- und Kleinschreibung durch die TE ;)


Ich fasse zusammen, daß dort Vaterschaftsanerkennungen erwähnt werden. Mag sein, daß Bergmann-Fehrid hier länger nicht mehr aktuallisiert wurde und Deine Kenntnisse veraltet sind?

Gruß, ULF

Titel: Re: Verlobt, Baby aber kein Visum
Beitrag von Meriem am 25.07.2008 um 10:59:21
ich habe in deinem link über türkei gelesen, du schon mal über algerien ???

Titel: Re: Verlobt, Baby aber kein Visum
Beitrag von Ulf am 25.07.2008 um 11:08:24

Muleta schrieb am 25.07.2008 um 10:53:07:
Ob und wie eine VA nach algerischem Recht möglich ist, sollte in Algerien geklärt werden.


Ich verstehe es so, daß es den Beteiligten egal ist, nach welcher Rechtsordnung die Vaterschaftsanerkennung erichtet wird, wenn sie nur auch für den deutschen Rechtskreis wirksam ist, und zwar umgehend.

Die algerische VA hat stattgefunden; es ist hier zu klären, ob sie hier wirksam ist.

Sie sind offenbar bereit, die Anerkennung nach deutschen Vorschriften zu wiederholen (mir ist klar, daß dann der algerische Notar nicht zuständig ist, auch wenn die Zitatstelle türkische Notare betrifft). Für derartige Eilfälle hat die Auslandsvertretung nach den hier geposteten Angaben bereits in einem Vierteljahr Zeit und verzögert dadurch den Rechtsanspruch des Vaters auf Zuzug zu seinem Kind um mindestens diesen Zeitraum (abzüglich allerdings der Zeit, die es zur Zuleitung einer Sorgeerklärung bedarf). Gut, die Eltern hätten durch vorgeburtliche Anerkennung diese Verzögerung auch umgehen können.

Der Vater tut gut daran, bei der Vorsprache neben der Vaterschaft dann auch seiner elterlichen Sorge zuzustimmen; die Mutter möge das jetzt bei einem Notar veranlassen, wenn das Jugendamt nicht will, und für die rechtzeitige Zuleitung zumindest der Information, wenn nicht einer Ausfertigung, nach Algerien Soge tragen.

Gruß, ULF

Titel: Re: Verlobt, Baby aber kein Visum
Beitrag von Meriem am 25.07.2008 um 11:26:55
umm ... die vaterschaftsanerkennung fand im januar statt,1 monat vor der geburt.
kann die "anteilige" elterliche sorge für IHN überhaupt von mir gegeben werden,wenn in BRD nichtmal ER der vater ist ?
so wurde er nämlich bei botschaft abgespeist, er ist nicht der vater( er steht ja noch nicht auf der geburtsurkunde unserer tochter). sowas musste der sich da an den kopf knallen lassen.

[edit]Ich füge dein Folgepost hier ein.[/edit]




wie sieht das eigentlich aus, wenn wir einen vaterschaftstest machen lassen?? der ist ja dann positiv. aber ich habe angst, dass die dann behaupten, jemand anderes hätte die speichelprobe abgegeben.  ;D

Titel: Re: Verlobt, Baby aber kein Visum
Beitrag von trixie am 25.07.2008 um 11:35:23

Meriem schrieb am 25.07.2008 um 11:26:55:
kann die "anteilige" elterliche sorge für IHN überhaupt von mir gegeben werden

Die elterlich Sorge hat nichts mit der Vaterschaft zu tun. Die elterliche Sorge kann auch Personen übertragen werden, die mit dem Kind überhaupt nicht verwandt sind. Das geschieht zwar nur durch das Gericht im Wege der Vormundschaft.


ronny schrieb am 25.07.2008 um 10:19:43:
die permanete Missachtung er deutschen Groß- und Kleinschreibung durch die TE

Vielleicht nimmst du dir diesen Tipp einmal zu Herzen. Du beschwerst dich über respektloses Verhalten seitens der Behörden.
Dann kann man auch erwarten, dass du dich nicht genauso rücksichtslos verhält.

trixie

Titel: Re: Verlobt, Baby aber kein Visum
Beitrag von Ulf am 25.07.2008 um 11:40:30

Meriem schrieb am 25.07.2008 um 11:26:55:
umm ... die vaterschaftsanerkennung fand im januar statt,1 monat vor der geburt.
kann die "anteilige" elterliche sorge für IHN überhaupt von mir gegeben werden,wenn in BRD nichtmal ER der vater ist ?
so wurde er nämlich bei botschaft abgespeist, er ist nicht der vater( er steht ja noch nicht auf der geburtsurkunde unserer tochter). sowas musste der sich da an den kopf knallen lassen.


Ich meinte die deutsche Vaterschaftsanerkennung, die jetzt nachgeholt werden soll.

Vielleicht schafft Ihr es aber auch, vor Ablauf eines Vierteljahres deutsche Behörden von der Gültigkeit der algerischen Anerkennung zu überzeugen.

Solltest Du einen deutschen Notar überzeugen, so wird er wohl Deine Sorgerechtserklärung aufnehmen, auf daß der Kindsvater in Algerien zustimme. Möchte sein, daß die Botschaft immer noch zweifelt, aber eine öffentliche Urkunde aus Deutschland sollte nicht ganz ohne Wirkung bleiben.

Gruß, ULF

Titel: Re: Verlobt, Baby aber kein Visum
Beitrag von Meriem am 25.07.2008 um 11:41:18
Sorry, meine Lieben  :)

Ich wusste nicht, dass Euch hier die Gross- und Kleinschreibung so sehr wichtig ist  ;)

Ich werde versuchen, mich daran zu halten  :)


[edit]Ich füge deine Folgeposts hier ein.[/edit]



[edit]eins[/edit]

:'( HEUL Warum wollen die mich alle fertig machen? Er hat doch nie was erbrochen, ich auch nicht  ;)
Seit Januar sind wir dabei, aber die haben nicht mal seinen Antrag angenommen  :'(
[smiley=smile4ani.gif] [smiley=smile4ani.gif] [smiley=smile4ani.gif] [smiley=smilefamasani_1.gif]


[edit]und zwei[/edit]


jetzt schreibe ich schon erbrochen

schreimichweg

meinte, VERBROCHEN
also, Leute, ich brauche eine Pause  ;D Bis später

Titel: Re: Verlobt, Baby aber kein Visum
Beitrag von Muleta am 25.07.2008 um 11:49:13

ulf schrieb am 25.07.2008 um 11:08:24:
Ich verstehe es so, daß es den Beteiligten egal ist, nach welcher Rechtsordnung die Vaterschaftsanerkennung erichtet wird, wenn sie nur auch für den deutschen Rechtskreis wirksam ist, und zwar umgehend.


ja, das ist den Eltern egal. Aber das Prozedere (notarielle Erklärung der VA und entsprechende Zustimmung der Mutter) deutet darauf hin, dass eine VA nach deutschem Recht versucht wurde, was aber auf diesem Wege notwendig scheitern musste. Lösungsmöglichkeit hierfür wurde aber bereits aufgezeigt.

Ob eine wirksame alg. VA vorliegt, vermag ich nicht zu beurteilen. Falls Bergmann/F. jedoch auf einem veralteten Stand sein sollte und über mögliche Neuerungen noch nicht ausführlich in der StAZ berichtet worden sein sollte, wird eine Anerkennung der alg VA in absehbarer Zeit an behördlichen Unwissen scheitern. Damit ist den Eltern also nicht gedient.


Zitat:
Die algerische VA hat stattgefunden; es ist hier zu klären, ob sie hier wirksam ist.


es wurde dort eine Erklärung abgegeben. Ob das im alg Rechtssinne überhaupt eine VA war, ist mir unklar.


Meriem schrieb am 25.07.2008 um 10:59:21:
ich habe in deinem link über türkei gelesen, du schon mal über algerien ???


das verbuche ich mal unter post-nataler Schwangerschaftsdemenz... Es ging doch offensichtlich nur um den "Wert" ausländischer Notare; unabhängig davon, ob diese nun aus der Türkei, Algerien oder aus Tuvalu kommen.

Muleta

Titel: Re: Verlobt, Baby aber kein Visum
Beitrag von Lisette am 25.07.2008 um 11:50:19
Ich verstehe den Text, der sich hinter diesen Links versteht so, dass die entsprechende Gesetzgebung erst noch in Arbeit ist.

Ansonsten ist da von einer Anerkennung an Kindes statt Personen unbekannter Herkunft die Rede.

lg           Lisette

Titel: Re: Verlobt, Baby aber kein Visum
Beitrag von Meriem am 25.07.2008 um 12:03:55
jupp... Nur steht bei der ALG. Botschaft nicht so etwas. Und um mehr zu erfahren blättere ich bestimmt nicht bei der türk. rum, verstehst Du??
Wenn Du Schuhe kaufen willst, gehst Du auch nicht zum Bäcker, oder?

Titel: Re: Verlobt, Baby aber kein Visum
Beitrag von Ulf am 25.07.2008 um 12:10:39

Lisette schrieb am 25.07.2008 um 11:50:19:
Ich verstehe den Text, der sich hinter diesen Links versteht so, dass die entsprechende Gesetzgebung erst noch in Arbeit ist.


Das scheint mir, ohne jetzt ins Detail gehen zu wollen, eher die Erzwingung der Vaterschaftsanerkennung bei unwilligen Erzeugern etwa nach dem Modell unserer Vaterschaftsfeststellungsverfahren zu betreffen.

Ob diese Änderung Gesetz geworden ist, und welche Teile des Familiengesetzbuches von 1984 später ergänzt wurden, ist mir derzeit nicht bekannt.

Gruß, ULF

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