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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Anrechnung von Aufenthaltszeiten- Daueraufenthalt-EG
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Beitrag begonnen von Nadi am 12.02.2008 um 22:20:50

Titel: Anrechnung von Aufenthaltszeiten- Daueraufenthalt-EG
Beitrag von Nadi am 12.02.2008 um 22:20:50
Ich habe eine etwas spezielle Frage:

Wenn man als Nicht-EU-ler ein Visum für Daueraufenthalt-EG beantragen möchte, werden dann die Zeiten angrechnet, die man auch in einem anderen EU-Land verbracht hat?

Konkreter gefragt: Wenn ich 4,5 Jahre in Deutschland verbracht habe und dann nach Holland gehe und da einen Daueraufenthalt beantragen möchte, werden mir da die Zeiten angerechnet, die ich in D verbracht habe? Oder "verfällt" die Zeit? Ich weiß, die Frage sehr speziell ist, aber es würde mich freuen, wenn jemand eine Antwort darauf weiß bzw. mir sagen kann, wo ich sie finde.

Gruß,
N.

Titel: Re: Anrechnung von Aufenthaltszeiten- Daueraufenthalt-EG
Beitrag von Muleta am 12.02.2008 um 22:22:47

Nadi schrieb am 12.02.2008 um 22:20:50:
Wenn man als Nicht-EU-ler ein Visum für Daueraufenthalt-EG beantragen möchte, werden dann die Zeiten angrechnet, die man auch in einem anderen EU-Land verbracht hat?


nein. Neues Land, neues Spiel.

Zu den Anrechnungszeiten im ersten EU-Land (also z.B. Deutschland): vgl. § 9b AufenthG.

Muleta

Titel: Re: Anrechnung von Aufenthaltszeiten- Daueraufenthalt-EG
Beitrag von Nadi am 12.02.2008 um 22:24:45
Oh, das ist bedauerlich!

Titel: Re: Anrechnung von Aufenthaltszeiten- Daueraufenthalt-EG
Beitrag von Tippi am 12.02.2008 um 22:35:32
Wurde im Chat ausführlicher besprochen

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