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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Internat. Fuehrerschein https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1202343372 Beitrag begonnen von derreisende am 07.02.2008 um 01:16:12 |
Titel: Internat. Fuehrerschein Beitrag von derreisende am 07.02.2008 um 01:16:12
Hi @ all, leider in der Suche nichts zu dem Thema gefunden..
meine Frau hat einen internat. Fuehrerschein, in Vzla ausgestellt. Innert 6 Monaten muss sie einen Deutschen FS machen. Welcher Zeitraum gilt fuer die Gueltigkeit des Alten - 6 Monate von Einreise oder 6 Monate von Beginn der Aufenthaltsgenehmigung?? |
Titel: Re: Internat. Fuehrerschein Beitrag von Ralf am 07.02.2008 um 09:14:15 derreisende schrieb am 07.02.2008 um 01:16:12:
Kein Wunder, hier ist ja auch kein Führerschein- Forum. ;) Dort wirst du wohl eher fündig: KLICK! |
Titel: Re: Internat. Fuehrerschein Beitrag von ronny am 07.02.2008 um 09:16:03
Hallo,
dies hier habe ich bei dem großen deutschen Automobilclub mit den vier Buchstaben gefunden: Zitat:
Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Internat. Fuehrerschein Beitrag von Mono am 07.02.2008 um 09:40:12 derreisende schrieb am 07.02.2008 um 01:16:12:
"Kein Mensch muss müssen." (Lessing -Nathan der Weise) Nach Ablauf von sechs Monaten ab Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes benötigt deine Frau zum Führen eines Kfz in Deutschland eine deutsche Fahrerlaubnis. Als ordentlicher Wohnsitz gilt der Ort, in dem ein Führerscheininhaber wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder - im Falle eines Führerscheininhabers ohne berufliche Bindungen - wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen dem Führerscheininhaber und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, d.h. während mindestens 185 Tagen im Kalenderjahr, wohnt. Ich nehme an, deine Frau hat persönliche Bindungen zu dir vor Ort gleich nach ihrer Einreise erkennen lassen ;), so dass die 6-Monats-Frist ab der Einreise zu berechnen ist. Das "Umschreiben" setzt das Bestehen der theoretischen und praktischen Fahrprüfung voraus, innerhalb von drei Jahren ohne Ausbildungspflicht. Mono |
Titel: Re: Internat. Fuehrerschein Beitrag von derreisende am 08.02.2008 um 00:27:10
vielen Dank fuer die Antworten.
Auch Quatsch, als Tourie darf sie hier rumgurksen und wenn sie hier wohnt muss sie die Pruefungen ablegen - aber na ja Gesetze halt. Liebe Gruesse und nochmal Danke |
Titel: Re: Internat. Fuehrerschein Beitrag von ronny am 08.02.2008 um 07:31:50 derreisende schrieb am 08.02.2008 um 00:27:10:
Hallo, dem deutschen Autoverkehr wäre mit der anderen Lösung (keiner darf hier mit ausl. FE rumgurksen) sicher auch mehr gedient ;) Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Internat. Fuehrerschein Beitrag von Mikael321 am 08.02.2008 um 10:17:33 ronny schrieb am 08.02.2008 um 07:31:50:
Michael |
Titel: Re: Internat. Fuehrerschein Beitrag von fons am 08.02.2008 um 10:20:38
O.K. denke es dürfte alles gesagt sein. Bevor das
schräg abdriftet... :closed |
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