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Beitrag begonnen von derreisende am 07.02.2008 um 01:16:12

Titel: Internat. Fuehrerschein
Beitrag von derreisende am 07.02.2008 um 01:16:12
Hi @ all, leider in der Suche nichts zu dem Thema gefunden..
meine Frau hat einen internat. Fuehrerschein, in Vzla ausgestellt.
Innert 6 Monaten muss sie einen Deutschen FS machen. Welcher Zeitraum gilt fuer die Gueltigkeit des Alten - 6 Monate von Einreise oder 6 Monate von Beginn der Aufenthaltsgenehmigung??

Titel: Re: Internat. Fuehrerschein
Beitrag von Ralf am 07.02.2008 um 09:14:15

derreisende schrieb am 07.02.2008 um 01:16:12:
Hi @ all, leider in der Suche nichts zu dem Thema gefunden..

Kein Wunder, hier ist ja auch kein Führerschein-
Forum. ;)

Dort wirst du wohl eher fündig: KLICK!

Titel: Re: Internat. Fuehrerschein
Beitrag von ronny am 07.02.2008 um 09:16:03
Hallo,

dies hier habe ich bei dem großen deutschen Automobilclub mit den vier Buchstaben gefunden:


Zitat:
Führerscheine aus Ländern, die nicht der EU oder dem EWR-Bereich angehören, müssen seit dem 1.1.1999 spätestens 6 Monate nach Begründung des „ordentlichen Wohnsitzes“ in Deutschland umgeschrieben werden.   Es gelten dieselben Voraussetzungen für den Erwerb im Ausland hinsichtlich der 185-Tage-Klausel wie bei den Führerscheinen aus EU- und EWG-Staaten. Eine Verlängerung der 6-Monatsfrist ist möglich, wenn der Führerscheininhaber glaubhaft macht, dass er den „ordentlichen Wohnsitz“ nicht länger als 12 Monate im Inland haben wird.


Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Internat. Fuehrerschein
Beitrag von Mono am 07.02.2008 um 09:40:12

derreisende schrieb am 07.02.2008 um 01:16:12:
Innert 6 Monaten muss sie einen deutschen FS machen.  

"Kein Mensch muss müssen." (Lessing -Nathan der Weise)

Nach Ablauf von sechs Monaten ab Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes benötigt deine Frau zum Führen eines Kfz in Deutschland eine deutsche Fahrerlaubnis.

Als ordentlicher Wohnsitz gilt der Ort, in dem ein Führerscheininhaber wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder - im Falle eines Führerscheininhabers ohne berufliche Bindungen - wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen dem Führerscheininhaber und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, d.h. während mindestens 185 Tagen im Kalenderjahr, wohnt.

Ich nehme an, deine Frau hat persönliche Bindungen zu dir vor Ort gleich nach ihrer Einreise erkennen lassen  ;), so dass die 6-Monats-Frist ab der Einreise zu berechnen ist. Das "Umschreiben" setzt das Bestehen der theoretischen und praktischen Fahrprüfung voraus, innerhalb von drei Jahren ohne Ausbildungspflicht.

Mono

Titel: Re: Internat. Fuehrerschein
Beitrag von derreisende am 08.02.2008 um 00:27:10
vielen Dank fuer die Antworten.

Auch Quatsch, als Tourie darf sie hier rumgurksen und wenn sie hier wohnt muss sie die Pruefungen ablegen - aber na ja Gesetze halt.

Liebe Gruesse und nochmal Danke

Titel: Re: Internat. Fuehrerschein
Beitrag von ronny am 08.02.2008 um 07:31:50

derreisende schrieb am 08.02.2008 um 00:27:10:
Auch Quatsch, als Tourie darf sie hier rumgurksen und wenn sie hier wohnt muss sie die Pruefungen ablegen - aber na ja Gesetze halt.  


Hallo,

dem deutschen Autoverkehr wäre mit der anderen Lösung (keiner darf hier mit ausl. FE rumgurksen) sicher auch mehr gedient ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Internat. Fuehrerschein
Beitrag von Mikael321 am 08.02.2008 um 10:17:33

ronny schrieb am 08.02.2008 um 07:31:50:
dem deutschen Autoverkehr wäre mit der anderen Lösung (keiner darf hier mit ausl. FE rumgurksen) sicher auch mehr gedient ;)
Wie bei allen praktischen Tätigkeiten, sind wohl nur zwei Sachen wichtig. Talent und Training . Bestimmt nicht, welche Behörde den Schein ausgestellt hat. (Deutsche oder Ausländische) Die 5 Fahrstunden und die Prüfung die meine Frau in Deutschland gemacht hat, haben sie sicher nicht zu einer besseren Autofahrerin gemacht. Die täglichen 100 km zur Arbeit hin und zurück, schon. Leider ist es so, das in Deutschland nur das Papier zählt was man hat (auch im Beruflichen bereich), und nur in zweiter Linie die tatsächliche Leistung.


Michael

Titel: Re: Internat. Fuehrerschein
Beitrag von fons am 08.02.2008 um 10:20:38
O.K. denke es dürfte alles gesagt sein. Bevor das
schräg abdriftet...

:closed

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