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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Niederlassungserlaubnis-Anrechnung der Studienzeit
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Beitrag begonnen von minifan am 13.07.2007 um 13:43:32

Titel: Niederlassungserlaubnis-Anrechnung der Studienzeit
Beitrag von minifan am 13.07.2007 um 13:43:32
Weiß jemand, ob/wie die Studienzeit bei der Erteilung der Niederlassungserlaubnis bisher und nach der Gesetzesänderung angerechnet wird? Danke im Voraus :)

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis-Anrechnung der Studienzeit
Beitrag von inge am 13.07.2007 um 13:48:19
alt: gar nicht
neu: zur Hälfte

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis-Anrechnung der Studienzeit
Beitrag von minifan am 13.07.2007 um 14:08:13
ich dachte, nach der GÄ wird die Studienzeit voll angerechnet :(

naja, egal,,, danke nochmals

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis-Anrechnung der Studienzeit
Beitrag von inge am 13.07.2007 um 14:14:41

Zitat:
ich dachte

Fehldenk ...

Zitat:
c) Absatz 4 wird wie folgt geändert:
aa) Satz 1 wird aufgehoben.
bb) In Nummer 2 wird der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgende
Nummer angefügt:
„3. die Zeit eines rechtmäßigen Aufenthalts zum Zweck des Studiums
oder der Berufsausbildung im Bundesgebiet zur Hälfte.“



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