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Randthemen >> Personenstandsrecht >> namensänderung möglich?
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Beitrag begonnen von dete am 11.08.2007 um 00:22:07

Titel: namensänderung möglich?
Beitrag von dete am 11.08.2007 um 00:22:07
Hallo,möchte heute eine frage für meinen indischen Neffen.
Er war hier mit meiner(deutschen)Nichte verheiratet.
Als Familienname wurde ihr Mädchenname geführt.
Da die indischen Behörden sich schwer taten, diesen Name im Pass einzutragen,nahm er den Name als seinen Familienname in Indien an.
Aus der Ehe gibt es 2 Kinder,heute 8 und 10 Jahre.
Bei der Scheidung hat mein Neffe auf das Sorgerecht freiwillig verzichtet,da seine Frau Angst vor Entführung hatte und er ihr diese Angst nehmen wollte.
Vor 1 Jahr hat sie wieder geheiratet ,den Name ihres jetzigen Mannes angenommen und die Kinder einbenennen lassen.
Mein Neffe hat das jetzt erst erfahren.
Er ist auch wieder verheiratet und trägt in der neuen Ehe den Familiennamen von der ersten Ehe weiter(Frau und Kinder auch).

Jetzt will das jüngere Kind unbedingt für immer zu seinen Vater.

Wir wissen noch nicht,wo und wie das jetzt alles weiter geht.
Aber heute kam folgende Frage auf.
Wenn das Kind für immer zu seinen Papa kommt,könnte er dann wieder seinen Geburtsname wieder annehmen?
Sein Geburtsname ist ja auch der Familienname vom papa?

Titel: Re: namensänderung möglich?
Beitrag von ronny am 11.08.2007 um 10:44:35

dete schrieb am 11.08.2007 um 00:22:07:
Wenn das Kind für immer zu seinen Papa kommt,könnte er dann wieder seinen Geburtsname wieder annehmen?
Sein Geburtsname ist ja auch der Familienname vom papa?


Hallo dete,

das geht mit den Begriffen (Verwandtschaft und Namen aber wild durcheinander, hoffe jedoch ich habe es begriffen.

Der Ex Deiner Nichte hat neu geheiratet und führt in dieser Ehe einen Ehenamen aus seiner Vorehe weiter ?

Das gemeinsame Kind von Ex und Nichte führt seit einer Einbenennung in die zweite Ehe Deiner Nichte als Geburtsnamen deren neuen Ehenamen ?

Gleiches Kind soll jetzt dauerhaft (vermutlich durch Übertragung des alleinigen Sorgerechts, was aber ned so einfach ist) in die neue Familie vom Ex der Nichte integriert werden und dort dann den neuen Ehenamen nach § 1618 BGB erteilt bekommen ?

Falls die Fragen mit JA zu beantworten sind, geht das ;)

So unsinnig es klingen  und für ein Kind auch sein mag, der Gesetzgeber hat bei der Anzahl der Namenserteilungen keine Grenzen gesetzt...Leider.

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: namensänderung möglich?
Beitrag von dete am 11.08.2007 um 11:25:29
Ja Ronny,dass ist alles etwas durcheinander.
Also zur Verständigung
Mama+Papa Ehenahme abc
Mama +neuer Mann Ehename xyz,Kinder Einbenennung also xyz
Papa+ neue Frau Ehename abc(was ja auch der ursprüngliche name der Kinder war).

Also wenn der Junge wirklich zu seinen Papa kommt,kann er den Familienname+seinen Geburtsname abc wieder annehmen?
Die Eltern hatten jetzt Gerichtsverhandlung,egal in welchen schreiben(Anwalt,Verfahrenspfleger,Gericht undJugendamt)überall werden die Kinder noch mit den Namen abc geführt.Erst durch den neuen Reisepass und die Krankenkarten hat der Vater erfahren,dass der Name geändert wurde.

Titel: Re: namensänderung möglich?
Beitrag von ronny am 11.08.2007 um 11:29:16

dete schrieb am 11.08.2007 um 11:25:29:
Also wenn der Junge wirklich zu seinen Papa kommt,kann er den Familienname+seinen Geburtsname abc wieder annehmen?  


Wenn der Vater zumindest ein Teilsorgerecht hat und das Kind in seinem Haushalt lebt, ja ;)

Sein Geburtsname lautet xyz, der Geburtsname abc ist untergegangen ;)

Aber er kann den über die Einbenennung beim Vater wiedererwerben ...

Grüße
Ronny ;)


Titel: Re: namensänderung möglich?
Beitrag von Blaise am 11.08.2007 um 14:19:32
Hallo,

nur zur Ergänzung:

die Mutter müsste unter umständen der neuen Einbenennung nach § 1618 BGB zustimmen!

Blaise

Titel: Re: namensänderung möglich?
Beitrag von dete am 11.08.2007 um 17:28:52
danke für eure antworten.
hätte der vater nicht bei der jetzigen einbennenung auch gefragt werden müssen?es war ja nicht nur der mädchenname und der gemeinsame ehename,sondern auch der von ihn in indien angenommene name(deshalb durfte seine zweite frau ja den name auch als ehename annehmen)?

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