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Ausländerrecht >> Gesetzesänderungen >> Fragen zum neuen StAG https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1187706052 Beitrag begonnen von laeticia am 21.08.2007 um 16:20:51 |
Titel: Fragen zum neuen StAG Beitrag von laeticia am 21.08.2007 um 16:20:51
hi, wann tritt den dieses gesetzt in kraft? nach §§10 müsste ja einen einbürgerungstest abgelegt werden. wisst Ihr ca ab wann es so ist? danke:)
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Titel: Re: Fragen zum neuen StAG Beitrag von Ralf am 21.08.2007 um 18:23:32 laeticia schrieb am 21.08.2007 um 16:20:51:
Das wäre ja schon mal eine schöne Frage für einen Einbürgerungstest. ;D Im Grundgesetz heißt es dazu: Art 82 GG: "(1) Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatte verkündet. Rechtsverordnungen werden von der Stelle, die sie erläßt, ausgefertigt und vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung im Bundesgesetzblatte verkündet. (2) Jedes Gesetz und jede Rechtsverordnung soll den Tag des Inkrafttretens bestimmen. Fehlt eine solche Bestimmung, so treten sie mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Bundesgesetzblatt ausgegeben worden ist." ;) |
Titel: Re: Fragen zum neuen StAG Beitrag von Muleta am 21.08.2007 um 18:40:55 Ralf schrieb am 21.08.2007 um 18:23:32:
da würden etliche Juristen die richtige Antwort nicht finden. Im Übrigen gilt hier: Zitat:
Der Einbürgerungstest kommt also erst sehr viel später. Muleta |
Titel: Re: Fragen zum neuen StAG Beitrag von Ralf am 21.08.2007 um 18:44:17
Gut aufgepasst! :paletti
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Titel: Re: Fragen zum neuen StAG Beitrag von dododo am 23.08.2007 um 00:52:40 Muleta schrieb am 21.08.2007 um 18:40:55:
und was heisst das denn bitte genau ? Heisst das, dass das Gesetz erst zum 13. September in Kraft tritt? Gruss |
Titel: Re: Fragen zum neuen StAG Beitrag von Muleta am 23.08.2007 um 09:39:13 dododo schrieb am 23.08.2007 um 00:52:40:
die Frage wäre jetzt bei einem Einbürgerungstest nicht so gut gewesen... Das Paket tritt im Wesentlichen in ca. 1-2 Wochen in Kraft. Der Passus mit dem Einbürgerungstest jedoch erst zum 01.09.2008 oder 01.10.2008. Muleta |
Titel: Re: Fragen zum neuen StAG Beitrag von dododo am 23.08.2007 um 14:40:12 Muleta schrieb am 23.08.2007 um 09:39:13:
Also ändert sich für gerade laufende Einbürgerungsverfahren nach §§10 fast nichts! Zumindest nichts, was nach neuer Gesetzenlage zum Ablehnen des Antrages führen kann, oder ? PS: Ich habe das neue Gesetz durchgelesen und nichts gefunden. |
Titel: Re: Fragen zum neuen StAG Beitrag von Muleta am 23.08.2007 um 15:30:30 dododo schrieb am 23.08.2007 um 14:40:12:
es gibt EBH, die fordern bereits jetzt ganz stumpf und ohne jedes Nachdenken grundsätzlich die Vorlage eines B1-Sprachtests. Das wird wohl in Zukunft noch zunehmen. Muleta |
Titel: Re: Fragen zum neuen StAG Beitrag von dododo am 23.08.2007 um 16:18:42 Muleta schrieb am 23.08.2007 um 15:30:30:
Na gut, wer in Deutschland bereits 8 Jahre lebt und Deutsche/r werden will, müsste wohl imstande sein einen B1-Sprachkenntnisse nachzuweisen. Wenn das die einzige erwähnbare Änderung aus der Praxis ist, ist ja alles i.O. Ich hatte schon gefürchtet, dass der Antrag meines Schwester (§§10) aufgrund des neuen Gesetzes negativ beeinflusst werden kann. Aber Sprache kann sie mindestens so gut wie ich. Gruss. |
Titel: Re: Fragen zum neuen StAG Beitrag von Ralf am 23.08.2007 um 17:43:54 dododo schrieb am 23.08.2007 um 16:18:42:
Dabei kommt es ja im Wesentlichen darauf an, wann der Antrag gestellt wurde. Vgl. § 40c (neu). |
Titel: Re: Fragen zum neuen StAG Beitrag von anka02 am 23.08.2007 um 18:49:18 Muleta schrieb am 23.08.2007 um 15:30:30:
In meinem Fall reichte als Nachweis meiner Sprachkenntnisse das Abizeugnis (wahlweise Uni-Abschluß-Urkunde). Andere in Deutschland erworbene Bildungsabschlüsse an staatlichen (oder staatl. anerkannten Bildungseinrichtunge) reichen wohl auch. Natürlich wird nicht jeder Antragsteller hier in D. einen Bildungsabschluß erworben haben, der muß seine Kenntnisse dann anders nachweisen. Wer aber einen Antrag nach §10 stellt muß doch ohnehin mindestens 7 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt in D. vorweisen können. Ich frage mich da als Ausländer ganz konkret, von wem es nach 7-8 Jahren denn irgendwie zuviel verlangt sein sollte, die "Sprache der Eingeborenen", also hier deutsch, erlernt zu haben ? Und das unabhängig vom Grad der formalen Bildung. Auch jemand mit Mittelschulbildung muß doch ein ureigenes Interesse haben, deutsch sprechen zu können. Die Sprache ist die Grundvoraussetzung zur Teilhabe am Leben (Politiker sprechen hier von "Integration", ich hänge das bewußt etwas niedriger). Langer Rede kurzer Sinn: warum einbürgern lassen wollen, wenn man/frau die Sprache der neuen Heimat nicht so gut beherrscht, daß selbst die niedrigen gesetzlichen Hürden unüberwindbar sind ? Da habe ich ein echtes Verständnisproblem. (aber man wird mich sicher aufklären ;) ) |
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