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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Verweigerung der Einverständniserklärung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1191486293 Beitrag begonnen von hilbert4 am 04.10.2007 um 10:24:53 |
Titel: Verweigerung der Einverständniserklärung Beitrag von hilbert4 am 04.10.2007 um 10:24:53
Liebe Forumsteilnehmer!
Können Sie uns helfen? Wir sind in einer etwas schwierigen Situation: Ich bin Deutscher und arbeite in München an der Uni. Seit sechs Jahren habe ich eine russische Lebensgefährtin, die zwei Kinder, 9 und 13 Jahre alt, hat. Lena lebt in Rußland. Meine Arbeit an der Uni macht es mir möglich, gelegentlich ein Semester in Rußland bei meiner Lebensgefährtin zu verbringen, die Tätigkeit meiner Lebensgefährtin wiederum macht es ihr möglich, den Sommer über mit einem Touristenvisum und natürlich mit den beiden Söhnen bei mir in München zu verbringen. So leben wir seit Jahren. Nun ist Lena schwanger und wird in etwa einem halben Jahr unser Kind zur Welt bringen. Wir haben uns nun entschieden spätestens kurz nach der Geburt des Kindes nach Deutschland umzuziehen, um hier zu leben - natürlich mit allen Kindern. Unser gemeinsames Kind wird eine deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, und die Mutter hat dadurch einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Aufenthaltsgesetz. Soweit ich weiß, braucht Lena als russische Staatsangehörige zuvor ein sogenanntes nationales Visum. Die beiden (russischen) Söhne können mit der Mutter einreisen (§ 32 Abs. 1 Nr. 2 AufentG). Aber nun unser großes Problem: Um das nationale Visum zu erhalten, wird im dortigen Generalkonsulat in Novosibirsk eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung des Vaters der (russischen) Kinder zur ständigen Ausreise der Kinder verlangt. Und diese Einverständnis bekommen wir von ihm nicht, obwohl er sich seit Jahren nicht um die Kinder kümmert. Was können wir tun? Wir haben uns informiert: Eine Sorgerechtsentscheidung wird kaum möglich sein. Verschiedene Anwälte haben davon abgeraten, es würde ein langwieriger, ziemlich aussichtsloser Prozeß in Gang gesetzt werden. Und fällt die Entscheidung negativ aus, so erhalten wir erst recht keine Einverständnis mehr, nicht einmal mehr für den Sommerurlaub. Gibt es alternativ eine Ermessensmöglichkeit über unser deutsches Kind? Können vielleicht die russischen Kinder mit der/dem deutschen Schwester/Bruder ausreisen, ohne daß eine Einverständnis des Vaters vorliegt? Vielen Dank für Ihre Hilfe Lena und Christian |
Titel: Re: Verweigerung der Einverständniserklärung Beitrag von tomy am 04.10.2007 um 11:06:31 hilbert4 schrieb am 04.10.2007 um 10:24:53:
Viele Paare in deiner Lage, bieten dem Vater Geld für sein Einverständniss an. Aber vorsicht, er kann die Erklärung auch wiederufen . Eine anderen Weg, sehe ich leider nicht. Der deutsche Staat wird sich nicht der Mithilfe bei eine Kindesentziehung schuldig machen. Tom PS: Wie ist das denn bisher mit den Schengen Visum für die Kinder gelaufen ? Da muss der Vater ja auch zustimmen ! |
Titel: Re: Verweigerung der Einverständniserklärung Beitrag von tomy am 04.10.2007 um 12:48:54 mr-mom schrieb am 04.10.2007 um 12:22:13:
Tom PS. Du hast Post ! (PM) |
Titel: Re: Verweigerung der Einverständniserklärung Beitrag von mr-mom am 04.10.2007 um 12:49:16
Sorry das sollte an Hilbert gerichtet sein.
habe gerade dein Problem gelesen. Also mit Geld würde ich wirklich vorsichtig sein, sollte da etwas bei der ABH anklingen kannst du selbst in Deutschland erhebliche Probleme bekommen. Die einzige Alternative die Euch bleibt ist die Erklärung des Vaters der alle Rechte auf die Mutter überträgt , dabei muss er nicht das Sorgerecht abtreten. Die Erklärung muss vom Notar beglaubigt werden. Bei mir war es genauso, allerdings hat der Vater ein gutes Verhältnis zum Kind und ich und meine Ehefrau ebenfalls. |
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