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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung??
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Beitrag begonnen von sunny77 am 27.10.2007 um 23:12:44

Titel: Einbürgerung??
Beitrag von sunny77 am 27.10.2007 um 23:12:44
Ich bekomme zur Zeit leider Hartz4 :( und würde trotzdem die deutsche Staatsbürgerschat beantragen.Ich bin hier geboren und habe ein Kind von 1Jahr,was auch die deutsche staatsbürgerschaft besitzt.Was meint ihr? soll ich trotzdem mal einen Antrag stellen??
danke

Titel: Re: Einbürgerung??
Beitrag von sunny77 am 27.10.2007 um 23:14:51
sorry habe grade erst gesehen das meine Frage hier falsch ist hätte weiter unten fragen müssen......... ;)



[edit]Wurde an die passende Stelle verschoben.[/edit]

Titel: Re: Einbürgerung??
Beitrag von Ralf am 28.10.2007 um 18:38:30

sunny77 schrieb am 27.10.2007 um 23:12:44:
Was meint ihr?

Ich meine, dass hier viel zu wenige Infos stehen, als
dass man die Frage sinnvoll beantworten könnte.

Sofern ansonsten ein Anspruch auf Einbürgerung nach
§ 10 StAG besteht, kann ein Antrag durchaus auch
beim Bezug von "Hartz 4" erfolgreich sein, wenn der
Grund für die Inanspruchnahme der öffentlichen
Mittel vom Einbürgerungsbewerber nicht selbst
zu vertreten ist.

Titel: Re: Einbürgerung??
Beitrag von Odysseus am 28.10.2007 um 20:06:30
Geh am besten mal zu einer der nächsten Sprechstunden zu Deinem zuständigen Sachbearbeiter der EBH, der wird dir genau sagen können, wie hoch bei ihm die Trauben hängen.
Es kommt bei dieser Entscheidung immer auf den Einzelfall an: Seit wann bist Du arbeitslos, wodurch, wie intensiv bewirbst Du Dich, Was ist mit dem Vater des Kindes...?? Fragen über Fragen - konkreter als Dein Sachbearbeiter wird Dir keiner Auskünfte geben können.

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