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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> A!
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Beitrag begonnen von diana am 23.09.2007 um 15:31:32

Titel: A!
Beitrag von diana am 23.09.2007 um 15:31:32
Hey
ich habe mal wieder eine Frage. Und zwar muss man jetzt ja deutschkenntnisse nachweisen damit der ehegatte nach deutschland nachziehen kann.
Jedoch werden in seinem heimatland nur deutschkurse angeboten, die insgesamt 64 stunden betragen würden und es gibt nur solche.Ist es trotzdem möglich damit die Stufe A1 zu ereeichen? Und kann man seine Prüfung an der Kursschule machen oder muss das das Goetheinstitut sein wo er die Prüfung ablegen muss?
Bitte um antwort

Titel: Re: A!
Beitrag von Sanija am 23.09.2007 um 21:24:25
Weiß nicht ob’s hilft, aber an anderer Stelle hat schweitzer geschrieben:

schweitzer schrieb am 19.09.2007 um 17:12:40:
[…] es steht auch nicht drin, dass empfohlen wird, das Zertifikat vom Goetheinstitut vorzulegen, das hieße dann nämlich KANN.
Es heißt korrekt: „Bei der Beantragung des Visums sind die Sprachkenntnisse in der Regel durch ein Zertifikat des Goethe-Instituts über die Sprachprüfung A1 „Start Deutsch 1“ nachzuweisen.“
Mal ein bisschen input in Juristen- bzw. Verwaltungsdeutsch:
"In der Regel" bedeutet nichts anderes als "grundsätzlich". Das schließt Ausnahmen von dem Grundsatz bzw. von der Regel nicht aus. Aber es wird sich eben um Ausnahmen handeln müssen, da man sich sonst den Verweis auf eine Regel hätte sparen können. Eine Ausnahme von der Regel wird nur zuzulassen sein, wenn sie triftig und schlüssig begründet wird, also ein Abweichen von der Regel ausnahmsweise gerechtfertigt erscheint. - (Dies könnte z.B. der Fall sein für Länder, in denen es kein Goetheinstitut gibt oder  es im Einzelfall unzumutbar wäre, dieses zu kontaktieren.)

Es sind schon viele Themen hier damit beschäftigt, daher wäre die Option „Suchen“ im Forum evtl. hilfreich für Dich. ;-)

Titel: Re: A!
Beitrag von diana am 23.09.2007 um 21:48:31
Ja hast recht aber ich wollt eben wissen ob auch ausnahmen gemacht werden weil es eben nur deutscdkurse gibt die einen unterricht von 64 stunden anbieten.Ansonsten hab ich gelesen sollte man einen kurs mit 400 stunden belegen und das gibts eben in mazedonien leider nicht.

Titel: Re: A!
Beitrag von Ulf am 24.09.2007 um 14:59:58

diana schrieb am 23.09.2007 um 21:48:31:
ob auch ausnahmen gemacht werden weil es eben nur deutscdkurse gibt die einen unterricht von 64 stunden anbieten.Ansonsten hab ich gelesen sollte man einen kurs mit 400 stunden belegen und das gibts eben in mazedonien leider nicht.
#

Nach 400 Stunden sollte man mit durchschnittlicher Begabung A2 erreicht haben. Nach 64 Stunden kann man bei guter Begabung A1 erreichen.

Gruß, ULF

Titel: Re: A!
Beitrag von diana am 24.09.2007 um 21:01:41
Ja? Bist du dir auch da sicher?
Also auf der website des goethe-institutes steht das:Sie sollten für das ZD an ca. 400 bis 600 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten Intensivunterricht teilgenommen haben.

Naja gut, da stellt sich die Frage was ZD bedeutet.
Würde mich über eine Antwort freuen.

Titel: Re: A!
Beitrag von Silver456 am 24.09.2007 um 21:12:04

Zitat:
Naja gut, da stellt sich die Frage was ZD bedeutet.
Würde mich über eine Antwort freuen.


ZD bedeutet "Zertifikat Deutsch" und entspricht ungefähr einem Spachniveau B1.

Gruß

Silver456

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