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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Hilfe bei Antragstellung: Daueraufenthalt-EG https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1204572099 Beitrag begonnen von seci am 03.03.2008 um 20:21:39 |
Titel: Hilfe bei Antragstellung: Daueraufenthalt-EG Beitrag von seci am 03.03.2008 um 20:21:39
Hallo Zusammen,
Ich hoffe es geht allen gut . Ich habe heute einen Brief von AHB bekommen: Ich soll einige Nachweise abgeben: In der Liste ist mir aber nicht alles klar, was ich abgeben soll / muss oder kann: a) Nachweis über Beträge oder Aufwendungen für eine angemessene Altersversorgung ich werde hier meine Steuerbescheinigung 2007 abgeben. ( da stehen die Abgaben) Ist doch für die Daueraufenthalt-EG keine 60 Monate Beiträge erforderlich oder ? b) Nachweis über die Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen ich werde wie a. c) Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse Ich habe in DE studiert (Diplomkopie abgeben). d) Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung wie C liege ich etwa richtig ? - Nach meiner Berechnung , werde ich die 5 Jahre erst Ende März erfüllen. gibt es Nachteile, wenn ich den Antrag jetzt abgebe ? oder lieber bis Ende März warten ? - Mein Arbeitsvertrag ist bis August 2008 befristet, ich habe aber schon ein Angebot zum Unbefristet (gleicher Arbeitsgeber) ab August bekommen. spielt eine Rolle, ob ich jetzt befristet oder nicht habe ? Danke für Eure Hilfe! |
Titel: Re: Hilfe bei Antragstellung: Daueraufenthalt-EG Beitrag von schweitzer am 03.03.2008 um 20:32:59
Hallo seci,
ich denke, Du bist auf einem guten Weg! ;) - Gib es est einmal so ab, wie Du es geschrieben hast. (Die 60 Monate Rentenbeiträge sind beim Daueraufenthalt-EG in der Tat nicht erforderlich!) Um sicher zu gehen, mach ein kleines Schreiben, etwa so: Absender, Datum Anschrift der Behörde Hiermit beantrage ich die Erteilung des Daueraufenthalts-EG gemäß § 9a AufenthG im Anschluss an den Ablauf der Gültigkeit meiner Aufenthaltserlaubnis. - Sollten von mir weitere bzw. andere Unterlagen und Nachweise eingereicht werden müssen, bitte ich um zwischenzeitliche Information. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Unterschrift. - So sollte es gehen. Viel Glück! =schweitzer= |
Titel: Re: Hilfe bei Antragstellung: Daueraufenthalt-EG Beitrag von seci am 03.03.2008 um 20:48:09 Hallo schweitzer, Danke für deine schnelle Antwort. was ist mit: ich werde die 5 Jahre erst Ende März erfüllen. gibt es Nachteile, wenn ich den Antrag jetzt abgebe ? oder lieber bis Ende März warten ? - spielt eine Rolle, ob ich jetzt meine Arbeit befristet oder nicht ist ? es ist bis August befristet ! Danke! |
Titel: Re: Hilfe bei Antragstellung: Daueraufenthalt-EG Beitrag von schweitzer am 03.03.2008 um 21:07:27 seci schrieb am 03.03.2008 um 20:48:09:
Wenn Du das kleine Schreiben schreibst, wie ich Dir geraten habe, dann versteht die ABH, dass Du die Erteilung des neuen Aufenthaltstitels im Anschluss an den Ablauf Deines alten beantragst. Ist eigentlich auch so logisch, aber mit dem kleinen Schreiben bist Du auf der ganz sicheren Seite. seci schrieb am 03.03.2008 um 20:48:09:
Das kann schon eine Rolle spielen - möglicherweise erhältst Du zunächst eine FB, bis Du den unbefristeten Vertrag vorlegen kannst. =schweitzer= |
Titel: Re: Hilfe bei Antragstellung: Daueraufenthalt-EG Beitrag von seci am 03.03.2008 um 21:25:09
Hallo schweitzer,
Zitat:
zur Info mein Aufenthaltstitel wird aber erst oktober 2009 zum Ende. mein Ziel ist: mein jetzige Aufenthalt zur Beschäftigung ohne Beschränkung zur Daueraufenthalt-EG zu ändern. Danke. grüss Seci |
Titel: Re: Hilfe bei Antragstellung: Daueraufenthalt-EG Beitrag von schweitzer am 03.03.2008 um 21:39:17 seci schrieb am 03.03.2008 um 21:25:09:
Okay, dann beantragst Du die Erteilung des Daueraufenthalt-EG eben mit Wirkung vom 01.04.2008 (kannst ja den Entwurf meines kleinen Schreibens insoweit abändern). seci schrieb am 03.03.2008 um 21:25:09:
Wenn sonst alle Voraussetzungen stimmen, sollte das klappen - also reich alles so wie beschrieben ein, stelle den Antrag mit Wirkung vom 01.04.2008, dann kann er schon mal nicht wegen fehlender Voraufenthaltszeiten abgelehnt werden. Beachte aber: Solltest Du Studienzeiten innerhalb Deiner rechtmäßigen Aufenthaltszeit gehabt haben - die werden nur zur Hälfte angerechnet! (also bei 5 Jahren Studium nur 2,5 Jahre) - Ansonsten verweise ich noch einmal auf die §§ 9a -9c AufenthG - da sind die einschlägigen Bedingungen für die Erteilung des Daueraufenthalt-EG benannt. =schweitzer= |
Titel: Re: Hilfe bei Antragstellung: Daueraufenthalt-EG Beitrag von seci am 03.03.2008 um 21:54:07 Vielen Dank Master schweitzer A+ Grüsse Sici |
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