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Beitrag begonnen von Mango am 10.02.2008 um 15:51:10

Titel: Sprachkursvisum in Deutschland für Ehemann
Beitrag von Mango am 10.02.2008 um 15:51:10
Hallo!


Mein Mann ist Ägypter,wir sind seit August 07 verheiratet und im Moment versucht er Deutsch zu lernen.Das Problem ist, dass er nebenbei arbeitet und auch der Lehrer nicht jede Woche Zeit hat.Der nächste Kurs ist drei Stunden Autofahrt von ihm entfernt und dafür müsste er dann auch seine Arbeit aufgeben.
Ich bin Medizinstudentin, ich kann nicht zu ihm um ihm Deutsch beizubringen.Er hat bereits einen 3-monatigen Sprachkurs am GI in Kairo gemacht, hat dort aber nicht viel gelernt da die Lehrerin alles nur auf Deutsch erklärt hat.

Lange Rede kurzer Sinn.Wenn er so weiterlernt, dann kann er frühestens in einem Jahr mal versuchen den Test zu bestehen.
Deshalb haben wir uns überlegt dass er ein Sprachkursvisum für ungefähr 6 Monate beantragen könnte.Dann könnte er hier ordentlich Deutsch lernen, Deutschland kennenlernen, wir könnten zusammen sein, ich könnte ihm Dinge erklären die er nicht versteht und nach sechs Monaten Intensivsprachkurs könnte er den A1-Test in Kairo machen und dann das Visum zur FZF beantragen.

Das einzige Problem ist, dass wir kein Recht auf dieses Visum haben. Ein Besuchsvisum welches wir vor unserer Hochzeit beantragt haben wurde bereits abgelehnt.
Wie schätzt ihr die Chancen ein dafür, dass er ein Visum für einen Intensivsprachkurs bekommt?
Würde es helfen mit der zuständigen ABH zu sprechen, ich habe einmal mit einem Mann dort telefoniert und er schien sehr nett zu sein.

Liebe Grüße
Mango


Titel: Re: Sprachkursvisum in Deutschland für Ehemann
Beitrag von jetflyer am 10.02.2008 um 15:59:13
Hi Mango,

Ich bin ja kein Profi, aber ich schätze ehrlich die Chancen gegen Null!

Dein Mann hätte nach der Einreise als Dein Ehegatte einen Rechtsanspruch auf eine AE, der nur "abgeschwächt" würde mit ABH Argumentation: "Einreise mit falschem Visum", bzw. "nicht ausreichende Sprachkenntnisse Level A1"

Beides würde mit dir als deutschem Ehegatten kaum zu einer Ausweisung/Abschiebung reichen, u.U. könntet Ihr es auf einen jahrelangen Rechtsstreit ankommen lassen. (Wobei "Er" solange in D. wäre, vermutlich mit Duldung)

Daher vermute ich mal stark, das Ihr so ein Visum nicht bekommen würdet. Meine jetzige Frau wollte auch vor der Ehe in D. einen Sprachkurs machen und mich besser kennenlernen :)

Wurde mangels akzeptablem Grund bei uns auch abgelehnt.

Grüße
Jetflyer

Titel: Re: Sprachkursvisum in Deutschland für Ehemann
Beitrag von Mango am 10.02.2008 um 16:11:53
Aber wenn er den Kurs beenden würde dann wäre es ja kein Problem nochmal auszureisen, das richtige Visum  zur FZF zu beantragen und dann legal einzureisen oder?
Aber das ist denen wahrscheinlich egal.


Das heißt dann wohl, dass es mit einem Besuchsvisum auch nicht klappen wird.
Oh Mann dieser Sprachnachweis behindert seine Integration,wahrscheinlich wäre er ohne das neue Gesetz schon hier und spräche mehr Deutsch als jetzt in Ägypten mit Goethe-Kurs der unterirdisch schlecht war (ich war live dabei).

Es gibt also keine Möglichkeit ihn irgendwie hierher zu bringen um mit ihm Deutsch zu lernen?

Ich verzweifel hier grad irgendwie weil er dort nicht voran kommt und ich nicht weg kann und wir unnötig viel Zeit verlieren dadurch dass er dort eben keinen Intensivkurs machen kann.Zum Selbststudium sag ich nur soviel:Wenn ich im Selbststudium arabisch lernen müsste, wäre ich aufgeschmissen obwohl ich sehr leicht und schnell lerne.
Er ist schon seit 9 Jahren aus der Schule,wie soll er da selbst lernen?

Titel: Re: Sprachkursvisum in Deutschland für Ehemann
Beitrag von Muleta am 10.02.2008 um 16:16:43

Mango schrieb am 10.02.2008 um 16:11:53:
Es gibt also keine Möglichkeit ihn irgendwie hierher zu bringen um mit ihm Deutsch zu lernen?


Sprachkursvisum. Erfolgschancen bei der Botschaft: durchwachsen. Klage möglich und m.E. auch sinnvoll.

Muleta

Titel: Re: Sprachkursvisum in Deutschland für Ehemann
Beitrag von Mango am 10.02.2008 um 16:39:28
Ich denke eine Klage ist für uns nicht der richtige Weg.Die Klage ist teuer und vom Zeitraum her wahrscheinlich langwieriger als dort im Schneckentempo deutsch zu lernen.

Titel: Re: Sprachkursvisum in Deutschland für Ehemann
Beitrag von jetflyer am 10.02.2008 um 16:40:20

Zitat:
Klage möglich und m.E. auch sinnvoll.


Wobei Du dann auch auf die Gefahr, das es 1-2 Jahren für den Rechtsstreit dauern kann, hinweisen solltest  :(

Grüße
Jetflyer

Als praktischen Rat kann ich nur empfehlen, zu versuchen, das Du mit Ihm lernst. Es gibt wirklich gute Lenunterlagen , durchaus bezahlbar. Und Telefon über voip ermöglicht lange Gespräche zum Üben für wenig Geld. Es ist mühseelig, aber immer noch besser als nix zu tun...

Toi Toi Toi


Titel: Re: Sprachkursvisum in Deutschland für Ehemann
Beitrag von trixie am 10.02.2008 um 16:42:24

Muleta schrieb am 10.02.2008 um 16:16:43:
Sprachkursvisum. Erfolgschancen bei der Botschaft: durchwachsen. Klage möglich und m.E. auch sinnvoll.  


Das überrascht mich. Eine Klage ist immer möglich, aber sinnvoll?
Was für Gründe sollten für ein Sprachkursvisum in Deutschland sprechen. Die zitierten Probleme haben viele zu bewerkstelligen. Dazu stellt sich die Frage, wer für die Kosten des Sprachkursvisums trägt und die VE abgibt und den Ehemann sponsort.

trixie

Titel: Re: Sprachkursvisum in Deutschland für Ehemann
Beitrag von Muleta am 10.02.2008 um 16:59:05

Mango schrieb am 10.02.2008 um 16:39:28:
Ich denke eine Klage ist für uns nicht der richtige Weg.Die Klage ist teuer


Naja, Flugkosten, Telefonkosten... muss jeder selbst rechnen.


jetflyer schrieb am 10.02.2008 um 16:40:20:
Wobei Du dann auch auf die Gefahr, das es 1-2 Jahren für den Rechtsstreit dauern kann,


im Normalfall unter einem Jahr. Dagegen muss man halt rechnen, wie lange es dauert, bis die Person auf >A2-Niveau ist (denn ein solches wird für den A1-Test faktisch benötigt).


trixie schrieb am 10.02.2008 um 16:42:24:
Dazu stellt sich die Frage, wer für die Kosten des Sprachkursvisums trägt und die VE abgibt und den Ehemann sponsort.


VE halte ich für unnötig. Kosten des Sprachkurses? Naja, einen Tod muss man eben sterben... (der deutsche Partner natürlich!)

Muleta

Titel: Re: Sprachkursvisum in Deutschland für Ehemann
Beitrag von Mango am 10.02.2008 um 17:05:42
@ jetflyer

Klar ich hab ihm jetzt zwei Bücher besorgt mit denen Kinder Deutsch lernen können und dieses Testvorbereitungsbuch habe ich ihm auch besorgt.Am Telefon und übers Internet Deutsch zu lernen geht schlecht.Früher haben wir zusammen seine Hausaufgaben fürs GI erledigt aber weil die Verbindungsqualität sehr schlecht ist, muss man Dinge teilweise 5mal buchstabieren und das macht einen wahnsinnig vor allem wenn alles was man über Monate voneinander hat, das abendliche Telefongespräch ist.Ausserdem gibt es dort wo er arbeitet kein Internet, das heißt wir telefonieren übers Handy und das ist s..teuer.

Da muss es doch einen Weg geben?
Was ist wenn ich ins Ausland ziehe, (Erstwohnsitz nötig oder Zweitwohnsitz ausreichend?) dann von dort aus ein Visum zur FZF für dieses Land beantrage, dann könnte er doch dort einreisen und in den Schengen umherreisen wie er will, in dem jeweiligen Land oder sogar in Deutschland?? einen Sprachkurs machen und dann die FZF für Deutschland beantragen oder hat er dann wenn er z.B. für Italien einen Aufenthaltstitel hätte auch einen für Deutschland?


Hilfe! Es geht hier für uns um sehr viel und deshalb spiele ich auch alle Möglichkeiten durch.Ich will mein Studium nicht unterbrechen müssen und würde gerne jetzt meine Doktorarbeit beginnen aber das alles geht nicht solange mein Mann nicht hier ist und ich zwischen Famulaturen in der Klinik, Ägypten und meinem Studium hin und herspringen muss.


@ Muleta


wenn das ganze unter einem Jahr dauert könnte sich das für uns sogar lohnen.
Auf welche Kosten beläuft sich eine solche Klage ungefähr?
Springt die Rechtsschutzversicherung ein?Wie hoch sind die Chancen sowas zu gewinnen?
Das finanzielle ist eigentlich eher nicht das Problem, das Problem ist die Zeit.Wenn er hier einen Sprachkurs machen könnte könnte ich nebenbei meine Pflichtpraktika abarbeiten und meine Forschung für die Doktorarbeit beginnen.

Titel: Re: Sprachkursvisum in Deutschland für Ehemann
Beitrag von trixie am 10.02.2008 um 17:10:13

Muleta schrieb am 10.02.2008 um 16:59:05:
VE halte ich für unnötig

Warum sollte eine VE nicht notwendig sein?


Muleta schrieb am 10.02.2008 um 16:59:05:
der deutsche Partner natürlich!)  

Als Studentin???

trixie

Titel: Re: Sprachkursvisum in Deutschland für Ehemann
Beitrag von Mango am 10.02.2008 um 17:15:04
@ Trixie:

Wenn ich nur einmal die 11 Wochen Sommersemesterferien durcharbeiten könnte, dann wären die Sprachkurskosten das kleinste Problem.
Mein Problem ist ja gerade, dass ein Ferienjob oder auch Arbeit fürs Studium kaum möglich ist weil ich eben gern alle 2-3 Monate meinen Mann sehe (ist verständlich,oder).


Die VE wird mein Vater abgeben oder meine Mutter oder sonstwer, da gibts wirklich genug Personen meiner Familie die dazu finanziell fähig sind und ihn gut genug kennen um ihm dieses Vertrauen entgegenbringen zu können.


Das einzige Problem ist, dass dieses Visum nach Ermessen vergeben wird.

Titel: Re: Sprachkursvisum in Deutschland für Ehemann
Beitrag von Muleta am 10.02.2008 um 17:24:10

Mango schrieb am 10.02.2008 um 17:05:42:
wenn das ganze unter einem Jahr dauert könnte sich das für uns sogar lohnen.
Auf welche Kosten beläuft sich eine solche Klage ungefähr?
Springt die Rechtsschutzversicherung ein?


RSV kannst Du vergessen. Im schlimmsten Falle (1. Instanz mit Termin verloren): 363 EUR Gerichtskosten zzgl. Anwaltskosten (ca. 1000 - 3000 - je nach Anwalt...)


Zitat:
Wie hoch sind die Chancen sowas zu gewinnen?


es hat m.W. noch keiner am VG Berlin probiert. Kommt also drauf an, ob der Anwalt es dem Gericht vernünftig verargumentieren kann oder nicht. Ich sehe die Chancen jedenfalls deutlich höher als 50% - das nutzt im konkreten Einzelfall aber wenig (soviel Statistikkenntnisse wirst Du wohl haben.)


Zitat:
Das finanzielle ist eigentlich eher nicht das Problem, das Problem ist die Zeit.Wenn er hier einen Sprachkurs machen könnte könnte ich nebenbei meine Pflichtpraktika abarbeiten und meine Forschung für die Doktorarbeit beginnen.


na dann sollte man zumindest mal einen entsprechenden Antrag stellen - sonst kommt man nie weiter.


trixie schrieb am 10.02.2008 um 17:10:13:
Warum sollte eine VE nicht notwendig sein?


Regelfall oder Ausnahme - kommt also sehr stark auf den Einzelfall an.


Zitat:
Als Studentin???


es gibt nicht alles im Leben umsonst, auch nicht für Studenten. So ist das nun mal: wer mehr Geld hat, wird sich auch mehr kaufen können. Im übrigen: wer reisen kann, kann auch Sprachkurse bezahlen. Außerdem scheint das im konkreten Fall auch kein so dramatisches Problem zu sein.


Mango schrieb am 10.02.2008 um 17:15:04:
Das einzige Problem ist, dass dieses Visum nach Ermessen vergeben wird.


das ist nicht das Problem, sondern die Chance. Die "harten" Anforderungen sind da nämlich sehr viel niedriger als beim "Anspruch" auf ein Nachzugsvisum.

Muleta

Titel: Re: Sprachkursvisum in Deutschland für Ehemann
Beitrag von trixie am 10.02.2008 um 17:41:39

Muleta schrieb am 10.02.2008 um 17:24:10:
das ist nicht das Problem, sondern die Chance. Die "harten" Anforderungen sind da nämlich sehr viel niedriger als beim "Anspruch" auf ein Nachzugsvisum.

Aber genau das wurde hier schon öfters diskutiert, warum der Ausländer gerade in Deutschland einen Sprachkurs besuchen möchte und diesen nicht in der Heimat macht.

trixie

Titel: Re: Sprachkursvisum in Deutschland für Ehemann
Beitrag von Einbeck am 10.02.2008 um 17:58:35
Sprachkursvisum für Ehemann
Werde mal klarer und deutlicher in meinen Worten.
Immer wieder die Diskussionen um Deutschkenntnisse.

Mal die Fakten:
Der Ehemann will später in D leben (Deutsche Ehefrau wartet dort auf ihn), Daueraufenthalt in D angestrebt,
Zelte im Heimatland abgebrochen, Übersiedlung geplant -nur mangels Deutschkenntnissen und Visa noch nicht möglich--
Rückkehrwilligkeit und Rückkehrbereitschaft äußerst zweifelhaft
--als Ehepartner bei gelebter Ehe (bestehender ehelicher Lebensgemeinschaft) besteht Anspruch, ein gültiges Visa wäre im Ermessen unschreibbar in AE,
Vorraussetzung Deutschkenntnisse wäre bei Beantragung der AE bei der ABH ja erfüllt--

Sorry, der Kunde will doch FzF!! Und nichts anderes.
Machen wir uns doch bitte nichts vor, es geht einzig und alleine um Bequemlichkeiten, wo ist es einfacher und besser ist Deutsch zu lernen.
Sprachkursvisa für Ehemann, wäre egal wie man es darstellt, nur Umgehung des FzF Verfahrens. Sorry, so sehe ich die Dinge.

Sorry, die Chancen sind äußerst minimal bei diesem Sachverhalt ein solches Sprachkursvisa erhalten zu können.
Auch einer Klage würde ich wenig Aussicht auf Erfolg geben.
Erstens wegen Ermessen, zweitens wegen Rückkehrbereitschaft, drittens wegen falschen Visatyp richtig und gewollt  FzF etc.....
Bei korrekter Ermessensausübung ist da nicht viel zu machen, man würde ja dem Willen des Gesetzgebers unterlaufen.

Den Sprachkurs kann er auch in Ägypten machen, machen andere ja auch.

Titel: Re: Sprachkursvisum in Deutschland für Ehemann
Beitrag von Mango am 10.02.2008 um 18:04:04

Muleta schrieb am 10.02.2008 um 17:24:10:
das ist nicht das Problem, sondern die Chance. Die "harten" Anforderungen sind da nämlich sehr viel niedriger als beim "Anspruch" auf ein Nachzugsvisum.

Muleta



Meinst du damit, dass man dem "Problem" dass man über den Antrag zur FZF nicht mittels Ermesen entscheiden kann, die A1-Hürde entgegengesetzt hat?

Das ist zumindest meine Erklärung für das neue Gesetz.


@ Einbeck:

Das sehe ich nicht so.Klar ist unser Wunsch die FZF.Aber um die zu bekommen brauchen wir den Sprachkurs.
Wo ist das Problem den für uns leichteren Weg zu gehen?Ist das verboten?
Wir zahlen den Kurs und alle anfallenden Kosten selbst und fallen damit niemand zur Last.Wenn wirs uns leisten können, warum sollte er dann nicht hier Deutsch lernen.
Es ist auch nicht das falsche Visum.Er ist hier um einen Kurs zu machen.Danach will er die FZF und die kann er dann ganz regelkonform beantragen.

Also deine Argumentation wegen falschem Visum unterstellt mir lediglich den nicht beabsichtigten und nicht vorhandenen Visumsmissbrauch.

Und das wir einen einfacheren Weg wählen ist doch natürlich oder würde irgendjemand in einer Situation freiwillig den härteren Weg nehmen wenn es einen schönen gemeinsamen Weg gibt?

Ich finde es schon hart genug dass einem kurz nach der Hochzeit und geplanten FZF mal kurz ein neues Gesetz reingknallt wird.Da wähl ich dann nicht auch noch den schwersten Weg um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.

Titel: Re: Sprachkursvisum in Deutschland für Ehemann
Beitrag von Ernas am 10.02.2008 um 18:24:55
entschuldige Mango, aber das Sprachkursvisum ist jetzt, nach der Gesetzesaenderung genauso wenig eine Alternative fuer Euch, wie sie es auch vor der Gesetzesaenderung nicht gewesen waere. Es gibt keine Visastelle, die auf eine solche versteckte FZ eingehen wuerde oder eingegangen waere. Diesen Weg haben uebrigens schon viele versucht und nicht geschaft, auch die nicht, die dagegen geklagt haben.

Solange niemand dieses Gesetz aendert, muest Ihr Euch alle damit abfinden und aufhoeren zu jammern. Ihr muest Eure Partner im Ausland unterstuetzen, damit es ihnen so leicht wie moeglich faellt, so schnell es nur eben geht, bei euch zu sein. Es ist schwieriger als jeder gedacht hat und es dauert, aber am Ende steht, so hoffe ich, dass Glueck.

Titel: Re: Sprachkursvisum in Deutschland für Ehemann
Beitrag von Einbeck am 10.02.2008 um 18:31:25

Mango schrieb am 10.02.2008 um 18:04:04:
Das sehe ich nicht so.Klar ist unser Wunsch die FZF.Aber um die zu bekommen brauchen wir den Sprachkurs.
Wo ist das Problem den für uns leichteren Weg zu gehen?Ist das verboten?
Wir zahlen den Kurs und alle anfallenden Kosten selbst und fallen damit niemand zur Last.Wenn wirs uns leisten können, warum sollte er dann nicht hier Deutsch lernen.
Es ist auch nicht das falsche Visum.Er ist hier um einen Kurs zu machen.Danach will er die FZF und die kann er dann ganz regelkonform beantragen.  


@Mango
Warum diskutieren wer Recht hat? Wessen Argumentation besser ist.
Lohnt sich das?
Wenn er Sprachkursvisa möchte darf er es beantragen, dies wird man nicht verhindern.

Wenn man wie erwartet das Sprachkursvisa ablehnt, kann er remonstrieren und beim VG Berlin Klage erheben.
Würde mich auch interessieren wie das VG Berlin dann entscheidet,
wie gesagt Sprachkursvisa ist im Ermessen der Behörden,
bei korrekter Ausübung des Ermessens etc. und keine Ermessensfehler,
dazu weiter siehe mein vorheirgiges Posting, viel Glück...
Dauer des Verfahrens 1-2 Jahre.
Vorteil:
Man hätte ein Muster auf das sich später andere beziehen können, also nur los.

Nur eines einiges Erfahrung und Kenntnissen habe ich auch, bisher noch keine Klage beim VG verloren.
Einige Klagen und etwas mehr an Remonstrationen gehabt.
Kann Erfolgsaaussichten beurteilen.

Aber viellleicht solltest Du stellvertretend für viele andere eine Musterklage machen.
Solange das Klageverfahren läuft gibt es normalerweise übrigens auch kein Visa.

Sehe es auch mal Reallistisch und praktisch.

Titel: Re: Sprachkursvisum in Deutschland für Ehemann
Beitrag von Mango am 10.02.2008 um 18:38:55
Danke Ernas.

Am Anfang hab ich diese Gesetzesänderung leicht genommen, wir haben guter Dinge den Kurs am GI abgewartet und erst langsam wurde uns klar dass "einfachste  Sprachkenntnisse" nicht im Entferntesten so einfach zu erlernen waren wie wir dachten.
Die neuen Anforderungen belegen uns mit einem Riesendruck und Menschen die nicht in der Situation sind, können unser Problem nicht verstehen.
Wir sind ein ganz normales Ehepaar, wir sind keine Verbrecher und unser ganzes Leben dreht sich nur um den Sprachtest.Wir dürfen nicht zusammen sein.Wir können unseren Beruf/unser Studium nur eingeschränkt ausführen.Unser gesamtes Geld, unsere Zeit und unsere Gedanken fließen in die zermürbende Sprachkursproblematik, welche für uns nicht weit genug vorhersehbar war als das wir uns hätten rechtzeitig vorbereiten können und unsere gesamte Planung unseres zukünftigen Lebens von einem Moment auf den anderen zunichte gemacht hat.



@Einbeck:

Ich weiß dass du Recht hast und ein Visum nicht erteilt wird.
Ich wollte lediglich sagen, dass ich mir nicht vorwerfen lassen muss den einfachen Weg gehen zu wollen denn das ist völlig natürlich und auch nicht illegal.
Ausserdem wehre ich mich gegen den mir vorgeworfenen Visumsmissbrauch.Ich habe nicht vor ihn hierzubehalten nachdem er A1 erreicht hat.


Ansonsten habe ich jetzt verstanden, dass es keinen anderen Weg gibt als langsam Stück für Stück im Ausland ohne hinreichende Infrastruktur Deutsch zu lernen, diese Zeit getrennt zu verbringen und darauf zu warten dass das Leben beginnt wenn derTest bestanden ist.


Falls dann nicht wieder kurz vor Visumantrag ein neues Gesetz verabschiedet wird.

Titel: Re: Sprachkursvisum in Deutschland für Ehemann
Beitrag von Ernas am 10.02.2008 um 18:56:28

Mango schrieb am 10.02.2008 um 18:38:55:
Danke Ernas.

Am Anfang hab ich diese Gesetzesänderung leicht genommen, wir haben guter Dinge den Kurs am GI abgewartet und erst langsam wurde uns klar dass "einfachste  Sprachkenntnisse" nicht im Entferntesten so einfach zu erlernen waren wie wir dachten.
Die neuen Anforderungen belegen uns mit einem Riesendruck und Menschen die nicht in der Situation sind, können unser Problem nicht verstehen.

dass Ihr unter einem riesen Druck steht, glaube ich gerne und das kann man durchaus verstehen, auch wenn man nicht in der gleichen Lage ist. Man muss nur Mensch sein.

Zitat:
Wir sind ein ganz normales Ehepaar, wir sind keine Verbrecher und unser ganzes Leben dreht sich nur um den Sprachtest.Wir dürfen nicht zusammen sein.Wir können unseren Beruf/unser Studium nur eingeschränkt ausführen.Unser gesamtes Geld, unsere Zeit und unsere Gedanken fließen in die zermürbende Sprachkursproblematik, welche für uns nicht weit genug vorhersehbar war als das wir uns hätten rechtzeitig vorbereiten können und unsere gesamte Planung unseres zukünftigen Lebens von einem Moment auf den anderen zunichte gemacht hat.

das Ihr Verbrecher seid, hat niemand behauptet. Wenn Ihr Euch so behandelt fuehlt, ist das ein Problem, dass niemand aendern kann.
Es gibt hunderte, wenn nicht tausende in Eurer Situation. Ich kenne viele persoenlich und finde, dass diese Leute besser mit dem Problem klar kommen, als die meisten, die hier darueber schreiben. Das ist schon etwas iritierend. Was mich auch wundert, ist eigendlich nur, dass es soviele Antragsteller gibt, die diese Pruefung so schnell bestehen und andere brauchen Monate

Titel: Re: Sprachkursvisum in Deutschland für Ehemann
Beitrag von Einbeck am 10.02.2008 um 19:06:25

Mango schrieb am 10.02.2008 um 18:38:55:
Ausserdem wehre ich mich gegen den mir vorgeworfenen Visumsmissbrauch.Ich habe nicht vor ihn hierzubehalten nachdem er A1 erreicht hat.
 

Seit Ende Mai bist Du Mitglied bei info4alien.de
Du bist wie ich alten Postings entnehme seit 2. August 2007 in Ägypten veheiratet.
Dein Ehemann lernt seit September beim GI Deutsch so steht es in alten Beiträgen.
Der Anspruch: ..von Gesetzesänderung überrascht.....
gut reagiert wenn Dein man seit September Deutsch lernt

Visaantrag schon gestellt?

Zu Visamissbrauch.....
sage dazu nur, wenn er dann in D wäre,........
man kann es ja probieren, das Recht hat einen Antrag zu stellen und verlieren kann man wenig,
einfach mal Antrag auf AE stellen, das einzige was passieren kann ist das abgelehnt wird.

Ne, glaube mir Erfahrungen haben wir aus der Praxis, dies höre ich täglich bei
Schengen Visa, der Spruch ... natürlich bleibe ich nicht, verlängere ich nicht etc.....
will nur besuchen.... sorry, Erfahrungen und Praxis, Realität nicht aus den Augen verlieren.

Titel: Re: Sprachkursvisum in Deutschland für Ehemann
Beitrag von Mango am 10.02.2008 um 19:07:01
Mit dem Ausdruck Verbrecher möchte ich beschreiben, dass es für uns wie eine Strafe ist die wir eigentlich nicht verdient haben, weil wir nichts Illegales getan haben.
In meinem Umfeld und meiner Familie spreche ich nicht viel über dieses Problem, kann gut sein, dass sie auch denken, dass ich damit gut zurechtkomme.
Außerdem gibt es sicher viele die mehr Geld haben oder auch ärmer sind, näher am Kurs oder weiter weg wohnen, begabter sind, oder nicht.
Vergleiche mit Menschen die das Ganze leichter nehmen sind hier denke ich unangebracht.
Hier hab ich im Übrigen nur darüber geschrieben, weil die meisten garnicht wissen was der A1-Test bedeutet, der im Übrigen nicht dem Level A1 entspricht.

Aber egal.Von mir aus ist das Thema jetzt beendet.Ich wollte nicht jammern sondern  erklären was Deutsch lernen in einem unterentwickeltem Land bedeutet.
Ich wollte keinen Visumsmissbrauch begehen, sondern einen Weg finden das Problem zusammen anzugehn statt getrennt mittels Telefon.

@ Einbeck:


Wir wussten schon seit Ende Juni bzw. Anfang Juli, dass vielleicht ein Gesetz verabschiedet wird, welches Sprachkenntnisse (welcher Art auch immer) verlangt.
Wir haben dann begonnen Vokabeln zu lernen, was jedoch in Anbetracht der geforderten Leistungen ein Tropfen auf den heißen Stein war.
Kurz nach der Hochzeit hat dann auch der Herr Köhler unterschrieben.
Wie genau das mit den Kenntnissen dann funktionieren soll (Level,Prüfung,Kurs) konnte noch keiner sagen.
Nachdem ich dann auf der deutschen Botschaft nachfragte ob jetzt bei dem Termin meines Mannes schon Kenntnisse nachgewiesen werden müssen, weil auf der Webseite noch nichts erwähnt war, schrieb mir die Mitarbeiterin, dass mein Mann seinen Termin nicht wahrnehmen braucht, da er ohne Zertifikat den Antrag nicht abgeben kann.
Hätte ich nicht angerufen, wäre mein Mann 24 Stunden umsonst Bus gefahren, weil er weder benachrichtigt wurde noch die Webseite aktuell war.

Ein Antrag wurde also noch nicht gestellt,geht ja auch noch nicht.

Titel: Re: Sprachkursvisum in Deutschland für Ehemann
Beitrag von trixie am 10.02.2008 um 19:41:27

Mango schrieb am 10.02.2008 um 19:07:01:
Außerdem gibt es sicher viele die mehr Geld haben oder auch ärmer sind, näher am Kurs oder weiter weg wohnen, begabter sind, oder nicht.

Wenn man sich ein Sprachvisum mit einer entsprechenden Anzahl von Stunden leisten kann und gleichzeitig seinen Job in Ägypten aufgeben kann; also keine Einnahmen aber nur Ausgaben hat, kann ich nicht begreifen, warum man nicht auch in Ägypten einen Full-Time Sprachkurs besuchen kann, auch wenn man dafür auswärts wohnen muß.

Wenn er die Begabung nicht hat, die deutsche Sprache in einer angemessenen Zeit zu lernen, wird es in ihm Deutschland auch nicht leichter fallen. Hier kommen neben dem Sprachkurs auch noch andere -ablenkende - Faktoren hinzu, die das Lernen nicht leichter machen.

trixie

Titel: Re: Sprachkursvisum in Deutschland für Ehemann
Beitrag von Mango am 10.02.2008 um 20:13:35
Weil es dort keinen Fulltime-Sprachkurs gibt der für völlige Anfänger geeignet ist.Die Lehrerin im GI meinte der Intensivkurs der im Moment angeboten wird sei für Leute die keine Vorkenntnisse haben ungeeignet viel zu schnell und eigentlich für Leute die schon Deutsch sprechen und es auffrischen wollen oder sich auf eine Prüfung vorbereiten wollen.
Ein Fulltime-Kurs in Kairo wäre teurer als ein Sprachkurs in Deutschland und gleichzeitig wäre er nicht bei mir.
Darum gehts, ich will nämlich auch hier in Deutschland vorankommen,meinen Dr. machen,in den Ferien jobben etc. Wenn er hier wäre könnte ich wenigstens hier mal am Stück Praktika beenden, forschen...und müsste nicht immer planen wann ich jetzt wieder eine Lücke für Ägypten einschieben kann um meinen Mann mal 2 Wochen zwischendurch zu sehen, mein Mann ist mein Leben und nicht meine Ferien und jetzt kann man nichtmal diese Ferien zusammen genießen weil man immer denkt: Oh nein wir müssen lernen...


Zu den ablenkenden Faktoren: Die hat er dort auch und außer seinem Lehrer der nicht aus seiner Stadt kommt spricht da kein Mensch Deutsch.
Hier könnte er sprechen üben, Leute sprechen hören,Fragen stellen etc.


Ich will da jetzt auch nicht länger drüber diskutieren, es hilft ja eh nicht weiter.Meine Fragen sind geklärt und dafür war der thread da.

Titel: Re: Sprachkursvisum in Deutschland für Ehemann
Beitrag von Muleta am 11.02.2008 um 08:03:40

Einbeck schrieb am 10.02.2008 um 17:58:35:
Mal die Fakten:
Der Ehemann will später in D leben (Deutsche Ehefrau wartet dort auf ihn), Daueraufenthalt in D angestrebt,
Zelte im Heimatland abgebrochen, Übersiedlung geplant -nur mangels Deutschkenntnissen und Visa noch nicht möglich--
Rückkehrwilligkeit und Rückkehrbereitschaft äußerst zweifelhaft
--als Ehepartner bei gelebter Ehe (bestehender ehelicher Lebensgemeinschaft) besteht Anspruch, ein gültiges Visa wäre im Ermessen unschreibbar in AE,
Vorraussetzung Deutschkenntnisse wäre bei Beantragung der AE bei der ABH ja erfüllt--

Sorry, der Kunde will doch FzF!! Und nichts anderes.


der Familiennachzug ist aber aus rechtlichen Gründen unmöglich. Um die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen ist der Sprachkurs geplant. Nichts anderes gilt für im Übrigen für Leute, die Deutschkenntnisse erwerben wollen, um z.B. später in Deutschland zu arbeiten oder hier zu studieren.

Das Sprachkursvisum würde im Zweck völlig leerlaufen, wenn man nur die extrem langfristige Perspektive nimmt. Denn aus welchem Grunde sollte man dann überhaupt Sprachkursvisa zulassen? Ein relevanter und schwerwiegender Grund, um hier Deutsch zu lernen, ist doch gerade eine langfristige Perspektive in D.


Zitat:
Machen wir uns doch bitte nichts vor, es geht einzig und alleine um Bequemlichkeiten, wo ist es einfacher und besser ist Deutsch zu lernen. ...  Den Sprachkurs kann er auch in Ägypten machen, machen andere ja auch.


ich sehe darin keine reine Bequemlichkeit. Sprachkursvisa sind im Gesetz explizit vorgesehen. Es ist auch nicht Sinn des Gesetzes, die Ehegatten auf Krampf lange voneinander getrennt zu halten, sondern nur eine möglichst schnelle Integration zu sichern. Das ist mit einem selbstbezahlten Intensivsprachkurs in D absolut möglich.

Deine Argumentation ("Bequemlichkeit", "geht auch im Heimatland") könntest Du pauschal jedem Antragsteller für ein Sprachkursvisum entgegen halten.


Zitat:
Sorry, die Chancen sind äußerst minimal bei diesem Sachverhalt ein solches Sprachkursvisa erhalten zu können.
Auch einer Klage würde ich wenig Aussicht auf Erfolg geben.


Klage dürfte notwendig werden, die Chancen sehe ich eher günstig.


Zitat:
Erstens wegen Ermessen,


auf die (vollständigen) Ermessenserwägungen wäre ich gespannt wie ein Flitzebogen...

Muleta

Titel: Re: Sprachkursvisum in Deutschland für Ehemann
Beitrag von Mono am 11.02.2008 um 09:18:08
Ob das Erlernen der einfachen sprachlichen Grundlagen auf den niederen A1-Niveau seit September letzten Jahres wegen das Unvermögen der Sprachlehrerin oder aber des ‚Lernenden’ bislang nicht möglich war, kann ich nicht beurteilen. Das vom Goethe-Institut angebotene E-Learning-Programm

http://209.85.129.104/search?q=cache:iGKEISO7hB0J:www.goethe.de/lrn/prj/fnu/dln/a1/eld/deindex.htm+e-learning+goethe+institut&hl=de&ct=clnk&cd=1&gl=de&client=firefox-a

scheidet anscheinend wegen der unstabilen Internet-Qualität aus. Ein Sprachvisum für Deutschland zu bekommen, scheint eher unwahrscheinlich. Wie wäre es stattdessen mit einem Sprachkursus in Österreich? Dort wäre dein Mann ebenfalls in einer deutschsprachigen Umgebung, häufige Besuche wären eher möglich als in Ägypten, und der Verdacht, das FzF-Visum solle evtl. umgangen werden, kommt gar nicht erst auf.

Mono

Titel: Re: Sprachkursvisum in Deutschland für Ehemann
Beitrag von trixie am 11.02.2008 um 09:56:33

Mono schrieb am 11.02.2008 um 09:18:08:
Wie wäre es stattdessen mit einem Sprachkursus in Österreich?  

Österreich verlangt auch eine VE und die könnte nur ein in Österreich lebender Bürger abgeben.

trixie

Titel: Re: Sprachkursvisum in Deutschland für Ehemann
Beitrag von Ernas am 11.02.2008 um 10:00:01

Muleta schrieb am 11.02.2008 um 08:03:40:
der Familiennachzug ist aber aus rechtlichen Gründen unmöglich. Um die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen ist der Sprachkurs geplant. Nichts anderes gilt für im Übrigen für Leute, die Deutschkenntnisse erwerben wollen, um z.B. später in Deutschland zu arbeiten oder hier zu studieren.

Das Sprachkursvisum würde im Zweck völlig leerlaufen, wenn man nur die extrem langfristige Perspektive nimmt. Denn aus welchem Grunde sollte man dann überhaupt Sprachkursvisa zulassen? Ein relevanter und schwerwiegender Grund, um hier Deutsch zu lernen, ist doch gerade eine langfristige Perspektive in D.


ich sehe darin keine reine Bequemlichkeit. Sprachkursvisa sind im Gesetz explizit vorgesehen. Es ist auch nicht Sinn des Gesetzes, die Ehegatten auf Krampf lange voneinander getrennt zu halten, sondern nur eine möglichst schnelle Integration zu sichern. Das ist mit einem selbstbezahlten Intensivsprachkurs in D absolut möglich.

Deine Argumentation ("Bequemlichkeit", "geht auch im Heimatland") könntest Du pauschal jedem Antragsteller für ein Sprachkursvisum entgegen halten.


Klage dürfte notwendig werden, die Chancen sehe ich eher günstig.



auf die (vollständigen) Ermessenserwägungen wäre ich gespannt wie ein Flitzebogen...

Muleta

hi Muleta,
es ist, wie alles, eine Frage der Argumentation. Es duerfte in diesem Fall schwer fallen, einen Entscheider zu ueberzeugen, dass hier lediglich ein Sprachkurs mit spaeterer Rueckkehr ins Heimatland geplant ist. Mangos Argumentation past da auf alle Faelle nicht. Ich denke hier, nach den vorliegenden Daten urteilend, dass ein Antrag auf ein Visum fuer einen Sprachkurs, abgelehnt wird. Der Hintergrund ist hier nicht Arbeit oder Studium in Deutschland, und selbst da gibt es keinen Rechtsansprunch auf ein solches Visum, sondern das Umgehen der Vorschriften fuer eine FZ. Diesem Argument wird sich auch kein Richter verschliessen, da die Voraussetzung nun einmal die Deutschkenntnisse vor der Einreise sind. Der angestrebte Sprachkurs in Deutschland kommt dann ja, im Rahmen des Integrationskurses, nach der Einreise.
Sieht mir ermessensfehlerfrei aus der Gedankengang.

Titel: Re: Sprachkursvisum in Deutschland für Ehemann
Beitrag von thom am 11.02.2008 um 11:39:29
...dann mal anders argumentiert:
Wenn der Mann hier auf Dauer leben und arbeiten will, wieso sollte ausgerechnet er von einem selbstfinanzierten Intensivsprachkurs-Aufenthalt und damit der besten Vorbereitungsform ausgeschlossen werden?
Der Gesatzgeber möchte die kulturellen und beruflichen Integrationsmöglichkeiten, die Selbständigkeit der Gatten durch die Sprachanforderungen verbessern und verlangt von ihnen vor einer FZF entsprechend hohe Investitionen.
Diese Anforderungen werden durch einen selbstfinanzierten Intensivsprachkurs-Aufenthalt in besonders aufwendiger und erfolgversprechender Weise erfüllt.
Einen Ehegatten von dieser aufwendigen Vorbereitung auf Arbeit/Beruf/Daueraufenthalt auszuschließen wegen der naturgemäß nur bedingten (kurzfristigen) Rückkehrbereitschaft, wäre absurd und widerspäche den Zielsetzungen des Gesetzes.

Titel: Re: Sprachkursvisum in Deutschland für Ehemann
Beitrag von trixie am 11.02.2008 um 11:48:40

thom schrieb am 11.02.2008 um 11:39:29:
Einen Ehegatten von dieser aufwendigen Vorbereitung auf Arbeit/Beruf/Daueraufenthalt auszuschließen wegen der naturgemäß nur bedingten (kurzfristigen) Rückkehrbereitschaft, wäre absurd und widerspäche den Zielsetzungen des Gesetzes.  

Wenn der Gesetzgeber die Möglichkeit, die Sprachkenntnisse in Deutschland zu erwerben, gewollt hätte, wäre das auch im Gesetz bzw. in den Verordnungen oder Anwendungshinweisen verankert worden, bzw. gäbe Ausnahmeregelungen bei der Unmöglichkeit die Sprachkenntnisse im Heimatland des Ausländers zu erlernen.

trixie

Titel: Re: Sprachkursvisum in Deutschland für Ehemann
Beitrag von Muleta am 11.02.2008 um 12:40:18

schrieb am 11.02.2008 um 10:00:01:
Der Hintergrund ist hier nicht Arbeit oder Studium in Deutschland, und selbst da gibt es keinen Rechtsansprunch auf ein solches Visum, sondern das Umgehen der Vorschriften fuer eine FZ. ... Der angestrebte Sprachkurs in Deutschland kommt dann ja, im Rahmen des Integrationskurses, nach der Einreise.
Sieht mir ermessensfehlerfrei aus der Gedankengang.


ich kann Deinen Erwägungen nicht entnehmen, dass Du die besondere Situation des Antragstellers und seine berechtigten Interessen an einem möglichst schnellen Erwerb von Deutschkenntnissen überhaupt berücksichtigt hast.

Im Übrigen darf ich mal darauf hinweisen, dass der Gesetzgeber nicht explizit Deutschkenntnisse vor der Einreise gefordert hat, sondern sich diese Anforderung nur mittelbar § 6 Abs. 4 Satz 2 AufenthG ergibt. Eine (immer wieder postulierte) Sperrwirkung bei mehreren möglichen Aufenthaltszwecken gibt der Gesetzestext auch nicht her.


trixie schrieb am 11.02.2008 um 11:48:40:
Wenn der Gesetzgeber die Möglichkeit, die Sprachkenntnisse in Deutschland zu erwerben, gewollt hätte, wäre das auch im Gesetz bzw. in den Verordnungen oder Anwendungshinweisen verankert worden, bzw. gäbe Ausnahmeregelungen bei der Unmöglichkeit die Sprachkenntnisse im Heimatland des Ausländers zu erlernen.


das Sprachkursvisum ist m.E. die gesetzlich geregelte Ausnahme. Ob das nun Willen des Gesetzgebers oder Konstruktionsfehler war, ist letztlich egal.


thom schrieb am 11.02.2008 um 11:39:29:
...dann mal anders argumentiert:
Wenn der Mann hier auf Dauer leben und arbeiten will, wieso sollte ausgerechnet er von einem selbstfinanzierten Intensivsprachkurs-Aufenthalt und damit der besten Vorbereitungsform ausgeschlossen werden?


eben. Das ist bei einer Ablehnung im Ermessen zu berücksichtigen und ich kann mir nicht vorstellen, wie man das ermessensfehlerfrei hinkriegen will.

Muleta

Titel: Re: Sprachkursvisum in Deutschland für Ehemann
Beitrag von Ernas am 11.02.2008 um 15:13:24

Muleta schrieb am 11.02.2008 um 12:40:18:
ich kann Deinen Erwägungen nicht entnehmen, dass Du die besondere Situation des Antragstellers und seine berechtigten Interessen an einem möglichst schnellen Erwerb von Deutschkenntnissen überhaupt berücksichtigt hast.

ich denke mal, dass diese Situation nichts besonderes in sich hat. In dem Land, um das es hier geht, gibt es nicht nur ein GI, sondern auch div. Sprachschulen. Ein Grund, die geforderten Deutschkenntnisse, aus diesem Grund in Deutschland erlernen zu muessen, liegt nicht vor


Zitat:
Im Übrigen darf ich mal darauf hinweisen, dass der Gesetzgeber nicht explizit Deutschkenntnisse vor der Einreise gefordert hat, sondern sich diese Anforderung nur mittelbar § 6 Abs. 4 Satz 2 AufenthG ergibt. Eine (immer wieder postulierte) Sperrwirkung bei mehreren möglichen Aufenthaltszwecken gibt der Gesetzestext auch nicht her.

es heist im Gesetz aber immerhin: ist zu erteilen, wenn 2. der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Dies ist bei derzeitiger Rechtslage, interpretativ, vor der Einreise, da das D-Visum bereits als AE zu werten ist. Daher auch die Erlasslage, dass die Deutschkenntnisse vor Antragstellung nachzuweisen sind. Wir sollten jetzt auch nicht das GG bemuehen, da bisher nur Meinungen zur Verbindung AufenthG und GG verbreitet wurden, aber noch keine Verfassungsurteile. Bis dahin und auch danach, bleibt alles beim alten, es sei denn, dass Gericht entscheidet gegen den Gesetzgeber.



Zitat:
das Sprachkursvisum ist m.E. die gesetzlich geregelte Ausnahme. Ob das nun Willen des Gesetzgebers oder Konstruktionsfehler war, ist letztlich egal.

Es ist eine Ausnahme, aber ohne Anspruch und in diesem Fall auch nicht anwendbar, da es sich hier um eine tatsaechliche FZ handelt, wie man ja auch Mangos Argumentation entnehmen kann. Es waere, schon einmal vorab, der falsche Antrag



Zitat:
eben. Das ist bei einer Ablehnung im Ermessen zu berücksichtigen und ich kann mir nicht vorstellen, wie man das ermessensfehlerfrei hinkriegen will.

Muleta

ich gehe hier mal ganz einfach dran. Ich schaue mir an, was mir hier vorliegt und weiss, dass es sich eigendlich um eine FZ handelt und nicht um einen Sprachkurs. Der Antrag ist abzulehnen, da versucht wird, unter Umgehung der bestehenden Vorschriften, einen anderen Aufenthaltszweck zu erlangen. Die Voraussetzungen fuer eine FZ sind aber noch nicht gegeben, also waere auch dieser Antrag, nachdem er angenommen wurde, abzulehnen.


Titel: Re: Sprachkursvisum in Deutschland für Ehemann
Beitrag von thom am 11.02.2008 um 15:15:35
Zur (hier immer wieder postulierten) Sperrwirkung:
Falls der FZF nichts entgegensteht außer mangelhaften Deutschkenntnissen, kann ein Sprachkursaufenthalt gar kein Umgehungstatbestand sein und insofern auch nicht gesperrt werden. Was sollte denn umgangen werden?
Die sonstigen Prüfungen (Dokumente, Scheinehe, Einreisesperre..) müssten unabhängig durchgeführt werden, wenn der Gatte, statt ein GI-Zertifikat vorzulegen, ein Sprachkursvisum beantragt.

Das einzig denkbare, aber sehr unwahrscheinliche und insofern rechtlich wohl irrelevante Problem entstünde, wenn der Gatte trotz Intensivsprachkurs, Partner und deutschsprachiger Umgebung nicht hinreichend lernt und dann verlängern oder gar wieder ausreisen müsste.
thom

Titel: Re: Sprachkursvisum in Deutschland für Ehemann
Beitrag von Mango am 11.02.2008 um 15:29:57
Ich finde es unglaublich, dass mir immer und immer wieder unterstellt wird ich wolle die FZF umgehen.
Nein,liebe Leute die will ich nicht umgehen und ich will auch keine Vorschriften missachten.


Ich hoffe das war jetzt soweit verständlich.

So auf dieser Grundlage:

Der Kurs ist ein Teil den ich zur FZF brauche.Es erscheint mir in Anbetracht unserer Situation (mein Studium,meine Doktorarbeit,unser Eheleben,deutsches Umfeld,Beginn der Integration)
am sinnvollsten den Kurs hier zu absolvieren und danach die FZF zu beantragen.Finanziell wäre das für uns kein Problem und dafür dass wir in der Zeit der Vorbereitung auf einen dauerhaften Aufenthalt zusammenarbeiten können gebe ich gerne all mein Erspartes, nicht jedoch für einen schlechten Kurs in Kairo bei dem wir uns nicht sehen und der Lernerfolg zweifelhaft ist.
Schade dass ein Ausländer der hier studieren möchte ein Visum zum Erlernen der Sprache eher erteilt bekommt als meinem Mann, denn beide möchten das Gleiche nämlich längere Zeit in Deutschland verbringen.


@Ernas:nenn mir doch mal bitte die diversen Sprachschulen, aber bitte nur die, die südlich von Safaga liegen und im red sea Streifen denn diverse Sprachschulen die one way über drei Stunden von meinem Mann entfernt sind, sind für ihn (berufstätig) nicht relevant.
Die unzureichende Infrastruktur erwähnte ich bereits.

Titel: Re: Sprachkursvisum in Deutschland für Ehemann
Beitrag von trixie am 11.02.2008 um 15:31:33

thom schrieb am 11.02.2008 um 15:15:35:
Falls der FZF nichts entgegensteht außer mangelhaften Deutschkenntnissen, kann ein Sprachkursaufenthalt gar kein Umgehungstatbestand sein und insofern auch nicht gesperrt werden. Was sollte denn umgangen werden?  

Wenn das nun so einfach wäre, könnte man statt dem Visum zur FZF immer ein Sprachvisum (auf welches ja kein Anspruch besteht) beantragen und somit lange Wartezeiten bei den Kursträgern und langwierige Anfahrtswege oder sonstige Probleme vermeiden. Das dürfte sicherlich nicht im Sinne des Gesetzgebers sein.


Zitat:
denn diverse Sprachschulen die one way über drei Stunden von meinem Mann entfernt sind, sind für ihn (berufstätig) nicht relevant.

Diesen Einwand kann ich nun gar nicht verstehen. Wenn es deinem Mann möglich ist, die Arbeit in Ägypten zu kündigen, damit er in Deutschland einen Sprachkurs besuchen kann, warum ist dies in Ägypten nicht möglich, um vor Ort einen Sprachkurs zu besuchen?


trixie

Titel: Re: Sprachkursvisum in Deutschland für Ehemann
Beitrag von Mango am 11.02.2008 um 15:36:03
@ Trixie:

Wieso sollte es nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, dass lange Wartezeiten,schwere Anfahrten zu Kursen und sonstige widrige Umstände umgangen werden können?

Wurde das Gesetz deiner Meinung nach verabschiedet um es binationalen Ehepaaren schwerer zu machen und sie möglichst in Schwierigkeiten zu bringen?

Also ich dachte die Sprachkenntnisse sollten zur Integrationshilfe sein und wie integriert man sich am besten?
Im Land selbst beim Erlernen der Sprache und damit es auch Nichtbetroffenen nicht schadet auf eigene Kosten mittels Sprachkursvisum.


Ich sagte bereits warum er seinen Job kündigen kann um hier effizient Deutsch zu lernen, nebenbei Deutschland und mein Familienleben kennenzulernen, bei mir und meiner Familie zu leben und dies jedoch nicht tun kann um in einem zweitklasssigen oder noch schlechteren Kurs in einer fremden Stadt allein Deutsch zu lernen (oder auch nicht zu lernen) ohne dabei Deutschland,mich oder mein Umfeld sehen zu können.
Das ist verständlich oder?

Und leider ist südlich von Safaga am Küstenstreifen nur noch Wüste.Aber wenn jemand da nen tollen Kurs kennt, ich bin dankbar für jeden Tip.




Titel: Re: Sprachkursvisum in Deutschland für Ehemann
Beitrag von trixie am 11.02.2008 um 15:44:28

Mango schrieb am 11.02.2008 um 15:36:03:
Wurde das Gesetz deiner Meinung nach verabschiedet um es binationalen Ehepaaren schwerer zu machen und sie möglichst in Schwierigkeiten zu bringen?


Ein Ausschnitt aus dem kompletten Wortlaut des Gestzes sagt doch schon aus um was es geht:


Zitat:
... Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung ...



Mango schrieb am 11.02.2008 um 15:36:03:
Also ich dachte die Sprachkenntnisse sollten zur Integrationshilfe sein und wie integriert man sich am besten?  

Diese Argumentation läßt sich doch auch besser unten Bürgern bringen als besagter obiger Ausschnitt aus dem Gesetzesüberschrift.  ;)

Aber dein Mann soll es einfach mit dem Sprachkursvisum probieren. Was hat er denn zu verlieren? Die Kosten und der Aufwand sind es sicherlich wert. Wäre schön, wenn du uns das Ergebnis darüber berichten würdest.

trixie

Titel: Re: Sprachkursvisum in Deutschland für Ehemann
Beitrag von Einbeck am 11.02.2008 um 16:07:19
Diskutieren können wir hier noch endlos, dann sollte man den Thread aber ins Userforum verlegen.
Denn rechtlich oder zum Sachverhalt ist nichts Neues zu erwarten.

Wir diskutieren doch nur noch die Auslegung von Gesetztexten und deren Sinn, bzw. den willen des Gesetzgebers.

Wenn der Gesetzgeber gewollt hätte, das man die Sprachkenntnisse für FzF zum Ehegatten  per Sprachkursvisa in D erwerben kann , ob allgemein, als Ausnahme- oder Haärtefallregelung, dann hätte er dies auch so irgendwo formuliert, steht aber nirgens, auch nicht in Ausführungshinweise etc. pp....

Ist in der Sache auch klar warum?
Art. 6 GG schützt die Ehe, wird eine eheliche Lebensgemeinschaft in D gelebt,
wer glaubt da wirklich das der Ehemann eines Deutschen dann nach Beendigung des Sprachkurses und bei bestehenden Anspruch (Erfüllung aller Voraussetzungen) auf AE zur Nachholung eines Visaverfahrens, vorallem wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind ( ein Visaverfahren das dann überhaupt keinen Sinn  mehr macht, nur "Schikane" wäre) freiwillig ausreisen würde.
Jeder würde erstmal einen Antrag bei der ABH stellen, dann Widerspruch dann Klage.

Mango kann es ja versuchen, einen Präsidenzfall schaffen, mit Remonstration und Klage, allen drum und dran. Dann hätten wir auch unser Gerichtsurteil und bräuchten hier weniger zu diskutieren.

Titel: Re: Sprachkursvisum in Deutschland für Ehemann
Beitrag von Ernas am 11.02.2008 um 16:52:04

Mango schrieb am 11.02.2008 um 15:29:57:
Ich finde es
@Ernas:nenn mir doch mal bitte die diversen Sprachschulen, aber bitte nur die, die südlich von Safaga liegen und im red sea Streifen denn diverse Sprachschulen die one way über drei Stunden von meinem Mann entfernt sind, sind für ihn (berufstätig) nicht relevant.
Die unzureichende Infrastruktur erwähnte ich bereits.


ich denke, dass wir das hier nicht erneut diskutieren muessen, denn die Situation mit den Sprachenschulen ist hinreichend bekannt. Auch die Argumente Entfernung und Berufstaetigkeit. Dies erscheint dem Gesetzgeber, mit Blick auf das Ziel, alles als zumutbar. Staatsangehoerige anderer Laender haben diese Moeglichkeiten nicht. Die Leute dort mussen ihre Sprachkenntnisse aus dem Internet oder der Audiocasette erwerben. Dies waere auch noch eine Moeglichkeit fuer deinen Mann, da koennte er sogar noch weiterhin arbeiten und die Pruefung dann beim GI in Kairo machen um dann den FZ-Antrag zu stellen.
Ich poste hier so strickt, um aufzuzeigen, was auf den Einzelnen zukommt und das er/sie entsprechend planen koennen. Dafuer ist so ein Forum ja wohl da.
Meine eigene Meinung spare ich mir hier, da diese niemandem weiterhelfen wuerde.

Titel: Re: Sprachkursvisum in Deutschland für Ehemann
Beitrag von Tippi am 11.02.2008 um 17:14:03

Einbeck schrieb am 11.02.2008 um 16:07:19:
Diskutieren können wir hier noch endlos, dann sollte man den Thread aber ins Userforum verlegen.
Denn rechtlich oder zum Sachverhalt ist nichts Neues zu erwarten.  


Hier ist wohl alles Wichtige aufgezeigt worden.

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