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Beitrag begonnen von Reggae-man am 10.12.2007 um 12:17:14

Titel: Aufenthalt nach Kündigung eines Aupair-Vertrags
Beitrag von Reggae-man am 10.12.2007 um 12:17:14
Hallo,

Ich habe folgendes Problem.
Meine Freundin ist Aipair und sie hat(bzw hatte) ein Aupairvisa,das ist zum 28.01 gültig ist.Ich hab jetzt das Problem das sie ihren Aupair-Job gekündigt hat und jetzt, so viel ich weiß nur noch 2 Wochen in Deutschland bleiben darf.

Ist das richtig?

Wir wollen am 11. Januar in Dänemark heiraten und wir haben auch schon alle Papiere und Termin steht auch schon fest.

Was können wir jetzt tun um die 2-3 Wochen zu überbrücken ??? Da muß es doch ne Möglichkeit geben,oder?
Können wir ein Heiratsvisum beantragen ?

Gruß
Thoddy




Titel: Re: Aufenthalt nach Kündigung eines Aupair-Vertrags
Beitrag von Noahpapa am 10.12.2007 um 12:37:52
Warum führst Du nicht deinen alten Fred weiter:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1153140373/15
ist doch sicherlich die selbe Person und das gleiche Anliegen?

Irgendwie bekomme ich  ::) wenn ich den Ursprungsfred lese. Bin absolut verwirrt.

Thoddy schrieb am 14.09.2006 um 17:04:11:
Was sagt ihr dazu ?Brauchen die das wirklich alles ? Ich will
in Deutschland heiraten.



Titel: Re: Aufenthalt nach Kündigung eines Aupair-Vertrags
Beitrag von trixie am 10.12.2007 um 12:49:02
Ob die AE nach Beendigung der Au-Pair Tätigkeit automatisch erlischt, hängt davon ab, ob daran eine Nebenbestimmung wie "...erlischt mit Beendigung der Au-Pair Tätigkeit..." enthalten ist.
Sollte eine solche Nebenbestimmung fehlen, besteht die AE weiter, solange bis die ABH diese aufgrund des Wegfalls des Aufenthaltsgrundes rückbefristet.
Solange die ABH vom Ende der Beschäftigung nichts weiß (deine Freundin ist nicht verpflichtet, das Beschäftigungsende zu melden), passiert gar nichts.

Ein Heiratsvisum könnte deine Freundin nur in ihrem Heimatland beantragen, was die vorherige Ausreise zur Folge hätte.

Wenn nun die ABH durch die Au-Pair-Familie vom Beschäftigungsende erfährt, wird sie ohnedies auf deine Freundin zukommen. Dort solltet ihr den Sachverhalt erklären. Ich denke, dass man sich nicht gegen die Heiratspläne stellt und euch Schwierigkeiten macht.


Zitat:
ist doch sicherlich die selbe Person und das gleiche Anliegen?

Das ist eigentlich unwahrscheinlich, da diese Person laut seinen Angaben im November 2006 Deutschland wieder hätter verlassen müssen.


Zitat:
kenyanisches Au-Piar Mädel heiraten
17.07.2006 um 14:46:12      Hallo,

Was muß man alles tun um ein Au-Pair Mädchen aus Kenya zu heiraten ?
Ist das kompliziert und ist das Teuer ?
Ich kenne Sie noch nicht sooo lange,wir verstehen uns aber sehr gut
,aber Sie muß in 4 Monaten wieder zurück.


Wenn man aber ein Herz für junge kenianische Frauen hat, sucht man eben eine andere.  ;D


trixie

Titel: Re: Aufenthalt nach Kündigung eines Aupair-Vertrags
Beitrag von maki am 10.12.2007 um 12:53:51

Thoddy schrieb am 10.12.2007 um 12:17:14:
Ich hab jetzt das Problem das sie ihren Aupair-Job gekündigt hat und jetzt, so viel ich weiß nur noch 2 Wochen in Deutschland bleiben darf.  

Woher stammt die Info dass sie nur noch 2 Wochen hierbleiben darf?

Von der ABH?

Titel: Re: Aufenthalt nach Kündigung eines Aupair-Vertrags
Beitrag von trixie am 10.12.2007 um 13:00:17

maki schrieb am 10.12.2007 um 12:53:51:
Woher stammt die Info dass sie nur noch 2 Wochen hierbleiben darf?
 

Das könnte die Frist sein, die die ABH der Frau zur Ausreise gegeben hat.

trixie

Titel: Re: Aufenthalt nach Kündigung eines Aupair-Vertrags
Beitrag von maki am 10.12.2007 um 13:04:14
Deswegen die Frage trixie ;)

Wenn diese "Info" (=Aufforderung das Gebiet der BRD zu verlassen) von der ABH kommt, ist eigentllich alles schon gelaufen, d.h.: keine Hochzeit in Deutschland oder Dänemark vor der nochmaligen Ausreise und eines Visa verfahrens.

Titel: Re: Aufenthalt nach Kündigung eines Aupair-Vertrags
Beitrag von Noahpapa am 10.12.2007 um 13:27:36

trixie schrieb am 10.12.2007 um 12:49:02:
Das ist eigentlich unwahrscheinlich, da diese Person laut seinen Angaben im November 2006 Deutschland wieder hätte verlassen müssen.
Wenn man aber ein Herz für junge kenianische Frauen hat, sucht man eben eine andere.  ;Dtrixie

Ja, Trixie hätte aber schau mal hier:

Thoddy schrieb am 18.09.2007 um 18:04:50:
Hallo,
...1 Jahr später...also mittlerweile sind wir uns sehr sicher das wir heiraten wollen.Es läuft alles sehr gut.Zur zeit versuchen wir geld zu sparen um dann,wenn wir genug haben, zusammen nach kenia zu ziehen.Zuerst wollen wir aber erstmal heiraten weil ihr visum im januar abläuft.
Da ich mich jetzt in der letzten Zeit nicht mehr so mit dem heiraten beschäftigt habe,wollte ich euch mal ein paar Sachen fragen.Als erstes brauche ich ja die Bescheinigung das sie nicht verheiratet ist.


Deswegen  ::)

Titel: Re: Aufenthalt nach Kündigung eines Aupair-Vertrags
Beitrag von Der_Jimi am 10.12.2007 um 16:09:39

Wie jetzt - zwei Jahre Au Pair??


Titel: Re: Aufenthalt nach Kündigung eines Aupair-Vertrags
Beitrag von Esra am 10.12.2007 um 23:11:31

schrieb am 10.12.2007 um 16:09:39:
Wie jetzt - zwei Jahre Au Pair??


Das sehe ich häufiger. Ein Jahr Deutschland, ein Jahr Österreich. Dann wieder Sprachkurs in Deutschland. Es scheint legal und möglich zu sein.

Esra

Titel: Re: Aufenthalt nach Kündigung eines Aupair-Vertrags
Beitrag von trixie am 10.12.2007 um 23:52:55

Esra schrieb am 10.12.2007 um 23:11:31:
Ein Jahr Deutschland, ein Jahr Österreich.  

Der Gedanke mit einer Au-Pair Tätigkeit im deutschsprachigen Ausland kam mir auch, wobei ich die Schweiz ausschließen würde. Da der TS nichts über seine lokale Herkunft verlauten lässt, habe ich mich an dieser Spekulation vorerst nicht beteiligt.

Vielleicht erfahren wir aber noch des Rätsels Lösung.

trixie

Titel: Re: Aufenthalt nach Kündigung eines Aupair-Vertrags
Beitrag von Reggae-man am 11.12.2007 um 16:25:43
Hallo,

Also,um ehrlich zu sein, es handelt sich nicht um die gleiche,aus meinem alten Thread.Aber das ist ja jetzt auch egal.
Sie hat ihren Au-Pair-Vertag gekündigt,was natürlich ein Fehler war.Wir haben bis jetzt noch nix von der ABH bekommen,aber ihre Ex-Gastfamilie hat sie darauf hingewiesen das sie jetzt nur noch 2 Wochen in Deutschland bleiben darf.Und sie waren auch bei ABH und haben sie abgemeldet.

Sie war in zuletzt in München als Aupair.Jetzt ist sie hier bei mir In Rheinland-Pfalz(Kreis Daun).Und wir waren heute beim Einwohnermeldeamt
und habe sie Angemeldet und auch hier bei der ABH.

Die ABH hat mir gesagt das es höchstwahrscheinlich keine Möglichkeit gibt
die Ausreise zu verhindern.Außerdem wollen die erstmal ihre papiere aus München haben und die haben gesagt das dauert mindestens 7 Tage oder
länger......

Ich weis wirklich nicht was ich noch machen kann.Gibt es da keine Möglichkeit.Ich bin zur Zeit wieder Arbeitslos.

Gruß

Thoddy



Titel: Re: Aufenthalt nach Kündigung eines Aupair-Vertrags
Beitrag von trixie am 11.12.2007 um 16:31:49

Thoddy schrieb am 11.12.2007 um 16:25:43:
Außerdem wollen die erstmal ihre papiere aus München haben und die haben gesagt das dauert mindestens 7 Tage oder
länger......  

Damit hättest du ein paar Tage Zeit gewonnen. Die ABH wird ihr dann eine Frist zur Ausreise geben. Wenn du Glück hast, ist die Frist nach euerem Hochzeitstermin.
Wenn nicht, müßtest du anwaltschaftliche Hilfe in Anspruch nehmen, wenn die Angelegenheit zeitlich zu knapp wird.

trixie

Titel: Re: Aufenthalt nach Kündigung eines Aupair-Vertrags
Beitrag von Noahpapa am 11.12.2007 um 16:54:03

Thoddy schrieb am 11.12.2007 um 16:25:43:
Ich weis wirklich nicht was ich noch machen kann.Gibt es da keine Möglichkeit.Ich bin zur Zeit wieder Arbeitslos.


Zu der gehighlighten Frage würde ich empfehlen:
Leben sortieren, die junge Dame wieder nach Hause fahren lassen, nachdenken was DU (IHR) wirklich möchtet, und dann klappt's auch mit dem FZV und mit der neuen Arbeitsstelle. Wie wir Ostfriesen sagen: Eines nach dem anderen.

Ich erinnere an:


Noahpapa schrieb am 10.12.2007 um 12:37:52:
Zitat von Reggae-man am 14.09.2006 um 15:04:11:
Was sagt ihr dazu ?Brauchen die das wirklich alles ? Ich will
in Deutschland heiraten.
 

Gruss aus der Sonne
@trixie: Du bekommst von mir die gläserne Kugel am goldenen Band ;)

Titel: Re: Aufenthalt nach Kündigung eines Aupair-Vertrags
Beitrag von Reggae-man am 12.12.2007 um 11:19:46
@ trixie

Hallo,bist Du sicher das ich jetzt abwarten kann,bis ein Schreiben von der
Ausländerbehörde bekomme und das die Frist erst dann beginnt ?

Könnte ich dann evl. Wiederspruch einlegen,mit der Begründung das sie ihrer
Letzten Familie schlecht behandelt wurde( was auch stimmt)?

Ich habe unter diesem Link noch folgendes gefunden:

http://www.frag-einen-anwalt.de/1-Woche-vor-Heirat-wird-Visum-ung%C3%BCltig-gestempelt__f33858.html

Sie sollten nun folgendermaßen vorgehen. Gegen den Widerruf/ Rücknahme des Aufenthaltstitels sollte Ihre Freundin Widerspruch schriftlich per Einschreiben/ Rückschein bei der Behörde einlegen.

Der Widerspruch gegen diesen Verwaltungsakt hat keine aufschiebende Wirkung gemäß § 84 II AufenthG, das bedeutet, die Wirkung des Widerrufs bleibt trotz des Widerspruchs bestehen. Deshalb muss bei Gericht ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gestellt werden. Wird diesem Antrag stattgegeben, so ist der Aufenthalt Ihrer Freundin zumindest bis zum Ablauf der Gültigkeit des Aufenthaltstitels rechtmäßig.

Günstig wäre es, wenn dann in diesem Zeitraum die Eheschließung stattfinden könnte. Nach der Eheschließung genießt Ihre Freundin auch ohne gültigen Aufenthaltstitel besonderen Abschiebungsschutz nach § 56 Nr. 4 AufenthG

Könnte ich genauso vorgehen ?
Könnte ich veruchen ein Touristenvisa zu beantragen ?

Da ihr Visa noch nicht ungültig gestempelt wurde,könnte ich dann evl. jetzt schon nach Dänemark einreisen und dann am 11 januar heiraten? Währe die Ehe dann Rechtskräftig?

mfg
Thoddy

Titel: Re: Aufenthalt nach Kündigung eines Aupair-Vertrags
Beitrag von Saxonicus am 12.12.2007 um 12:28:27

Thoddy schrieb am 12.12.2007 um 11:19:46:
Könnte ich dann evl. Wiederspruch einlegen,mit der Begründung das sie ihrer
Letzten Familie schlecht behandelt wurde( was auch stimmt)?


In Absprache mit der Aupair-Agentur wäre ein Wechsel der Gastfamilie sicher möglich gewesen.


Zitat:
Könnte ich versuchen ein Touristenvisa zu beantragen ?


Wieso Du ? Das müßte sie schon selber machen aber
ein Visum kann man nur vom Ausland aus beantragen.


Titel: Re: Aufenthalt nach Kündigung eines Aupair-Vertrags
Beitrag von trixie am 12.12.2007 um 15:27:26

Thoddy schrieb am 12.12.2007 um 11:19:46:
Hallo,bist Du sicher das ich jetzt abwarten kann,bis ein Schreiben von der
Ausländerbehörde bekomme und das die Frist erst dann beginnt ?  

Die AE ist so lange gültig, bis sie von der ABH rückbefristet wird, oder deiner Freundin einen Termin zur Ausreise gegeben hat.


Thoddy schrieb am 12.12.2007 um 11:19:46:
Könnte ich dann evl. Wiederspruch einlegen,mit der Begründung das sie ihrer
Letzten Familie schlecht behandelt wurde( was auch stimmt)?  

Das würde aber am Sachverhalt nichts ändern. Unabhängig davon, könnte die Au-Pair-Familie Negatives über deine Freundin zu Protokoll bringen.


Thoddy schrieb am 12.12.2007 um 11:19:46:
Könnte ich veruchen ein Touristenvisa zu beantragen ?  

Das könnte deine Freundin nur im Heimatland, unter den entsprechenden Voraussetzungen beantragen (VE usw.).


Thoddy schrieb am 12.12.2007 um 11:19:46:
könnte ich dann evl. jetzt schon nach Dänemark einreisen  


... das ist noch ok.


Thoddy schrieb am 12.12.2007 um 11:19:46:
dann am 11 januar heiraten?

... das würde evtl. auch noch funktionieren.
Wenn vorher ihre AE rechtskräftig rückbefristet wurde und die Dänen nicht informiert sind, dass sie sich zum Zeitpunkt der Eheschließung illegal in Dänemark aufhält, habt ihr Glück gehabt.

Auch wenn die Ehe rechtskräftig wäre, dürfte sie nicht mehr nach Deutschland einreisen, weil sie für Deutschland keinen rechtsgültigen Aufenthaltstitel hat. Sie wäre somit illegal in Deutschland.


Saxonicus schrieb am 12.12.2007 um 12:28:27:
In Absprache mit der Aupair-Agentur wäre ein Wechsel der Gastfamilie sicher möglich gewesen.  

Aber sicherlich nicht für den Zeitraum von vier Wochen.  ;)

trixie


Titel: Re: Aufenthalt nach Kündigung eines Aupair-Vertrags
Beitrag von Reggae-man am 12.12.2007 um 15:44:39
Kann man das Visa nicht in ein Touristenvisa umwandeln? Ich mein ich hätte da
mal so was gelesen?

Was genau heißt rückbefristet wird?

Also in ihren Pass steht drin das das die Aufenthaltserlaubnis erlischt wenn die Aupairtätigkeit beendet wird.



Titel: Re: Aufenthalt nach Kündigung eines Aupair-Vertrags
Beitrag von Janey am 12.12.2007 um 16:07:25
Hallo,


Thoddy schrieb am 12.12.2007 um 15:44:39:
Also in ihren Pass steht drin das das die Aufenthaltserlaubnis erlischt wenn die Aupairtätigkeit beendet wird.


Somit ist sie bereits jetzt ohne gültige AE im Bundesgebiet. Eine Einreise nach Dänemark wäre ebenso illegal wie die anschließende Wiedereinreise nach Deutschland.

Am besten wäre es, sie kauft sich ein Ticket für die Ausreise in ihre Heimat und holt sich anschließend eine Grenzübertrittsbescheinigung bei ihrer ABH.
Anschließend könnt ihr in ihrem Heimatland heiraten und sie beantragt bei der dt. Botschaft ein Visum zur FZF.

Zweite Möglichkeit wäre die Beantragung eines Visums zur Eheschließung und ihr heiratet in Dtl. Hier muss allerdings in Form einer VE nachgewiesen werden, dass der Lebensunterhalt zwischen Einreise und Eheschließung sichergestellt ist.

Gruß, J.  ;)

Titel: Re: Aufenthalt nach Kündigung eines Aupair-Vertrags
Beitrag von trixie am 12.12.2007 um 16:19:17

Thoddy schrieb am 12.12.2007 um 15:44:39:
Also in ihren Pass steht drin das das die Aufenthaltserlaubnis erlischt wenn die Aupairtätigkeit beendet wird.  


... und warum kommen so elemtare Infos immer erst zum Schluß?  >:( >:(

In meiner Antwort # 2 hatte ich bereits darauf hingewiesen.  ;)

Somit kannst du alles vorher geschriebene vergessen und nur noch Janey's Rat befolgen.

trixie

Titel: Re: Aufenthalt nach Kündigung eines Aupair-Vertrags
Beitrag von Reggae-man am 13.12.2007 um 15:36:23
Aber wir haben bis jetzt noch nix bekommen von der Ausländerbehörde und ihr Visa ist auch noch nicht ungültig gestempelt worden.

Kann man dann jetzt nix mehr unternehmen ?


Titel: Re: Aufenthalt nach Kündigung eines Aupair-Vertrags
Beitrag von maki am 13.12.2007 um 15:57:57

Thoddy schrieb am 13.12.2007 um 15:36:23:
Kann man dann jetzt nix mehr unternehmen ?  

Du hast aber schon die Antworten gelesen, oder?

Titel: Re: Aufenthalt nach Kündigung eines Aupair-Vertrags
Beitrag von trixie am 13.12.2007 um 16:03:46

Thoddy schrieb am 13.12.2007 um 15:36:23:
Aber wir haben bis jetzt noch nix bekommen von der Ausländerbehörde und ihr Visa ist auch noch nicht ungültig gestempelt worden.  

Die AE - nicht Visum - muß nicht mehr ungültig gestempelt werden, weil es bereits erlöschen ist.
Die Aufforderung zur Ausreise der jetzt zuständigen ABH wird sicherlich nicht mehr lange auf sich warten lassen.


Thoddy schrieb am 13.12.2007 um 15:36:23:
Kann man dann jetzt nix mehr unternehmen ?  

Doch! Ausreisen!  >:(

trixie

Titel: Re: Aufenthalt nach Kündigung eines Aupair-Vertrags
Beitrag von Muleta am 13.12.2007 um 16:19:24

Thoddy schrieb am 13.12.2007 um 15:36:23:
Kann man dann jetzt nix mehr unternehmen ?


ich kann mich da an einen Fall erinnern, in dem so eine Sache noch mit der Berücksichtigung von Resturlaub in Verbindung mit einem gar nicht ohne weiteres kündbaren Vertrag geradegebogen werden konnte. Das setzt aber 1.) den guten Willen der Gasteltern voraus und birgt 2.) hinsichtlich einer hier geplanten Heirat in Dänemark völlig unübersehbare Folgerisiken. Also bleibt nur der Weg, schnellstmöglich (max. 6-8 Wochen) in Deutschland zu heiraten, sofern die nötigen Papiere beschaffbar sind. Ansonsten ist Ausreise angesagt.

Muleta

Titel: Re: Aufenthalt nach Kündigung eines Aupair-Vertrags
Beitrag von trixie am 13.12.2007 um 16:25:35

Muleta schrieb am 13.12.2007 um 16:19:24:
Also bleibt nur der Weg, schnellstmöglich (max. 6-8 Wochen) in Deutschland zu heiraten, sofern die nötigen Papiere beschaffbar sind.

Dürfte bei einer kenianischen Staatsbürgerin nicht so einfach zu schaffen sein; vermutlich deshalb der Ausweg nach Dänemark.

trixie

Titel: Re: Aufenthalt nach Kündigung eines Aupair-Vertrags
Beitrag von Reggae-man am 13.12.2007 um 17:16:21
Naja,aber die Gastältern haben sie ja schon in München abgemeldet.Das kann
man ja bestimmt nicht so einfach Rückgängig machen,selbst wenn sich sie irentwie übereden könnte,ihr noch Urlaub zu gewähren,oder?

Ab wann gilt dann die 2 Wochen Frist? Ab den Tag an dem der Vertrag beendet wurde oder erst ab den tag wenn wir etwas bekommen von der Ausländerbehörde?




Titel: Re: Aufenthalt nach Kündigung eines Aupair-Vertrags
Beitrag von Muleta am 13.12.2007 um 17:53:48

Thoddy schrieb am 13.12.2007 um 17:16:21:
Ab wann gilt dann die 2 Wochen Frist? Ab den Tag an dem der Vertrag beendet wurde oder erst ab den tag wenn wir etwas bekommen von der Ausländerbehörde?


es gibt keine 2-Wochen-Frist. Schlag Dir das aus dem Kopf.

Muleta

Titel: Re: Aufenthalt nach Kündigung eines Aupair-Vertrags
Beitrag von Reggae-man am 14.12.2007 um 13:13:08
Ok,da es wohl wirklich keine andere Möglichkeit gibt,wird meine Freundin jetzt ausreisen.Und wir werden dann in Kenya heiraten.

Brauch sie den eine GÜB um aus Deutschland auszureisen? Oder kann ich den flug jetzt buchen?


Titel: Re: Aufenthalt nach Kündigung eines Aupair-Vertrags
Beitrag von Reggae-man am 17.01.2008 um 12:33:00
Hallo,

Meine Freundin ist jetzt zurück nach Kenya.Deshalb wollen wir jetzt da heiraten,in Nairobi.
Allerdings habe ich jetzt schon wieder ein neues Problem.Ich brauche mein Heiratsfähigkeitszeugnis. Und um das zu bekommen brauche ich ein Document in dem steht das sie nicht verheiratet ist.

Die Ehefähigkeitsbescheinigung,die sie beantragen kann ist ja normalerweise dafür gedacht um im Ausland(Deutschland) zu heiraten.
Gibt es noch andere Möglichkeiten bzw. Documente mit der sie für das deutsch Standesamt nachweisen kann dass sie nicht verheiratet ist?

Gruß
Thoddy


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