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Beitrag begonnen von WOLFGANG7 am 29.03.2008 um 14:29:49

Titel: 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge für Studenten?
Beitrag von WOLFGANG7 am 29.03.2008 um 14:29:49
HALLO, :)

1. wie zählt man die "60 Monate Pflichtbeiträge für Rentenversicherung" ?

Ich bin ein Student, ich habe keinen regelmäßigen Gehalt, wenn ich z.B. für einen Monaten 15 euro RV und für einen anderen Monat 70 euro RV zahle, zählt man dies als zwei Monaten Pflichtbeiträge?

2. Ich habe einen befristeten arbeitsvertag als Studentische Hilfskraft für drei Monaten an der Uni  und wird immer verlängert für drei Monaten seit mehr als ein Jahr, benötige ich unbedingt einen unbefristeten Vertag?

Ich bedanke mich im Vorraus

Titel: Re: 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge für Studenten?
Beitrag von trixie am 29.03.2008 um 15:29:45

WOLFGANG7 schrieb am 29.03.2008 um 14:29:49:
wenn ich z.B. für einen Monaten 15 euro RV und für einen anderen Monat 70 euro RV zahle, zählt man dies als zwei Monaten Pflichtbeiträge?  

Genauso ist es. Es ist nicht die Höhe der RV Beiträge ausschlaggebend, sondern die Anzahl der geleisteten Monatsbeiträge, weil man nur aus der Anzahl der Beiträge einen Rentenanspruch erwerben kann.

trixie

Titel: Re: 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge für Studenten?
Beitrag von wolbe am 30.03.2008 um 15:36:57

WOLFGANG7 schrieb am 29.03.2008 um 14:29:49:
Ich bin ein Student

Hallo Wolfgang,

das ist unter anderem davon Abhängig, nach welcher Rechtsgrundlage deine Einbürgerung erfolgen kann und ob ausschließlich durch dieses Einkommen der Lebensunterhalt deiner Familie gesichert ist.
Wenn du schreibst, dass du Student bis, hast du wahrscheinlich eine AE nach § 16 StAG. Mit dieser AE ist aber keine Einbürgerung möglich.
Wenn dem so ist, spielt die Frage nach einem unbefriseteten Arbeitsvertrag derzeit ja noch keine Rolle.

Gruß Wolfgang

Titel: Re: 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge für Studenten?
Beitrag von WOLFGANG7 am 01.04.2008 um 13:07:42

wolbe schrieb am 30.03.2008 um 15:36:57:

Hallo Wolfgang,

das ist unter anderem davon Abhängig, nach welcher Rechtsgrundlage deine Einbürgerung erfolgen kann und ob ausschließlich durch dieses Einkommen der Lebensunterhalt deiner Familie gesichert ist.
Wenn du schreibst, dass du Student bis, hast du wahrscheinlich eine AE nach § 16 StAG. Mit dieser AE ist aber keine Einbürgerung möglich.
Wenn dem so ist, spielt die Frage nach einem unbefriseteten Arbeitsvertrag derzeit ja noch keine Rolle.

Gruß Wolfgang


Danke!
Meine Einbürgerung wird nach § 9 erfolgen, da meine Frau Deutsche ist.
Unser Einkommen ist gegen 1400 Euro Netto für uns zusammen!
Meine Frau hat schon ca. 42 Moate RV bezahlt, ich schon ca 20 Monate RV, plus ich eine Lebensversicherung auf Rentenbasis seit zwei Monate habe. Wir bleiben unter 60 Monate, passt es mit unseren RV-Monaten oder muss ich bis 60 Monate warten?

LG




Titel: Re: 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge für Studenten?
Beitrag von Mikael321 am 01.04.2008 um 13:44:39

WOLFGANG7 schrieb am 01.04.2008 um 13:07:42:
Meine Einbürgerung wird nach § 9 erfolgen, da meine Frau Deutsche ist.
Da ein Einbürgerung nach §9 schon nach 2 Jahren Ehe mit einem Deutschen möglich ist (und 3 Jahren legalen Aufenhalt), können kein 60 Monate gefordert werden. (Wie soll das gehen ) Wie lange gefordert wird, ist IMHO aber vom Bundesland abhängig. So weit ich weiß, sind das in NRW 24 Monate. Bei Eheleuten, kann dies auch vom Ehepartner erbracht werden. Die Zeiten deiner Frau müssten IMHO also ausreichend sein.


Michael

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